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Geschrieben

Ich wollte heute auf der Zulassung die neue ABE mit 48 km/h (ausgestellt von der GTÜ) abstempeln lassen.

Jetzt hat der Gutachter aus dem Kleinkraftrad ein Leichtkraftrad gemacht.

 

Seine Begründung, nachdem ich reklamiert hab:

...denn dies Schlüsselnummer für das Kleinkraftrad bis 50km/h (die im Prüfbericht steht) gibt es nicht mehr.

Diese ist ausgelaufen und das steht so auch im Verzeichnis des Kraftfahrbundesamt drin. Das heißt ich darf sie heute nicht mehr verwenden für ein neues Gutachten zur Erlangung der BE.

 

Hatte jemand schon das Problem?

 

Leichtkraftrad wäre ja:

a) HU Pflichtig und das 125er Kennzeichen

b) zudem falsch, weil ja kleiner 50 ccm

 

Geschrieben

grad nochmal meinen Prüfer genervt

1: L1E zweirädriges KKR bis 45 km/h

Bemerkungen: Zu ziffer 1 FZ und Aufbauart vor dem 17.06.2003 394500

 

Rita

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