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Geschrieben

Hallo Zusammen!

Ich würde gerne einen Anhänget legal in Österreich mit meiner PX 200 ziehen. Leider scheitert es schon an der höchst zulässigen Anhängelast der Vespa die nicht im Typenschein eingetragen ist. Gibt es dafür ein Gutachten oder so für die PX?

Gruß Lukas

Geschrieben
Zitat

Quelle: https://www.sn.at/wiki/Benutzer:Motorradrecht/Motorradrecht#Anh.C3.A4nger_:_KFG_.C2.A7_104_.285.29.3B_KDV_.C2.A7_58

 

Anhänger : KFG § 104 (5); KDV § 58

Mit Krafträdern dürfen nur zugelassene, leichte (Gesamtmasse bis 750 kg) Einachsanhänger (Klasse O1) gezogen werden, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug.
Anhänger, deren größte Breite 80 cm nicht übersteigt und die dazu bestimmt sind, mit einspurigen Krafträdern gezogen zu werden, müssen mit nur einer der sonst für Anhänger vorgeschriebenen Leuchten ausgerüstet sein. Der Rückstrahler muss von den Lichtaustrittsflächen der Leuchten getrennt sein, die Form eines gleichseitigen Dreiecks haben und so angebracht sein, dass eine Spitze des Dreiecks nach oben gerichtet ist. Dieser Rückstrahler muss auch dann mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein, wenn die hinteren Leuchten auf einem Leuchtenträger angebracht sind; wird er durch den Leuchtenträger verdeckt, so muss auch auf diesem ein Rückstrahler angebracht sein.

Beim Ziehen eines leichten Anhängers darf die Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden (Autobahn).

 

Hab ich auf die Schnelle gefunden.

Rein aus rechtlicher Sicht, und da es sich um ein Problem mit rein österreichischem Bezug handelt, würd ich mal bei Öamtc, Arbö, Landesregierung nachfragen ob da bei Einspurigen überhaupt ein relevanter Tatbestand herscht.

Wenn Ja, dann brauchst du nicht nur die Anhänglast sondern auch noch die zulässige Stützlast!

Geschrieben

Hallo Anfahrer!

Den Beitrag hatte ich auch schon gefunden. Der Freundliche vom TÜV werde ich noch einmal fragen, aber beim ersten Telefonat hat er gleich nach der Anhängelast gefragt. Jetzt frag ich mich, wo ich diese her bekomme?

Geschrieben

ich habe bei mehreren meiner Roller 85 Kg Anhängelast eingetragen

 

ich kann Dir mal die Fahrzeugscheine zukommen lassen (und die der zugehörigen Anhänger)

 

Rita

Geschrieben

Hallo Rita!

Wie hast du die 85Kg eingetragen?

Gibt's dafür eine Angabe von Piaggio?

Hast du das in Deutschland eingetragen?

Würde mich sehr über deine Fahrzeugscheine freuen.

Gruß Lukas

Geschrieben

kleiner appetithappen...

muß noch bissl Festplatten durchforsten....

 

geh mal ins Topic "versicherungskennzeichen 2014"  welches dann zur freiwilligen Zulassung abgedriftet ist

 

Rita

Geschrieben

Hallo Rita!

Hast du auf deiner Festplatte schon was gefunden. Ich drehe nähmlich langsam durch. Hier in Österreich kann mir leider niemand helfen. Ich benötige die höchst zulässige Anhängelast für meine PX. Stand deine Anhängelast schon im Typenschein?

Gruß Lukas

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Humma Kavula:

Ich glaube nicht, dass es überhaupt ein Zweirad gibt, welches eine Anhängelast werksmässig angegeben hat... 

Dass kann gut sein. Aber in Österreich brauche ich leider eine eingetragene Anhängelast. Die Frage ist, ob es von Piaggio vielleicht eine Gewichtsfreigabe oder so gibt, dass ich dann eintragen kann?!

Geschrieben

Kleines Update!

Die Anhängelast eintragen zu lassen ist kein Problem. Das rechnet sich der TÜV aus den Fahrzeugdaten bzw. aus dem höchstzulässigen Gesmtgewicht aus. Könnte bei mir vielleicht auch auf die 85Kg kommen. Leider ist es so eine Sache mit dem Anhänger und der Kupplung. Die müssen nach der EU-Richtlinien hergestellt werden und Zertiviziert sein. Den einzigen Anhänger den ich kenne ist der Einrad PAV Nachfolger den es beim SIP gibt. Der ist aber für meine Zwecke leider ungeeignet.

 

Kennt jemand einen anderen Anhänger den ich mit meiner PX200E ziehen könnte? Am liebsten wäre mir ein Einachsanhänger.

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    • Die SIP ist ja mit Alukern... das sollte eigentlich gut gehen und nicht reißen. Die ist aber 0,5mm dick -> Kupplungskorb scheift eh nirgends? Sonst hast du gleich noch das nächste Problem mit nicht trennender Kupplung.    
    • Wenn's sauber sein soll und du hast den Motor ja nicht ohne Grund neu gemacht und schick gereinigt: nein.   Russisch: Bolzen nochmal raus, Dichtmasse ins Loch, Bolzen rein, von vorne auch nochmal Dichtmasse auf's Gewinde, Mutter mit U-Scheibe und Sprengring rauf. Ein paar Stunden ablüften lassen, dann TEST.
    • Ich würde mir für den Zylinder noch eine Klobürste besorgen, damit bekommst du wieder einen vernünftigen Hohnschliff.   https://amzn.eu/d/iVdQjqu
    • So, hab ein wenig die Recherche angeworfen: Ringspiel sollte Durchmesser des Zylinders * 0,004 sein, also: 60mm * 0,004 = 0,24mm. Ich werd also schauen dass ich die 0,25er reinbringe. Flankenspiel bzw. Höhenspiel der Kolbenringe sollte bei MoFa Motoren 0,03mm, maximal 0,1mm. Wenn also die 0,05er Blattlehre reingeht bin ich nachher zufrieden. Kolbenringe sollten heute zugestellt werden, ich bin gespannt ob ich den Motor heute noch zum laufen kriege.
    • Hallo bin auf der Suche nach einer Vespa, möchte mir eine zweite alte Dame zulegen.  Träume hat man ja viele mal schauen ob es hier klappt. Daher gerne alles anbieten.  Suche Vespa GT/ GTR GL Sprint  …   Baujahr 1960-1977 Hubraum  mindestens 125 Farbe egal am Besten O-Lack 😊 Zustand mal schauen auch Bastler..        [Bitte Durchlesen und anschließend den diesen Erklärungstext löschen, wenn ihr eure Verkaufsanzeige fertig habt]   Verbindliche Regeln für den GSF-Marktplatz ab September 2024 Wir bitten wir euch um die Einhaltung der GSF-Marktplatzregeln, insbesondere der P.O.R.N.O.-Regeln: Preis angeben! Inserate mit Auktionscharakter werden ausgeblendet. Ort angeben! (für Verkäufe) Selbst wenn ihr im Profil einen Wohnort stehen habt, der genaue Artikelstandort (gemeint ist die Stadt) ist Pflicht.  Richtig und vollständig beschreiben! Idealerweise mit Bildern, eventuelle Mängel müssen deutlich im Text ausgewiesen werden. Keine Links auf andere Verkaufsplattformen. Nur sachliche Diskussionen! Destruktives Runtersprechen von Anzeigen und Preisvorstellungen, Runterputzen und Stammtischgerede ist nicht erwünscht.   Ohne klare Eigentumsverhältnisse kein Verkauf! Der angebotene Gegenstand muss Eigentum des Topiceröffners oder der Topiceröffner muss durch den Eigentümer beauftragt sein, den Artikel im Auftrag zu verkaufen. Bei Verstoß gegen diese Regeln werden Inserate ohne Vorwarnung ausgeblendet, ebenso unseriöse oder grob unvollständige Inserate! Pro Mitglied und Rubrik (Biete/Suche/Tausche) ist nur ein aktives Inserat im GSF-Marktplatz erlaubt! Ausnahme: Für Artikel über €1.000 (z. B. Komplettmotoren) oder Teilesammlungen darf ein weiteres eigenständiges Topic eröffnet werden. Im Fall von Teilesammlungen jedoch nur, wenn diese ausschließlich en bloc zu einem Paketpreis über €1.000 angeboten werden. Hinweise für Inserierende Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag. Hinterlasst nach Abwicklung euer (hoffentlich positives) Feedback. Um Topics schließen zu lassen, ändert ihr den Titel im Startbeitrag auf "ERLEDIGT: alter Topictitel". Damit werden die Moderatoren aufgefordert, das Topic zu schließen. Allgemeine Hinweise Fair use! Wiederholungstäter_innen werden verwarnt bzw. temporär gesperrt. Achtsamkeit ist angebracht! Nicht alle Blechrollerfahrer_innen handeln redlich, anständig, und nach Treu und Glauben (gilt bei Kauf und Verkauf). Lasst euch stets eine verifizierbare Telefonnummer und Anschrift eurer Geschäftspartner geben. Schafft Transparenz, kommuniziert per Privatnachricht! Wann wurde überwiesen? Ist das Geld angekommen? Wann wurde versendet (Link zur Sendungsverfolgung)? Ist alles angekommen und im erwarteten Zustand? Der Betreiber des GSF ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben über die angebotenen Gegenstände. Wer private Geschäfte über das GSF abwickelt, gewinnt daraus kein Recht, die Plattform GSF für seine privaten Probleme, Strafverfolgung, Zeugenschaften und/oder Meinungsmache gegen Mitglieder oder Shops zu missbrauchen. Grundsätzlich sind dem Betreiber des GSF Realnamen, E-Mail- oder Postadressen nicht bekannt. Mit der Nutzung des GSF-Marktplatzplatz gelten diese Nutzungsvereinbarungen als anerkannt.
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