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  • Nakkl änderte den Titel in PX 125 MY Bj.2006 fahrbereit mit schweizer Papieren
Geschrieben

Wie sieht denn das technisch von der Abwicklung aus? Ich kenne das eigentlich so, dass man die Zollformalitäten bei der Ausfuhr / Einfuhr erledigen muß. Wenn die Karre schon in Deutschland ist, wie ist sie über die Grenze gekommen, bzw. wie und wo würde das Verzollen im Falle eines Kauf vonstatten gehen?

Geschrieben (bearbeitet)

Geht bei uns im Landkreis ohne Zollpapiere. War auch nicht klar ob sie wieder in der Schweiz zugelassen wird, so hat man noch alle Optionen;)

Weil ich noch nie verzollt habe, kann ich dazu keine Auskunft geben.

Bearbeitet von Nakkl
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Champ:

Wie sieht denn das technisch von der Abwicklung aus? Ich kenne das eigentlich so, dass man die Zollformalitäten bei der Ausfuhr / Einfuhr erledigen muß. Wenn die Karre schon in Deutschland ist, wie ist sie über die Grenze gekommen, bzw. wie und wo würde das Verzollen im Falle eines Kauf vonstatten gehen?

Ich habe vor 30 Jahren mal eine Lambretta aus GB gekauft, verzollt habe ich sie nicht an der Grenze, sondern beim Hauptzollamt in Braunschweig. Das war unproblematisch.

Geschrieben
Am 23.2.2024 um 08:32 schrieb Champ:

Wie sieht denn das technisch von der Abwicklung aus? Ich kenne das eigentlich so, dass man die Zollformalitäten bei der Ausfuhr / Einfuhr erledigen muß. Wenn die Karre schon in Deutschland ist, wie ist sie über die Grenze gekommen, bzw. wie und wo würde das Verzollen im Falle eines Kauf vonstatten gehen?

Ich habe mal 2008 ein Auto aus der Schweiz importiert. Ohne Gewähr aus dem Gedächtnis:

 

- Sofern das Fahrzeug nicht "auf Achse" über die Grenze kommt, muss man die Einfuhrerklärung nicht an der Grenze machen (zumindest war das damals so). Ich habe das auch hier am Wohnort gemacht. Es muss aber unverzüglich erfolgen und das Fahrzeug muss auch präsentiert werden, weil die FIN abgeglichen wird

- Für Fahrzeuge unter € 6000 ist die Erklärung vereinfacht (Formulare müsste es online beim Zoll geben), evtl. macht das auch der Beamte vor Ort (wenn er nett ist). Sonst bräuchte es auch noch eine EUR1 Warenverkehrsbescheinigung

- Es fällt kein Importzoll an, wenn das Fahrzeug in der EU produziert wurde. Dafür braucht es aber ein Ursprungszeugnis, das stellt normalerweise der Piaggio-Importeur in der Schweiz aus

- Es fällt in jedem Fall Einfuhrumsatzsteuer an, die Höhe hängt von der Fahrzeugklasse ab. Für die Bemessung braucht es den Kaufpreis mit Kaufvertrag aus der Schweiz. Man macht eine Eklärung beim Finanzamt und erhält eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassungsstelle, dass die Steuer entrichtet wurde

- Ich glaube, es braucht auch noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass das Fahrzeug nicht gestohlen wurde, die Abfrage macht m. W. aber die Zulassungsstelle selbst

 

Alles in allem war das ein ziemlicher Papierkram, aber es ist machbar. Was alles benötigt wird, kann man sicherlich auch nochmal online beim Zoll und dem Zulassungsamt nachlesen. Ich glaube, der ADAC hatte auch eine ganz gute Übersicht.

 

  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)

19 % Einfuhrumsatzsteuer

8 % Zoll 

Paragraph 21 neu wahrscheinlich,  wenn schon länger abgemeldet,  ansonsten nur TÜV neu. 

 

Inkl. Behördenlauferei, Anmeldung,  kommen halt zwischen 800-1100 Euro dazu. 

Vergleichbare mit weniger km bietet der Rollerladen Pfaffenberg gerade an, mit deutschen Papieren. Preislich in dem Rahmen dann am Ende. 

 

Also für Schweizer ein Schnäppchen,  für d und ö normal.

Bearbeitet von Udo
Geschrieben

Für den Fall man verliert die Papiere, besteht in D die Möglichkeit mit einer 21, Kaufvertrag und Bestätigung des neuen Besitzers über den Verlust der Papiere, Fahrzeuge ganz normal zulassen zu können. Das Amt macht dann lediglich im System eine KBA Anfrage und hat dann keine Einwende. EZ wird dann zB. 07/2006 (Juli Baujahr zB. Scooterhelp.com Ausdruck) vom Prüfer vermerkt.

Könnt ihr gerne bei eurer Zulassungsstelle nochmal erfragen, sollte bundesweit identisch sein.

 

Nur eine generelle Information und hat mit diesem Verkauf rein gar nichts zu tun.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

In Neumarkt machen sie diese KBA Anfrage immer, da blobt dann auf, dass die Vespa in D noch nicht zugelassen war. Die Zulassung macht dann ganz normal die Zulassung.  Nach ca. 4 Wochen kommt dann ein Schreiben vom Zoll, man soll bitte die verzollungs Papiere bei ihnen nachreichen.  Bzw. der Verkäufer des Fahrzeuges, der die vespa eingeführt hat. Hatte ich erst vor Weihnachten.  

Ich habe dann die Einfuhrumsatzsteuer Papiere,  Zoll Nachweis eingereicht,  dann war alles in Ordnung.  Mittlerweile gebe ich diese gleich bei jeder Zulassung mit ab, erspart das Schreiben vom Zoll.  

Als Käufer kann man sich dumm stellen,  und alles an den Verkäufer weiterleiten,  hat dann er ein Problem.  

Macht das ganze aber auch nicht besser. 

 

Leider immer komplizierter und aufwendiger bei uns das ganze. Ich mache mittlerweile oft Tageszulassungen bei mir, weil sich manche Zulassungen, gerade im Norden querrstellen bei Fahrzeugen ohne Papiere und bj. Nach 88. 

Da langt dann Zoll,  Steuer,  eidesstattliche Erklärung,  paragraph 21, Kaufvertrag nicht . 

 

Also sicherheitshalber immer vorher abklären,  bei manchen Zulassungsstellen ist es kein Problem.

 

Das einfachste bei dieser vespa wäre, der Verkäufer macht eine Tages Zulassung,  dann gibt es keine Probleme.  Dann geht die sicher schnell weg, auch teurer.

Bearbeitet von Udo
  • Nakkl änderte den Titel in ERLEDIGT
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    • Okay, danke schonmal!   Wieso ist denn die Kronenmutter so ein Problem egtl.? Den Schlüssel dazu brauche ich ja eh erstmal und ich hab auch nicht vor die Kupplung regelmäßig zu zerlegen...
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    • Ist dieses Rasseln nach den Gasstössen ein ausgeluutschtes Kolbenbolzenlager...? VNL Zylinderrassel.xls (in .mp3 umbennenen)
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