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Auspuff eingetragen und zu laut...


Lockengelöt

Empfohlene Beiträge

muss hier einige eindrücke aus österreich schildern.

als ich noch mit meiner fünfziger gefahren bin war ich 3x bei der polizei wegen der polini schnecke vorfahren ( eben in den 2 darauffolgenden wochen).

alten puff raufgebaut, begutachtet, gut wars.

seit 6 jahren fahre ich nun mit einer als motorrad zugelassenen, mit dem selben polini, höllenlaut....

aber sobald man eine weisse nummerntafel hat, wird diesen sachen ein nicht mehr so hoher stellenwert beigemessen.

dh hier in .at war es vor 10 jahren noch interessant für die polizei die vespafahrer,

die ein wenig mehr aus ihren mopeds rausholen wollten, zu filzen.

da es nun aber 100te verschiedene scootermarken gibt, die alle von haus aus schneller fahren als die vespa hat sich das anscheinend gelegt.

mfg motorhead

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@Lacknase:

Interessanter Beitrag. Weisst du ob das genannte Handbuch überregionale Gültigkeit hat oder ist der Inhalt eher Ländersache ?

Bislang habe ich den Verdacht, daß derlei Vergehen regional höchst unterschiedlich gehandhabt werden. Während ich in HH und nördlich noch nie Probleme mit irgendwelchen Lautstärkevorgaben hatte, gab es 2x richtig Ärger:

1x Würzburg (der freundliche Polizist hatte Recht damit, daß der Auspuff zu laut ist und vor die Wahl gestellt "Vergehen zugeben" oder "nachmessen lassen" hatte ich mich für Variante A entschieden. Brachte 3 Punkte in Flensburg plus die übliche Spende)

1x Eifel im Umkreis Nürburgring. Da werden wahre Stillegungsorgien gefeiert und der zitierte Inhalt des Handbuchs scheint dort vollends unbekannt.

Grüße,

Basti

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Sauber, Lacknase! :-D

Polizei ist Ländersache, zusätzlich gibt es zu den Gesetzen die Durchführungsverordnungen (DVO), wie sie z. B. auch der Zoll hat. Die DVOs regeln die Anwendung/Handhabung der Gesetze, dazu haben der Landkreis/Polizeidienststelle/Dienststellenleiter und der Polizeimeister vor Ort noch ihre subjektive Meinung -- es streut sich daher enorm.

In F wird von den Zweirad-Peilern gerne das Schallmessgerät auspackt und grob gemessen -- die Toleranz ist dabei schon klar und Klugscheisserei über Messmethoden kann evtl. ins Auge gehen, es kommt nicht auf 2 db an. Wie die Kollegen vor mir schon anmerken, Alter des Fahrzeugführers und allgemeiner, technischer wie (StVZO)-rechtlicher Zustand der Mopete entscheiden über die Handhabung dessen, was auffällt oder fraglich ist. Mit etwas Diplomatie bringt ein RAP lediglich den gelben Mängelzettel, mit Pech und anderen "Fundstücken" wird's mehr ärgerlich.

Eintragungen lohnen sich da, wo viel kontrolliert wird. Und im Un-Fall sowieso.

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Hat die Büchse überhaupt eine ABE oder gehört das auch eingaytragen? Bei letzterem => :-D :puke:

Ich weiss nicht, wie laut die mit der Zeit werden können, doch ist der Fall einigermassen klar: Über einen Toleranzbereich hinaus gilt der Schalldämpfer als 'defekt' und ist dann auszutauschen.

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Dir ist aber schon klar, das 2db für doppelte (empfundene) Lautstärke sorgen, oder? :-D

Falsch!

ca. 10 dB Differenz sorgen für doppelte empfundene Lautstärke.

Eine Erhöhung von 3 dB hast du, wenn du zwei Schallquellen mit gleichem Pegel hast!

Und eine Erhöhung um ca. 6 dB hast du, wenn du doppelten Schalldruck hast!

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