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Geblitzt worden, was nun?


79er

Empfohlene Beiträge

was seid ihr eigentlich für Jammerlappen? Wenn ihr zu schnell gefahren seid und euch auch noch habt erwischen lassen, dann zahlt die paar Kröten und gut ist?

Wenn die Jungs ihre arbeit Scheiße machen wieso ablatzen? Meistens machen sie wie in diesem Fall POFF nur ein Bild .wenn sie gut sind ordnen sie diesem auch noch das Kennzeichen zu .Angehalten und Personalienfestellung so gut wie nie.Auch das klärende Gespräch nach dem du auf frischer Tat ertappt bist,der Erziehungseffekt alles Scheißegal heute wo es nur ums abkassieren geht.Ergo wozu diese Billiger Jakob Nummer unterstützen?

Anyway Jetzt bist du dran...Weiß nich wer gefahren ist...kann mich nicht erinnern usw schlecht ......Fahrtenbuch winkt.

Viel besser du als Halter kommst deiner Pflicht nach und JA an diesem Tag hab ich das Kugelmodem dem Vladimir soundso vom befreundetem russischen Rollerclub :-D weil gerade auf sonem Run geliehen..JA der hat mir so ne Pappe gezeigt und den Roller auch wieder abgeliefert.

Tja wenn ihr zu faul und auf Masse bedacht den nich gleich abkassiert euer Pech.Ihr könnt ja um Amtshilfe in Putincountry ersuchen :wasntme:

Schönen Tach noch du Ich fick mein Berufsimage und heul dann rum Tüp

Bearbeitet von Fettkimme
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Hallo,

naja das es nicht um Verkehrserziehung, jedenfalls höchstens zu 10%, geht weiß doch jeder!

Die Städte haben das Geld doch schon fest im Haushalt mit eingerechnet!

Aber die Idee, daß ein russicher Austauschschüler gefahren ist, kannte ich auch noch nicht! Versuch wert würd ich sagen!

Vielleicht noch dazu sagen er ist letzte Woche im Irak gestorben! :-D(

:-D

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
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Hab aber nie wieder was davon gehört. Ist nu 4 Monate her, also hat sich das erledigt denk ich. 

Hoffe mal nicht, dass sie mich deswegen noch eines Tages drankriegen  :-D

Gruß Phil

<{POST_SNAPBACK}>

Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten... Hast also nichts mehr zu befürchten...

Grüße,

Flameboy

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Deswegen bekommt seit n paar Jahren der Halter in diesem Fall die Punkte

Na klar. Für was machen die dann Bilder. Schicken nette Beamte mit den Bildchen los und nerven die Nachbarn damit?

Genau, die müssen beweisen wer gefahren ist. :-D

Kein Beamter würde sich bewegen, wenn man einfach dem Halter die Übertretung anhängen könnte ohne Beweise.

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Der Beweis ist das Foto des Kennzeichens. Mehr braucht man nicht. Wenn sich der Halter nicht mehr erinnern kann wird es für dieses mal vergessen und der Halter darf Fahrtenbuch führen.

<{POST_SNAPBACK}>

Es wird nicht "vergessen", sondern es ist nicht zu beweisen. Beim ersten Mal gibts auch keine Fahrtenbuchauflage. Wir reden hier nicht von Straftat, sondern von einer Ordnungswidrigkeit. Anders sähe es bei Straftaten aus, wie z.B. Fahrerflucht. Da wird ein Richter sicherlich nach einem Alibi fragen. Wenn der Halter aber ein tatsächliches hat, dann ist er eben trotzdem unschuldig.

Im Übrigen steht immer noch im Raum, warum überhaupt eine Beweisführung (Bilder usw.) eingeleitet wird, wenn man einfach den Halter belangen kann. Wie verbindest Du das mit Deiner These?

Was machst Du, wenn Dein Auto gestohlen wird und für eine Straftat benutzt wird und der Täter dabei unerkannt bleibt?

Deiner Logik nach bist Du als Halter automatisch schuldig unabhängig von einem nachvollziehbarem Alibi.

Wäre das unsere Rechtssprechung, bräuchten wir keine Richter und Anwälte, oder gar Verfahren. Beamte würden einfach die "Urteile" den Haltern zustellen und zwar ohne Beweisführung.

Soweit ist es aber noch nicht...

Gruß Avro

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Hallo,

also da bringt wohl Jemand wa durcheinander!

Der Halter des Fahrzeugs bekommt immer die Strafe/Punkte mit, bei Mängeln am Fahrzeug!(Kaputtes Rücklicht, abgefahrende Reifen, etc...)

Er hat dafür zu sorgen, daß sein KFZ technisch ok ist, haftet aber nicht für Fehlverhalten anderer!

Er muß aber eben angeben können wer gefahren ist.

Die Realität zeigt, meist lassen sie es einem durchgehen, wenn man das einmal nicht belegen kann wer gefahren ist, aber danach Fahrtenbuch!

Gruß, André

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Also, ich kann nur für München sprechen, aber dort sind sie recht schnell bei der Hand mit dem Fahrtenbuch... Hängt, soweit ich mich erinnern kann (musste da mal Praktikum machen :puke: ) von der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung/Strafe ab. Aber das gibt es auch gerne schon nach dem ersten "Vergessen".

Noch was anderes. Wenn ich mich recht erinnere, kann Dir die Behörde kein Fahrtenbuch mehr auferlegen, wenn zwischen Vergehen und Tätigwerden der Behörde (Bußgeldbescheid, ...) zwei Wochen liegen. Denn dann wird davon ausgegangen, dass der Durschnittsfahrer wirklich vergessen hat, wo er sich vor zwei Wochen befunden hat und wer sein Auto gefahren hat.

Mit der selben Argumentation kann man auch bereits auferlegte Fahrtenbücher anfechten.

Grüße,

Flameboy

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*hochkram*

Was passiert eigentlich wenn mit einem Roller/Mopped hinter einem zu schnell fahrenden Auto herfährt,die grünen das Auto herauswinken,dem dahinterfahrenden Verkehr aber scheinbar keine beachtung schenken.

Nen Bekannter hat gesagt,das man mit einem Laser wohl nur ein Fahrzeug anvisieren kann,und die grünen somit nur das erste Fahrzeug rauswinken!

Ist da was dran?

Ausserdem meinte der selbe bekannte das ausserorts die Schmerzgrenze wohl nicht bei 20 km/h zuviel liegen soll,sondern man erst ab einer höheren Geschwindigkeit Punkte bekommt!Klingt für mich irgendwie "spanisch" da ich davon noch nie was gehört habe :-D

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außerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Kosten: 40 Euro. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.

Außerdem ein Punkt.

innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Kosten: 50 Euro. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.

Außerdem ein Punkt.

außerhalb is "billiger" ansonsten gleich! und ja mitm laser kann nur 1 beanstandet werden. und schätzen dürfen deutsche polizisten nicht

edit sagt: quelle der informationen ist ein kumpel der bei den grünen dienst tut!

is aber trotzdem ein netter mensch

Bearbeitet von SushiSB
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Habe vor mittlerweile einer Woche das Bild angefordert. Die Sachbearbeiterin wunderte sich, dass es nicht von Anfang an dem Schreiben beigefügt war. Ich denke die probieren es einfach mal, auch wenn das Bild das Kennzeichen nicht wiedergeben kann. Nunja, noch habe ich kein weiteres Schreiben bekommen. Ich halte euch auf dem Laufenden.

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Ich lach mich weg! Heut habe ich das Bild bekommen und will euch es natürlich nicht vorenthalten! Im Original kann man sogar sehen, wie ich mit raushängender Zunge den Sound meines Performace nachmache... Brrrrrrrummmm....!!!

Und ich dachte wirklich, ich hätte den Integralhelm aufgehabt... Also, so habe ich keine Chance dem Strafzettel zu entgehen...!

Ich werde also zahlen und dieses großartige Bild meinem persönlichen Fudus der Kuriositäten zuführen.

:grins:

Schaut hier, grusel...

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Ich lach mich weg! Heut habe ich das Bild bekommen und will euch es natürlich nicht vorenthalten! Im Original kann man sogar sehen, wie ich mit raushängender Zunge den Sound meines Performace nachmache... Brrrrrrrummmm....!!!

Und ich dachte wirklich, ich hätte den Integralhelm aufgehabt... Also, so habe ich keine Chance dem Strafzettel zu entgehen...!

Ich werde also zahlen und dieses großartige Bild meinem persönlichen Fudus der Kuriositäten zuführen.

:grins:

Schaut hier, grusel...

<{POST_SNAPBACK}>

:-D:-D;-):-D;-):-D:-D;-);-):-D:-D

mich hats gestern auch erwischt. sogar an ner stelle wo man sgen könnte mann weiß dass sie hir mind 1mal die woche stehn. (uni-unterführung, für die dies kennen). bin da auch brav mit 30 durch, und nix gewesen, und grad beim beschleunigen seh ich und mein beifahrer wie der blitzer 50m weiter als üblich steh. wird ein lustiges foto denk ich. mein beifahrer müsste draufdeuten, und ich reiß vor lauter ärgerniss die arme hoch. wenn was kommt, stell ichs auch rein.

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Wer es genauer wissen will der schaut hier

<{POST_SNAPBACK}>

Jau, lt. Link isses dann doch nicht soo teuer - dachte da würde mehr rauskommen..

Bußgeldkennzahl 141722

festgestellte Geschw. 81 km/h      Meßtoleranz 3 km/h

mindest. gef. Geschw. 78 km/h      zul. Geschw. 50 km/h

Verkehrsordnungswidrigkeit

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb

geschlossener Ortschaften um 28 km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h;

Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 78 km/h.

Verletzte Vorschriften

§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat

Bußgeld 50 Euro      Fahrverbot    Punkte 3

Was kommt wohl fürs Handy drauf??

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20041118153054.jpg

Auf dem Gesichtsbild kaum zu erkennen - Aber für die amtlich attestierte, perfekte Haltungsnote, und prüfstandsähnliche Messung des dritten Gangs zahlt man doch gerne, das Gehalt des armen Wichts, der in einem schief stehenden Auto, abends im Regen, an einer drei-spurigen Straße ohne Verkehrsaufkommen , Omas und Schulkinder vor Rockern schützt...

Alles Terroristen !

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Sehr geehrter Herr Lacknase von Ihnen hätte ich etwas mehr Benim erwartet ! Genauso wenig wie man Damen nach ihrem Alter fragt, sollte man Kettenhunde auf reele Geschwindigkeitsaussagen festnageln !

Wie sich aber leicht erkennen läßt , spielt sich alles im zweistelligen Bereich ab....

sonst wäre das Kennzeichen vielleicht nicht abzulesen gewesen.

Initiative ProTuning !

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  • 2 Wochen später...

Sehr geehrter Herr Sukram,

gleichwohl mir Ihre Präsupposition hinsichtlich meines Lebenswandels und der Fähigkeit, der dem gesellschaftlichen Verkehr notwendig zugrundegelgten Etikette in Auftreten und Kommunikation nachzukommen, zu schmeicheln scheint, möchte ich doch, freilich nicht ohne die dem Anlaß geschuldete Zurückhaltung vermissen zu lassen, behutsam darauf verweisen, daß Ihr Auftreten hinwiederum just durch die neuerliche Äußerung lediglich ungefährer, ja beinahe vermuteter Werte, welches Sie noch dazu in loser Analogie vergleichend mit einer heterostereotypen Formel sozialen Jargons, die doch gerade in Deutschland nicht nur vom Stand des Gleichberechtigungsdiskurses an sich, sondern insbesondere auch durch den Gout "ewig gestrigen" Frauen-Volkstums am Herd, als ob es in Spiegelung etwa der galanten Überhöhung bedürfte, diskreditiert ist, garnieren, den Schluß nahelegt, hier liege ein wenig rühmlicher "Schildverlust" im Feindesland vor.

Hochachtungsvoll - Lack*MITDEMHÄMMERCHENPHILOSOPHIEREND*nase

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