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Geschrieben

Hallo, 

 

Evtl. ist jemand von Euch im Thema Arbeitsrecht unterwegs. Ich bin seit 12 Jahren und 2 Monaten in dem Unternehmen tätig und möchte aufgrund persönlicher Gründen so schnell wie möglich aus dem Arbeitsvertrag kommen. Welche Optionen habe ich? Folgende Regelung ist im Vertrag fixiert :

 

 

IMG_20240210_181940.jpg

Geschrieben

Drei Monate zum Monatsende bedeutet, dass, wenn du jetzt kündigst, das Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf des 31.05.2024 endet.

 

Aber es ist der Hinweis auf gesetzliche Regelungen,  die vorgehen. Demnach müsstest du 6 Monate zum Monatsende haben, Paragraph 622 BGB. Früheres Ende möglich durch Auflösungsvertrag, soweit Arbeitgeber sich darauf einlässt.  Einfach nicht mehr zur Arbeit gehen, hat vielfach fristlose Kündigung zur Folge,  würde ich allerdings nicht zu raten, gerade,  wenn du dort schon 12 Jahre tätig bist.  

 

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Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb jens-paul1:

Drei Monate zum Monatsende bedeutet, dass, wenn du jetzt kündigst, das Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf des 31.05.2024 endet.

 

Aber es ist der Hinweis auf gesetzliche Regelungen,  die vorgehen. Demnach müsstest du 6 Monate zum Monatsende haben, ....

Aber verhält es sich nicht so, dass die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund von Betriebszugehörigkeit nur die Arbeitgeberseite betrifft, die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers bei der vertraglich vereinbarten Frist bleibt? 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Champ:

Aber verhält es sich nicht so, dass die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund von Betriebszugehörigkeit nur die Arbeitgeberseite betrifft, die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers bei der vertraglich vereinbarten Frist bleibt? 


Gesetzlich ist das grds. so geregelt. Aber es ist zulässig, vertraglich einen entsprechenden Gleichlauf zu vereinbaren.

  • 4 Wochen später...

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