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Geschrieben

Servus,

wollt fragen ob jemand weiß, ob ich hinten noch Blinker brauche, wenn ich an den Lenkerenden welche hab. Bekomm ich so TÜV oder brauch ich an der PX an den Backen oder sonst wo auch noch welche.

Merc, Andi

Geschrieben

Das mit den Blinkern ist Baujahrabhängig. Waren bei deinem Baujahr Blinker bereits Pflicht wirst du dich schwer tun diese nachträglich ausgetragen zu bekommen.

Da du von PX schreibst gehe ich davon aus, dass das Teil noch nicht all zu alt ist und daher vorne wie hinten bereits Blinker vorgeschrieben waren.

Das beste ist aber immer mal einfach mit den Herren Diplom Ingenieuren zu reden und zu fragen und lass dich nicht gleich vom ersten erschrecken, frag ruhig mehrere!

Geschrieben

Blinker austragen geht nur wenn am Fahrzeug werkseitig keine vorgesehen waren und es den Fahrzeugwert übersteigt welche nachzurüsten. Bei Fahrzeugen bis ´61 waren sie nicht vorgeschrieben, 50er ausgenommen, da glaube ich bis in die späten 80er. Blinker nur an den Lenkerenden sind möglich, frage deinen TÜV- Ing ob er es dir einträgt, zb Ochsenaugen oder Lenkerendblinker vo Hein G. oder D. Louise.

Geschrieben (bearbeitet)

also ich werde bei mir auch alles zuspachteln und mir lenkerendenblinker machen.

ich mach mir da mim tüv keine sorgen. koennt mir vorstellen das wenn das alles ordenlich gemacht ist der prüfer nicht mal dran denkt das hinten auch welche sein sollten... we´ll see, wird schon klappen! :-D

eintragen lass ich da nichts, wenn ich die hu plakette bekomm reicht mir das...

Bearbeitet von Ezekiel
Geschrieben

Ich habe letztens irgendwann beim Tüv angefragt wie es aussieht die Frontblinker als Rücklichter eintragen zu lassen.

Da habe ich auch direkt nachgayfragt wie es aussieht wenn ich vorne die Blinker zuschweiße und die hinten auch entferne und nur mit Ochsenaugen fahre. Der Prüfer meinte nur es wäre machbar wenn man die Blinker von hinten gut sehen würde. Sieht man die nicht bräuchtest Du hinten Blinker. Aber das ist ja wieder alles ne ermessenssache für den Prüfer.

Geschrieben

Also es ist auf jedenfall Baujahr abhängig.

Bin mir nicht 100%ig sicher aber ich mein die Grenze war bei ´89.

Bis zu dem Baujahr dürfen Lenkerblinker ohne zusätzliche Blinker hinten

gefahren werden.(vorne die fallen natürlich auch weg)

Habe bei mir auch nur Hella Lenkerblinker eingetragen(Baujahr ´81),

war kein Problem. :-D

Gruß Porky

Geschrieben

also:

Wenn dein Roller vor 78 gebautn ist, brauchst du keine zusätzlichen blinker. Ansonsten musst du zu den Lenkerendenblinkern noch hinten welche anbauen.

Ich finde diese Warzenblinker, wie die vom Fiat 500 passden schön an eine PX mit gecutteten Backen!

Gruss

Vespario

Geschrieben (bearbeitet)
also:

Wenn dein Roller vor 78 gebautn ist, brauchst du keine zusätzlichen blinker. Ansonsten musst du zu den Lenkerendenblinkern noch hinten welche anbauen.

Ich finde diese Warzenblinker, wie die vom Fiat 500 passden schön an eine PX mit gecutteten Backen!

Gruss

Vespario

<{POST_SNAPBACK}>

Das stimmt nicht! Die entscheidene Grenze liegt im Bereich von 86-89,

ich weiß halt nur nicht mehr das genaue Baujahr was nicht überschritten werden

darf! Ich habe meine(Baujahr ´81) ja auch ohne Probleme, ohne Blinker hinten, eingetragen bekommen. In den Links die ich gepostet habe, ist noch einer drin der mit Baujahr ´86 keine probs hatte!

Edit hat noch das Baujahr von meiner Px ergänzt!

Bearbeitet von porky
Geschrieben

Merc Jungs,

genau des wollt ich wissen. Werd aber trotzdem mal noch zum TÜVtyp gehen und fragen. Wird aber erst nächste Woche sein oder noch später. Werd dann auch schreiben was die gesagt haben.

Ich wollt hald auch bloß Ochsenaugen oder so machen, und hinten dan die Blinker wegcutten.

Merc für die zahlreichen Antworten.

Andi

Geschrieben

Also war heut beim TÜV und der hat gemeint ich brauch normal schon welche hinten. Hab ne PX 200 Ezl. 84 und weil des ja ein Kraftrad ist braucht man seit 62 hinten auch Blinker, "normal". Hat aber gemeint wenn ichs ordentlich mit den Lenkerblinkern mach kann man da schon was machen.

Des wars.

Andi

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