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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

ich habe eine vnb6t, welche original keine tachobeleuchtung hat (aus dem jahre 66). nun muss ich zum tüv resp. halt das pendent hier in der schweiz. weiss jemand, ob eine tachobeleuchtung vorgeschrieben ist? ist ja nicht so das sie nicht geht... nein.. es gibt einfach keine...

danke und gruss

ps: falls ich eine beleuchtung bräuchte, wie krieg ich das am schnellsten hin? montag ist termin...

Geschrieben

Also, ich weiß ja nicht, wie das in der Schweiz ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn für das Gefährt ursprünglich die Straßenzulassung erteilt worden ist, sie ständig auf den neuesten Stand der Technik nachgerüstet werden muss.

Anders ausgedrückt: Wenn das Ding nie eine Beleuchtung hatte, musst Du sie auch nicht nachrüsten. Sonst müsste ja auch jedes etwas ältere Auto inzwischen eine dritte Bremsleuchte nachgerüstet haben, oder die alten Fuffies alle Blinker, usw.

Korregiert mich, wenn ich mich irre,

Flameboy

Geschrieben (bearbeitet)

hallo

ja, das hört sich vernünftig an. an sowas habe ich eben auch gedacht... bsp. blinker sind ja auch keine dran. wobei, ich hatte mal ein mängel bekommen wegen einer kerze... ich musste dann eine gekapte kerze einbauchen! durchgefallen wegen einer kerze... :grr: naja

danke danke. mal schauen was der nette mann am montag meint.

gruss

Bearbeitet von cutjo
Geschrieben

brauchst du keine Beleuchtung! Da orginal keine dran war ist dies kein Problem. Ansonsten gilt glaub ich bis Jg. 71 keine Tachobeleuchtung wenn keine dran war. Ab dem Jahr 71 immer, also z.B. auch wenn du dir einen Fahrradtacho montierst an eine PX.

Hatte das Problem gerade an meiner Lammy Jg.64 Laut schweizer Typenschein beleuchteter Tacho - ich mit Fahrradtacho gegangen - ist ja älter als Jg. 71 und voll durchgerasselt :-D

Gruss elRabiato

Geschrieben

Bei mir hat noch nie ein Prüfer nach der Tachobeleuchtung geguckt.

Die können bei org. Lichtmaschienen froh sein, wenn überhaupt je ein

Lichtlein vorne und hinten brennen.

P.S. Uralt-Moppeds haben gar keinen Tacho, der beleuchtet werden könnte :-D

Geschrieben

Lehn mich da mal aus dem Fenster... Die ersten serie 1en Lambrettas hatten in CH kein Bremslicht, muss man auch nicht nachrüsten, nur zwei Katzenaugen anbringen... bei Fahrzeuge die keinen Tacho hatten, muss ein Tacho nachgerüstet werden. Wenn das Fahrzeug schweizer Papiere hat, in welchem die Erstzulassung ersichtlich ist, und das Fahrzeug tatsächlich nie eine Beleuchtung hatte, müsse das im Typenschein der MFK so vermerkt sein. Typenscheinnummer steht im Fahrzeugausweis. Ich würd die MFK anfragen, mit dieser Nummer können die Technischendaten nachgeschaut werden. Aber wichtig falls Du einen negativen Bescheid bekommst, frag NICHT an der MFK nach, bei welcher Du dein Fahrzeug vorführen willst... man weiss ja nie, genau die Person die Du am Telephon hattest, prüft dann dein Fahrzeug...

Nehme an, dass Du die Vespa als Veteranenfahrzeug vorführst... da muss alles original sein. Dies würde als Argument helfen, wenn sie die fehlende Beleuchtung bemängeln...

Viel Glück. Probieren geht oft über studieren... ich zittere immer vor der MFK, wegen Dingen, die denen dann nicht mal auffallen... dafür schauen die Sachen an, und stellen Fragen, bei denen hättest du nie daran gedacht, dass das ein Problem sein könnte....

Gruss

Martin

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