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Geschrieben

Hallo zusammen, mir ist da eine 82er p80x zugelaufen - bzw. Ich hab da so einen spontankauf heute getätigt bin aber papiertechnisch noch nicht ganz im reinen weil ich anstelle einer Betriebserlaubnis eine zulassungsbescheinigung Teil 1 mitbekommen habe.

 

Kraftrad / leichtkraftrad Ziff 5

5/6000

77 km/h

79ccm

 

jetzt die Frage: Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis haben ja keinen Brief, warum aber habe ich quasi nur den fahrzeugschein?

 

ist die zulassungsvescheinigung Teil 1 quasi eine ersatzbetriebserlaubnis oder braucht es da noch was?
 

merci

Geschrieben (bearbeitet)

Bei unserer Zulassungsstelle kann auf Wunsche für ein Lkr ein Brief (Zlb. 2) ausgestellt werden. Ohne Zlb. 2 bzw BE sind die Papiere nicht vollständig.

Bearbeitet von Fips Dieml
Geschrieben

Also hier im Rheinland gibt's für 125ccm nur einen Fahrzeugschein, so war es zumindest bei meiner 51-er Acma. Heißt dann Zulassungsfreies Fahrzeug, gilt eventuell auch für unter 125ccm!? 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb citydick:

Also hier im Rheinland gibt's für 125ccm nur einen Fahrzeugschein, so war es zumindest bei meiner 51-er Acma. Heißt dann Zulassungsfreies Fahrzeug, gilt eventuell auch für unter 125ccm!? 


so hat es mit der Käufer versucht zu erklären, ich traue der Sache aber nicht bzw noch nicht - möchte vermeiden das es beim anmelden dann heißt: wo ist die BE 🙈

Geschrieben

Klein- und Leichtkrafträder haben eine Betriebserlaubnis!! (oder bei neuerem BJ ein COC)

ohne kriegste net zugelassen!!

man kann beim Anmelden die Ausstellung einer ZB2 beantragen(kostet nur ein paar € extra)

 bei einer zugelassenen 125er, bei der die BE fehlt....gibts nen Trick....

erst die Ausstellung einer ZB2 beantragen....erst danach stilllegen oder Halterwechsel!!

 

Rita

  • Like 1
Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb px211:


so hat es mit der Käufer versucht zu erklären, ich traue der Sache aber nicht bzw noch nicht - möchte vermeiden das es beim anmelden dann heißt: wo ist die BE 🙈

Einfachal bei der örtlichen Behörde nachfragen.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Rita:

Klein- und Leichtkrafträder haben eine Betriebserlaubnis!! (oder bei neuerem BJ ein COC)

ohne kriegste net zugelassen!!

man kann beim Anmelden die Ausstellung einer ZB2 beantragen(kostet nur ein paar € extra)

 bei einer zugelassenen 125er, bei der die BE fehlt....gibts nen Trick....

erst die Ausstellung einer ZB2 beantragen....erst danach stilllegen oder Halterwechsel!!

 

Rita


halterwechsel wäre ja jetzt möglich, ich möcht aber noch nicht anmelden. 
 

dann wäre die andere Frage ob man sich eine Ersatz BE ausstellen lassen kann und was da das Vorgehen wäre solange noch zugelassen.

1. Schritt eidesstatt verlust 

2. be über piaggio?

Geschrieben

ich hab hier für viele Ersatz BE(Zweitschrift) beschafft aber seit Anfang des Jahres klemmts da....

statt wie Üblich 4-6 Wochen Wartezeit.... sind paar seit über 2 Monaten bestellt....

 

Rita

 

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