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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also nachdem da ja schon ein Topic dazu gestartet worden ist jetzt mal von offizieler Seite:

Der Mayenrun, der vom 21-23.6.2002 geplant war fällt leider aus.

Der Grund dafür liegt darin, dass uns der Mietvertrag gekündigt worden ist. Dies wiederrum hat die einzige Bewohnerin des Ortes St.Jost veranlagt.

Nachdem es im letzten Jahr schon zu Schwierigkeiten mit Ihr kam, hatten wir uns dieses Jahr entschlossen sie frühzeitig einzuweihen, damit sie zum obigen Datum nicht in ihr Ferienhaus fährt. Ja richtig, es ist bloß ein Feriendomizil!!!!

Nachdem wir darauf hin von ihr keine Reaktion bekommen haben, ist uns vor ein oder zwei Wochen ein Brief ins Haus geflattert, dass uns der Mietvertrag gekündigt sei.

Wegen angeblicher Lärmbelästigung etc...

Wir wissen es nicht 100%, ob die Absage auf die Lady zurückzuführen ist, aber es kann sich eigentlich niemand anders beschwert haben. Wir haben uns letztes Jahr extra noch mit diversen Leuten (Bäcker, Metzger) aus dem nächsten Ort unterhalten und da war es für niemanden ein Problem.

Auch der Zeltplatzvermieter war sehr zufrieden, deshalb gehen wir davon aus, dass es nicht auf ihn zurückzuführen ist.

Letztenendes ist die Sache für uns genau so überraschend, wenn man bedenkt, dass der ganze Run schon organisiert war.

Aus diesen Gründen müssen wir den Run leider absagen und uns jetzt erstmal damit beschäftigen evtl. Verluste zu minimieren.

Dennoch wollen wir im nächsten Jahr wahrscheinlich einen neuen Anlauf versuchen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit wieder auf diesen Zeltplatz zu kommen gegen 0 strebt.

Wir hoffen, dass Ihr Verständnis dafür habt.

Es ist halt schade, weil die Resonanz im letzten Jahr überwiegend gut gewesen ist. Auch wir fanden es klasse auch wenn es teilweise schwierig war (Erster Run halt!).

Unter dem folgenden Link sollte eigentlich das besagte Schreiben aufgeführt werden, ist aber noch nicht drin. Kommt noch!

Absage Mayenrun

SC Ratpacks Aachen

Clowns&Helden RC

Monsun SC

Geschrieben

tja sick...

... und n anderen platz kann man so kurzfristig auch nicht mehr bekommen? hillclimbing fällt ja jetzt so oder so aus  :(  :(  :(

diese blöde alte, ich könnt kotzen  :-D  :-(  :satisfied:  :rotwerd:

Geschrieben

Rein theoretisch wäre es schon machbar auf einen anderen Platz zu gehen. Nur wissen wir ersten keine, der in der Gegend liegt und auch nur annähernd so gut ist wie der in St. Jost und desweiteren, was viel wichtiger ist, muss die aktuelle Situation erstmal geklärt werden.

Geschrieben

... und wenn ihr irgendwo in Aachen bleibt? Muss ja nicht der Scooter-Dive Platz sein... oder allgemein in der Eifel muss doch irgendwas zu finden sein?

MfG Manuel

P.S. Was meinst du mit "Klären"? Die schon geregelten Sachen, so Getränke und sowas? Oder wollt ihr ne Art Einspruch einlegen... (verstehe halt nicht ganz was du meinst)

Geschrieben

Hey Martin,

ich würde an Eurer Stelle nochmal versuchen, mit den Leuten bzw der alten Dame zu reden. Zu verlieren habt ihr ja nun nichts mehr, also könntet ihr das wenigstens mal versuchen.

Vielleicht könnt ihr die Dame ja auch irgendwie "bestechen" oder ähnliches.

Schliesslich habt ihr schon alles vorbeireitet/eingekauft/gedruckt ect. Das muss sie doch auch verstehen. Ihr könnt ihr ja versprechen, nächstes Jahr nicht nochmal wiederzukommen.  :p

Lasst nichts unversucht, bitte!  ;)

Keep the faith!

Katja

Geschrieben

Oder: Für jeden 2 Euro mehr Eintritt verlangen und der Alten dann nen dicken Stapel Scheine in die Hand drücken... Ist zwar irgendwie "unter der Würde/Ehre", aber dann findet der Run immerhin statt!

Geschrieben

@Manuel: Also mit "klären" meinte ich, dass wir halt den Schritt gegangen sind einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn die entstandenen Kosten sind schon nicht zu verachten. Vorallem wenn man bedenkt, dass mehrere Verträge (Getränkehändler, GEMA, Zelt....) geschlossen werden mussten, die nun unter Umständen nur mit Stornogebühren aufgehoben werden können.

Ansonsten ist das Problem jetzt weniger die nette alte Dame, sondern viel mehr, dass sie das weitergeleitet hatte an die Kreisverwaltung und diese wiederrum an den Vermieter des Platzes. Und diese beiden letzteren werden von der Entscheidung nicht abrücken.  

Prinzipiel könnte man natürlich versuchen den Run durchzusetzen, aber ist halt fraglich ob es sinnvoll ist. Naja und jetzt erstmal abwarten was das Schreiben des Rechtsanwaltes bringt!

Geschrieben

ja, das versteh ich...

ich drück euch die Daumen, irgendwie muss das klappen. Als würde ein ganzer SC nicht gegen eine alte einsame "ich-mecker-und-nörgel-wo-es-geht-um-anderen-das-leben-schwer-zu-machen" alte ankommt  ;)

Na dann warten wir mal ab, und du hälst uns ja sicher eh auf dem Laufenden...

MfG Manuel

Geschrieben

Hey, ich wünsche Euch auch viel Erfolg. Und von wegen "Run durchdrücken" : Wie gesagt, nächstes Jahr bekommt ihr den Platz so oder so nicht. Also wieso dieses Jahr nicht "mit Gewalt"? Ist doch egal, nächstes Jahr sucht ihr Euch was anderes. Aber dann findet das Treffen wenigstens statt.

Im übrigen glaube ich, dass die Stadtverwaltung die Zusage gar nicht so einfach zurücknehmen kann. Selbst mit dieser Begründung. Das hätten sie sich vor der Zusage überlegen müssen!

Gruss

Katja

PS wir alle "leiden" mit Euch.  ;)

Geschrieben

Das Problem ist nur, das mit Gewalt durch zu setzen hat wenig Sinn, da noch so viele Sachen offen sind, wo man uns an die Karre pissen kann, wenn man will! Und das will die Frau ja auch. So das uns das sehr teuer werden könnte! Also wäre  das ein gefundes Fressen für die! Deshalb abwarten! Wir halten euch aufjedenfall auf dem laufenden!

Michael ???

Geschrieben

Als alter Beamter kann ich dazu nur nur sagen:

Wenn ihr eine Ordnungsverfügung der Kreisverwaltung bekommen habt, wonach das Treffen untersagt wird: Widerspruch einlegen (30 Tage Frist ab Zugang der Verfügung-> hier müsst ihr penibel sein, als zugegangen gilt die Verfügung drei Tage nach Postausgang bei der Verwaltung, also nicht lange trödeln, weil der Widerspruch sonst wegen Verfristung direkt unzulässig ist und damit abgelehnt wird).

Zur Widerspruchsbegründung würde ich auf die Verhältnismäßigkeit abstellen (Interessen vom Vermieter des Platzes und X Runbesuchern im letzten Jahr und eure bisherigen Investitionen/Folgekosten aus nicht stattfindendem Treffen in Abwägung zu den Interessen einer einzelnen Ferien(!)wohnungsbesitzerin, die noch das ganze Jahr Urlaub machen kann).

Widerspruchsverfahren dauern i. d. R. mindestens drei Monate, d. h. auf jeden Fall beim zuständigen Verwaltungsgericht Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, wenn der positiv beschieden wird, kann das Treffen stattfinden und im Nachhinein können sie im Hauptverfahren ja ruhig beschließen, daß das Treffen nicht hätte stattfinden dürfen, weil dann hat es ja schon stattgefunden. Wäre halt nur ein Problem fürs nächste Jahr.

Ihr solltet auf jeden Fall keinen x-beliebigen Anwalt nehmen, der schonmal irgendwen im Scheidungsverfahren vertreten hat, sondern einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Die meisten Anwälte haben nämlich kaum Ahnung von Verwaltungsrecht, weil für sie Zivilverfahren wie z. B. Scheidungen deutlich lukrativer sind.

Viel Erfolg!

Geschrieben

Naja, so weit wirds wohl nicht gehen. Verstehe schon, daß das für Nicht-Beamte alles hochtrabend klingt mit einstweiligem Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht usw., aber das hört sich nur so an.

Und wenn meine Sozialfälle solche Verfahren alleine betreiben können, sollte das doch wohl mit Anwalt kein Akt für euch sein.,

Geschrieben

Wie wärs wenn ihr der alten Oma für die drei Tage ein super Hotel in einem anderen Wallfahrtsort mietet, indem sie dann ein bisschen Urlaub, Besichtigungen und so machen kann? Irgendwie müsstet ihr die doch wegschaffen können...

:-D

Gruß Robin  :-(

Geschrieben

:-D Wir haben der ja schon im Voraus einen Blumenstrauß zu kommen lassen, aber das hat ja wahrscheinlich erst die ganze Sache in Rollen gebracht!

Da will man mal freundlich sein, und was hat mann davon: Nichs als Ärger!!! :-( Aber wenn einer was nicht will, müssen alle anderen Weichen, ist halt so! "Typisch Deutsch".

Michael :grr:

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