Zum Inhalt springen

Kleines Gedankenexperiment


Kon Kalle

Empfohlene Beiträge

… was passiert wenn, man einen Motorradführerschein hat, aber mit einem technisch veränderten Roller (Plastik oder Blech)von der Polizei erwischt wird, aber alles brav zugibt?

 

Laut Recherche sollte es nur ca. 90€ und 1 Punkt ergeben.

 

Doch, was ist mit eventuellen Folgekosten:

Falls es zur Prüfstelle gehen soll: Kann ich das Fahrzeug per Anhänger zur Prüfstelle bringen, oder ist der Abschlepper Pflicht?

Kostet es was, wenn ich bereits alles zugegeben habe und nichts neues vom Herr Ingenieur entdeckt wird? Gibt ja nichts was noch bewiesen werden könnte.

 

Frage natürlich für einen Freund, den dies schon seit Jahrzehnten interessiert :-)

Bearbeitet von Kon Kalle
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du mit Fuffikennzeichen und Tuning rum fährst bist du neben den eventuellen Problemen mit Freund und Helfer halt immer ohne Versicherung unterwegs denke ich. Das ist vielleicht das schlimmste neben einer zu erwartenden Geldstrafe, wenn denn wirklich mal ein Unfall passiert. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was kommt denn alles in Frage?

 

Fahren ohne Führerschein (bei Moped-/Autoführerschein und mehr als 50 Kubik oder eben 125er Schein / B196 und mehr Hubraum).

 

Fahren ohne Zulassung - wann verliert ein Fahrzeug diese? Bei Veränderungen, die die Leistung beeinflussen? Das Emissionsverhalten (also auch Lautstärke)...

 

Fahren ohne Versicherung - siehe oben. Aber das ist im Grunde nur bei abgelaufenen Kennzeichen der Fall (oder Kündigung, da Rechnung nicht bezahlt). Bei Verstoß gegen Obliegenheiten o.Ä. kann es eben einen Regress geben.

 

...?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten schrieb AAAB507:

Was kommt denn alles in Frage?

 

Fahren ohne Führerschein (bei Moped-/Autoführerschein und mehr als 50 Kubik oder eben 125er Schein / B196 und mehr Hubraum).

 

Fahren ohne Zulassung - wann verliert ein Fahrzeug diese? Bei Veränderungen, die die Leistung beeinflussen? Das Emissionsverhalten (also auch Lautstärke)...

 

Fahren ohne Versicherung - siehe oben. Aber das ist im Grunde nur bei abgelaufenen Kennzeichen der Fall (oder Kündigung, da Rechnung nicht bezahlt). Bei Verstoß gegen Obliegenheiten o.Ä. kann es eben einen Regress geben.

 

...?

 

Genau diese 3 Punkte waren doch mit 15 Jahren schon brandaktuell. :-D

  • Like 1
  • Haha 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn zum Zeitpunkt des Kennzeichenerwerbs ein gültige Betriebserlaubnis besteht...und erst zu nem späteren Zeitpunkt frisiert wird....Regreß (gedeckelt)

 

wenn ein Kennzeichen für ne Italofuffie gekauft wirde für die keine Betriebserlaubnis besteht....

ist die Versicherung fein raus und bezahlt gar nix...

 

wenn bei Mägeln die Karre nicht an Ort und Stelle eingezogen wird und nur ein Mängelkärtchen ausgestellt wird (meist mit 7 Tage Frist zur "Mängelbeseitigung) kann der Sherriff ankreuzen ob Vorführung beim Revier oder beim Tüv......(oft hält er noch die Hand auf und sagt: "Kennzeichen und Papiere bitte!"  (meist ohne das "Bitte"

 

dann kannste die Karre mit Anhänger oder Bus dorthin karren....

Du kannst sogar dorthin schieben (darf nur kein Zündschlüssel stecken)

 

Rita

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei mir waren es damals 160,-DM und ein Punkt für fahren ohne Betriebserlaubnis. Ich hatte gesagt, dass sie in 125er umgebaut ist und noch nicht umgemeldet wurde. Das reichte den Kollegen. 
 

Die Stimmung war allerdings recht gut, weil einer der beiden irgendwann sagte „und dann sind sie auch noch so doof und überholen eine Zivilstreife“. Ich konnte nichts anderes sagen als „hätten sie es drauf geschrieben, wäre das nicht passiert“. Die machen ja auch nur ihren Job und alles was Papier vermeidet macht glücklich. 

  • Haha 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb Kon Kalle:

… was passiert wenn, man einen Motorradführerschein hat, aber mit einem technisch veränderten Roller (Plastik oder Blech)von der Polizei erwischt wird, aber alles brav zugibt?

noch bewiesen werden könnte.

....

 

1. Sagst du nur das du der Kon Kalle bist und hinterm Deich Drölf wohnen wollen tust. Sonst nichts!

 

1.a. haust du dir selbst mit der 9 Schwätzchen der Lörres. Du bist zu blöd die Karre zu tüffen.

 

2. Für den groben Unfug gehören dir Haus und Hof weggenommen.

 

3. Die Kiste kannst du dann auf dein Lasten E-Bike wuchsen du Bernd.

 

4. Der Herr Inschinör kostet immer. Meistens mehr als es  Nachts draußen ist.

 

;-):cheers:

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information