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Geschrieben

Servus,

ich habe vor ca. 12 Jahren im Ruhrgebiet einen SS 90 - Verschnitt gekauft, der ca. 10 Jahre zuvor abgemeldet worden ist. Die Betriebserlaubnis habe ich noch, die Abmeldebescheinigung nicht. Könnte bei der Zulassung schwierig werden. Vorab eine Frage zur HU bzw. Vollabnahme: gucken sich Prüfer da z. B. genau die Vergaserbezeichnung an und gleichen die mit den Papieren ab?

Will eigentlich direkt mit einem PV 125 Motor dort aufschlagen. 

Geschrieben

Vielleicht ja, vielleicht nein...

Glaube generell ist das bei einer normalen HU nicht vorgesehen solange es keinen direkten Verdacht gibt. 

Bei nem 21er vermutlich schon, den brauchst du ja aber nicht wenn du schon Papiere hast.

Ist aber auch nur gefährliches Halbwissen.

 

 

Geschrieben

Meine PX wurde 2004 abgemeldet. Betriebserlaubnis ist verloren gegangen, Abmeldebescheinigung war aber noch da. -> 21er zur Neuausstellung einer BE war erforderlich

Meine GL150 wurde 2001 abgemeldet. Keine Abmeldebescheinigung vorhanden, aber Fahrzeugbrief und Schein vorhanden. -> HU gemacht und zur Zulassung, fertig.

Geschrieben

sind dt. "Papiere/Brief" oder ZBII vorhanden, so genügt eine HU. Wenn es keine Dokumente mehr gibt, so wird es ein 21ger... ob der Prüfer den Vergaser/Motornummer überprüft... warte... warte... Glaskugel ist noch dunkel... oh, jetzt ist sie ganz aus...

  • Haha 1
Geschrieben

Die Regelung von früher mit Löschungsfrist 12 Monate nach Abmeldung bzw. 18 Monate bei beantragter Löschungsfristverlängerung und danach "Baurat" (§21) gibts zum Glück nicht mehr. Wenn deutsche Papiere vorhanden sind, reicht die  normale HU. Den Unterschied zwischen 19er Vergaser bei PV 125 und 16er bei SS 90 sieht der Laie nicht. Außerdem steht die Vergasergröße meist nicht in den Papieren. Also eigentlich alles recht unproblematisch.

  • Like 1
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb zochen:

sind dt. "Papiere/Brief" oder ZBII vorhanden, so genügt eine HU. Wenn es keine Dokumente mehr gibt, so wird es ein 21ger... ob der Prüfer den Vergaser/Motornummer überprüft... warte... warte... Glaskugel ist noch dunkel... oh, jetzt ist sie ganz aus...

Deutsche Papiere sind vorhanden, bei Abmeldebescheinigung bin ich mir nicht sicher. Motor Präfix steht nicht in den Fahrzeug-Papieren, wäre aber natürlich allein über Internet schnell zu ermitteln.  Ggf. könnte ich versuchen, direkt den PV-Motor eintragen zu lassen, wobei ich gerade nicht weiß, was es dazu braucht und wie aufwändig das wäre.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Claudio:

Dass der Motor nicht in den Rahmen gehört interessiert also plötzlich weder TÜV noch Polizei noch Versicherung?


Das war nicht die Frage. Die Frage war ob der Prüfer sich Vergaser, Motorpräfix usw. bei einer HU anschaut. Mit größter Wahrscheinlichkeit nicht. Er schaut nach Reifen, Bremsen und Licht.
Bei einer 21er sieht das schon anderes aus. Das der Motor auch nach bestandener HU in dem Rahmen illegal ist und Polizei usw. da ein Problem mit hat ist unstrittig. 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Claudio:

Dass der Motor nicht in den Rahmen gehört interessiert also plötzlich weder TÜV noch Polizei noch Versicherung?

 

Hat hier noch nie jemanden interessiert.... :whistling:

 

Polizei weiß ja gerade noch, das es sich um ne Vespa handelt

TÜV hat sich noch nie gebückt

Wenn es zu einem Unfall kommt, wird bei 99% der Karren die Motornummer das kleinste Übel sein :whistling:

 

Übrigens steht bei mir in keinem Brief oder Schein eine Motornummer.... 

 

Und bitte keine Diskussion über "Aber wenn, dann".... denn wenn, dann ist eh Polen offen.... :-D 

  • Like 3
  • Haha 2
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb dorkisbored:

Hat hier noch nie jemanden interessiert.... :whistling:

 

Moment mal

ach nee, doch GSF

Komisch, ich hatte irgendwie geträumt, hier würden endlose Diskussionen zu Eintragungen geführt. 

Geschrieben (bearbeitet)

der eine diskutiert, der andere fährt :-D War schon immer so ;-) 

 

und das "hier" war auf meinen Standort bzw. meine Fahrerei in den letzten Jahren bezogen.... kann ja sein das in anderen Bezirken jeder Sheriff sofort unterm Fahrzeug liegt, Kühlrippen zählt und Motor-Präfixe vergleicht und auswendig kennt :whistling:

Bearbeitet von dorkisbored
  • Like 1
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb dorkisbored:

der eine diskutiert, der andere fährt :-D War schon immer so ;-) 

 

und das "hier" war auf meinen Standort bzw. meine Fahrerei in den letzten Jahren bezogen.... kann ja sein das in anderen Bezirken jeder Sheriff sofort unterm Fahrzeug liegt, Kühlrippen zählt und Motor-Präfixe vergleicht und auswendig kennt :whistling:

 


Aah, jetzt ist meine Welt wieder in Ordnung. Ich bin doch sonst mit dir auf Wellenlänge. :cheers:


 

Geschrieben

Ist die HU mehr als 2 Monate abgelaufen ist doch die "Erweiterte HU" fällig. Aber außer, dass die ~20% mehr kostet, konnte ich nicht feststellen, dass da auch mehr als bei einer normalen HU geprüft wurde... 

 

Auf der Seite des TÜV Nord kann man noch lesen:

"Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend oder eine Vollabnahme erforderlich ist." 

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb snowcrash:

Auf der Seite des TÜV Nord kann man noch lesen:

"Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend oder eine Vollabnahme erforderlich ist." 

 

Das spielt noch auf die 7 Jahre Aufbewahrungsfrist des Datensatzes nach endgültiger Abmeldung beim Kraftfahrtbundesamt an. Ist eigentlich kein Thema mehr in der Praxis. Hab schon Rally und Sprint, die um die 30 Jahre abgemeldet waren, mit normaler HU wieder angemeldet.

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Humma Kavula:

:whistling:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:-D

 

Du zählst nicht. Du willst nur aus Neugierde wissen, was genau verbaut ist :-D 

  • Haha 1
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb snowcrash:

Ist die HU mehr als 2 Monate abgelaufen ist doch die "Erweiterte HU" fällig. Aber außer, dass die ~20% mehr kostet, konnte ich nicht feststellen, dass da auch mehr als bei einer normalen HU geprüft wurde... 

 

Auf der Seite des TÜV Nord kann man noch lesen:

"Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend oder eine Vollabnahme erforderlich ist." 

 

 

was ist ´ TÜV Nord´ ... ??!! :-D

Geschrieben
Am 10.10.2024 um 15:42 schrieb Claudio:

Komisch, ich hatte irgendwie geträumt, hier würden endlose Diskussionen zu Eintragungen geführt.

Eintragungen sind nur noch bis Ende dieses Jahres möglich, bei worb5 ...

  • Haha 2

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