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ABSAGE DES 2nd MAYENRUN!


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Also nachdem da ja schon ein Topic dazu gestartet worden ist jetzt mal von offizieler Seite:

Der Mayenrun, der vom 21-23.6.2002 geplant war fällt leider aus.

Der Grund dafür liegt darin, dass uns der Mietvertrag gekündigt worden ist. Dies wiederrum hat die einzige Bewohnerin des Ortes St.Jost veranlagt.

Nachdem es im letzten Jahr schon zu Schwierigkeiten mit Ihr kam, hatten wir uns dieses Jahr entschlossen sie frühzeitig einzuweihen, damit sie zum obigen Datum nicht in ihr Ferienhaus fährt. Ja richtig, es ist bloß ein Feriendomizil!!!!

Nachdem wir darauf hin von ihr keine Reaktion bekommen haben, ist uns vor ein oder zwei Wochen ein Brief ins Haus geflattert, dass uns der Mietvertrag gekündigt sei.

Wegen angeblicher Lärmbelästigung etc...

Wir wissen es nicht 100%, ob die Absage auf die Lady zurückzuführen ist, aber es kann sich eigentlich niemand anders beschwert haben. Wir haben uns letztes Jahr extra noch mit diversen Leuten (Bäcker, Metzger) aus dem nächsten Ort unterhalten und da war es für niemanden ein Problem.

Auch der Zeltplatzvermieter war sehr zufrieden, deshalb gehen wir davon aus, dass es nicht auf ihn zurückzuführen ist.

Letztenendes ist die Sache für uns genau so überraschend, wenn man bedenkt, dass der ganze Run schon organisiert war.

Aus diesen Gründen müssen wir den Run leider absagen und uns jetzt erstmal damit beschäftigen evtl. Verluste zu minimieren.

Dennoch wollen wir im nächsten Jahr wahrscheinlich einen neuen Anlauf versuchen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit wieder auf diesen Zeltplatz zu kommen gegen 0 strebt.

Wir hoffen, dass Ihr Verständnis dafür habt.

Es ist halt schade, weil die Resonanz im letzten Jahr überwiegend gut gewesen ist. Auch wir fanden es klasse auch wenn es teilweise schwierig war (Erster Run halt!).

Unter dem folgenden Link sollte eigentlich das besagte Schreiben aufgeführt werden, ist aber noch nicht drin. Kommt noch!

Absage Mayenrun

SC Ratpacks Aachen

Clowns&Helden RC

Monsun SC

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Rein theoretisch wäre es schon machbar auf einen anderen Platz zu gehen. Nur wissen wir ersten keine, der in der Gegend liegt und auch nur annähernd so gut ist wie der in St. Jost und desweiteren, was viel wichtiger ist, muss die aktuelle Situation erstmal geklärt werden.

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... und wenn ihr irgendwo in Aachen bleibt? Muss ja nicht der Scooter-Dive Platz sein... oder allgemein in der Eifel muss doch irgendwas zu finden sein?

MfG Manuel

P.S. Was meinst du mit "Klären"? Die schon geregelten Sachen, so Getränke und sowas? Oder wollt ihr ne Art Einspruch einlegen... (verstehe halt nicht ganz was du meinst)

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Hey Martin,

ich würde an Eurer Stelle nochmal versuchen, mit den Leuten bzw der alten Dame zu reden. Zu verlieren habt ihr ja nun nichts mehr, also könntet ihr das wenigstens mal versuchen.

Vielleicht könnt ihr die Dame ja auch irgendwie "bestechen" oder ähnliches.

Schliesslich habt ihr schon alles vorbeireitet/eingekauft/gedruckt ect. Das muss sie doch auch verstehen. Ihr könnt ihr ja versprechen, nächstes Jahr nicht nochmal wiederzukommen.  :p

Lasst nichts unversucht, bitte!  ;)

Keep the faith!

Katja

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@Manuel: Also mit "klären" meinte ich, dass wir halt den Schritt gegangen sind einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn die entstandenen Kosten sind schon nicht zu verachten. Vorallem wenn man bedenkt, dass mehrere Verträge (Getränkehändler, GEMA, Zelt....) geschlossen werden mussten, die nun unter Umständen nur mit Stornogebühren aufgehoben werden können.

Ansonsten ist das Problem jetzt weniger die nette alte Dame, sondern viel mehr, dass sie das weitergeleitet hatte an die Kreisverwaltung und diese wiederrum an den Vermieter des Platzes. Und diese beiden letzteren werden von der Entscheidung nicht abrücken.  

Prinzipiel könnte man natürlich versuchen den Run durchzusetzen, aber ist halt fraglich ob es sinnvoll ist. Naja und jetzt erstmal abwarten was das Schreiben des Rechtsanwaltes bringt!

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ja, das versteh ich...

ich drück euch die Daumen, irgendwie muss das klappen. Als würde ein ganzer SC nicht gegen eine alte einsame "ich-mecker-und-nörgel-wo-es-geht-um-anderen-das-leben-schwer-zu-machen" alte ankommt  ;)

Na dann warten wir mal ab, und du hälst uns ja sicher eh auf dem Laufenden...

MfG Manuel

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Hey, ich wünsche Euch auch viel Erfolg. Und von wegen "Run durchdrücken" : Wie gesagt, nächstes Jahr bekommt ihr den Platz so oder so nicht. Also wieso dieses Jahr nicht "mit Gewalt"? Ist doch egal, nächstes Jahr sucht ihr Euch was anderes. Aber dann findet das Treffen wenigstens statt.

Im übrigen glaube ich, dass die Stadtverwaltung die Zusage gar nicht so einfach zurücknehmen kann. Selbst mit dieser Begründung. Das hätten sie sich vor der Zusage überlegen müssen!

Gruss

Katja

PS wir alle "leiden" mit Euch.  ;)

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Das Problem ist nur, das mit Gewalt durch zu setzen hat wenig Sinn, da noch so viele Sachen offen sind, wo man uns an die Karre pissen kann, wenn man will! Und das will die Frau ja auch. So das uns das sehr teuer werden könnte! Also wäre  das ein gefundes Fressen für die! Deshalb abwarten! Wir halten euch aufjedenfall auf dem laufenden!

Michael ???

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Als alter Beamter kann ich dazu nur nur sagen:

Wenn ihr eine Ordnungsverfügung der Kreisverwaltung bekommen habt, wonach das Treffen untersagt wird: Widerspruch einlegen (30 Tage Frist ab Zugang der Verfügung-> hier müsst ihr penibel sein, als zugegangen gilt die Verfügung drei Tage nach Postausgang bei der Verwaltung, also nicht lange trödeln, weil der Widerspruch sonst wegen Verfristung direkt unzulässig ist und damit abgelehnt wird).

Zur Widerspruchsbegründung würde ich auf die Verhältnismäßigkeit abstellen (Interessen vom Vermieter des Platzes und X Runbesuchern im letzten Jahr und eure bisherigen Investitionen/Folgekosten aus nicht stattfindendem Treffen in Abwägung zu den Interessen einer einzelnen Ferien(!)wohnungsbesitzerin, die noch das ganze Jahr Urlaub machen kann).

Widerspruchsverfahren dauern i. d. R. mindestens drei Monate, d. h. auf jeden Fall beim zuständigen Verwaltungsgericht Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, wenn der positiv beschieden wird, kann das Treffen stattfinden und im Nachhinein können sie im Hauptverfahren ja ruhig beschließen, daß das Treffen nicht hätte stattfinden dürfen, weil dann hat es ja schon stattgefunden. Wäre halt nur ein Problem fürs nächste Jahr.

Ihr solltet auf jeden Fall keinen x-beliebigen Anwalt nehmen, der schonmal irgendwen im Scheidungsverfahren vertreten hat, sondern einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Die meisten Anwälte haben nämlich kaum Ahnung von Verwaltungsrecht, weil für sie Zivilverfahren wie z. B. Scheidungen deutlich lukrativer sind.

Viel Erfolg!

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Naja, so weit wirds wohl nicht gehen. Verstehe schon, daß das für Nicht-Beamte alles hochtrabend klingt mit einstweiligem Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht usw., aber das hört sich nur so an.

Und wenn meine Sozialfälle solche Verfahren alleine betreiben können, sollte das doch wohl mit Anwalt kein Akt für euch sein.,

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Wie wärs wenn ihr der alten Oma für die drei Tage ein super Hotel in einem anderen Wallfahrtsort mietet, indem sie dann ein bisschen Urlaub, Besichtigungen und so machen kann? Irgendwie müsstet ihr die doch wegschaffen können...

:-D

Gruß Robin  :-(

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:-D Wir haben der ja schon im Voraus einen Blumenstrauß zu kommen lassen, aber das hat ja wahrscheinlich erst die ganze Sache in Rollen gebracht!

Da will man mal freundlich sein, und was hat mann davon: Nichs als Ärger!!! :-( Aber wenn einer was nicht will, müssen alle anderen Weichen, ist halt so! "Typisch Deutsch".

Michael :grr:

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    • Ich reaktiviere das topic mal und werfe eine Frage in die Runde.    Hab eine 160er ohne Papiere soweit fertig und bin momentan im Fight mit der Zulassungsstelle.    §21 ist durch (mit Datenblatt service vom TÜV).    Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizei liegt ohne Fahndungsergebnis vor.    Deutscher Kaufvertrag mit Daten des Verkäufers hab ich.    Eidesstattliche vom Vorbesitzer dass die Papiere verlustig sind hab ich jetzt auch.    Beim Kauf habe ich eine baja dazubekommen die irgendwie komisch aussah und es scheint sich zu bestätigen dass der Zettel gefälscht ist weil kein prüfcode drauf steht.    Weiter oben steht ja dass bei Abmeldung die permiso eingezogen wird und dann der spanische Verkäufer nicht einfach eine baja bekommen kann (deswegen wohl auch der gefälschte Zettel).    Angenommen der spanische Verkäufer wollte das abgemeldete Moped ganz offiziell nach Deutschland exportieren...hätte er für das Ding überhaupt eine offizielle Bestätigung für die Abmeldung bekommen wenn derjenige das Ding abgemeldet und ohne Papiere gekauft hat?    Mit der Annahme dass meine baja nicht echt ist halte ich die auf jeden Fall Mal bei den Behörden zurück...wer weiß was sonst passiert...   Leider kann ich die Abfrage in Spanien wegen fehlender Ausweis Papiere auch nicht machen..sonst könnte ich mir einfach die offizielle Baja holen. Hmpf
    • Beschreibung: Motor zum Aufbauen Langer Gehäusebolzen steckt noch, Gehäuse muss hier repariert werden. im Endeffekt Gehäuse + Getriebe. Preis: 250 Standort: Krefeld   Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. [Bitte Durchlesen und anschließend den diesen Erklärungstext löschen, wenn ihr eure Verkaufsanzeige fertig habt]   Verbindliche Regeln für den GSF-Marktplatz ab September 2024 Wir bitten wir euch um die Einhaltung der GSF-Marktplatzregeln, insbesondere der P.O.R.N.O.-Regeln: Preis angeben! Inserate mit Auktionscharakter werden ausgeblendet. Ort angeben! Selbst wenn ihr im Profil einen Wohnort stehen habt, der genaue Artikelstandort (gemeint ist die Stadt) ist Pflicht.  Richtig und vollständig beschreiben! Idealerweise mit Bildern, eventuelle Mängel müssen deutlich im Text ausgewiesen werden. Keine Links auf andere Verkaufsplattformen. Nur sachliche Diskussionen! Destruktives Runtersprechen von Anzeigen und Preisvorstellungen, Runterputzen und Stammtischgerede ist nicht erwünscht.   Ohne klare Eigentumsverhältnisse kein Verkauf! Der angebotene Gegenstand muss Eigentum des Topiceröffners oder der Topiceröffner muss durch den Eigentümer beauftragt sein, den Artikel im Auftrag zu verkaufen. Bei Verstoß gegen diese Regeln werden Inserate ohne Vorwarnung ausgeblendet, ebenso unseriöse oder grob unvollständige Inserate! Pro Mitglied und Rubrik (Biete/Suche/Tausche) ist nur ein aktives Inserat im GSF-Marktplatz erlaubt! Ausnahme: Für Artikel über €1.000 (z. B. Komplettmotoren) oder Teilesammlungen darf ein weiteres eigenständiges Topic eröffnet werden. Im Fall von Teilesammlungen jedoch nur, wenn diese ausschließlich en bloc zu einem Paketpreis über €1.000 angeboten werden. Hinweise für Inserierende Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag. Hinterlasst nach Abwicklung euer (hoffentlich positives) Feedback. Um Topics schließen zu lassen, ändert ihr den Titel im Startbeitrag auf "ERLEDIGT: alter Topictitel". Damit werden die Moderatoren aufgefordert, das Topic zu schließen. Allgemeine Hinweise Fair use! Wiederholungstäter_innen werden verwarnt bzw. temporär gesperrt. Achtsamkeit ist angebracht! Nicht alle Blechrollerfahrer_innen handeln redlich, anständig, und nach Treu und Glauben (gilt bei Kauf und Verkauf). Lasst euch stets eine verifizierbare Telefonnummer und Anschrift eurer Geschäftspartner geben. Schafft Transparenz, kommuniziert per Privatnachricht! Wann wurde überwiesen? Ist das Geld angekommen? Wann wurde versendet (Link zur Sendungsverfolgung)? Ist alles angekommen und im erwarteten Zustand? Der Betreiber des GSF ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben über die angebotenen Gegenstände. Wer private Geschäfte über das GSF abwickelt, gewinnt daraus kein Recht, die Plattform GSF für seine privaten Probleme, Strafverfolgung, Zeugenschaften und/oder Meinungsmache gegen Mitglieder oder Shops zu missbrauchen. Grundsätzlich sind dem Betreiber des GSF Realnamen, E-Mail- oder Postadressen nicht bekannt. Mit der Nutzung des GSF-Marktplatzplatz gelten diese Nutzungsvereinbarungen als anerkannt.
    • erstmal vielen Dank für die Antworten, sind sehr erhellend. Ich bin zur Zeit mit der Übersiedelung von 25 Jahren von 2 Personen neben dem Job beschäftigt und hatte daher bis jetzt keine Zeit zum Antworten.   Ich habe mal das Kasa System von TP-link testweise bestellt. Macht an sich keinen schlechten Eindruck, ist günstig und gefällt designmässig auch, allerdings ist die App nicht sooo toll und für mich aufgrund der fehlenden Urlaubsfunktion nicht brauchbar. Geht also zurück.   Als nächstes werde ich dann mal das Bosch ausprobieren. Liest sich ja so, als ob das alles so kann, wie ich mir das vorstelle.   @Claudio @Style   läuft das System auch ohne dauernden Internetzugang? Gibts in der App eine Urlaubsfunktion?  
    • So, hab mir den Motor jetzt doch vorgenommen. Ausschlag dafür war jetzt die defekte Kickstarterwelle und auf Anschieben hatte ich dann keine Lust mehr.   Zylinder ist gezogen. Werde jetzt mal Fotos von Zylinder und Kolben posten. Die Bohrung kann ich tatsächlich leider nicht vermessen, da fehlt mir das Meswerkzeug. Für das Stoßspiel hab ich eine Fühlerlehre da und werde damit mal mein Glück versuchen. Das Ergebnis kommt dann zeitnah
    • Hallo zusammen,   genau das o.g. suche ich. Bitte um eure Angebote!   Grüße  
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