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Auspuff eingetragen und zu laut...


Lockengelöt

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Also Einziehen(Sicherstellen) und vor Ort stilllegen, weil der Puff zu laut ist, halte ich für recht unwahrscheinlich! Normalerweise gibt es einen Mängelbericht und Du kannst mit gedämpftem Puff zum Tüv rollern. Man kann natürlich auch argumentieren, woher der Schutzmann weiss wieviel DB die Karre hat. Wenig erfolgreich..! Besser, mir ist gestern der Rest Dämmwolle rausgeflogen, fahre jetzt zu einem Kumpel zum Neudämmen! Könnte helfen...! Einige "Grüne" können auch Reden, das hilft dann oftmals!

Grüße!

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einziehen dürfen die den Roller m.W. nach nur wenn sie beweisen können dass entweder der Roller oder in dem Fall der Auspuff als gestohlen gemeldet ist!

Das schlimmste was sie machen können is mit dir zu ner Lautstärkemessstelle zu fahren, aber nur wenn das für dich kein Umweg von mehr als 5km (oder so) is und in deiner Fahrtrichtung liegt (die ja immer noch du bestimmst)

Normalerweise gibts nur nen Mängelbericht wenn die Karre wirklich höllenlaut ist, musst dann halt binnen 2 wochen zum Tüv oder so und deine Grenzwerte schaffen die eingetragen sind.

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Sicherstelle geht auch, wenn die Karre nicht geklaut ist! Könnte ja ein Beweismittel sein, dass nicht verändert werden darf! Zum Nachweis der Hubraumerweiterung zum Beispiel! Die 5km Regelung gibt es nicht!

Normalerweise wird ein Rap ja mit einer Lautstärkemessung eingetragen. Irgendwann wird er dann mal lauter und muss nachgedämmt werden! Das sollte man dann auch machen! Fünf Mal angehalten werden und immer sagen ich dämme neu, bringt natürlich nichts! Ich bin davon ausgegangen, dass das Teil so wie es ist mal eingetragen wurde!

Grüße!

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Nein, denn man dämmt im Allgemeinen vor der Abnahme nochmals extra nach, da nur ein Bruchteil der Töpfe die tatsächlich die angepeilten max. db erreicht. Würden die Cops jeden nachmessen, hätten sie bald ´ne feine Sammlung beisammen.

Mein Roller jedenfalls wurde auf direktem Wege in die Abstellkammer der Reutlinger Pozilei abgeführt und dort eingeschlossen, damit ich nichts dran verändern konnte. Am Morgen danach ab zum TÜV und db messen. Mußte vorort einen anderen Puff montieren und Tage später nachweisen, dass der eingetragene PM doch seine Lautstärkegrenzen einhält (nachdem ich ihn neu stopfen konnte). Das gab 3 Punkte und gut war´s.

Ich verstehe die Buben nicht, die Mutmaßungen anstellen (s.o.) und den Dreck selber noch nicht erlebt haben.

Wofür hat man ein Forum, wenn einem eh keiner was glaubt? :plemplem:

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denke, dass es einen unterschied macht ob man ü oder u 18 ist und die fahrerlaubnis für dicke dinger besitzt und ob eine leistungssteigerung inkl. veränderung der geschwindigkeit eingetragen ist.

aussdem glaube ich, dass nach neuem EU recht die lautstärke nicht mehr so streng wie abgefahrene reifen behandelt wird(d.h. punkte).

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Wenn wir sauber beim Thema bleiben, also über die Folgen eines zu lauten Auspuffs schreiben, sind die Folgen unabhängig vom Führerschein.

Ich fahre schon ein paar Jährchen wirklich schwere Motorräder und fühle mich deshalb auf meiner P200 trotzdem nicht wohl, wenn der Auspuff das Aufsehen der Grünen erregt. Schließlich gibts kaum eine anderer Veränderung am Roller, die mehr Aufsehen erzeugt...

Gruß Avro

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es kommt ja darauf an, ob ich mit der lautstärke eine leistungssteigerung habe oder nicht.

wenn ich aus einem E-pass scorpion die DROSSEL ausbaue ist die kiste laut und hat mehr leistung.

wenn ich den auspuff mit mehr leistung eingetragen haben und er durch die lautstärke auch nicht mehr leistung als eingetragen produziert ist das ein unterschied.

genauso, wenn ich als 16 jähriger auf einem "beschränkten" fahrzeug diverse leitungs und lautstärke veränderende massnahmen vornehme.

Bearbeitet von gravedigger
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Mich ham die Bullen am Strassenrand mit 109 Db gemessen.

Habe denen aber gesagt, daß ich weiß, daß diese Messung so nicht zulässig ist....

Ich fahre einen extra-scheiß-lauten Scorpion E4 eingetragen mit 98 Db :-D

Die ham dann den ganzen Roller gaycheckt, aber aufgrund des vollgeschriebenen Fehrzeugscheins und großem Nummernschild, neuen TÜV haben sie quasi nur den mahnenden Finger gehoben :-D .

Aber schlechtes Gewissen habe ich wegen der Lautstärke schon!

MFG JEsus

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@ the rat: Du bist realitätsfremd.

Wie bekommst Du einen Auspuff eingetragen? Indem Du Ihn extra für den TÜV dämmst (normalerweise, es gibt auch Ausnahmen).

Jetzt nimmst Du die Drossel (Unterlegscheibe, Hülse o.ä.) wieder raus und wirst von den Bullen angehalten, denen die Lautstärke spanisch vorkommt.

Da kann es wie oben alle berichten ziemlich Ärger geben.

Ich kenne auch jemanden, dem der Vergaser ausgetragen wurde...

Also von wegen die können mich mal :uargh:

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Ich denke es kommt immer auf den Sherrif an!

Habe auch alles eingetragen(T5 Motor,172er Mallossi,Scorpion)

Scorpion ist mit 96 dB eingetragen! Ich denke zwar das der Auspuff etwas lauter ist,aber nicht viel lauter!

Es kommt halt immer drauf an wie weit man bei der Messung "drüber" ist!

Habe zwar noch keine Erfahrungswerte,aber ich kann mir kaum vorstellen das es bei z.B. 98 dB wirklich Ärger gibt?! Wenn man allerdings mit 105 dB gemessen wird und womöglich erst angehalten wurde weil man vorher noch mit 100 auf einem Rad durch die 30-Zone gefahren ist wirds schon eher "unfreundlich"!

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Ich denke es kommt immer auf den Sherrif an!

Habe auch alles eingetragen(T5 Motor,172er Mallossi,Scorpion)

Scorpion ist mit 96 dB eingetragen! Ich denke zwar das der Auspuff etwas lauter ist,aber nicht viel lauter!

Es kommt halt immer drauf an wie weit man bei der Messung "drüber" ist!

Habe zwar noch keine Erfahrungswerte,aber ich kann mir kaum vorstellen das es bei z.B. 98 dB wirklich Ärger gibt?! Wenn man allerdings mit 105 dB gemessen wird und womöglich erst angehalten wurde weil man vorher noch mit 100 auf einem Rad durch die 30-Zone gefahren ist wirds schon eher "unfreundlich"!

Dir ist aber schon klar, das 2db für doppelte (empfundene) Lautstärke sorgen, oder? :-D

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Noch was: Ich fands früher (so vor 10 Jahren ) auch immer super wenn die Kiste Laut war!

Mittlerweile bemühe ich mich echt das Teil so leise wie möglich zu bekommen und verzichte dabei auch gerne auf etwas Leistung!(Zumindest bei den Karren die ich häufig bewege)....d.h. regelmäßig nachdämmen,immer schauen das alles schön dicht ist usw...

Wollte bei Zeiten auch noch mal nen schönen mechanischen Dämpfer bauen,der dann wirklich leise ist!

Und um Thema Lautstärke allgemein:

Ich denke das 50% aller STtraßenmotorräder auch "durchfallen" würden wenn die mal gemessen würden!....wenn die mal bei 6000 1/min drehen sind die meist ne ganze Ecke lauter als unsere Mofas!

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Hab mich da erst die Tage mit nem Polizisten (der selber ne PX mit vollem Programm fährt) unterhalten. Sollte der Roller bei ner Kontrolle den Beamten zu laut vorkommen, isses nicht unwahrscheinlich dass er sichergestellt und zum TÜV gekarrt wird. Vor Ort Lautstärkemessung durchführen is laut seiner Aussage eher unüblich, haben die wenigsten Bock drauf und kennen sich oft auch zuwenig aus... kommt halt drauf an, wen man da erwischt, der eine lädt die Karre direkt hinten rein, der andere meint, man solle doch bitte den Auspuff nachdämmen oder so. Wenns zu ner Messung kommt und der Roller die eingetragenen Geräuschwerte überschreitet, is halt ne Ordnungswidrigkeitenanzeige fällig, wegen Fahren ohne BE oder so, nicht mehr, nicht weniger. Das Sachen ausgetragen werden is schon der Extremfall würde ich sagen....

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@ the rat: Du bist realitätsfremd.

Wie bekommst Du einen Auspuff eingetragen? Indem Du Ihn extra für den TÜV dämmst (normalerweise, es gibt auch Ausnahmen).

Jetzt nimmst Du die Drossel (Unterlegscheibe, Hülse o.ä.) wieder raus und wirst von den Bullen angehalten, denen die Lautstärke spanisch vorkommt.

Da kann es wie oben alle berichten ziemlich Ärger geben.

Ich kenne auch jemanden, dem der Vergaser ausgetragen wurde...

Also von wegen die können mich mal :uargh:

wurde oft genug wegen meiner tröte angehalten.... als sie noch nicht eingetragen war klar das ich anschiss bekam

jetzt ist sie mit 98 db eingetragen und die polizei hat nichtsmehr zu sagen...

meinen immer nur "schon laut des teil, aber ist ja eingetragen"

realitätsfremd... :plemplem: ich weis ja nicht wo ihr wohnt... bei mir ist es zumindest so, dass die nichts mehr zu melden haben wenn es eingetragen ist...

Bearbeitet von The_Rat
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Mann mann, was hier für ein Müll geschrieben wird.

Ist die Karre zu laut, ändert sich das Emissionsverhalten laut StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Es sei denn, dass die ja wohl utopischen db-Werte von weit über 100 db eingetragen sind. (Halte ich für nicht möglich). Wenn euch die "Bullen" anhalten und meine es ist zu laut, dann habt ihr erst Mal Pech gehabt. U.u. ist die Karre weg. Das ist eher die Regel als die Ausnahme. Ich habe die erfahrung gemacht, dass die B., die keine Ahnung haben, einen auch nicht anhalten.

Die folgende Untersuchung müsst ihr nicht bezahlen, aber die Betriebserlaubnis erlischt, eine Ordungswicdrigkeitenanzeige wird von denen gepinnt und die Kosten kommen. Bestimmt. Und wenn die Messung von Sachverständigen (Dekra / TÜV) erbibt, das das Teil tatsächlich zu laut ist, tja. dann kommen noch die Kosten für den TÜV dazu. Das lohnt sich niiiiieeeee. Ach ja. Wenn ihr mit so einem Ding einen Unfall baut, sprich mit erloschener BE, dann is nix mit Haftpflicht.

So. Genug gebesserwisst. Ach so, noch der Link zur StVZo:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

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einem Bekannten haben die Kapplständer letzten Sommer die Tafeln von der nagelneuen Ninja geschraubt! Er war ganz zahm mit der Puppe hinten drauf nichtmal 80 Sachen im 100er unterwegs, als er rechts rangewunken wurde zum Fahrzeugtest. Trotz total originalem Moped mit nicht mal 34km auf der Uhr konnte er mit'm Mädel an der Hand die Heimreise auf Schusters Rappen antreten!

Die Sache lief durch alle Grichtsinstanzen, und so unglaublich es klingt, die Bullenschweine bekamen Recht (in Ö auch nicht anders zu erwarten!?), weil ja nicht sein kann was nicht sein darf! Und zwar, obwohl (1) nachweislich falsch gemessen, (2) das Meßgerät ebenso falsch geeicht war (3) illegal das Kennzeichen von einem eindeutig originalen und verplombten Fahrzeug geschraubt wurde, der Fahrer vor Zeugen ordinär beschimpft und herumgestoßen wurde,....etc., etc...

Zum Glück hat er eine gute Rechtsschutzversicherung und gute Freunde! Die Story ist auch schon durch einige Magazine gegangen (teils leider verfälscht)....

Ich will damit nur aufzeigen: wenn man an die falschen Kapplständer gerät und einer meint, da den Schweinehund heraushängen lassen zu müssen, ist es meist recht egal, was irgendwo legal zugelassen wurde,....!

Zum anderen muß ich sagen: ich habe zumeist sehr kulante Sheriffs erlebt, die nicht nur angesichts meiner Kiste durchaus unangenehm werden hätten können.

Aber, in einer Unfallsituation ist ein auch nur minimal getuntes Eisen sowieso ein Problem, und keine Versicherung zahlt da noch, sofern das herauskommt. Ob da dann ein Auspuff ev. zu laut gewesen wäre oder ist, ist da jedoch völlig uninteressant.....

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Ich hatte ne Geschichte zu diesem Thema bei meinem Auto, die noch am laufen ist. Hab nen alten Mini mit Sportauspuffanlage von Bastuck. Die Anlage hat ein Teilegutachten, war allerings nicht eingetragen. Wurde dann von nem stadtbekannten Mopedbullen am Straßenrand gemessen. Das ergab 103 db statt der eingetragenen 83. Er faselte dann noch was von Bussgeld von 50 ? für mich (Fahrer) und meinen Vater (Halter). Hab mir aber nicht viel dabei gedacht. Haben die Sachen dann zum Anwalt gegeben und heute kam ein Schreiben von dem zurück. Er rät zu einem Besprechungstermin zwecks Absprache einiger Details.

Durch den zu lauten Pott ( OB EINGETRAGEN ODER NICHT IST EGAL !!! ) ist die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erloschen. Ersteres ist eine Ordnungswidrigkeit, das andre ein Straftatbestand! Es könnte also zu einem Verfahren kommen, bei dem ich als "schuldig" und somit vorbetraft herausgehen könnte. Und laut dem Anwalt verfällt in solchen Fällen auch der Rechtsschutz. Werde das natürlich nicht riskieren, brav das Bussgeld bezahlen und die Füsse stillhalten. Werde aber auchmal sehen, was Bastuck dazu sagt.

Laut dem Bullensch :-D wären 5 db mehr noch im Bereich der Serienstreuung bzw. Mess- oder Fertigungstoleranzen. Natürlich kann der sich seine Messung auf der Straße in die Futt däue.

Denke dass das Ganze auch bei Roller- und Mopedanlagen "anwendbar" ist. Daher werde ich demnächst meine Anlage mal messen und falls nötig was nachdämmen.

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Sorry, daß ich dem Warntrend widerspreche. Mal von Willkürmaßnahmen in angrenzenden "Polizeistaaten" ab ...

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet in D einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen, oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach §17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 bis 2 Wochen) zu überprüfen ist. Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nach §49 StVZO nicht entspricht, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt [...]

Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Mopedfahrer! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach §21 StVZO oder §19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt ja gültige Fahrzeugpappiere!), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen "fadenscheinigen" Gründen (nach Erkenntnislage auf der Basis der Papiere mit gültiger Eintragung) wie vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und/oder eingezogen werden.

Es ergibt sich also selbst im Falle von auf der Beschlagnahmung/Stilllegung beharrenden Beamten folgendes:

Es muß ja im Falle der Beschlagnahmung - minimal des Topfes vor Ort - innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahmung, welche an sich auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben. Allerdings ist damit die Beschlagnahmung mit entsprechendem Kennzeichen aktenkundig. Es gibt nun aber ja bei allen Maßnahmen, die die Polizei trifft, den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wie er aus obigem §-Wald hervorgeht.

Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Tröte unterm Roller kommt aus Schleswig-Holstein an den Bodensee (nach Stockach z.B. :-D ). Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren, weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat. Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur zu beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde, die einen abholen müssen, oder einen neuen Topf. Der Topf wird zwar zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgelegt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jo. Der is offen/Hat a Loch". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des/der Polizisten.

Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich nur ein bisschen damit auskennt, sollte es kein Problem sein, die Verhältnismässigkeit just sogar auf der Basis des Mängelberichts/TÜV-Gutachtens anzuzweifeln. Zuallermindest hat man so extrem gute Aussichten, die Sicherstellungs- bzw. Beschlagnahmungskosten (die allein sind unverschämt hoch) und evtl. Folgekosten wiederzukriegen.

[Alle Angaben ohne Gewähr. Bin selbst kein Jurist, sondern war lediglich schon in der Situation, mit hinterm Krümmer gerissenem Pott fern der Heimat Sonntags unterwegs zu sein. :-D ]

Bearbeitet von Lacknase
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