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Geschrieben

tach leute

will den 133er Polini , polini auspuff und evtl einen gr. vergaser eintragen lassen . fahre eine 125 primavera et3 baujahr 1982 , bin 18 und hab den motorradführerschein . hab schon einiges darüber gelesen aber kenn mich jetzt gar nicht mehr aus . hoffe das mir jemand genau sagen kann was ich alles brauch ( an kopien etc ) .wollt außerdem noch wissen was dann so versicherung und steuern kosten werden .

so hoffe ihr könnt mir helfen , vielen dank schon mal

mfg Picerl

Geschrieben

du brauchst normalerweise nur eine leistungsmessung. außerdem mußt du blinker nachrüsten (alle fahrzeuge über 125ccm brauchen normalerweise blinker), außer, du läßt da eine ausnahmegenehmigung machen (beim tüv).

steuer steigt von 9,30 euro auf 11,16 euro (1,86 euro pro angefangene 25ccm). versicherung wird billiger, weil's dann ein motorrad ist und kein leichtkraftrad.

r

Geschrieben

Leichtkraftrad is egal, muss nur über 80km/h eingetragen sein. Für meine V50 mit PK Motor und 121er polini bezahl ich auch nur 30 Oi Versicherung (bei 30%)

Geschrieben

Moin,

du läßt da eine ausnahmegenehmigung machen (beim tüv).

<{POST_SNAPBACK}>

Der TÜV macht nur ein Gutachten zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Die Genehmigung selber kommt vom zuständigen Straßenverkehrsamt und da liegt das Problem, es ist naemlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich ob diese erteilt wird. Also vorher abklaeren.

Gruß aus Kiel

matze

Geschrieben
Der TÜV macht nur ein Gutachten zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Die Genehmigung selber kommt vom zuständigen Straßenverkehrsamt und da liegt das Problem, es ist naemlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich ob diese erteilt wird. Also vorher abklaeren.

okay, da hab' ich mich falsch ausgedrückt... ich denke aber, daß es normalerweise kein problem sein sollte, diese genehmigung dann zu bekommen. schließlich hat man ja extra ein gutachten von einem sachverständigen machen lassen, was will da der a10-schalterbeamte groß anzweifeln? wär' ja noch schöner... ich meine, so ein gutachten besagt ja, daß "fraz mit vertretbarem aufwand nicht nachrüstbar sind", das ist ein gutachten von offizieller stelle, keine diskussionsgrundlage. andere erfahrungen gemacht?

ich denke, diese ganze aufsplittung dient nur zum kohlemachen. man zahlt ja erstmal 50 euro oder so für das gutachten, etwa 20 für die "anerkennung des gutachtens", und dann nochmal knapp 10 euro für die "eintragung des anerkannten gutachtens in die fahrzeugpapiere". tricky, isn't it?

r

Geschrieben

Täusche Dich da mal nicht...

Meine Ausnahmegenehmigung fürs schmale Kennzeichen (ETS Blinkerüberdeckung) stammt aus München und wurde hier in SH nicht anerkannt.

Erst als ich mich bis zum Dienststellenleiter hochgekämpft hatte ließ sich das regeln.

Gruß Olli

Geschrieben

Moin,

okay, da hab' ich mich falsch ausgedrückt... ich denke aber, daß es normalerweise kein problem sein sollte, diese genehmigung dann zu bekommen. schließlich hat man ja extra ein gutachten von einem sachverständigen machen lassen, was will da der a10-schalterbeamte groß anzweifeln? wär' ja noch schöner...  ich meine, so ein gutachten besagt ja, daß "fraz mit vertretbarem aufwand nicht nachrüstbar sind", das ist ein gutachten von offizieller stelle, keine diskussionsgrundlage. andere erfahrungen gemacht?

<{POST_SNAPBACK}>

Gerade mit Blinkern funktioniert das leider nicht. In dem Gutachten kann auch stehen, Mopped zu laut, Abgasverhalten funzt nicht u.s.w. zugelassen wird trotzdem nicht (allerdings hier in Kiel kanns klappen, ich kenn da sonne Kiste :-D )

Gruß aus KIiel

matze

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