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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte kurz in den kurzen Technikfragen gefragt, aber ich mache mal nen eigenen Thread auf.

 

Mich kotzt ja als Prozessfuzzi nichts mehr an, als halbgares Zeugs, Dokumente, mit denen man nichts anfangen kann, Abweichungen die nicht erklärbar sind usw.

 

Ich würde gerne mal sammeln, nachdem ein Kumpel bei einem Prüfer voll in die Scheiße gegriffen hat und der nächste das alles belächelt hat und ohne geringstes Problem den DR eingetragen hat.

 

Vielleicht mögen sich die Ingenieure hier dazu auch mal mit handfesten Fakten und Hintergrundinfos äußern, damit es dem ein oder anderen leichter fällt, Argumente parat zu haben. Sowas muss doch halbwegs transparent zu kommunizieren sein.

 

Soweit mir bekannt, können wir Vergleichseintragungen außen vor lassen, weil das immer voll im Ermessensspielraum liegt.

Den 135er DR gibt es seit wann? Anfang 80er sicher.

Es gibt mir bekannt dann noch 3 relevante Papiere

 

#1 TÜV Rheinland 5-PB-116/83 Prüfbericht aus 1983 von Krüger (noch in Aarbergen bei Limburg)

#2 TÜV Rheinland 3. Nachtrag zu 5-PB-116/83 auch aus 1992 von Krüger (Limburg) (Einschränkung Zylinder Kennzeichnung KRÜEGER statt D.R.)

 

#3 TÜV Bayern ECE 40 350-065-90 Prüfbereicht aus 1992 vom Rollershop

 

Relevante Unterschiede:

#1 Keine Abgasprüfung, nur Leistung und Geräusch, daher vermutlich nur für Roller vor EZ 01.09.1979 verwendbar, da Stichtag Anwendung ECE R40 

Hubraum 134ccm abgerundet (obwohl rechnerisch 135,716)

7kW bei 6000 U/min

Standgeräusch 92P

Fahrgeräusch 82E bei 3000 U/min in Gang 2

Für ABE Nr. C018 und C018a

Keine Eintragung der Hauptdüse

Vmax 86km/h

Kennzeichnung Zylinder "D.R." erhaben eingegossen

 

#2 Abgasprüfung hinzu, Geräuschmessung Änderung (78/1015/EWG einschl. 89/235/EWG)

Hubraum jetzt nach 88/76/EWG 136ccm

ABE Nummern C018a bis C018c und D727a bis D727g
Fahrgeräusch 79 bei 3000 U/min in Gang 2

Kennzeichnung Zylinder "KRÜEGER" erhaben eingegossen

 

Keine Änderung der HD in den Fahrzeugpapieren vorgesehen, aber Prüfung mit 95/160/48-140 mit CO 1.3 Vol% nach ECE R40 Stand 01 aus 31.05.88 und Berichtigung 3 aus 01.05.1989 (damit kann vermutlich auch die Eintragung nach 1988 begründet sein?).

 

#3 Abgasprüfung gemäß ECE40 Grundfassung 01.09.1979 und nach $47 Abs7 StVZO, Geräusch wie bei #2

ABE Nummern C018a bis C018c und D727a bis D727f

Geräusch 89P Stand und Fahrgeräusch bei 2900 U/min in Gang 2

Hubraum 134ccm

Leistung 5,4 kW bei 5800 U/min

Vmax 80km/h

Unter 6.2 soll die VIN eingetragen werden und das Gutachten soll eingezogen werden.

Kennzeichnung D.R. an der unteren Kühlrippe eingraviert (statt erhaben eingegossen)

Vergaser HD mit 102 festgeschrieben

 

 

Das wäre nach gestern mal so mein Datenstand.

Vielleicht hat ja jemand Lust, noch weitere Infos einzustellen. Eventuell kennt jemand den Nachtrag Nr.2 zum #1, ggf. gibt es noch andere Prüfberichte, wie gesagt, Briefkopien bitte außen vor lassen, das hilft nicht.

 

Fragen wären aktuell bei mir noch:

Kommt man aus der Falle mit der separat für den Eintragungsfall eingetragenen VIN regulär raus oder kann der Prüfer hier verweigern, ohne dass man was dagegen machen kann? Macht SC das auf Nachfrage bei bei Ihnen gekauften DR Zylindern?

Kann der Prüfer auf einem originalen Dokument statt Kopie/Download bestehen, obwohl es die Firmen seit Jahrzehnten nicht mehr gibt?

 

Anmerkungen:

Ich weiß, wann und wo (bei Worb halt nur noch dieses Jahr und bei Vollmond und über 8°) ich sowas mit Leichtigkeit eingetragen bekomme und dem Bekannten ist auch schon geholfen, das ist kein Problem mehr.

Ich mag auch keinem an die Karre fahren. Ich werde den Prüfer von gestern aber sicher noch einige Mal im Leben bei anderen Sachen sehen, weil er in ein paar Firmen prüft, in denen ich ab und an mal zu tun hab. Der wird sicher beim nächsten Mal fragen, wie das ausging.

Da er bei einigen Sachen meinem Kumpel tatsächlich falsche Sachen  (z.B im #3 gäbe es keine Abgasprüfung, die ist aber in Kapitel 4 und 5 beschrieben) erzählt hat, werde ich das auch klären wollen.

 

Auch ist mir klar, dass jeder Prüfer auch ein gewisses Fachgebiet neben vielen blinden Flecken hat. Der Prüfer für unsere KFZ Prototypen mach z.B am Auto alles, verweist aber bei Mopeds generell an andere Kollegen. Das ist auch absolut ok. Ich mag nur nicht, wenn man aufgrund Sturheit und Unwissen für doof verkauft wird.

 

 

Bearbeitet von MyS11
Geschrieben

Ich habe alle Gutachten vorliegen und bediene mich je nach Fahrzeug bei #1 und #2. Das #3 aufgrund der Minderleistung keine Alternative zu den Krüger Gutachten.

 

Bei meinen 2 aaSmT zu denen ich hin gehe kein Problem mit den alten Gutachten. Generell wird mein originales (rotes) bevorzugt, weil kein schlechter Scan/Kopie. Bei Fahrzeugen mit EZ in den 80ern ist es ihnen aber egal.

 

Dafür sind sie recht pingelig was Abgas angeht. T5 EZ 1988 wollten sie keine Veränderung eintragen, da dieses Modell bereits nach ECE R40 homologiert war, sprich dieses Abgasverhalten einhalten muss. Ersichtlich in der KBA ABE. Auch wenn erst ab EZ 1989 das Abgas bei der HU geprüft wird. Nem anderen Prüfer wars egal.

 

D727c II vom 15.7.1988, ECE R40, Fahrgeräusch 78E

D727e II vom 7.5.1990, ECE R40, Fahrgeräusch 77E, Zusätzliche Schalldämmung am Fahrzeug (Dämmmatte Seitenhaube, Schaumstoff im Tankraum)

D727g I vom 4.1.1994, ECE 40.01, Fahrgeräusch 77E, Zusätzliche Schalldämmung am Fahrzeug (Dämmmatte Seitenhaube, Schaumstoff im Tankraum)

D727g III vom 30.10.1995, ECE 40.01, Fahrgeräusch 75E, Zusätzliche Schalldämmung am Fahrzeug und Motor (Dämmmatte Seitenhaube, Schaumstoff im Tankraum, Kunststoffverkleidung am Motor)

 

Ab EZ 1.10.1990: Einführung neuer Fahrgeräuschgrenzwerte 79E 

Ab EZ 1.7.1994: Einführung der ECE 40.01 --> Gutachten ja nur nach ECE R40 (also eigentlich dann nicht mehr gültig)

Ab EZ 1.10.1995: Einführung neuer Fahrgeräuschgrenzwerte 75E --> Alle Gutachten ungültig weil Geräusch nicht mehr erreicht wird

 

Die Frage ist was passiert, wenn deine PX80 mit D727g ABE nach 1995 zugelassen wurde. Ein guter Prüfer sollte quer checken, ob bereits ECE 40 oder schon 40.01 gegolten haben und ob die Fahrgeräuschgrenzwerte noch gültig sind. Die Eintragung könnte er dann verweigern auch wenn das Modell in der Verwendungsliste steht. Manch anderem mag es egal sein. Die Eintragung ist dann aber nicht richtig.

 

Problematisch eher, die neuen Zylinder kommen alle mit DR Kennzeichnung. Meine 94er PX hat "Krüger" in den Papieren. Wenn mir der Zylinder hops geht, dann bekomm ich nur schwer Ersatz. DR werd ich wohl aufgrund fehlender ECE 40 in #1 wohl nicht eingetragen bekommen. Argument kann sein "ich weiß nicht ob vom ersten Gutachten auf Nachtrag 3 was verändert wurde".

 

TÜV Süd, Nordbayern

 

vor 17 Stunden schrieb MyS11:

Kommt man aus der Falle mit der separat für den Eintragungsfall eingetragenen VIN regulär raus oder kann der Prüfer hier verweigern, ohne dass man was dagegen machen kann?

 

Was meinst du damit genau? Weil im Rollershop Gutachten ein Feld für die Fahrgestellnummer steht? 

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ElBarto666:

Problematisch eher, die neuen Zylinder kommen alle mit DR Kennzeichnung. Meine 94er PX hat "Krüger" in den Papieren. Wenn mir der Zylinder hops geht, dann bekomm ich nur schwer Ersatz. DR werd ich wohl aufgrund fehlender ECE 40 in #1 wohl nicht eingetragen bekommen. Argument kann sein "ich weiß nicht ob vom ersten Gutachten auf Nachtrag 3 was verändert wurde".

 

TÜV Süd, Nordbayern

 

 

Was meinst du damit genau? Weil im Rollershop Gutachten ein Feld für die Fahrgestellnummer steht? 

 

 


Danke für den Input. Das sind nochmal gute Infos für mich.

 

Ich hab noch einen gebrauchten guten Krüger liegen, den würde ich aber ungern aus dem gleichen Grund verbauen, weil man nur noch DR bekommt. Aber vielleicht mal behalten, wenn damit ne Eintragung nach 89 ginge, die mit dem DR nicht ginge.

 

Ja genau, weil der Prüfer jetzt sagte, wenn da keine Nummer drinsteht mit Händlerstempel „vom Rollershop“ oder dem, der das Gutachten übernommen oder gar in Besitz genommen hat, dann ginge da generell nix.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MyS11:

Ja genau, weil der Prüfer jetzt sagte, wenn da keine Nummer drinsteht mit Händlerstempel „vom Rollershop“ oder dem, der das Gutachten übernommen oder gar in Besitz genommen hat, dann ginge da generell nix.

 

Dann würde ich eines der anderen Gutachten nehmen, schon alleine wegen der höheren Leistung und Geschwindigkeit.

Vor EZ 15.7.1988 dann mit Gutachten #1

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ElBarto666:

 

Dann würde ich eines der anderen Gutachten nehmen, schon alleine wegen der höheren Leistung und Geschwindigkeit.

Vor EZ 15.7.1988 dann mit Gutachten #1

Genau das war jetzt beim Prüfer Nummer 2 kein Problem, aber ich glaube, dass die Aktion auch nicht ganz richtig ist, weil nach 1.9.79 (Roller ist ein 82er) die R40 gelten müsste, und dann nur noch mit #2 der Krüger oder #3 der DR regulär eingetragen werden könnte.

Aber sind wir mal zufrieden, dass jetzt keine HD mit eingetragen ist. Im Schritt 2 versuchen wir dann mal, ne Box eingetragen zu bekommen. Aber erstmal ist der wichtige Teil erledigt und die Karre ist angemeldet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb MyS11:

1.9.79 (Roller ist ein 82er) die R40 gelten müsste, und dann nur noch mit #2 der Krüger oder #3 der DR regulär eingetragen werden könnte.

 

Genau das ist falsch. Die ECE R40 wurde erst mit der KBA Homologation am 15.7.1988 eingeführt. Davor muss keine Abgasvorschrift erfüllt werden.

--> D727c II vom 15.7.1988, ECE R40, Fahrgeräusch 78E

Bearbeitet von ElBarto666
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ElBarto666:

 

Genau das ist falsch. Die ECE R40 wurde erst mit der KBA Homologation am 15.7.1988 eingeführt. Davor muss keine Abgasvorschrift erfüllt werden.

--> D727c II vom 15.7.1988, ECE R40, Fahrgeräusch 78E

Wenn das so passt, dann hat der erste Prüfer tatsächlich doppelten Mist erzählt. Da spreche ich Ihn garantiert nochmal drauf an.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb MyS11:

Wenn das so passt, dann hat der erste Prüfer tatsächlich doppelten Mist erzählt. Da spreche ich Ihn garantiert nochmal drauf an.

 

Das passt schon so.

 

Ich habs ja schon im andern topic geposted, dann aber auch hier.

 

Die Prüfberichte sind erst einmal alle nicht gültig, punkt aus.

Wenn du einen DR verbaust müsste der Prüfer alle Prüfungen selber machen, Geräusch, Leistung, Fahrverhalten.

 

Jetzt kommt es, die alten Prüfberichte dürfen als Hilfe genommen werden, wenn ich sicher! weiß das da keine Fehler drin sind und das eingebaute Teil noch dem Gutachten entspricht. Jetzt kommt das Wissen ins Spiel, ich weis das die Gutachten keine Fälschung sind weil ich die Originale schon in Hand hatte, also safe, ich weis das DRs vor 30 Jahren gleich sind und auch der Krüger nichts anderes ist, safe (Aber nicht nur weil der Kunde das erzählt, sondern weil ich die in der Hand hatte). (Bei neuen Malossis wo schmerzbefreite Prüfer auch gerne mal die alten Gutachten nehmen funktioniert das z.B nicht)

 

Das zweite Problem ist das Urheberrecht, die Gutachten hat mal jemand für viel Geld erstellen lassen, also darf nur der Ersteller Zylinder verkaufen und das Gutachten mitgeben. Ist eine grenzwertige Geschichte, die Händler gibt es ja alle nicht mehr, deshalb wo kein Kläger… Bei den Teile mit Gutachten von SIP ist es aber z.B. ein Nogo den Zylinder wo anders zu kaufen und dann das SIP Gutachten zu benutzen. Nur dafür! stehen such die FIN in den Gutachten.

 

Du siehts es gibt 1000 gute Gründe dir Abnahme abzulehnen und wenige es zu machen wenn man nicht ganz tief in der Materie steckt oder einfach Schmerzbefreit ist und wenige es zu machen. Nur Abgas ist definitiv nicht der Grund.

 

Es gibt sogar noch einen Grund der dagegenspricht, Seriengefertigte Teile dürfen per se nicht per Einzelabnahme eingetragen werden, ich glaube das ist eine der Vorschriften die Deutachlandweit am meisten mit Füssen getreten wird.

Bearbeitet von matzmann
  • Thanks 1

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