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Erstzulassung eines Traktors aus 2009


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus zusammen! 

 

Ja, das Thema hat an sich nix mit Rollern zu tun, aber vielleicht weiss jemand einen Rat.

Ich besitze seit 2009 einen kleinen Traktor ( neu gekauft), der nur auf dem eigenen Anwesen betrieben wurde und somit nie angemeldet war. Jetzt möchte ich das Ding zulassen. Laut Händler erfüllt er aber die aktuellen Abgasnormen nicht. Gibt es da irgendeine Möglichkeit? 

 

 

Gruß Stephan 

Geschrieben

Wird das Fahrzeug nicht nach 7 Jahren aus der Datenbank gelöscht? Wenn dann noch die Papiere verloren gegangen sind....

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb west:

Verstehe...:cheers:

Werde das probieren!

Bei einem Fahrzeug das vielleicht erst nach 2000 auf den Markt gekommen ist? ... Das klappt doch nie...

Geschrieben

Wenn ein Fahrzeug erstmalig zugelassen werden soll muss es zwingend den derzeitigen Abgasnormen entsprechen. Das wird der Traktor wohl nicht schaffen.

 

vor 2 Stunden schrieb west:

Wird das Fahrzeug nicht nach 7 Jahren aus der Datenbank gelöscht? Wenn dann noch die Papiere verloren gegangen sind....

Aus welcher Datenbank sollte es gelöscht sein? Ohne jemals erfolgte Zulassung ist den Straßenverkehrsämtern das Fahrzeug völlig unbekannt und kann dementsprechend nirgends gelöscht werden..

Geschrieben

Das ist klar. Problem kann sein, dass anhand der Fahrzeug-ID bei verlorenen Papieren ein Eintrag vorhanden sein sollte, aber dieser ja nicht existiert.

Wann da irgendwelche Daten gelöscht werden, weiß ich nicht. Wäre mir auf jeden Fall zu riskant. 

Geschrieben

Der Hinweis ging eher in die Richtung zu argumentieren, dass der Traktor mal kurz zugelassen war, abgemeldet und die Papiere verbummelt. Nach 7 Jahren kann die Zulassungsstelle das Gegenteil nicht mehr beweisen da nach 7 Jahre die Datensätze gelöscht werden. Schrödingers Papiere, nach 7 Jahren kann der Sachverhalt so gewesen sein oder auch nicht ;-) 

 

Du solltest halt nicht mit dem alten Brief ohne Eintrag dort auftauchen, dann klappt das nicht. 

 

Evtl. kommst du um die Aufbietung nach erfolgter Eidesstattlichen rum wenn du noch die original Rechnung usw. hast. 

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