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Probs mit der Polentte


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hab das folgende Problem.

Vor ein paar Wochen habe ich bei ebay eine PK XL2 ersteigert, eigentlich mit ABE-Papieren, der Typ konnte aber das Original nicht finden, also gab er mir ein Blanko ABE(unterschrieben hat er nichts) aber nicht für XL2 sondern für ne einfache XL (typ: V5X1M. meine aber V5X3T)

Habe das aber erst gemerkt als ich wieder zu hause war.

Also den Kerl angerufen und das Problem geschildert, er meinte nur er würde ein neues, richtiges ABE mir zusenden und das ist jetzt schon eine Woche her.

Deswegen war ich heute bei der Polizei und wollte wissen, ob die Karre geklaut ist(wollte Fr. I. Nr. nur so vorbeibringen) der meinte aber dass seine Kollegen das mal selbst sehen müssen, ich solle den roller doch bitte mal vorführen.

Was ist jetzt eigentlich falls das teil doch geklaut ist, werde ich auch gef***t? Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe.

Bitte um schnelle antwort, hab eigentlich gesagt, dass ich das Teil heute mal hinbringe.

MfG _-FoX-_

ed:

untertitel geändert

nop

Bearbeitet von nop
Geschrieben

Wenn das Ding geklaut sein sollte behalten Sie die Karre glaube ich ein und benachrichtigen den rechtmäßigen Besitzer.

Du must nur nachweisen das Du Sie bei Ebay ersteigert hast (die Karre bleibt dann allerdings auch nicht bei Dir sollte sie gezockt sein) :-D

Geschrieben

Mach doch ne Anfrage beim KBA in Flensburg.

Die Polizei macht warscheinlich auch nix anderes.

dann weisste wenigstens bescheid und ich meine man muss das Papier eh beim tüv vorlegen wenn die originol papiere wech sind, oder irre ich mich :-D

Geschrieben

Hallo,

genau, rechtliche Konsequenzen brauchst Du auf keinen Fall befürchten!

Aber wenn die Karre geklaut war, ist sie, wie oben schon erwähnt, weg!

Dann mußt Du zivilrechtlich Dein Geld vom Verkäufer/Dieb(was auch immer) zurrückfordern, was unter Umständen lange dauert und schwierieg ist!

Gruß, André

Geschrieben

@töööörner:

§935 " ...der erwerb des eigentums auf grund ... §932 ... tritt NICHT ein, wenn die sache dem eigentümer gestohlen worden..." wär mir nicht so sicher ob die karre bei ihm bleibt :-D

mfg rolle

Geschrieben

ich verschieb das mal nach BlaBla, dort gibts noch mehr Leute die vielleicht Infos haben könnten und schließlich is das weder technisch noch nur auf Smallframe bezogen.

Man kann aber irgendwo anrufen und fragen ob KFZ mit der FG-NR soundso gestohlen gemeldet ist, hab ich sogar schon mal gemacht, weiß aber nicht mehr wo ich da angerufen hab, zur Polizei würde ich damit nicht gehen, wenns geklaut is nehmen die's dir ja ab.

Geschrieben
zur Polizei würde ich damit nicht gehen, wenns geklaut is nehmen die's dir ja ab.

<{POST_SNAPBACK}>

Gut, aber was wenn ihm gesagt wird das das Teil geklaut ist? Ich denke mal der Typ von Ebay wird die Kiste mit sicherheit ohne weiteres nicht zurücknehmen. und zum anderen was soll er mit dem Rahmen ohne PapiereP Nummer raus und neue rein? Das heißt dann noch ne PK kaufen....

Ich würde einfach mal bei de Bullerei nachfragen, vor allem weil es da nix kostet.

Geschrieben
Gut, aber was wenn ihm gesagt wird das das Teil geklaut ist? Ich denke mal der Typ von Ebay wird die Kiste mit sicherheit ohne weiteres nicht zurücknehmen. und zum anderen was soll er mit dem Rahmen ohne PapiereP Nummer raus und neue rein? Das heißt dann noch ne PK kaufen....

Ich würde einfach mal bei de Bullerei nachfragen, vor allem weil es da nix kostet.

<{POST_SNAPBACK}>

telefonisch nachfragen ja, aber nicht damit hingehen. Sollte der wirklich geklaut sein (was ich aufgrund der bisherigen Informationen noch nicht glauben mag) hat man dann immer noch die Möglichkeit zu überlegen wie zu verfahren ist und kann zur Not den Roller vom Verkäufer gegen sein bares zurücktauschen und dann den Diebstahl bei der Polizei melden, ohne Roller is halt sehr schlecht wieder an sein Geld zu kommen.

Geschrieben (bearbeitet)
Ich denke mal der Typ von Ebay wird die Kiste mit sicherheit ohne weiteres nicht zurücknehmen.

<{POST_SNAPBACK}>

Hallo,

muahhhh was bitte?

Der, sowie der Käufer, werde die Karre beide nicht mehr sehen, denn die wird eingezogen/sichergestellt!

Der Verkäufer bei Ebay wird höchstens mitgenommen und zwar von der Polizei! :-D

Was der Verkäufer wohl nicht ohne weiteres zurrückgeben wird, ist wohl eher die Kohle für die Karre! ;)

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
Geschrieben

:-D vielleicht sollte man eins auch nicht ganz vergessen:

wenn der Hobel gestohlen ist, gibt es evtl. jemand der sich freut wenn die Ranzkiste zur Polizei gebracht wird.

Wer weiss wie lang die schon gestohlen ist...

Und EVTL. gibts ja auch ne Entschädigung/Finderlohn....

Geschrieben

Hallo,

vielleicht bekommt auch eine Versicherung den Hobel, die für die Karre schon gezahlt hat, da sie Diebstahlversichert war, der alte Besitzer schon mit was Neuem rumfährt und die Versicherung das Teil dann versteigert!

Naja nur so ne Idee! :-D

Gruß, André

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