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GSFwa: Autoverkauf - Fragen zur Zulassung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb dorkisbored:

Würde das nun auch einem Anwalt geben und Ruhe ist im Karton.... da würd ich selber nun gar keine Energie mehr in persönliche Kommunikation stecken.

 

Das kostet zwar Geld, aber ab einem gewissen Punkt kann es einem das schon wert sein.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Naja, da aber ein Anwalt auf der Gegenseite eingesetzt wird, wüsste ich nun nicht was passiert, wenn man da gar nicht drauf reagiert. Daher eher den Kontakt nur noch über Anwälte laufen lassen. Dann sollte das Thema ja eigentlich schnell gegessen sein.

Geschrieben

der anwalt schreibt briefe. mehr passiert da erstmal nicht.

ich würde erst zum anwalt gehen wenn denn wirklich eine vorladung von einem richter kommt...

 

  • Like 1
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Herr Gawasi:

 die Chancen dass der Kollege damit durchkommt schätze ich als sehr gering ein.

Ja, so schätze ich das eigentlich auch ein.

Gut ist im Nachhinein, dass der ADAC-Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausschließt.

Ich weiß nicht ob ihr es wusstet, ich bin da tatsächlich erst gestern Abend drüber gestolpert, aber seit 1.1.2024 gilt der Grundsatz, dass auch bei privaten PKW-Verkäufen der Verkäufer für Sachmängel 1 Jahr lang haftet. Es sei denn dies wird im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen.

vor 2 Stunden schrieb Goof:

sogar WENN Mangel bestanden haben, die gegen eine gültige HU sprechen, so ist es der Sachverständige, der hier im Fokus stehen würde. Auch Sachverständige können mal Fehler übersehen. Hier wäre es überhaupt erstmal Thema, dir einen Vorsatz vorzuwerfen. Oder das du überhaupt von den Mängeln gewusst haben kannst / musst / sollst. 
Du bist jedenfalls nicht für die Arbeit des TÜV Onkels haftbar. Dafür unterschreibt ER! 

Sehe ich auch so.

Der Vorwurf geht ja in die Richtung, dass ich bewusst bei der HU und AU beschissen habe, wie auch immer er sich das vorstellt wie ich das gemacht haben soll?!?

vor 1 Stunde schrieb Thall1:

Wenn die einen guten Anwalt haben, wird er ihnen irgendwann raten, es gut sein zu lassen.

 

Auch ein guter Punkt: ich werde das Schreiben jetzt hier nicht veröffentlichen, aber ich behaupte es wäre ein negatives Musterbeispiel in der Juristenausbildung. Die Anwälte, die das bisher gesehen haben lachen sich tot. Ich selbst musste mich halb tot lachen, als ich gesehen habe, dass die Frist zur Überweisung des geforderten Betrags im März 2024 ist (war!).

Zug um Zug soll ich den Kaufpreis gegen das Auto wandeln. Zuzüglich Nutzungsausfall für den Käufer, weil er das Fahrzeug angeblich aktuell nicht nutzen kann, zuzüglich die Anmeldegebühren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, zuzüglich die von ihm entrichtete Kfz-Steuer, zuzüglich die von ihm entrichteten Versicherungsbeiträge, zuzüglich der Anwaltsgebühren. Wir sind da mittlerweile bei über 11,5 t €.

vor einer Stunde schrieb dorkisbored:

Würde das nun auch einem Anwalt geben und Ruhe ist im Karton.... da würd ich selber nun gar keine Energie mehr in persönliche Kommunikation stecken.

persönliche Kommunikation war ab dem Zeitpunkt beendet, als er mir Betrug bei der AU vorgeworfen hatte.

Vorher war ich immer telefonisch erreichbar und stand mit Rat zur Seite. Bspw. als er nicht wusste woher er den Radio-Code bekommt, obwohl ich diesen mit allen anderen Unterlagen übergeben hatte. Aber egal....

vor 44 Minuten schrieb AAAB507:

 

Das kostet zwar Geld, aber ab einem gewissen Punkt kann es einem das schon wert sein.

Vor allem, wenn man ne Rechtsschutzversicherung hat. Also ich mache mir da nicht wirklich Sorgen, dass mich ein Prozess in den Ruin stürzt. Was das angeht kann ich das in Ruhe auf mich zukommen lassen.

Mich treibt mehr um, dass es solche Arschlöcher gibt, die anderen ans Bein pissen wollen.

vor 29 Minuten schrieb dorkisbored:

Naja, da aber ein Anwalt auf der Gegenseite eingesetzt wird, wüsste ich nun nicht was passiert, wenn man da gar nicht drauf reagiert. Daher eher den Kontakt nur noch über Anwälte laufen lassen. Dann sollte das Thema ja eigentlich schnell gegessen sein.

Ich grüble auch schon seit Sonntag, weil ich das gerne selbst beantworten würde. Kfz-fachlich ist das Schreiben so dilletantisch verfasst, dass es sich für mich ohne große Mühe in Staub zerlegen lässt. Am liebsten würde ich mich mal bei der Handwerkskammer melden, die sollen die fachliche Eignung des angeblichen "Meisters" (wo ich nicht mal weiß ob es den überhaupt gibt) überprüfen. Was für ein Dünnschiss da behauptet wird, das geht auf keine Kuhhaut.

vor 18 Minuten schrieb heizer:

der anwalt schreibt briefe. mehr passiert da erstmal nicht.

ich würde erst zum anwalt gehen wenn denn wirklich eine vorladung von einem richter kommt...

 

So auch meine Denke.

Meine befreundeten Juristen empfehlen mir aber dringend zu antworten, damit das bei einem eventuellen späteren Prozess nicht negativ ausgelegt werden kann.

Ich habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt, ohne auf alle Punkte überhaupt eingehen zu können, das will ich jetzt noch vom Juristen checken lassen und dann damit antworten. Oder aber der/die Juristin übernimmt einfach meinen Text und ergänzt entsprechend.

  • Like 2
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb PK-HD:

Ich weiß nicht ob ihr es wusstet, ich bin da tatsächlich erst gestern Abend drüber gestolpert, aber seit 1.1.2024 gilt der Grundsatz, dass auch bei privaten PKW-Verkäufen der Verkäufer für Sachmängel 1 Jahr lang haftet. Es sei denn dies wird im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen.

 

 

Tatsächlich war es "schon immer" so - und ist es nach wie vor - , dass auch beim Kauf vom Privaten grds. Gewährleistungsansprüche bestehen, und zwar damals wie heute über 2 Jahre, es sei denn, man schliest das aus.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb milan:

 

 

Tatsächlich war es "schon immer" so - und ist es nach wie vor - , dass auch beim Kauf vom Privaten grds. Gewährleistungsansprüche bestehen, und zwar damals wie heute über 2 Jahre, es sei denn, man schliest das aus.

Oh, OK, das wusste ich auch nicht.

Danke für die Aufklärung.

Geschrieben (bearbeitet)

Nur mal so als Nicht-Jurist:

 

Wenn da so gravierende Formfehler in dem Schreiben sind mit einer Frist mit einem in der Vergangenheit liegenden Datum, muss man dann überhaupt reagieren?


 

 

Und von Seiten der Prüforganisation des Prüfers beziehungsweise von seiner Seite aus, könnte man fast auch über rechtliche Schritte nachdenken. Denn was dort behauptet wird, dass er Gefälligkeits-HUs machen wurde, ist mindestens rufschädigend und wahrscheinlich auch noch viele andere rechtliche Aspekte berührend, die mir gerade nicht bekannt sind. 
 

Zusammen mit der AU Werkstatt, die ja auch involviert sein soll, gemeinsam eine Klage als Bumerang?! Nur man so als Idee. 

 

 

Bearbeitet von Goof
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Goof:

Nur mal so als Nicht-Jurist:

 

Wenn das so gravierende Formfehler in dem Schreiben sind wir eine Frist mit einem in der Vergangenheit liegenden Datum, muss man dann überhaupt reagieren?

 

Und von Seiten der Prüforganisation des Prüfers beziehungsweise von seiner Seite aus, könnte man fast auch über rechtliche Schritte nachdenken. Denn was dort behauptet wird, dass er Gefälligkeits-HUs machen wurde, ist mindestens rufschädigend und wahrscheinlich auch noch viele andere rechtliche Aspekte berührend, die mir gerade nicht bekannt sind. 
 

Zusammen mit der AU Werkstatt, die ja auch involviert sein soll, gemeinsam eine Klage als Bumerang?! Nur man so als Idee. 

 

 

Gebe ich mal so an meinen Juristen weiter.

Insgesamt waren ja drei unterschiedliche,  mir nicht persönlich bekannte, Prüfingenieure an drei HU Terminen beteiligt.

Bei den ersten zwei Terminen wurden Mängel entdeckt, die ich im Anschluss behoben habe. Beim dritten Termin war dann alles iO.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb PK-HD:

Gebe ich mal so an meinen Juristen weiter.

Insgesamt waren ja drei unterschiedliche,  mir nicht persönlich bekannte, Prüfingenieure an drei HU Terminen beteiligt.

Bei den ersten zwei Terminen wurden Mängel entdeckt, die ich im Anschluss behoben habe. Beim dritten Termin war dann alles iO.


Top!

 

 

Die Prüforganisation wird ja auch rechtlich sauber aufgestellt sein. Ggf mögen die sich ja auch aktiv an dem Vorwurf beteiligen bzw. an dessen Widerlegung. 

Geschrieben

Manche Juristen sind sich wohl auch für nix zu schade. Wenn so ein Klient zu mir käme um so ne Nummer abzuziehen, würde ich den zum Teufel schicken, da hätte ich ne Berufsehre zu verteidigen.

Aber zum Glück bin ich kein Jurist.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PK-HD:

Oder aber der/die Juristin übernimmt einfach meinen Text und ergänzt entsprechend.

 

So würde ich das machen, hat halt auch auf der Gegenseite ne andere Wirkung, wenn da jetzt ein Jurist mit Briefkopf antwortet ;-) Vielleicht ist dann ja schon Ruhe....

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Quickshifter:

Manche Juristen sind sich wohl auch für nix zu schade.

Diese Erfahrung habe ich auch gemacht: Da kam nach langem Hin und Her ein Brief von einem sog. Anwalt (Es ging um ein Abo, was mein Vater, der an Alzheimer erkrankt war, abgeschlossen hatte, um das er sich dann nicht mehr kümmern konnte...): Ein Brief von meinem Anwalt, und es war Ruhe im Karton! Ich hab' zwar nicht gerafft, was der denen so geschrieben hat; aber es hat gewirkt! Also nicht einschüchtern lassen! :cheers:

Geschrieben

Es gibt ja auch so "Anwälte", die sich nicht zu schade sind, Mandanten die Kohle für immer neue Schriftstücke aus den Rippen zu leiern, obwohl da kaum/keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei dem geschilderten Sachverhalt eine RSV die Kostendeckung zusagt. Das zahlt der Käufer wahrscheinlich schön selbst und sein Anwalt hält ihn bei der Stange mit "wenn Du erst gewonnen hast, bekommst die Kohle ja wieder"...

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