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VNA125 mit H-Kennzeichen...


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wer weiss, ob es sich bei ner originalen VNA125 finanziell lohnt, ein oldtimer (H-) kennzeichen zu besorgen, oder ob es ratsamer wäre, den roller "normal" anzumelden?

schliesslich ist ja bei nem oldtimer lt. tuev-sued auch ein gutachten fällig...

also: wer weiss was darüber?

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War es nicht so, dass bei 125ern nie Steuer fällig wird, auch dann nicht, wenn sie einen geänderten Schlüssel (historisch) bekommen haben.

Wer weiß hier mehr - ich hab nur mal so was gehört, konnte aber bisher nirgends einen verlässlichen Hinweis darauf finden.

Gruß

e12

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Also ich zahl für meine 121ccm Steuern... :-D(

War es nicht so, dass bei 125ern nie Steuer fällig wird, auch dann nicht, wenn sie einen geänderten Schlüssel (historisch) bekommen haben.

Wer weiß hier mehr - ich hab nur mal so was gehört, konnte aber bisher nirgends einen verlässlichen Hinweis darauf finden.

Gruß

e12

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@kotze rider

da hat wohl die Zulassungsstelle (bzw. Finanzamt) geschlafen. Setz dich mal mit denen in Verbindung. Oder hast Du mehr als 11 kW? Dann ist es kein Leichtkraftrad/ -roller mehr. Dann wird Steuer fällig, egal welcher Hubraum.

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Nicht im Falle des H-Kennzeichens.

Frage:

Kann man eine Vespa auch mit H-Kennzeichen fahren, hätte man dadurch irgendwelche Vorteile? z.b. Steuerlich, Versicheurng?

Antwort:

Ja, man kann. Vorteile? Ja und nein. Du mußt Pauschalsteuer von 46,02 EUR zahlen, was oft mehr ist, als Du bei normaler Moped-Zulassung zahlen mußt. Dafür bekommst Du Boni, was die Fahrzeugklasse/Leistungsdaten angeht. Eine VNB mit 125ccm kommt halt leider nur auf 75 km/h, was zur Folge hat, daß Du sie bei manchen Versicherungen nur als LKrad, wie es auch 16jährige fahren dürfen, zulassen kannst. Was das kostet, kannst Du leicht abschätzen: LKradbeitrag/Monat entspricht da einem Motorradbeitrag/Jahr!

Du findest zu dem Thema aber jede Menge Infos bei den diversen Versicherern, die oft auch Oldie-Versicherungen anbieten, die nicht das Fahren mit H-Kennzeichen voraussetzen. [...] Mußt eben mit spitzem Bleistift rechnen und dabei halt auch die "versteckten" Kosten (Gutachten, besondere TÜV-Prüfung etc.) mitkalkulieren.

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@Lacknase:

danke, gute auskunft! :-D

ich hatte zuvor angenommen, mit einem H-kennzeichen käme man um die einstufung als leichtkraftrad vorbei...wie du schreibst, scheint das aber nicht am h-kennzeichen zu liegen, sondern an dieser speziellen oldie-versicherung...

kannst du mir vielleicht eine versicherung nennen, die diese oldie-versicherung ohne H-kennzeichen anbietet?

danke und gruss

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Falls ihr mehrere Oldies ab 20 Jahren habt, was ja bei Lambrettas und Vespen schnell erreicht ist, denk doch mal über ein rotes 07er Kennzeichen nach. Es gab im Mai oder so mal ein Topic dazu, da steht viel zu Versicherung und Steuern drin.

Gruß Dirk

Edit sagt, das war das Topic:

Klick hier

Bearbeitet von Vespadirk
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Vorab: Ich kriege keine Provisionen, sollte die Frage aufkommen.

Meine VNB hab ich auf der Basis eines selbst erstellten "Fragebogengutachtens" (plus 3 Photos) bei HDI versichert. Vorraussetzung war allerdings, daß ein "Alltagsfahrzeug" existiert. Also ein zweiter Roller z.B. oder ein Motorrad oder Auto, der/das normal verichert ist. (Roller hatte es hier ja genug ...)

Daneben gibt es Versicherungen, die für Oldtimer sogar ohne Gutachten Pauschalersatzsummen bieten. (Ich glaube mich zu erinnern, der DrPaulaner hatte da eine gute parat.) Muß man halt wie gesagt durchrechnen.

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Falls ihr mehrere Oldies ab 20 Jahren habt, was ja bei Lambrettas und Vespen schnell erreicht ist, denk doch mal über ein rotes 07er Kennzeichen nach.

das problem beim roten dauerkennzeichen ("rotes 07er Kennzeichen") ist die nutzungseinschränkung:

die fahrzeuge dürfen lediglich für zu- und abfahrten bei oldtimerveranstaltungen, zur präsentation und zur pflege kfz-technischen lulturgutes (wartungs-, einstell-, tüv-fahrten etc.) genutzt werden. d.h. die sonntägliche vergnügungsfahrt mit der sozia fällt aus.

begründen kann man zwar vieles, aber bei wirklich schweren unfällen mit personenschäden wird die versicherungsgesellschaft sicherlich genauer hinschauen, ob sie regulieren muss oder nicht. mir persönlich ist sowas zu heiss!

zum thema zulassung als leichtkraftrad für 125 er mit geschwindigkeiten <80 km/h kann ich nur sagen: persönlich vorsprechen, auf das historische alter des fahrzeuges (und evtl. des halters :grins: ) hinweisen und dann klappt das mit sicherheit problemlos, da der sogen. "leichtkraftrad-tarif" eben besonders auf die risikogruppe der "jungen wilden" abgestimmt ist .

sollte man diesem vorgehen nicht zugeneigt sein, kann man die problematik bei der vollabnahme ja mal mit dem tüv-prüfer besprechen. vielleicht trägt er anstatt 75 ja 81 km/h ein! :-D

Bearbeitet von andreasnagy
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Hallo zusammen,

also ich habe meine VNA als Leichtkraftrad ohne H zugelassen.

Das Versicherungsproblem (von wegen 16-jährige ==> hoher Beitrag) habe ich gelöst, indem ich eine Oldtimerversicherung bei der Axa abgeschlossen habe. Die kostet mich jährlich ca 30,- EUR Haftpflicht und 30,- EUR Teilkasko; also geschenkt!!!

Die interessiert das nämlich bei der Oldtimerversicherung nicht, dass es sich um ein Leichtkraftrad handelt. Kann ich also nur empfehlen!

Grüße

2Takter

Bearbeitet von 2Takter
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