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Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Px150erik:

Genau genommen ist da für ne freiwillige Zulassung sogar das falsche Kennzeichen drauf😂 

Macht zwar noch weniger Sinn aber es müsste wenn eins der normalen Größe also ab 180x200 drauf 😉

Da gibt es auch Sonderregelungen.

u.a. Hab ich mal das von der Zulassungsstelle bekommen 

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkraftrader sowie für Fahrzeuge nach $ 10 Absatz 5

Nummer 3 zugeteilt werden.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Px150erik:

Ja das sind dann Schlepper mit grün usw. Aber meines wissen nix von der eKFV

Mir wurde vom Leiter der Zulassungsstelle gesagt, ein kleineres Kennzeichen ist kein Problem. Aber da macht eh jedes Bundesland was anderes

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Px150erik:

Wohl war bei uns im Landkreis Lindau gibt's eher die Finger ab als ein kleines für E 😂

Ich spreche nicht von E. Bei mir gehts um die PK50.

Sorry wenn das missverständlich war.

Geschrieben

Achso da ist es rechtlich zwar gleich aber wenn die Behörde mitspielt 👌 an sich sinnvoll ist es ja 👍

Hab erst letzte Woche eine Begutachtung für ne V50 machen müssen ob 280x200 ausgeleuchtet wird 😂😂😂

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb MyS11:

Da gibt es auch Sonderregelungen.

u.a. Hab ich mal das von der Zulassungsstelle bekommen 

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkraftrader sowie für Fahrzeuge nach $ 10 Absatz 5

Nummer 3 zugeteilt werden.

 

Genau das ist das Problem, da kein Leichtkraftrad oder Trecker sondern ein Kleinkraftrad gibt es das ganz große Kennzeichen. Mit der Durchsetzung der Vorschrift (die vorher nie einen interessiert hat) wollte man den Leihroller Vermieter einbremsen. Hat nicht funktioniert da die Zulassungstellen ihre Rundschreiben aus Zeitmangel erst nach 2 Jahren lesen.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb matzmann:

 

Genau das ist das Problem, da kein Leichtkraftrad oder Trecker sondern ein Kleinkraftrad gibt es das ganz große Kennzeichen. Mit der Durchsetzung der Vorschrift (die vorher nie einen interessiert hat) wollte man den Leihroller Vermieter einbremsen. Hat nicht funktioniert da die Zulassungstellen ihre Rundschreiben aus Zeitmangel erst nach 2 Jahren lesen.

Ich hab was anderes gesagt bekommen. Verdecke ich Blinker oder geht von dem großen Blech Gefahr für Fußgänger aus, gibts ein kleineres. Letztere Argumentation geht laut dem Leiter der Zulassungsstelle vor allem. Und damit verstehen sowohl er als auch ich nicht, warum man sowas auf nen Roller oder ein Mofa ähnliches schmales Mooed tackern sollte. Scheint noch einer von denen mit etwas Hirn im Koof zu sein, der seinen Ermessensspielraum auch noch nutzt. Wir werden sehen, wann die Kiste fertig wird. Hoffe der Mann ist dann noch im Amt. Und wenn nicht, dann nehm ich das große. Mir geht es weniger ums Blech als um die Versicherung mit der Möglichkeit, dass meine Tochter Rabatte einfahren kann.

Bearbeitet von MyS11
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb MyS11:

...

Verdecke ich Blinker oder geht von dem großen Blech Gefahr für Fußgänger aus, gibts ein kleineres.

...

 

av_etsschild.jpg.33c1bf61030770154b59ac016704aca6.jpg

 

ETS_KZK.thumb.JPG.6ddc4c5be70543f6c52dad224fc682fe.JPG

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Geschrieben

Ich musste damals mit den großen Kuchenblechen anner PX das Kennzeichen wölben! Stand so im Tüv-Bericht drinne! Bei einem Grenzübertritt DE-AT wollte der Beamte mich nicht weiterfahren lassen - ich faxte ihm den Tüv-Bericht (als Beweis!) mit dem Hinweis das es so in Ordnung ist.

 

 

  • Like 1
Geschrieben

@T4

das Kuchenblech auf der ETS ist größer als 280*200 und so auf einem Zweirad unzulässig....

speziell, wenns die Blinker verdeckt.....

 

ich hätts einfach um 90Grad gedreht.... ;-)

 

Rita

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Rita:

@T4

das Kuchenblech auf der ETS ist größer als 280*200 und so auf einem Zweirad unzulässig....

speziell, wenns die Blinker verdeckt.....

 

ich hätts einfach um 90Grad gedreht.... ;-)

 

Rita

 

... und außerdem in Engschrift - soll ja auch nicht. Hat mir aber einen Eintrag "Kennzeichenbreite max. 170 mm" beschert.

90° gedreht wäre nicht gegangen wg. Unterschreitung des Mindestabstandes zur Fahrbahn ... ;-)

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb t4.:

 

... und außerdem in Engschrift - soll ja auch nicht. Hat mir aber einen Eintrag "Kennzeichenbreite max. 170 mm" beschert.

90° gedreht wäre nicht gegangen wg. Unterschreitung des Mindestabstandes zur Fahrbahn ... ;-)

 

Als späterer (und bis dato) Eigner dieses Fahrzeugs mit damaligem Wohnsitz Köln bescherte mir eben dieser Eintrag anno 2007 einen Besuch eine Etage höher beim Sonderbeauftragten für besondere Kennzeichengrößen der Stadt Köln. Zähneknirschend gab es dann eine der angeblich letzten 3 freien Kombinationen aus 2 Buchstaben und einer Zahl nach der Städtekennung. 

 

 

  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb sidewalksurfer:

 

Als späterer (und bis dato) Eigner dieses Fahrzeugs mit damaligem Wohnsitz Köln bescherte mir eben dieser Eintrag anno 2007 einen Besuch eine Etage höher beim Sonderbeauftragten für besondere Kennzeichengrößen der Stadt Köln. Zähneknirschend gab es dann eine der angeblich letzten 3 freien Kombinationen aus 2 Buchstaben und einer Zahl nach der Städtekennung. 

 

 

 

Fast - deins war die andere ETS. Bei dir war kein Dekor mehr drauf und du solltest noch den originalen Spritzschutz haben. Und keinen Elestart ... ;-)

image.png.5126a11d70e244860189ee19d75b4277.png

Geschrieben

Mag sein - Elestart hat das Fahrzeug nicht, hatte es damals vom Ex-Moderator Schorsch erworben. Der Eintrag bezüglich maximaler Kennzeichenbreite stammt aber wohl aus der seinerzeit von dir veranlassten 21er Abnahme. 

  • Like 1

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