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PM Angebot beim rollershop


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...dabei sollte man allerdings bedenken das alles doppelt vorkommen muss ;)

Wenn du was bei einem Händler käufst, gibt er es an... falls es zu einer Buchprüfung kommt legt er seinen Papierkram offen.. also auch die Rechnung an die lieben schein e.Kfm bzw e.Kff ;)

Wenn du es dann weder im Lager, noch ne Rechnung drüber ausgestellt hast hast du dann ein Problem! (Steuerhinterziehung)

Und wenn du das Gewerbe abmeldest ist das genau so bescheuert wenn du massen einkäufst.. bei kleinen Mengen sagt allerdings keiner was

So genug geklugschissen..gg

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Und wenn du das Gewerbe abmeldest ist das genau so bescheuert wenn du massen einkäufst.. bei kleinen Mengen sagt allerdings keiner was

So genug geklugschissen..gg

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Wenn ich was bei einem Händler kaufe, schreibt dieser eine Rechnung, richtig. Aber kein Steuerprüfer dieser Welt überprüft jeden Rechnungsempfänger ob der diese Ware auch erhalten bzw. was er damit gemacht hat. Zumal wenn die Umsätze denen eines privaten Kunden entsprechen. Da wären die Ämter ja Jahre damit beschäftigt. Die überprüfen lediglich ob die Steuern ordentlich abgeführt wurden und die Buchführung stimmt. Bei uns war neulich einer zur Lohnsteuerprüfung, der hat 15 Minuten in die Akten geschaut, nen Kaffee getrunken und darüber geschimpft was er für nen Scheiss-Job hat, das war's. Trotzdem will ich keinen dazu auffordern sowas zu tun, das ist nämlich böse und kostet die richtigen Händler Umsatz. Deswegen bestell ich auch immer brav als Privatkunde und schmier den Händlern schön den Arsch, wie Herr Assauer neulich so treffend bemerkte.

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Wenn du es dann weder im Lager, noch ne Rechnung drüber ausgestellt hast hast du dann ein Problem! (Steuerhinterziehung)

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warum?

du zahlst ja die 16 prozent steuer und bekommst sie ja nur beim wiederverkauf zurück.

kannst ja die ganzen teile privat verbauen, wenn du sie privat bezahlt hast.

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...dann solltest du dir als ehrlicher Händler ne Rechnung auf dich als Privatperson schreiben und dies bei der Umsatzsteuererklärung abgeben :)

...aber stimmt schon, die Warscheinlichkeit das einer seine Prüfungspflicht so genau nimmt das er alle rechnungs ein/aus gänge so genau bis zum endkunden verfolgt ist schwindend gering... vielleicht machts auch keiner :)

Bearbeitet von Kon Kalle
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Eine Nullmeldung beim Finanzamt abzugeben ist schnell gemacht.

wenn man jeden monat dran denkt... erst nach einem jahr oder so legen die den erwarteten umsatz auf "0" fest, und man muß das nicht mehr jeden monat machen. außerdem wirkt sich das, wenn man hauptberuflich angestellter ist, negativ auf die steuer-rückerstattung aus.

Und wo nichts erwirtschaftet wird, meldet sich auch keine IHK wegen Beiträgen.
stimmt so nicht. die ihk meldet sich, sobald sie von einem wind bekommt. wenn nichts erwirtschaftet wird, dann wird der fällige beitrag auf "0" festgelegt, und sie fragen sporadisch nach, ob sich das geändert hat.
Bei der Berufsgenossenschaft besteht keine Versicherungspflicht solange man keine Angestellten beschäftigt.

stimmt nicht!

Bei mir hat sich in vier Jahren auch nie einer gemeldet.

das dürfte daran liegen, daß das gewerbeamt deine daten noch nicht an die jeweiligen verbände weiter gegeben hat. nach 4 jahren steht übrigens üblicherweise eine prüfung an, ob bei deinem gewerbe überhaupt ein gewinnstreben vorhanden ist...

r

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stimmt nicht!

<{POST_SNAPBACK}>

Stimmt doch :-D Jemand der nur ein Gewerbe "Versandhandel mit Rollerteilen" als Einzelunternehmer ohne Angestellte und ohne Ladengeschäft anmeldet, ist nicht pflichtversichert. Und darum gehts ja hier oder?

Zum Rest: Erbsenzählerei :-D

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