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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hey Zusammen,

ich habe eine V50S V5SA1T von 1984 aber keine deutschen Papiere.

Ich habe auch schon Support - bsw. Zweitschrift von Rita bekommen (DANKE!) - Allerdings meint mein TÜV Prüfer wir haben ein kleines Problem.
Denn deine Vespa ist von 1984 und wir haben ein Problem mit der Lautstärke dadurch.

 

1984 (bzw. ende 1983) Ist ein EU-Gesetzt in Kraft getreten - welches die mir für die Zweitschrift $21 Abnahme ein kleinen Strich durch die Rechnung macht.

Gibt es hier jemand im Forum der eine V5SA1T ab 1984 ohne als 50er zugelassen bekommen hat?
Falls ja - wie :)

Die 60er Zulassung als LKR wäre wohl machbar - auch hat der TÜV Prüfer mir angeboten ein das ganze mit einem 07er Kennzeichen fertig zu machen.

Grüße
Markus

 

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Bearbeitet von btotherunnere
Geschrieben

Bis bj 88 dürfte es gar kein Problem sein. 

50 kmh im Fahrversuch ermittelt oder mit der SCK drossel Scheibe.  

 

Denke da können dir die hier vertretenen TÜV  Prüfer aber genauere Infos geben. 

Ansonsten einfach Umweg über Rollerladen machen die damit Erfahrung haben. 

Geschrieben

Das war die Info vom Prüfer:
"Die Grenzwerte für das Standgeräusch liegen beim Krad bei 75dbA und das ist nicht mehr nach nationaler Gesetzgebung, sondern nach EG-Richtlinie zu ermitteln. Das wurde für die Vespas nie gemacht und müsste dann gemacht werden. Wir müssten ein Datenblatt anfordern von der Datenblattstelle und da wird drauf stehen, dass die Geräuschwerte ermittelt werden müssen und zwar nach EG-Recht. Ich werde aber heute mal mit der Datenblattstelle telefonieren."

Geschrieben (bearbeitet)
Am 18.3.2025 um 08:23 schrieb btotherunnere:

Das war die Info vom Prüfer:
"Die Grenzwerte für das Standgeräusch liegen beim Krad bei 75dbA und das ist nicht mehr nach nationaler Gesetzgebung, sondern nach EG-Richtlinie zu ermitteln. Das wurde für die Vespas nie gemacht und müsste dann gemacht werden. Wir müssten ein Datenblatt anfordern von der Datenblattstelle und da wird drauf stehen, dass die Geräuschwerte ermittelt werden müssen und zwar nach EG-Recht. Ich werde aber heute mal mit der Datenblattstelle telefonieren."

 

So kann das defintiv nicht gesagt worden sein oder der Prüfer hat absolut 0 Ahnung. Es gibt keinen Grenzwert für das Standgeräusch. Leider verstehe ich die Frage nicht, sonst würde ich gerne helfen. Oder ist Ritas Kopie von einer älteren Vespa? Dann würde es begrenzt Sinn machen das die Grenzwerte nach der alten Richtlinie ermittelt wurden. Ist aber sowieso alles kokolores, wenn du eine 50 kmh BE willst ist ja sowieso Umbauen und Eigenmessung angesagt.

Bearbeitet von matzmann

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