Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an alle

Ich hätte da eine Frage, und zwar

Ich bin am überlegen ob ich mir eine PV aus Deutschland zulegen sollt. Darum wollte ich wissen was ich alles beachten muss wenn ich die nach erfolgter Restauration in Österreich wieder anmelden will.

Welche Dokumente brauche ich ect.

Danke im Voraus für eure Antworten

Sebi :-D

Geschrieben

also ich kann dir leider auch nicht helfen...

aber ich hab auch schon oft daran gedacht, da es auch leichter ist oder besser gesagt, überhaupt möglich sachen eintragen zulassen.

würd mich auch interessieren ob das schon wer gemacht hat?

mfg

dominik

Geschrieben

mit den deutschen papieren sind die bei uns eigentlich schon ganz zufrieden, oftmals wollen die behördenmenschen auch keine baujahrsbestätigung vom faber, was immerhin knappl 100 teuro spart!

aufpassen lediglich auf das baujahr, max. bis 1979! ich hab aber was läuten hören, daß das auf 30 jahre hinaufgesetzt werden soll - kann aber auch aus der gerüchteküche kommen!

Geschrieben

salve!

primär wäre es von vorteil, wenn das teil mind. 25 jahre alt ist, damit der roller als oldtimer durchgeht.

dann wären evtl. die orginalen papiere und ein kaufvertrag vom letzten besitzer von vorteil, somit bist du schon für den tüv gerüstet :grins:

sollten keine papiere vorhanden sein, wäre ein kaufvertrag mal schon ganz gut, anschl. wackelst zum notar und lässt dir eidesstaatlich bestätigen, dass du rechtsmässiger besitzer dieses fahrzeuges bist. damit renntst du dann wieder zur prüfstelle und lässt dir die karre als oldtimer einzelgenehmigen.

so long,

mike

Geschrieben

also das mit den 30 jahren wäre mir ganz neu :-D

dass mit 25 jahren nicht alles als oldtimer durchgeht, ist mir schon klar (ich denke da an ´nen 1er golf), aber ne primavera od. et3 mit 25 jahren sollte eigentlich kein problem darstellen.

by the way:

meine aussagen beziehen sich auf bundesland vorarlberg...bekanntlich ist der tüv in öschiland auch nicht einheitlich :-D :uargh:

Geschrieben

@sebi aus bez. Hollabrunn!

gibt hier jemand im forum der soetwas schon mal gemacht hat?

es ist ja eigentlich keine umwegige idee, bei den PV preisen in österreich!!!

mfg

dominik

Geschrieben (bearbeitet)
@sebi   aus bez. Hollabrunn!

gibt hier jemand im forum der soetwas schon mal gemacht hat?

es ist ja eigentlich keine umwegige idee, bei den PV preisen in österreich!!!

mfg

dominik

<{POST_SNAPBACK}>

es ist ja egal, ob der roller aus italien od. germany kommt, der ablauf ist der selbe und vom papierkram auch ident!

also, die karre MUSS 25 jahre alt sein und dann ist gut. wg. den papers s.o. :-D

Bearbeitet von spengemann
Geschrieben (bearbeitet)

okay.. is klar!

und wenn ich die papiere etc. hab wie gehts dann weiter?

Bezirkshauptmannschaft ?

sorry wegen den fragen aber ich hab keine ahnung von der materie, es gibt zwar viele Threads über das Thema aba die leute widersprechen sich immer wieder!

mfg

dominik

Bearbeitet von domnek
Geschrieben

nochmals:

wenn du die orig. fahrzeugpapiere hast und einen kaufvertrag zum letzten besitzer hast, dann ist´s gar kein problem und du kannst sofort zur typisierungsstelle.

sollten keine papers vorhanden sein, trotzdem kaufvertrag mit dem verkäufer machen, zum notar (in österreich) den kv eidesstaatlich beglaubigen lassen, dass DU rechtsmässiger besitzer dieses fahrzeuges bist (kostet 30-40,-)

mit dem papierzeugs kannst du dann ebenfalls zur typisierungsstelle, wenn zuvorkommend sein möchtest, dann brinst dem prüfer noch ne kopie der techn. daten einer pv mit :-D

ist im prinzip kein grosser akt :-D

Geschrieben

Kann euch nur beipflichten,

Laut Aussage Salzburger Landesregierung für ein Historisches Kraffahrzeug ( L3 ) ein Mindestalter von 25 Jahren.

Wenn du deinen Kaufvertrag hast ( Rahmennummer kontrollieren! ) dann ab zur Landesregierung, die kontrollieren dann anhand der Rahmennummer ob die Typenbezeichnung stimmt ( ist es wirklich eine Primavera? ).

Dann Antrag ausfüllen und Einzelgenehmigen! ( 4 Photos mitbringen ).

Zum anmelden brauchts dann nur mehr einen Schrieb von deinem zuständigen Finanzamt das du keine Nova abgeführt hast.

Das wars dann schon. Hab ich selber schon zweimal gemacht. :-D

Geschrieben

In Niederösterreich gilt:

http://www.noel.gv.at/Verkehr/Kraftfahrzeu...rpruefungen.htm

Deine zuständige technische Prüfstelle ist Wr. Neudorf.

Ich wollte mal Importieren, hab aber dann eine brauchbare Vespa mit Ö-Typenschein gefunden.

Die meisten Tipps hier beziehen sich auf Oldtimer-Typisierungen. Ist Deine Primavera mindestens 25 Jahre alt?

Der Herr von Landesregierung kennt sich sehr gut mit diesen Dingen aus und erklärt sie Dir auch gerne. Einfach mal anrufen.

Geschrieben

Danke für eure Beitrage

Die PV die ich gerade im Auge habe ist über 25J alt und Papiere wären auch alle dabei. Schau ma mal obs was wird.

Bis dann

Sebi

In Niederösterreich gilt:

http://www.noel.gv.at/Verkehr/Kraftfahrzeu...rpruefungen.htm

Deine zuständige technische Prüfstelle ist Wr. Neudorf.

Ich wollte mal Importieren, hab aber dann eine brauchbare Vespa mit Ö-Typenschein gefunden.

Die meisten Tipps hier beziehen sich auf Oldtimer-Typisierungen. Ist Deine Primavera mindestens 25 Jahre alt?

Der Herr von Landesregierung kennt sich sehr gut mit diesen Dingen aus und erklärt sie Dir auch gerne. Einfach mal anrufen.

<{POST_SNAPBACK}>

Geschrieben (bearbeitet)
Dann Antrag ausfüllen und Einzelgenehmigen! ( 4 Photos mitbringen ).

und zwar 2 mal von vorne links

und 2 von hinten rechts.

Grösse mindestens 9 mal 9 oder so...

es muss mindestens ein Spiegel montiert sein und als Zweisitzer auch eine "Halteeinrichtung" für den Mitfahrer

das muss auch auf den Fotos erkennbar sein.

Ausserdem sollten die Reifen nicht älter als 4 Jahre sein und Tragfähigkeisindex lesbar sein (ist natürlich schwer prüferabhängig)

Nova ist bei einem historischen Fahrzeug nicht zu bezahlen.

Wenn das Fahrzeug aus einem nicht EU Land mit Schengener Abkommen stammt müssen auch Verzollungspapiere dabei sein

so it is.

so far... :-D

Bearbeitet von brickerl76
Geschrieben (bearbeitet)

bis zu 125ccm fällt in österreich keine nova an :-D

ab 125ccm ist dann ein gewisser %-satz fällig, der sich auf den kaufpreis im kaufvertrag bezieht.... :-D

Bearbeitet von spengemann
Geschrieben
bis zu 125ccm fällt in österreich keine nova an :-D

ab 125ccm ist dann ein gewisser %-satz fällig, der sich auf den kaufpreis im kaufvertrag bezieht.... ;-)

<{POST_SNAPBACK}>

2% - nur wenn denen am finanzamt der kaufpreis zu wenig erscheint, darfst schätzen auch noch fahren! :-D

Geschrieben
2% - nur wenn denen am finanzamt der kaufpreis zu wenig erscheint, darfst schätzen auch noch fahren! :-D

<{POST_SNAPBACK}>

na ja, man schreibt auch nicht 25,- als kaufpreis rein :plemplem:

scherz beiseite....mit angenommen 400,- fährt man immer gut....zudem kann man ja müll kaufen und dann restaurieren, da können die vom FA nix machen :wasntme:

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information