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Nur mal schnell 'ne Smallframe-Elektrikfrage
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Beiträge
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Von kim-lehmann.de · Geschrieben
Falls wir das hier im "kleinem" GSF Kreis machen wäre es schön wenn dieses Topic mal im GSF breit gemacht wird. Es gibt schon viele Mitglieder die sich so gar nicht im blabla aufhalten. Da wäre es schön, auch jetzt schon, irgendwie auf der Startseite in groß zu kommen! GGfs kommt dann och noch jemand der uns bei der Aktion unterstützen kann. @Mike machbar? -
Von pauter · Geschrieben
Das Bier ist da genauso scheiss wie in Köln. -
Von floschi · Geschrieben
Die Nennung zur Deister Roller Fahrt 2025 ist noch bis zum 15.April 2025 geöffnet! Be there or be square! Hier anmelden: https://vespaclub-hannover.de/anmeldung-deisterrollerfahrt/ Infos: https://vespaclub-hannover.de/deisterrollerfahrt/ -
Von kim-lehmann.de · Geschrieben
Sodala, wir haben es nicht vergessen. Wir schieben das immer irgendwie zwischen vorhandenen Projekten rein. Jetzt sind endlich die HOFFENTLICH letzten Teile da. Am Donnerstag kommt Pfu nochmal vorbei um mit mir die letzten Arbeiten zu erledigen. Daumen drücken. Die Schrauber freie Zeit habe ich noch genutzt um mich noch mal intensiv mit dem Thema zu beschäftigen wie wir das Maximum aus dem Projekt rausholen. MMn wäre Verlosen noch immer das effektivste. Ist gar nicht so einfach!! Leider A. Verkauf via KA oder versteigern bei Ebay - Da kommt in etwa das an was so ne ET3 Wert ist, mit etwas Glück ist ein Idealist dabei der bei der Sache 5-10% mehr drauf packt als nötig. B: Verlosen - Ist schlichtweg Illegal! Selbst hier im GSF Kreisen wäre es illegal die Kiste zu verlosen. Obwohl ich mir hier im Kreis wenig bis keine Sorgen mache das uns jemand an die Karre pissen möchte. - Im "großem" Stil das breit zu treten und auch bei den (a)sozialen Medien, div. Vespa Gruppen außerhalb vom GSF wäre bestimmt von den Umsätzen top ABER wenn es ein Arschloch gibt dem Langweilig ist, kann man "uns" an die Karre pissen. Zumindest dem der die Verlosen veranstaltet. Irgendwer müsste es halt machen... Habe diesbezüglich mit der Glückspielbehörde RLP in Trier telefoniert. Sehr sympathischer offener Mensch! Der unter vorgehaltener Hand zwar gesagt hat... wo kein Kläger da kein Richter aber Restrisiko bleibt und es ist schlichtweg verboten. Nächstes Problem wäre das es für jedes Bundesland eine eigene Glücksspielbehörde, mit teils unterschiedlichen Auflagen, gibt. Die Bundesglücksspielbehörde ist zwar Bundeslandübergreifen zuständig... aber die Auflagen die ich bereits im Vorfeld nachlesen konnte... keine Chance! Da ist richtig Aufwand gefordert. Darauf noch mit mehreren Firmen telefoniert die solche Verlosungsaktionen für Firmen übernehmen. Uninteressant. Kosten ab 10k für das kleinste Paket um das Rechtssicher veranstalten zu können. C: Verkauf von Produkt XY. Den Tipp bekam ich witzigerweise von der Glückspielbehörde. - Verkauf von Produkt XY, darf dann kein Wucher o.ä. sein. So das es nicht den Charakter bekommt es es zum Zweck des Losverkaufs ist. Wäre soweit machbar! ABER... Natürlich dürfen nur Gewerbetreibende ein Produkt verkaufen und das Finanzamt möchte auch ein Scheibchen vom Kuchen. Wenn jemand einen sehr guten Draht zum FA hat, könnte man das ggfs im Vorfeld klären. ODER wenn jemand ausreichend Umsätze hat es auch dementsprechend als Spende abschreiben. Also auch eher nix! Da habe ich den netten Tipp bekommen... Das Produkt muss nicht zwingend greifbar sein, wäre sonst logistisch auch ne Hammer Tour das umzusetzen. Theoretisch könnte man auch ein Bild von dem Roller als HQ Download verkaufen. D: Verlosen durch einen Gemeinnützigen Verein. - Das wäre, von dem was ich bis jetzt gelesen und an Info´s habe, der Idealfall. Deshalb, bitte nochmal alle in Euch gehen ob ihr nicht jemanden kennt der jemanden kennt der einen Gemeinnützigen Verein hat. Ich würde da sogar Vorschlagen die restlichen finanziellen Mittel in die Kaffeekasse zu werfen. E: Ein Spendenaufruf - Den Tipp habe ich von einen lieben Bekannten bekommen der von dem Projekt begeistert ist. Der hat mit Menschen, Anwälten Steuerberatern usw. zu tun die da auch schon mal grob und UNVERBINDLICH die Rechtsicherheit abgeklopft haben. D.h, Ein Spendenaufruf das man Spenden an die Strahlemännchen macht. Aus Lauter Dankbarkeit den Spendern gegenüber würde man den Roller VERSCHENKEN wenn zb. 20, 25tsd€ wie auch immer Spenden erreicht sind. Spendenaufruf ist legal!, Verschenken legal! Da würde ich mir hier im Kreis keine Sorgen machen das es Probleme gibt. Sollte soweit jedem klar sein das es eine nicht stattfindende Verlosung ist. Einen halbwegs passenden Text habe ich dazu auch schon bekommen. Ein Frage müsste ich noch klären! Wie siehts aus mit TüV? Soll ich die Kiste noch TüVen lassen?
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