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Geschrieben

Wie macht ihr das? Hab zwei Roller als Oldtimer typisiert und bis vor ein paar Jahren hat das hier bezüglich Fahrtenbuch keinen interessiert. Seit  ein paar Jahren hab ich dann die App "Oldtimer Fahrtenbuch" von Mostdata benutzt. War recht komfortabel, aber wurde wohl leider eingestellt. Was nun? Kugelschreiber und Heft besorgen? 

Geschrieben

Hey. Es wir ja immer von "Fahrtenbuchähnlichen Notizen" oder so gesprochen und nicht vom Fahrtenbuch, wie zB eine Firma fürs Finanzamt benötigt.
So handhabe ich das auch, ein kleiner karierter Notizblock wo ich Datum, km und Strecke rein schreib. Ab und zu nehme ich andere Stifte damit es bemüht aussieht : ) Gefragt wurde ich noch nie danache. Weder Kontrolle noch Pickerlüberprüfung.

lgT

Geschrieben

Bei mir leider bei der Pickerlüberprüfung, und die hab ich leider deutlich öfter als Verkehrskontrollen...

Weil ja nur die Tage zählen und "fahrtenbuchartig" gefragt ist, würde ich am liebsten einen Kalender im Visitenkartenformat mit Xen verzieren.

Geschrieben

Deshalb fahre ich immer zum ÖAMTC, hehehe.

 

vor 10 Minuten schrieb athanasius:

...  mit Xen verzieren.

 

Das hab ich jetzt nicht kapiert. Aber ja, der kleinste Kalender reicht wenn die Fahrten nachvollziehbar sind. Größe oder Format sind ja nicht vorgeschrieben.

 

 

Edit: Ach du meinst mit X en verzieren? Ja das wird glauhe ich sehr knapp. Km Angaben und Strecke (zb. Grfnschchn - Obrwrt - Retour) muss schon notiert werden.

 

Ich frag mich aber, viellecht einfach im Smartfön im Kalender Einträge machen? Das hast ohnehin immer dabei. Müsste mal hinterfragt werde ob das auch reicht.

Geschrieben

Lt. ÖAMTC muss 

-Datum der Fahrt

-Standort am Start und Kilometerstand bei Fahrtantritt

-Standort am Ende der Fahrt sowie Kilometerstand am Fahrtende

 

Protokolliert werden. Also Kilometerstand muss ich noch wo unterbringen. Und das war bei der App halt super, neuer Startkilometerstand war automatisch alter Wandkilometerstand.

Geschrieben

Hallo ich habe die App Oldtimer Fahrtenbuch. 

Die Liste drucke ich aus und nehme ich mit zum Pickerl.

Verkehrskontrolle hatte ich noch keine diesbezüglich, aber angeblich gibt es dafür kein Delikt also könne sie es auch nicht strafen.

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