Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab mittlerweile viel gelesen, mit Leuten gesprochen, auch bei der Zulassung, leider bekomme ich immer verschiede Aussagen.

 

meine vnb wird langsam fertig und ich habe leider keine Papiere dafür. Unbedenklichkeits Bescheinigung habe ich bei der Zulassung bekommen. Ist vermutlich eine Italienerin, da keine Löcher für ein Typenschild vorhanden sind. 
 

wie gehe ich am besten vor? Typenschild habe ich und die unbedenklichkeits Bescheinigung

kann ich bei Piaggio Papiere anfordern? 
 

lg Patrick 

Geschrieben

Danke für die rasche Antwort. Dann werde ich das mal mit meinem tüv absprechen. Bei der Zulassung meinten sie einfach bei Piaggio anfordern, allerdings war allein die Bescheinigung ein Riesen Akt, da sich keiner da drin wirklich auskannte…

 

“Ich hab da mal wieder einen mit so nem alten Ding, wie, was für ein Formular brauche ich“

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb ElBarto666:

Schau mal hier. Hab in der Vergangenheit viel aus ES und IT importiert und hier als Tageszulassung verkauft.

 

 

👍🏼 danke, da habe ich zu lesen. 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Rita:

leider bissl zu weit weg, um Dir unter die Arme zu greifen

 

Rita

könntest mir aber deine Vorgehensweise, schreiben, gerne auch pn

vor 49 Minuten schrieb Rita:

@p-890

wo biste daheim ??

 

Rita

Donau Ries in Bayern

Geschrieben

Ich habe mal eine VNB2T ohne Papiere gehabt und hier beim TÜV Nord hatten sie auch keine Daten, welche ich dann online vom TÜV Süd bekommen habe .

Deshalb bin ich mir fast sicher das bei dir in Bayern der TÜV die Daten hat.

Wenn du dann TÜV hast musst fragen was euer, bei uns heißt es Verkehrsamt an Unterlagen haben möchte.

Gruß Maik 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Schlumi:

Ich habe mal eine VNB2T ohne Papiere gehabt und hier beim TÜV Nord hatten sie auch keine Daten, welche ich dann online vom TÜV Süd bekommen habe .

Deshalb bin ich mir fast sicher das bei dir in Bayern der TÜV die Daten hat.

Wenn du dann TÜV hast musst fragen was euer, bei uns heißt es Verkehrsamt an Unterlagen haben möchte.

Gruß Maik 

 

Danke für deine Info 

Geschrieben

stop! Es gibt einen Datenblattservice vom TÜV SÜD. Dort bekommst du gegen Geld ein Datenblatt. Mit diesem kannst du dann zum Prüfer in deiner Ecke und zahlst für den 21ger. Aber die Daten die der Datenblattservice hat, sind nicht die Daten, die der Prüfer in der Datenbank vom KBA findet. 

 

 

Geschrieben
Am 3.5.2024 um 21:34 schrieb p-890:

Hab mittlerweile viel gelesen, mit Leuten gesprochen, auch bei der Zulassung, leider bekomme ich immer verschiede Aussagen.

 

meine vnb wird langsam fertig und ich habe leider keine Papiere dafür. Unbedenklichkeits Bescheinigung habe ich bei der Zulassung bekommen. Ist vermutlich eine Italienerin, da keine Löcher für ein Typenschild vorhanden sind. 
 

wie gehe ich am besten vor? Typenschild habe ich und die unbedenklichkeits Bescheinigung

kann ich bei Piaggio Papiere anfordern? 
 

lg Patrick 

Nein geht nicht.

Das schließt sich aus.

Geschrieben

Servus,

 

so lief es bei mir im Kreis ND, also nicht ganz so weit entfernt von dir, ab:

 

ACMA 125N also Französin, die noch nie in Deutschland zugelassen war

 

§21 beim TÜV, hab ihm alles an Unterlagen mitgebracht, die ich so finden konnte (Kopien von dt. Fahrzeugscheinen, GSF Wiki Auszug....) das meiste konnte er aber aus seinem System zusammenkratzen.

Dann mit dem Wisch und einem Kaufvertrag, in dem steht, dass es keine Papiere dazu gibt, zur Zulassungsstelle (ich glaube, wenn du keinen Kaufvertrag hast, warum auch immer, dann brauchst eine Eidesstattliche), die haben dann noch eine REGINA (glaub das heißt so) Abfrage gemacht, ob sie als geklaut gemeldet ist. 

Als dann nach 2 oder 3 Wochen die Abfrage negativ ausgefallen ist, konnte ich sie zulassen.

 

Ansonsten könntest mal bei der Rollerfabrik in Ingolstadt anfragen.... die haben einen TÜV-Service

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb langenmoser:

Dann mit dem Wisch und einem Kaufvertrag, in dem steht, dass es keine Papiere dazu gibt, zur Zulassungsstelle (ich glaube, wenn du keinen Kaufvertrag hast, warum auch immer, dann brauchst eine Eidesstattliche), die haben dann noch eine REGINA (glaub das heißt so) Abfrage gemacht, ob sie als geklaut gemeldet ist. 

 

Bei uns (Nordbayern) geht das nur mit Eidesstattlicher vom Vorbesitzer.

Ich hatte mal eine Vespa ohne Papiere nach Ingolstadt City verkauft, die wollten auch eine Eidesstattliche von mir.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb ElBarto666:

 

Bei uns (Nordbayern) geht das nur mit Eidesstattlicher vom Vorbesitzer.

Ich hatte mal eine Vespa ohne Papiere nach Ingolstadt City verkauft, die wollten auch eine Eidesstattliche von mir.

Okay, ne die wollten keine. Vielleicht hatte ich einfach nur Glück

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • Ok - das ist für die Abstimmung natürlich ganz hilfreich, wenn man das erstmal variieren kann. Ich hatte damals glaub ich 2...3 verschiedene Schalter getestet gehabt, bis der "richtige" gefunden war. Danach würde ich aber auf einen einfachen (automotive, zb. BEHR) Thermoschaler im Zylinderkopf gehen. Die sind nahezu fail-safe und im Notfall kann man beide Kontakte direkt am Schalter kurzschließen... Wäre mir sicherer, als so ein Conrad-Teil - aber natürlich sieht schaltkästchen mit Anzeige hier besser aus   Gruß, Al.  
    • … hat einen langen dicken Schlauch. 
    • Ok nichts für mich    brauch eher Gewicht vorne 
    • Ja klar, gibt es auch "immergrüne" Spaliere!   Du schaust jetzt mal in aller Ruhe wo der geplante Standort deines Sichtschutzes in Frage kommt und ob es sich um eine bauliche oder pflanzliche Variante handeln soll. Schau Dir aus verschiedensten Blickwinkeln im Garten die Situation bezüglich Terrasseneinblick  (ggf. mit Messlatte zwecks Höhenbestimmung) an und beziehe auch Sonnenstände und Beschattung mit ein.   Wenn du dich tatsächlich für den hinteren Gartenbereich entscheidest, dann ist wirklich zwingend erforderlich, dass du dich genau erkundigst (bzw. dir dann auch schriftlich geben lässt), was ist in welchen Umfang bei Dir erlaubt bzw. auch nicht erlaubt ist.   In Anbetracht der "schwierigen Situation" darfst du Dich juristisch nicht angreifbar machen lassen.  Betrifft vor allem Grenzabstände und Höhen, aber natürlich auch in weiterer Folge die pflanzliche Auswahl. Und da sind wir bei einer grundlegenden Problematik zw. Theorie und Praxis. Es entsteht bei Grenzbepflanzungen meistens zwangsläufig ein Verstoß gegen Satzungen, da sich die Natur bekanntlich nicht an Vorgaben hält. Du hast ein "unkontrolliertes" Wachstum bezüglich Breite und Höhe. Wenn jetzt auf diese oftmalig angegebene Höhe von maximal 2m angespielt wird, dann bedeutet das, dass du bereits im Vorfeld die Hecke auf ca. 1,80m anschneiden musst um durch den jährlichen Zuwachs die Hecke auf die 2m drücken zu können. Das Gleiche gilt auch für die Breite und auch dort wird es nochmals eng bei 0,5m Abstand, da du dann in der Regel die Rückseite nicht pflegen kannst und ebenfalls wieder Gefahr läufst auf eine Auseinandersetzung mit den Nachbarn. Ich kenne auch kaum Bestandsgärten, wo diese Regelung wirklich eingehalten wurde. In der Regel sind diese Hecken (mit 0,5m Grenzabstand)meist alle weit über der 2m Regelung. Oftmalig dann auch nicht wirklich mehr juristisch anfechtbar, da die Verjährung um Ansprüche geltend zu machen eingetreten ist.   Von daher war meine Überlegung auf Sichtschutz im Terrassenbereich abgezielt, da du da vermutlich die geringsten Regelungen beachten musst!   ......und dies gilt es dann fachlich ordentlich umzusetzen!        
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information