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Kündigungsfrist...


Sam

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Hallo zusammen!

Folgender Fall:

Mein Arbeitsvertrag wurde am 14. Juli 2004 abgeschlossen.

Mein Beschäftigungsverhältnis beinhaltete eine 6 monatige Probezeit.

Die Bedingungen bei Kündigung während der Probezeit lauten im Vertrag:

Ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende.

Ich würde am 1.02.05 ein neues Beschäftigungsverhältnis eingehen wollen.

Wann muss ich also Kündigen, damit ich im Januar auch noch Gehalt bekomme?

Ich bitte um Ratschläge von Euch.

Lieben Gruß

Sam

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Nein "...von einer Partei, ohne Angabe von Gründen".

@DB wie lange bin ich dann noch gezwungen dort zu erscheinen?

Bekomm ich dann noch Gehalt für den ganzen Januar?

<{POST_SNAPBACK}>

Wirste wohl den ganzen Monat noch arbeiten müssen. Es sei denn, Dir steht noch Urlaub zu.

Edith sacht, dann gibts auch noch volles Geld. :-D

Bearbeitet von Das Böse
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solange dein vertrag läuft, bekommst du auch gehalt. deine probezeit ist am 15. januar abgelaufen. und das heißt, du mußt spätestens am 14.januar kündigen.

14 tage kündigungsfrist heißt nicht, dass du 14 tage vor vertragsende nicht mehr erscheinen brauchst. du mußt deinen vertrag erfüllen, und der läuft dann bis ende januar.

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solange dein vertrag läuft, bekommst du auch gehalt.  deine probezeit ist  am 15. januar abgelaufen.  und das heißt, du mußt spätestens am 14.januar kündigen.

14 tage kündigungsfrist heißt nicht, dass du 14 tage vor vertragsende nicht mehr erscheinen brauchst. du mußt deinen vertrag erfüllen, und der läuft dann bis ende januar.

<{POST_SNAPBACK}>

Okay das klingt logisch.

Fazit:

Anfang Jan kündigen zum Monatsende und bis Ende Jan arbeiten und dadurch eben auch den kompletten Januar noch bezahlt bekommen.

Wunderbar, dankesehr! :-D

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ja, da bist du auf der sicheren seite. das entscheidende datum für dich ist der 14.01., der LETZTE tag deiner probezeit.

kündigung in jedem fall schriftlich abgeben und BESTÄTIGEN lassen. kündigungen sind es dann wirksam, wenn sie der andere auch erhalten hat. also per einschreiben und rückschein oder gleich ne empfangsquittung unterschreiben lassen.

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genau! :-D

was sein kann, dass sie dich zu sofort freistellen. so von wegen "ausleihen" von kundendaten usw.

wenn die dir was zum unterschreiben präsentieren darauf achten, dass du sie nicht von ihren verpflichtugen freistellst (gehalt!).

einfach genau lesen was da steht, dann klappt das schon.

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Das wird wahrscheinlich sein, da ich Administrative Kennwörter etc weiß und verwalte.

Aber sicher kann man sich hier nie sein.

Deswegen will ich dass die Kündigung wasserdicht ist, damit mir kein Strick draus gedreht wird.

Danke für die Tipps, sehr lieb!

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Hallo,

wieso unterschreiben?

Man kann doch niemand zwingen was zu unterschreiben! Wenn man vom Gesetz her verpflichtet ist zu schweigen ok dann ist das so, bzw. wenn es im Vertrag schon drin stand! Aber mann kan doch hinterher keine Bedingung einfordern, außer sie stehen eben im Arbeitsgesetzt! Wird das nicht vorher im Vertrag geregelt?

Mir wurde da mündlich auch mal nahegelegt, wenn ich was Vertauliches weitergeben würde, dann hätte ich mit Konsequenzen... blablabla, aber da gab es nix zu unterschreiben!

Unterschreiben würd ich nur die Kündigung und gut!

Gruß, André

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Unterschreiben würd ich nur die Kündigung und gut!
Erm... nö. Wenn sie ihn bei vollem Gehalt freistellen, kann man das sehr wohl unterschreiben.
Mir wurde da mündlich auch mal nahegelegt, wenn ich was Vertauliches weitergeben würde, dann hätte ich mit Konsequenzen... blablabla, aber da gab es nix zu unterschreiben!

Wäre ich vorsichtig mit. Arbeitsrechtlich biste auf der sicheren Seite, klar. Aber wenn Du anfängst vertrauliches auszuplaudern... dann kanns auch so ganz scchön krachen. Aus eigener erfahrung und aus einem anderen mir bekanntem Fall würde ich auch nach dem ausscheiden schon vorsichtig sein und nicht gleich jedem alles erzählen. Oder auch versuchen gezielt Kunden abzuwerben...

Das kann mächtig Schadensersatz kosten...

Chili

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@sam, siehste, dann hörst du schon am 27.01. gegen mittag zu arbeiten auf. haste nicht nicht noch überstunden die du gemäß arbeitsvertrag geltend machen kannst?

@t5,

was meinst du mit "unterschreiben", worauf beziehst du dich?

eine verschwiegenheits oder geheimhaltungsklausel oder wie auch immer, die sich auch über das vertragsende hinaus erstreckt, ist eh in den meisten verträgen dabei, besonders wenn du mit unternehmensdaten, kundendaten oder mitarbeiterdaten etc. zu tun hast.

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Hallo,

ne das hast Du falsch verstanden!

Das ist ja generell nicht erlaubt solche Sachen weiterzuerzählen, das ist mir klar!

Das sollte nicht heißen, ich hab nix unterschrieben, also latte!

Es ging mir darum, man muß nicht unterschreiben und darf auch so nix erzählen!

Man kann unterschreiben, muß man aber net!

Ich würde generell nix unterschreiben, wovon nur der andere Vorteile hat. Wenn es mir nix bringt, laß ich es und halte mich an geltende Gesetze! :-D

Edüt:@ Mozzer,

weiß net, generell was man hinterher dann unterschreiben soll. Ja halt so Sachen wie Du aufgeführt hast!

Hier deswegen meinte ich:

wenn die dir was zum unterschreiben präsentieren darauf achten, dass du sie nicht von ihren verpflichtugen freistellst (gehalt!).

<{POST_SNAPBACK}>

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
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Die Probezeit ist ein befristeter Arbeitsvertrag,der bei dir am 14.01.05 endet!!

Mehr muss ich glaube ich nicht schreiben!!

Es reicht,EIGENTLICH,wenn du am 14.01.05 sagst das du morgen nicht wieder kommst!!

ABER das macht man(n) (und auch Frau)nicht!!

Also kündigung zum letzten Arbeitstag in diesem Jahr abgeben.

Und bitte nicht zum Feierabend wenn Cheffe oder Personalbüro u.s.w. schon weg sind!!

PS:

Hast du immer noch das leckere Shampo?? :-D

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Erm... nö. Wenn sie ihn bei vollem Gehalt freistellen, kann man das sehr wohl unterschreiben.

<{POST_SNAPBACK}>

Ich bin eine Sie :-D

Ich werde nichts unterschreiben was ich nicht muss.

Das ist nichts ausplaudern darf weiß ich und steht ja auch in meinem Vertrag.

Überstunden waren auch im Vertrag so geregelt, dass weder Geld noch Freizeit in Anpsruch genommen werden darf.

@Kasi

Mein Plan ist es am 02. Januar eine Besprechung mit den Herrschaften einzuberufen. Also es soll schon korrekt meinerseits laufen.

Ja, ich hab das tolle Shampoo noch und muss immer an Dich denken, wenn ich mir nu die Haare wasche :-D

Danke Euch allen nochmal für die Hilfe! :love:

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