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GL 150 Zulassungshürde


Empfohlene Beiträge

habe gl150 bj. 63, italienimport ohne blinker und papiere. im gsf suche ich mich schon zu tode um infos für die zulassungshürde zu ergattern. :-D es heißt immer typenschein, briefkopien, notar o.ä. für Österreich in der suchfunktion :-D

danke für eine hilfe! ciao vespisti's ;-)

ps: meine augen sind schön gerötet dank kleinem notebook lcd-bildschirm und mein griffel sind schon wund vom maus drücken (nenenenenenenenenenenenenenene - nich' das ihr da über irgendwelche ferkeleien denkt :grins: bekommt man eh nur eine gewatscht)

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was willst du genau?

hast du probleme bei der zulassung oder was? :-D

einfachste lösung: gebrauchte papiere kaufen und nummer umschlagen!

mehr aufwand aber möglich: mit fahrzeugdaten (kriegst du z.b. unter www.scooterhelp.com) zum tüv gehen und neue papiere erstellen lassen.

evtl. hilft die ja die briefkopie von meiner gl:

S-QM8.jpg

sonst frag doch auch mal deinen clubkameraden andre... der hat doch auch altes geraffel :-D

Bearbeitet von px150
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was willst du genau? 

hast du probleme bei der zulassung oder was? :-D einfachste lösung: gebrauchte papiere kaufen und nummer umschlagen!

Willst Du ernsthaft jemandem vorschlagen,sich wegen einem Roller eine Urkundenfälschung ans Bein zu binden??? :-D Sucht Euch lieber eine Zulassungsstelle,die die völlig legale Möglichkeit einer "Eidesstattlichen Erklärung,dass die Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind,und das Fahrzeug ohne Papiere gekauft wurde",akzeptiert!!! In der Regel ist das auf dem Land einfacher als in den Grosstädten,und der TÜV stellt bei einer 150er nur ein technisches Gutachten aus,aber keine Fahrzeugpapiere! Das macht mit Ausnahme einiger nördlicherer Gegenden die Zulassungsstelle.Ansonsten gibts noch eine Adresse in Niederbayern,die die Zulassungsformalitäten erledigen.AUCH LEGAL! :grr:

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Bei manchen Prüf-/Zulassungsstellen hilft es, wenn man statt "Importroller plus eidesstattliche Erklärung" anzugeben, einfach einen (deutschen) Kaufvertrag (bevorzugt von einem Kumpel/Bekannten/Verwandten, dem man ein Bier für die Kooperation spendierte - Neben/Untervertrag :-D ) vorzulegen, der den Papierverlust/-mangel mehr oder minder ausdrücklich dokumentiert ("Wie gesehen und probegefahren, ohne Fahrzeugdokumente (nach Verlust)"). Das beruhigt die Damen und Herren in zweierlei Hinsicht: der Kaufvertrag ist a) gültiger Eigentumsnachweis, legt b) nahe, daß das Fahrzeug mal "irgendwie" in Deutschland zugelassen war und impliziert c) den Inhalt der eidesstattlichen Erklärung.

Das ganze kombiniert mit einem gültigen KBA-Anfrageauszug, Personalausweis, Versicherungskarte, deutschen Fahrzeugscheinen baugleicher Modelle (bevorzugt mit Sondergenehmigung "FIN hinten links") und Vorstellung im TÜV-gerechten Zustand erleichtert die Sache ungemein.

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Ich kann jetzt nur den weg beschreiben, den ich mit einer aus Österreich importierten PV gemacht habe:

1.: Beim KBA eine unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen.

2.: Spätestens 4 Wochen danach (solange ist die UB nur gültig) zum TÜV und eine Abnahme nach §21 machen lassen

3. Der TÜV hat Fahrzeugbriefe nach Identnummerpräfixen in seinem Computer, danach werden die Technischen Daten in Deinen neuen Brief eingetragen. Da es in D schon ein Paar davon gibt, wird der TÜV die Daten auch haben.

4. Der Tag der Erstzulassung wir meist aus vorhandenen Papieren des Herkunftslandes herausgenommen. Da Du die ja nicht hast, würde ich mir hier im Forum eine schwammige Kopie eines GL-Typenscheins aus Österreich oder Italien besorgen, dort mit Photshop o.ä. Deine Fahrzeugnummer eintragen und das Datum der Erstzulassung auf irgendein Datum 1960 setzen, dann hast Du auch keine Probleme mit Blinkern! Das ist zwar Urkundenfälschung, aber ein netter TÜVy fragt da nicht nach, und ausserdem ist das Gang und Gäbe!

5. Mit den frischen FZ-Papieren und der UB zur Zulassungsstelle und dann auf die Bahn mit der Karre.

Viel Erfolg dabei!

Knut

Edit: Nachtrag zum "Parallelschreiber" Lacknase: Bei meinem Weg war der kaufvertrag allen Stellen egal, eventuell aber, weil ich die österr. Papier noch hatte.

Bearbeitet von Chase Gioberti
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Willst Du ernsthaft jemandem vorschlagen,sich wegen einem Roller eine Urkundenfälschung ans Bein zu binden??? :-D  

<{POST_SNAPBACK}>

ach die gsf-polizei... :puke:

ich zeige ihm die möglichkeiten und er darf selber entscheiden was er macht. ich hab das selber schon gemacht und falls du meinst du kannst mich damit anpissen: der tüv frägt einem sowas gerne ein :-D

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;-) holla-holla-holla-laaaaangsam; sich nicht wg. meiner frage zanken oder was in den falschen hals bekommen...; is doch unnötig...

erstma tausend dank der regen antworten und nutzbaren tips :-D !

muß jetztadd zuerst die infos sammeln und das in angriff nehmen. ich reporte dann wie s läuft/lief

ciao :-D

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