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Kleines Gedankenexperiment


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

… was passiert wenn, man einen Motorradführerschein hat, aber mit einem technisch veränderten Roller (Plastik oder Blech)von der Polizei erwischt wird, aber alles brav zugibt?

 

Laut Recherche sollte es nur ca. 90€ und 1 Punkt ergeben.

 

Doch, was ist mit eventuellen Folgekosten:

Falls es zur Prüfstelle gehen soll: Kann ich das Fahrzeug per Anhänger zur Prüfstelle bringen, oder ist der Abschlepper Pflicht?

Kostet es was, wenn ich bereits alles zugegeben habe und nichts neues vom Herr Ingenieur entdeckt wird? Gibt ja nichts was noch bewiesen werden könnte.

 

Frage natürlich für einen Freund, den dies schon seit Jahrzehnten interessiert :-)

Bearbeitet von Kon Kalle
Geschrieben

Wenn du mit Fuffikennzeichen und Tuning rum fährst bist du neben den eventuellen Problemen mit Freund und Helfer halt immer ohne Versicherung unterwegs denke ich. Das ist vielleicht das schlimmste neben einer zu erwartenden Geldstrafe, wenn denn wirklich mal ein Unfall passiert. 

Geschrieben

Nö, versichert ist die Kiste, sobald ich das Kennzeichen bezahlt habe. Leisten muss die Versicherung, kann mich allerdings teilweise in Regress nehmen, sofern es einen kausalen Zusammenhang gibt.

Geschrieben

Was kommt denn alles in Frage?

 

Fahren ohne Führerschein (bei Moped-/Autoführerschein und mehr als 50 Kubik oder eben 125er Schein / B196 und mehr Hubraum).

 

Fahren ohne Zulassung - wann verliert ein Fahrzeug diese? Bei Veränderungen, die die Leistung beeinflussen? Das Emissionsverhalten (also auch Lautstärke)...

 

Fahren ohne Versicherung - siehe oben. Aber das ist im Grunde nur bei abgelaufenen Kennzeichen der Fall (oder Kündigung, da Rechnung nicht bezahlt). Bei Verstoß gegen Obliegenheiten o.Ä. kann es eben einen Regress geben.

 

...?

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb AAAB507:

Was kommt denn alles in Frage?

 

Fahren ohne Führerschein (bei Moped-/Autoführerschein und mehr als 50 Kubik oder eben 125er Schein / B196 und mehr Hubraum).

 

Fahren ohne Zulassung - wann verliert ein Fahrzeug diese? Bei Veränderungen, die die Leistung beeinflussen? Das Emissionsverhalten (also auch Lautstärke)...

 

Fahren ohne Versicherung - siehe oben. Aber das ist im Grunde nur bei abgelaufenen Kennzeichen der Fall (oder Kündigung, da Rechnung nicht bezahlt). Bei Verstoß gegen Obliegenheiten o.Ä. kann es eben einen Regress geben.

 

...?

 

Genau diese 3 Punkte waren doch mit 15 Jahren schon brandaktuell. :-D

  • Like 1
  • Haha 1
Geschrieben

wenn zum Zeitpunkt des Kennzeichenerwerbs ein gültige Betriebserlaubnis besteht...und erst zu nem späteren Zeitpunkt frisiert wird....Regreß (gedeckelt)

 

wenn ein Kennzeichen für ne Italofuffie gekauft wirde für die keine Betriebserlaubnis besteht....

ist die Versicherung fein raus und bezahlt gar nix...

 

wenn bei Mägeln die Karre nicht an Ort und Stelle eingezogen wird und nur ein Mängelkärtchen ausgestellt wird (meist mit 7 Tage Frist zur "Mängelbeseitigung) kann der Sherriff ankreuzen ob Vorführung beim Revier oder beim Tüv......(oft hält er noch die Hand auf und sagt: "Kennzeichen und Papiere bitte!"  (meist ohne das "Bitte"

 

dann kannste die Karre mit Anhänger oder Bus dorthin karren....

Du kannst sogar dorthin schieben (darf nur kein Zündschlüssel stecken)

 

Rita

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Rita:

Du kannst sogar dorthin schieben (darf nur kein Zündschlüssel stecken)

 

Dann könnte man ja zum leichteren Schieben das Killkabel abziehen.  :-D

  • Haha 1
Geschrieben

Bei mir waren es damals 160,-DM und ein Punkt für fahren ohne Betriebserlaubnis. Ich hatte gesagt, dass sie in 125er umgebaut ist und noch nicht umgemeldet wurde. Das reichte den Kollegen. 
 

Die Stimmung war allerdings recht gut, weil einer der beiden irgendwann sagte „und dann sind sie auch noch so doof und überholen eine Zivilstreife“. Ich konnte nichts anderes sagen als „hätten sie es drauf geschrieben, wäre das nicht passiert“. Die machen ja auch nur ihren Job und alles was Papier vermeidet macht glücklich. 

  • Haha 1
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Kon Kalle:

… was passiert wenn, man einen Motorradführerschein hat, aber mit einem technisch veränderten Roller (Plastik oder Blech)von der Polizei erwischt wird, aber alles brav zugibt?

noch bewiesen werden könnte.

....

 

1. Sagst du nur das du der Kon Kalle bist und hinterm Deich Drölf wohnen wollen tust. Sonst nichts!

 

1.a. haust du dir selbst mit der 9 Schwätzchen der Lörres. Du bist zu blöd die Karre zu tüffen.

 

2. Für den groben Unfug gehören dir Haus und Hof weggenommen.

 

3. Die Kiste kannst du dann auf dein Lasten E-Bike wuchsen du Bernd.

 

4. Der Herr Inschinör kostet immer. Meistens mehr als es  Nachts draußen ist.

 

;-):cheers:

 

 

 

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    • Hallo, suche für Gepäckträger vorne original Ulma Gummi in jedem Zustand und auch für die Schlitzrohre, Stossstange und Sturzbügel, die originalen Plastikteile( Punkte, Pfeile, Blitz, …) von Ulma. Danke im voraus     [Bitte Durchlesen und anschließend den diesen Erklärungstext löschen, wenn ihr eure Verkaufsanzeige fertig habt]   Verbindliche Regeln für den GSF-Marktplatz ab September 2024 Wir bitten wir euch um die Einhaltung der GSF-Marktplatzregeln, insbesondere der P.O.R.N.O.-Regeln: Preis angeben! Inserate mit Auktionscharakter werden ausgeblendet. Ort angeben! (für Verkäufe) Selbst wenn ihr im Profil einen Wohnort stehen habt, der genaue Artikelstandort (gemeint ist die Stadt) ist Pflicht.  Richtig und vollständig beschreiben! Idealerweise mit Bildern, eventuelle Mängel müssen deutlich im Text ausgewiesen werden. Keine Links auf andere Verkaufsplattformen. Nur sachliche Diskussionen! Destruktives Runtersprechen von Anzeigen und Preisvorstellungen, Runterputzen und Stammtischgerede ist nicht erwünscht.   Ohne klare Eigentumsverhältnisse kein Verkauf! Der angebotene Gegenstand muss Eigentum des Topiceröffners oder der Topiceröffner muss durch den Eigentümer beauftragt sein, den Artikel im Auftrag zu verkaufen. Bei Verstoß gegen diese Regeln werden Inserate ohne Vorwarnung ausgeblendet, ebenso unseriöse oder grob unvollständige Inserate! Pro Mitglied und Rubrik (Biete/Suche/Tausche) ist nur ein aktives Inserat im GSF-Marktplatz erlaubt! Ausnahme: Für Artikel über €1.000 (z. B. Komplettmotoren) oder Teilesammlungen darf ein weiteres eigenständiges Topic eröffnet werden. Im Fall von Teilesammlungen jedoch nur, wenn diese ausschließlich en bloc zu einem Paketpreis über €1.000 angeboten werden. Hinweise für Inserierende Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag. Hinterlasst nach Abwicklung euer (hoffentlich positives) Feedback. Um Topics schließen zu lassen, ändert ihr den Titel im Startbeitrag auf "ERLEDIGT: alter Topictitel". Damit werden die Moderatoren aufgefordert, das Topic zu schließen. Allgemeine Hinweise Fair use! Wiederholungstäter_innen werden verwarnt bzw. temporär gesperrt. Achtsamkeit ist angebracht! Nicht alle Blechrollerfahrer_innen handeln redlich, anständig, und nach Treu und Glauben (gilt bei Kauf und Verkauf). Lasst euch stets eine verifizierbare Telefonnummer und Anschrift eurer Geschäftspartner geben. Schafft Transparenz, kommuniziert per Privatnachricht! Wann wurde überwiesen? Ist das Geld angekommen? Wann wurde versendet (Link zur Sendungsverfolgung)? Ist alles angekommen und im erwarteten Zustand? Der Betreiber des GSF ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben über die angebotenen Gegenstände. Wer private Geschäfte über das GSF abwickelt, gewinnt daraus kein Recht, die Plattform GSF für seine privaten Probleme, Strafverfolgung, Zeugenschaften und/oder Meinungsmache gegen Mitglieder oder Shops zu missbrauchen. Grundsätzlich sind dem Betreiber des GSF Realnamen, E-Mail- oder Postadressen nicht bekannt. Mit der Nutzung des GSF-Marktplatzplatz gelten diese Nutzungsvereinbarungen als anerkannt.
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