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Sonderrechte für Elektro Karren?


DADN454

Empfohlene Beiträge

vor 46 Minuten schrieb Px150erik:

Genau genommen ist da für ne freiwillige Zulassung sogar das falsche Kennzeichen drauf😂 

Macht zwar noch weniger Sinn aber es müsste wenn eins der normalen Größe also ab 180x200 drauf 😉

Da gibt es auch Sonderregelungen.

u.a. Hab ich mal das von der Zulassungsstelle bekommen 

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkraftrader sowie für Fahrzeuge nach $ 10 Absatz 5

Nummer 3 zugeteilt werden.

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vor 5 Minuten schrieb Px150erik:

Ja das sind dann Schlepper mit grün usw. Aber meines wissen nix von der eKFV

Mir wurde vom Leiter der Zulassungsstelle gesagt, ein kleineres Kennzeichen ist kein Problem. Aber da macht eh jedes Bundesland was anderes

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vor 21 Stunden schrieb MyS11:

Da gibt es auch Sonderregelungen.

u.a. Hab ich mal das von der Zulassungsstelle bekommen 

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkraftrader sowie für Fahrzeuge nach $ 10 Absatz 5

Nummer 3 zugeteilt werden.

 

Genau das ist das Problem, da kein Leichtkraftrad oder Trecker sondern ein Kleinkraftrad gibt es das ganz große Kennzeichen. Mit der Durchsetzung der Vorschrift (die vorher nie einen interessiert hat) wollte man den Leihroller Vermieter einbremsen. Hat nicht funktioniert da die Zulassungstellen ihre Rundschreiben aus Zeitmangel erst nach 2 Jahren lesen.

Bearbeitet von matzmann
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vor 16 Stunden schrieb matzmann:

 

Genau das ist das Problem, da kein Leichtkraftrad oder Trecker sondern ein Kleinkraftrad gibt es das ganz große Kennzeichen. Mit der Durchsetzung der Vorschrift (die vorher nie einen interessiert hat) wollte man den Leihroller Vermieter einbremsen. Hat nicht funktioniert da die Zulassungstellen ihre Rundschreiben aus Zeitmangel erst nach 2 Jahren lesen.

Ich hab was anderes gesagt bekommen. Verdecke ich Blinker oder geht von dem großen Blech Gefahr für Fußgänger aus, gibts ein kleineres. Letztere Argumentation geht laut dem Leiter der Zulassungsstelle vor allem. Und damit verstehen sowohl er als auch ich nicht, warum man sowas auf nen Roller oder ein Mofa ähnliches schmales Mooed tackern sollte. Scheint noch einer von denen mit etwas Hirn im Koof zu sein, der seinen Ermessensspielraum auch noch nutzt. Wir werden sehen, wann die Kiste fertig wird. Hoffe der Mann ist dann noch im Amt. Und wenn nicht, dann nehm ich das große. Mir geht es weniger ums Blech als um die Versicherung mit der Möglichkeit, dass meine Tochter Rabatte einfahren kann.

Bearbeitet von MyS11
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Ich musste damals mit den großen Kuchenblechen anner PX das Kennzeichen wölben! Stand so im Tüv-Bericht drinne! Bei einem Grenzübertritt DE-AT wollte der Beamte mich nicht weiterfahren lassen - ich faxte ihm den Tüv-Bericht (als Beweis!) mit dem Hinweis das es so in Ordnung ist.

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Rita:

@T4

das Kuchenblech auf der ETS ist größer als 280*200 und so auf einem Zweirad unzulässig....

speziell, wenns die Blinker verdeckt.....

 

ich hätts einfach um 90Grad gedreht.... ;-)

 

Rita

 

... und außerdem in Engschrift - soll ja auch nicht. Hat mir aber einen Eintrag "Kennzeichenbreite max. 170 mm" beschert.

90° gedreht wäre nicht gegangen wg. Unterschreitung des Mindestabstandes zur Fahrbahn ... ;-)

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