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Geschrieben

Guten Morgen zusammen,

 

da ich jetzt bald wieder zu den Vespa Fahererinnen zähle, aber dies auch schon eine Weile her ist wo ich mal eine hatte, eine kurze Kennzeichen Frage, da sich die Größe 2011 ja geändert hat und ich damals noch das Backblech an meiner großen hatte, gibt es jetzte ja Kennzeichen in den Maaßen 180, 200 oder 220mm breite und 200mm höhe. Welche Breite passt am besten hinten dran ohne das das Schild drübersteht? Optisch gefällt mir 180x200 besser, da in der ersten Reihe 3 Buchstaben und in der zweiten Reihe 2 Buchstaben und 1 Zahl stehen wird.

 

Ach ja und bevor ich es vergessen zu erwähnen, es wird eine PX200 :-)

Geschrieben

Wenn Du Dir einen Zollstock nimmst kannst Du den kurz ranhalten und wirst feststellen, dass 180x200 am besten passt. Das Heck der PX ist an der Stelle des Schildes nämlich ca. 18 cm breit.

Geschrieben (bearbeitet)

 

Passen tut es, sieht aber Kacke aus. :-D

 

 

180 x 200 Passt ziemlich perfekt in der Breite zum Rahmen.

 

Das ist ein Bild aus dem WWW. Also nicht mein Kennzeichen.                                     

 

 

image.thumb.jpeg.1b33ac323a9a456cfff4220d05f4fc88.jpeg

 

 

 

Kuchenblech bei modernem Roller. :whistling:

 

image.thumb.png.e4e66135569cf7317474df39f463d61c.png

 

 

 

Bearbeitet von calmato60

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    • Ich habe alle Gutachten vorliegen und bediene mich je nach Fahrzeug bei #1 und #2. Das #3 aufgrund der Minderleistung keine Alternative zu den Krüger Gutachten.   Bei meinen 2 aaSmT zu denen ich hin gehe kein Problem mit den alten Gutachten. Generell wird mein originales (rotes) bevorzugt, weil kein schlechter Scan/Kopie. Bei Fahrzeugen mit EZ in den 80ern ist es ihnen aber egal.   Dafür sind sie recht pingelig was Abgas angeht. T5 EZ 1988 wollten sie keine Veränderung eintragen, da dieses Modell bereits nach ECE R40 homologiert war, sprich dieses Abgasverhalten einhalten muss. Ersichtlich in der KBA ABE. Auch wenn erst ab EZ 1989 das Abgas bei der HU geprüft wird. Nem anderen Prüfer wars egal.   D727c II vom 15.7.1988, ECE R40, Fahrgeräusch 78E D727e II vom 7.5.1990, ECE R40, Fahrgeräusch 77E, Zusätzliche Schalldämmung am Fahrzeug (Dämmmatte Seitenhaube, Schaumstoff im Tankraum) D727g I vom 4.1.1994, ECE 40.01, Fahrgeräusch 77E, Zusätzliche Schalldämmung am Fahrzeug (Dämmmatte Seitenhaube, Schaumstoff im Tankraum) D727g III vom 30.10.1995, ECE 40.01, Fahrgeräusch 75E, Zusätzliche Schalldämmung am Fahrzeug und Motor (Dämmmatte Seitenhaube, Schaumstoff im Tankraum, Kunststoffverkleidung am Motor)   Ab EZ 1.10.1990: Einführung neuer Fahrgeräuschgrenzwerte 79E  Ab EZ 1.7.1994: Einführung der ECE 40.01 --> Gutachten ja nur nach ECE R40 (also eigentlich dann nicht mehr gültig) Ab EZ 1.10.1995: Einführung neuer Fahrgeräuschgrenzwerte 75E --> Alle Gutachten ungültig weil Geräusch nicht mehr erreicht wird   Die Frage ist was passiert, wenn deine PX80 mit D727g ABE nach 1995 zugelassen wurde. Ein guter Prüfer sollte quer checken, ob bereits ECE 40 oder schon 40.01 gegolten haben und ob die Fahrgeräuschgrenzwerte noch gültig sind. Die Eintragung könnte er dann verweigern auch wenn das Modell in der Verwendungsliste steht. Manch anderem mag es egal sein. Die Eintragung ist dann aber nicht richtig.   Problematisch eher, die neuen Zylinder kommen alle mit DR Kennzeichnung. Meine 94er PX hat "Krüger" in den Papieren. Wenn mir der Zylinder hops geht, dann bekomm ich nur schwer Ersatz. DR werd ich wohl aufgrund fehlender ECE 40 in #1 wohl nicht eingetragen bekommen. Argument kann sein "ich weiß nicht ob vom ersten Gutachten auf Nachtrag 3 was verändert wurde".   TÜV Süd, Nordbayern     Was meinst du damit genau? Weil im Rollershop Gutachten ein Feld für die Fahrgestellnummer steht?     
    • Na das macht mir Mut  Ich befürchte, irgendwo am/im Schalter ist ein Kurzschluss. Ich schau mir das Morgen an.
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