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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gibt es einen e-drehzuahlbegrenzer wie in :-D plastikroller, der in eine xl2 eigebaut werden kann?

Dann kann die Polizei :puke: nichts mehr machen wenn sie mich anhalten und prüfen ob mein Roller zu schnell ist. und ich lach leise hinter ihren rücken und düse später mit 100 weg :-D

Wie?

Wo?

Wieviel?

Was?

also schreibt! sofort!

Geschrieben

Auch die Polizei lernt dazu. Wenn der Verdacht besteht, daß Dein Roller schneller als erlaubt fährt (zB wenn Sie Dir hinterherfahren), kann Dein Roller beschlagnahmt, und untersucht werden. Du bekommst Ihn dann zerlegt zurück. Du bezahlst dann die Strafen und die Kosten für das Gutachten.

Das alles kannst Du in den Plastikrollerforen nachlesen.

Für eine Vespa gibt es keine fertigen Lösungen, da die Zündungen zu unterschiedlich sind (Spulenwerte) und außerdem keinen Hallgeber besitzen, dessen Signal sich zur Weiterverarbeitung in elektronischen Schaltungen eignet.

Du könntest Deine Zündung zur Batteriezündung umbauen und dann eine Frendzündbox adaptieren. Die Drehzahlbegrenzung wirkt aber dann in jedem Gang.

Geschrieben

Wäre aber vielleicht ein neues Projekt?

1. Drehzahl induktiv beim Zündkabel abnehmen.

2. Passender (frequenzgesteuerter) Mikroprozessor mit (integriertem) Schmitt-Trigger-Eingang

3. Am Ausgang vielleicht ein Transistor, der die Verbindung Pickup Zündgrundplatte ---> Zündspule unterbricht.

Braucht aber wieder eine Versorgungsbatterie und wie Dein Roller klingt, wenn man Ihm brutal die Zündung ein- und ausschaltet, weiß ich leider nicht.

Eins ist allerdings klar: bei einer Vespa fällt jedes elektronische Teil sofort auf und die Anschlüsse Zündkabel und Zündspule lassen jeden Gutachter sofort auf einen Drehzahlbegrenzer schließen.

Geschrieben
da bleibt als qualifizierte antwort nur eins:

suche benutzen!

:-D

<{POST_SNAPBACK}>

oder das "projekt" direkt aufgeben... ist echt für´n eimer, wie gesagt wenn der verdacht besteht nehmen sie das ding mit.

gruß

Geschrieben

drehzahlbegrenzer geht net...

was du allerdings machen kannst ist dir ein 3 gang chassi besorgen, mit logischerweise nur 3 gangmarkierungen am schalthebel und einfach nen 4 gang motor einsetzen, dann schaltet die bolisei bei ner kontrolle auch nur ind den 3 capische und dann dreht sie eh net voll aus...

aber ich seh grad das du ne PK fährst, dann geht das natürlich net.

egal ist trotzdem ne super idee :-D

gruss phil

Geschrieben

@philv 50

großartige Idee, man könnte aber auch bei der PK die 4 auf dem Schaltgriff zuspachteln, verschleifen und in der Originalfarbe nachlackieren lassen.

Das merken die Bullen nie, buuahhaahaahaa die merken das nie- ich bin ein Genie...

Geschrieben

@ van helsing

tja dann musst du aber davon ausgehen das die bullen nich wisen das die PK 4 gänge hat. Hat sie doch oder, oder täusch ich mich jetzt? :-D

im prinzip aber ne gute idee.

weil motoradbullen wissen manchmal mehr als man glaubt, deswegen vorsicht vorsicht :-D

Geschrieben

Aber....trommelwirbel...bums...in den Papieren steht ja wieviel Gänge der Motor hat(es sei denn man hat nen 4-gang motor aber innen papieren steht das man 3-gang hat )

hmmmmm....

mfg MaSh

P.S.:Wie sieht das denn mit gasanschlag aus?

Geschrieben

also ich stell mir gerade den motorrad-scheriff vor der von seiner 1200er-ABS-BMW mit doppelfanfare steigt, nen vespa-treter anhält und ne probefahrt macht :-D der merkt doch im lebtach nicht ob das teil 2 oder 17 gänge hat, der schaltet einfach immer weiter bis kein gang mehr kommt. ob da was am lenker verspachtelt ist oder ein "polizei-aufkleber" drüber ist, macht ungefähr null unterschied. und sobald der das gefühl hat, du verarschst ihn, schaut er eh genau hin und geht im zweifel zum tüv-fuzzi :-D . würdet ihr das an seiner stelle anders machen??? also ich nicht :wasntme:

Geschrieben

Der Beamte mit seiner 1200er BMW wo eine getunte Vespa nicht erkennt, den will ich kennen lernen, da kann ich sicher mit 1,5 promille fahren, und er merkt nix, oder?? :-D

Geschrieben

Oder der Motorradpolizist der selber früher an Vespen geschraubt hat und sich mindestens genau so gut auskennt wie einige "Kollegen" hier mit einer extrem infantilen Logik.

Geschrieben
Oder der Motorradpolizist der selber früher an Vespen geschraubt hat und sich mindestens genau so gut auskennt wie einige "Kollegen" hier mit einer extrem infantilen Logik.

<{POST_SNAPBACK}>

hat sich im alltag schon oft bewährt. wenn man dem bullen sagt vorsichtig schalten hab se grad frisch restauriert, hält der sich schon dran...

ach und ihr össis macht euch keine sorgen, ein österreich polizist kennt vielleicht die unterschiede bei versch. traktoren und langlaufski, aber nich bei alten blechrollern :-D ...

gruss phil

Geschrieben

ausserdem ist der polizist gar nicht berechtigt mit eurer vespa zu fahren, sondern nur ihr dürft ihn auf die rolle stellen, da ihr auch der halter seid. ganz einfach. oder ihr bringt ihn mit ihm zum tüv. ich würd im leben net so dabbischen bullen mit meinem roller fahren lassen.

Geschrieben

Moin,

hab mal ne Frage..darf der Polizist eigendlich, wenn der roller auf rollenprüfstand is, schalten und gasgeben oder muss man das selber machen?

mfg MaSh

p.s.:Ich denk mal der darf das, oder?

Geschrieben

Wenn ich im Fernsehen die pickligen Habara mitn Moped seh denen das "Deutsche Exekutivorgan"

(was sich super auskennt überall zb. Raumfahrt, Quantenpysik, 50ccm Vespas) eine Höchstgeschw. von 90-100 feststellt, die das auch im Ort fahren dann denk ich mir meinen Teil.

Leider ist aber das einzige wo ich mich nicht auskenn, wie manche auf Österreicher losgehen müssen.

Geschrieben

Ein nettes Wort zur richtigen Zeit vertreibt Sorgen und Traurigkeit! :-D

Spaß beiseite, normalerweise darf das Exekutivorgan nichts am Fahrzeug machen.

Das Problem ist aber wenn der Fahrzeughalter die Inbetriebnahme durch den Polizisten verweigert, geht der Schuß meistens nach hinten los, da der Polizist natürlich annehmen muß, daß hier etwas faul ist und dann kommts natürlich, wenn man Pech hat dick. ( vorläufige Stillegung, Vorführen beim TÜV, Anzeige, usw...)

Er darf aber gesetzlich ( in Österreich! ) ,bei Gefahr im Verzug ( Auslegungssache des Exekutivorgans ) ziemlich alles. Problematisch wird es dann wenn er zum Fotografieren anfängt, weil dann kann man nicht mal mehr heimfahren, umbauen und Vorführen als ob es schon immer so gewesen wäre und der Polizist nur einen schlechten Tag gehabt hat und sich wiedermal nicht ausgekannt hat.

Seis wies sei, Kontrolle ist immer schlecht.

Geschrieben

Gefahr in Vollzug gibts hier auch... allerdings ist fraglich ob von einem Fahrzeug eine Gefahr ausgehen kann, da es ein Lebloser gegenstand ist :)

Aber Fotos zu machen ist ja nicht verboten..gg

Geschrieben

Ich weiß nicht wie das bei euch heisst, bei uns wär das dann fahren ohne Führerschein, Versicherungsbetrug, fahrlässige Allgemeingefährdung, fahren mit einem nicht Verkehr- und Betriebssicheren Fahrzeug auf einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Nach dem Additionsprinzip wird das dann echt viel Geld!

Geschrieben

gefahr in verzug bedeutet hier: das evtl bestehen einer straftat, oder (hinterher) die vertuschung einer straftat!

auf deutsch: wenn der bulle meint, die kiste is net ganz geheuer, darf er sie vorläufig stilllegen... oder wenn er davon ausgehen kann, dass man was dran ändern will, um so eine begangene straftat zu vertuschen= zurückschrauben!

scheiß beamtendeutsch, klingt immer gefährlicher als es ist. :grins:

Geschrieben

...das Fahrzeug (ein lebloser Gegenstand) hat nichts mit dem Verdacht einer herannahenden Gefahr zutun! dementsprechend kann ein Fahrzeug auch nicht wegen "Gefahr im vollzug" Beschlagnahmt werden!

Jedoch kann es wegen verdachts auf Veränderungen des Fahrzeuges beschlagnahmt werden, was aber nichts mit einer Herrannahenden Gefahr zutun hat da das Fahrzeug ansich wie gesagt leblos ist!... Den genauen gesetzestext hab ich leider nicht gefunden und in den Gesetzesbüchern zu blättern hab ich kei lust zu.,..

Mfg

Kalle

..so und nu geh ich pennen! ...bin breit..gg

Geschrieben

Aber hallo! Ob Deine Mopete lebt oder nicht ist der Gesetzgebung wurscht. Zitat:

(KfZ-Versicherungen) Der Halter eines Kraftfahrzeuges haftet bereits dann, wenn durch den Betrieb des Kfz ein Schaden verursacht wird. Ein Fahrzeug ist in Betrieb wenn der Motor noch läuft oder ein abgestelltes Kfz ein Hindernis darstellt. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an.

Die Gefährdungshaftung ist im Straßenverkehrsgesetz (§7 StVG) geregelt.

Wenn sich ein Kleinkind an Deinem eingetragenen Up-an-over die Finger verbrennt, wirst Du dafür haften (bzw. Deine Versicherung dafür zahlen) müssen, auch wenn das Teil ordnungsgemäss abgestellt war und der Balg da nich' dran rumzufummeln hatte.

Und wenn die GrünWeissen der Meinung sind, dass da mit Deinem Hobel was nicht stimmt (weil Du mit Deiner angeblich originalen V50 mit 62 km/h die Alsterkrugchaussee runtergerutscht bist) sind sie sehr wohl befugt, das Ding - wie auch immer genauer unter die Lupe zu nehmen. Meist wird's in diesen Fällen aber billiger, wenn Du Dich kooperativ zeigst und freundlich bist (gaaanz wichtig) ... den Lachs raushängen lassen ist meist fehl am Platz und geht nach hinten los. :-D

"Gefahr im Vollzug" is' Blödsinn; wenn dann "Gefahr im Verzug". Kann z. B. bedeuten, dass man Dich nicht mehr Deinen Hausberg runterfahren lässt, weil Du volltrunken ohne funktionierende Bremsen Deinen neuen Digi-Tacho ausprobieren willst. Ist m. E. in so einem Fall auch durchaus berechtigt.

Geschrieben
ach und ihr össis macht euch keine sorgen, ein österreich polizist kennt vielleicht die unterschiede bei versch. traktoren und langlaufski, aber nich bei alten blechrollern  ;-) ...

<{POST_SNAPBACK}>

du vollkoffer!!!!! :-D:-D;-)

erstens amal heißt die polizei bei uns GENDARMERIE,

und zweitens gibts bei uns sowas wie ein "moped-spezial-komando" von da landesregierung, die werden speziell auf alle gängigen mopeds ausgebildet, und so bald die merken, dass zb: auf da aprilia rx die schrauben vom ansaugstutzen, ned angeschweißt sind (um tuning maßnahmen zu verhindern), dann kannst dich innerhalb der nächsten 3 wochen bei da überprüfung melden!! die haben außerdem auch so lustige walzen, mit den die geschwindigkeit messen können, und da ists wurscht obs an 3-gang rahmen hast, weil der wird ned sagen "aha, da steht ja nur ein 3er, jetzt werd ich nicht schaun ob es einen vierten gang auch noch gibt!!!!"

an und für sich wäre mir das ja wurscht, aber du brauchst dich nicht über die "össis" lustig machen!!! ;-):-D

Geschrieben

Da man bei uns nichts eintragen lassen kann, reicht es auch, nur Ahnung von Traktoren zu haben. Denn alles, das lauter und schneller als ein Fön ist, ist demnach illegal.

Weiters ist bei uns ab 100ccm Steuer zu bezahlen. Da kommt dann noch Steuerhinterziehung dazu.

Geschrieben
gefahr im vollzug
is ja mal ne geile ansage :)
P.S.:Wie sieht das denn mit gasanschlag aus?

finde dies eine interessante variante das ding zu drossen, nur wie anbauen dass mechanisch kaum sichtbar ? innen im gasdrehgriff als reindrückbarer knopf mit gestänge bis zum eingehängten gasseil (irgendwie da als limit) ?

andere ideen ?

mfg ösi-head

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