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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hey Zusammen,

ich habe eine V50S V5SA1T von 1984 aber keine deutschen Papiere.

Ich habe auch schon Support - bsw. Zweitschrift von Rita bekommen (DANKE!) - Allerdings meint mein TÜV Prüfer wir haben ein kleines Problem.
Denn deine Vespa ist von 1984 und wir haben ein Problem mit der Lautstärke dadurch.

 

1984 (bzw. ende 1983) Ist ein EU-Gesetzt in Kraft getreten - welches die mir für die Zweitschrift $21 Abnahme ein kleinen Strich durch die Rechnung macht.

Gibt es hier jemand im Forum der eine V5SA1T ab 1984 ohne als 50er zugelassen bekommen hat?
Falls ja - wie :)

Die 60er Zulassung als LKR wäre wohl machbar - auch hat der TÜV Prüfer mir angeboten ein das ganze mit einem 07er Kennzeichen fertig zu machen.

Grüße
Markus

 

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Bearbeitet von btotherunnere
Geschrieben

Bis bj 88 dürfte es gar kein Problem sein. 

50 kmh im Fahrversuch ermittelt oder mit der SCK drossel Scheibe.  

 

Denke da können dir die hier vertretenen TÜV  Prüfer aber genauere Infos geben. 

Ansonsten einfach Umweg über Rollerladen machen die damit Erfahrung haben. 

Geschrieben

Das war die Info vom Prüfer:
"Die Grenzwerte für das Standgeräusch liegen beim Krad bei 75dbA und das ist nicht mehr nach nationaler Gesetzgebung, sondern nach EG-Richtlinie zu ermitteln. Das wurde für die Vespas nie gemacht und müsste dann gemacht werden. Wir müssten ein Datenblatt anfordern von der Datenblattstelle und da wird drauf stehen, dass die Geräuschwerte ermittelt werden müssen und zwar nach EG-Recht. Ich werde aber heute mal mit der Datenblattstelle telefonieren."

Geschrieben (bearbeitet)
Am 18.3.2025 um 08:23 schrieb btotherunnere:

Das war die Info vom Prüfer:
"Die Grenzwerte für das Standgeräusch liegen beim Krad bei 75dbA und das ist nicht mehr nach nationaler Gesetzgebung, sondern nach EG-Richtlinie zu ermitteln. Das wurde für die Vespas nie gemacht und müsste dann gemacht werden. Wir müssten ein Datenblatt anfordern von der Datenblattstelle und da wird drauf stehen, dass die Geräuschwerte ermittelt werden müssen und zwar nach EG-Recht. Ich werde aber heute mal mit der Datenblattstelle telefonieren."

 

So kann das defintiv nicht gesagt worden sein oder der Prüfer hat absolut 0 Ahnung. Es gibt keinen Grenzwert für das Standgeräusch. Leider verstehe ich die Frage nicht, sonst würde ich gerne helfen. Oder ist Ritas Kopie von einer älteren Vespa? Dann würde es begrenzt Sinn machen das die Grenzwerte nach der alten Richtlinie ermittelt wurden. Ist aber sowieso alles kokolores, wenn du eine 50 kmh BE willst ist ja sowieso Umbauen und Eigenmessung angesagt.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

ja die Zweitschrift ist von einem älteren Modell.

Korrekt, ich würde es "Drosseln" auf 50km/h - Problem ist aber wohl die Lautstärke, da dieses nach EG-Norm gemessen werden muss.
Eine Standmessung ist hier wohl wirklich egal - aber das Fahrgeräusch ist entscheidend.
Er selbst kann keine Geräuschmessung durchführen.

Grüße

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten schrieb btotherunnere:

ja die Zweitschrift ist von einem älteren Modell.

Korrekt, ich würde es "Drosseln" auf 50km/h - Problem ist aber wohl die Lautstärke, da dieses nach EG-Norm gemessen werden muss.
Eine Standmessung ist hier wohl wirklich egal - aber das Fahrgeräusch ist entscheidend.
Er selbst kann keine Geräuschmessung durchführen.

Grüße

 

 

Dann wirst du woanders hinfahren müssen wo das jemand kann. Du baust einen Eigenbau, also braucht es eine eigene Messung (ob nach Richtlinie von 66 oder nach EG ist prizipiell erstmal egal, es muß gemessen werden. (Tip:kompletten V50 Motor in 40km/h Version mit Motorprefix passend zum Baujahr eintragen lassen).

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

Ich war eben beim TÜV Süd - war komplett offen - habe das mit dem ersten GTÜ Prüfer mitgeteilt - er meinte kein Problem bekommst ne §21 Abnahme - die Gesetztes Änderung betrifft nur Zulassungspflichtige Fahrzeuge.
Grüße & Danke,
Markus

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    • Knoblauch und ein Teil Chili sind kross geröstet und oben drauf noch frische Chilis für die Farbe. Ich sagte ja, meine Mama hat mir beigebracht, den Knoblauch anzurösten - sooo lecker! 
    • Aufasten kannst du ganzjährig an frostfreien Tagen! Es sollte klar sein, dass wenn aufgeastet wird, bei einem Großteil der Koniferen kein Austrieb aus dem alten Holz mehr erfolgt (Ausnahme ist da die Eibe). Die meisten Nadelgehölze bleiben dann kahl. Das Ist ja bei Dir so gewollt bzw. gewünscht? Ich gehe mal davon aus, du willst da eine Art Hochstamm erzielen. Damit du ggf. nicht mit den Naturschutzregelungen in Konflikt kommst, wäre es bei groben Eingriffen ratsam die Vorgabe Oktober bis Februar einzuhalten. Bei Jungpflanzen würde es bei mir unter gezielten Formschnitt fallen!   Für das restliche "in Form" schneiden der Zypressen empfiehlt sich generell ab dem Johannistag (21. Juni) zu schneiden, da wäre die erste Wachstumsperiode abgeschlossen.    
    • Ja, 6 mehr als meine damals. Aber 9.5k finde ich…interessant.
    • servus zusammen,   ich hab' eine getriebefrage.   ich möchte bei einem drt getriebe den vierten gang von 47 auf 49 zähne verkleinern. ich finde hier ausschliesslich den "matrix" vierten gang. was die auswahl zumindest einschränkt und die hoffnung, dass der passt, steigen lässt.   leider finde ich das getriebe, das ich hier liegen habe nicht wirklich irgendwo:   12-12-18-20 56-42-50-47   und, wie schon geschrieben, der 47er soll einem 49er weichen.   ausserdem würde mich noch interessieren wqs es mit der 316xr schaltklaue auf sich hat. die finde ich lediglich in verbindung mit einem gangrad zu kaufen.   danke  
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