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Kunden Testroller


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe einen Roller speziell für Kunden aufgebaut der aktuell zugelassen wird und mein Privatbesitz ist .  Nun die Frage  wie sichere ich mich ab bei eventuellen Schäden? 

Geplant wäre auf Vespatreffen/Messen diesen Roller zum testfahren bereitzustellen

 

Kann ich einen Vertrag auflegen und bei eventuellem Unfall eine Summe X einfordern ?  

 

 

Bearbeitet von egig
Geschrieben

Alte Regel:

 

Wer fahrt der zahlt.

 

Klar kannst du einen Vertrag mit jedem Testfahrer machen, ist auch sinnvoll für dich. Schäden die entstehen können sind ja nicht nur dein Ding, sondern auch vom Testfahrer. Eventuell kannst du ja mal bei deinem Versicherungs-Makler anfragen ob es für so etwas (in Italien) eine Versicherung gibt die solche Schäden absichern kann.

 

In der Regel sollte das Fahrzeug ja versichert sein (Zulassung usw. natürlich vorausgesetzt und selbstverständlich der Strassenverkehrsordnung passen - alles eingetragen/abgenommen)

 

 

 

Geschrieben

Gehört er denn irgendwann dem Kunden oder soll er bei dir bleiben?

Wenn er bei dir bleibt und als Demonstrationsfahrzeug genutzt werden soll, würde ich ihn auf die Firma zulassen und eventuell auch für diese als Demonstrationsfahrzeug . Die technischen Schäden sind ja das eine, aber was ist mit Personenschäden wenn sich einer damit zum Krüppel fährt????? Wie wird sowas geregelt. Und dann noch bei einer „frisierten“ Kiste. Wahrscheinlich stehst du immer mit einem Bein im Knast.

Geschrieben

Das klingt für mich versicherungstechnisch spontan nach „Mietfahrzeug“. Wie hoch die „Miete“ dann letztendlich ist, ist ja egigs Sache.

 

Wie rollerbube sacht wird auch meiner Meinung nach eine wie auch immer geartete technische Legalität im jeweiligen Veranstaltungsland das mindestens ebenso große Thema sein.

 

Technische Schäden am Roller, die ein Gastfahrer verursacht, fallen mE in den privatrechtlichen Bereich, d.h. ein „Vertrag“ wäre vermutlich angebracht, aber evtl auch leicht anfechtbar, da egig ein Gerät zur Verfügung stellt, dessen Möglichkeiten und Eigenarten einen „normalen“ Fahrer schnell überfordern, sprich: bis durch Fahrlässigkeit etwas beschädigt wird ist der Weg weit. Und egigs Komponenten sind ja nun keine günstige Großserie. Wenn da was beschädigt wird ist man schnell in Preisregionen, für die es sich juristisch zu streiten lohnt.

 

…sind aber nur meine fuffzich Fennich.

 

:-)

 

d.

Geschrieben

Auf jeden Fall solltest du dich um eine gute Rechtsschutzversicherung kümmern.

Manchmal ist die wichtiger als jeder Vertrag.

Und ja, die beste Reschtsschutz ist die die man nicht braucht.

Geschrieben

Im Ernst: Bau ne Moppe auf, die schäbbig genug ist, dass es nicht weh tut, wenn sie auch mal auf der Seite liegt, und guck dir genau an, wem du sie überlässt. Wenn jemand mit einer Kiste, an der so gut wie nichts mehr original ist, stürzt, und sich dabei verletzt, dürfte die Frage, wer für das Beseitigen von Lackkratzern etc aufkommt, dein kleinstes Problem sein :???:

Geschrieben

Glaub der Roller oder Motor dürfte das kleinste Problem sein. Der schlimmste Fall wäre ein Unfall mit personenschäden. Am besten ein Engländer in  Deutschland auf einem in Italien zugelassenen Roller, der vielleicht auch nicht 100% tüv oder sonst was konform ist auf öffentlichem Straßenraum . Da wollte ich nicht in seiner Haut stecken.

Geschrieben

Wie wäre es mit den Vereinbarungen für Probefahrten. Kann man sich etliche Vordrucke bei verschiedenen Versicherungen runterladen. Der Testfahrer ist dann halt potentieller Kaufinteressent.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb snowcrash:

Wie wäre es mit den Vereinbarungen für Probefahrten. Kann man sich etliche Vordrucke bei verschiedenen Versicherungen runterladen. Der Testfahrer ist dann halt potentieller Kaufinteressent.

Ja genau so hätte ich es angedacht. Einen Vertrag zum eventuellen kauf fes Rollers

Geschrieben (bearbeitet)

Um die Problematik rein zivilrechtlich zu halten und nicht noch irgendwelche öffentlich-rechtlichen Baustellen bezüglich der Zulässigkeit technischer Änderungen am Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr, passender Fahrerlaubnis des Testfahrers, Fahrtauglichkeit des Testfahrers (auf der ein oder anderen Veranstaltung werden alkoholische Getränke ausgeschenkt) aufzumachen,  würde ich die Probefahrten ausschließlich auf abgesperrtem Privatgelände erlauben. Kann natürlich sein, dass sowas nicht auf jeder Veranstaltung mit ausreichend Fläche vorhanden ist. 

Bearbeitet von sidewalksurfer

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