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Eintragungen & Zurückrüsten


gertax

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Moin, meine Frage ist eigentlich relativ einfach und kurz:

Darf man wenn man was eingetragen hat jederzeit wieder auf das entsprechende Originalteil zurückrüsten (ohne eintragungstechnisch was zu ändern) und ist das legal/erlaubt?

zum Beispiel:

-man hat nen RAP eingetragen, möchte aber (von mir aus vorübergehend) O-Pott fahren

-man hat nen Motorradlenker eingetragen, möchte aber wieder O-Lenker fahren

-Tunnelrücklicht eingetragen, das Originalteil wird einfach drüber geschraubt

und so weiter halt. Bisherige Kontrollen haben gezeigt dass es zumindest bei ner Überprüfung kein Problem is wenn man auf die Frage wo denn x,y oder z seien darauf hinweist dass man sich wieder für das Originalteil entschieden hat.

Wo kann man darüber was nachlesen?

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für Eintragungen wie "wahlweise mit Monositzbank", verschiedene Reifengrößen etc. wo's entweder logisch is oder dabeisteht dass man kann, aber nicht muss is der Sachverhalt klar, aber für den Rest?

Oder anders formuliert: bleiben Originalteile immer "legal"?

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Deine Frage zielt sehr exakt auf mein Problem: habe die Grimeca eingetragen, werde zur nächsten HU aber KEINE montiert haben und vorerst auch KEINE montieren (wollen).

In diesem Falle könnte es Probleme geben gemäß dem Leitsatz man darf ein Fzg jederzeit verbessern, niemals aber verschlechtern. Dies würde durch das Rückrüsten auf Trommel aber geschehen und birgt 100%ig Probleme.

Oder anders formuliert: bleiben Originalteile immer "legal"?

<{POST_SNAPBACK}>

--> Vermutlich NICHT.

Andere Eintragungen (RüLis o.ä.) sind da sicherlich nicht derart problembehaftet. Oder um nicht zu sagen problemlos.

Bearbeitet von M210
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So, bin jetzt etwas schlauer! Hab nämlich mit der Dekra telefoniert! Betrifft mich zwar nicht direkt, aber hat mich interessiert! Wenn sowas wie ne Scheibenbremste, Stoßdämpfer, RAP oder oder oder eingetragen ist, und nicht dabeisteht "Wahlweise" wie z. B. bei Reifen handelt ees sich beim zurückrüsten um eine erneute trechnische Veränderung! Das Fahrzeug befindet sich nichtmehr in dem Zustand wie in den Papieren beschrieben! Somit müsste bei einer HU diese Eintragung wieder ausgetragen werden!

Hoffe man kann auf diese Aussage was geben, denn man kennt ja die div. Prüfstellen!

Gruß

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Exakt das hatte ich vermutet. Aber eine Verbesserung auszutragen dürfte sich als schwierig -weil unlogisch- erweisen..... Dass ein RAP eher gern ausgeragen wird, leuchtet ein :grr:

Bearbeitet von M210
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Kann ich auch bestätigen, es MUSS alles dran sein, was eingetragen ist. Wahlweise Eintragungen sind auch nur dann möglich, wenn es sich um keine Motorkomponenten handelt. Ich habe da man nen TÜV Prüfer gefragt, ob er mir wahlweise nen Malossi oder O Zylinder eintragen kann, dass geht eben nicht (zumindest bei unserem TÜV hier) Anders sieht es bei Reifen oder Sitzbank aus, die können wahlweise rein!

Im Endeffekt sind mir Polizeikontrollen egal, aber was ist bei nem Unfall und der Auspuff war nun wirklich grad beim Schweissen????

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also gehen wir mal vom Extremsten aus! Verkehrsunfall mit Verletzten/Toten etc...!

Normalfall, Du hast den Unfall nicht verursacht und eigendlich keine Schuld, hast aber Tuning Auspuff zur Leistungsseigerung verbaut, Gutachter kommt, bist Du dran, ohne wenn und aber!

<{POST_SNAPBACK}>

Solange das betreffende Bauteil nicht ursächlich beteiligt ist, ist o.g. Verallgemeinerung zu 50% richtig. Eine Teilschuld wird eventuell prozentual festgesetzt - ist aber nicht Muss. Beispiel: Opfer durch genommen bekommene Vorfahrt - dabei bist Du der Geschädigte, ganz gleich, ob Deine Blinker hinten illegal rot leuchten. --> Keinerlei Mitschuld.

Eine Eventualität also.

Verursacht man einen Unfall indirekt mit, z.B. ist bei genommen bekommener Vorfahrt am Unfall beteiligt, so wird das Bremssystem und der Antrieb des anscheinend unschuldigen Unfallbeteiligten genau untersucht. Ist also beispielsweise eine Scheibenbremse eingetragen und nur die Trommelbremse vorhanden, hat man mit-verloren. Genauso, wenn ein leistungssteigerndes Tuningteil nicht eingetragen wäre.

Keine Eventualität also.

Weiter bleibt der Grundsatz bestehen: jederzeit verbessern - niemals verschlechtern.

Bearbeitet von M210
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Hallo,

könnten die aber nicht auch so argumentieren:

Mit den roten Blinkern hinten, die nicht zugelassen sind, war das Fahrzeug nicht verkehrssicher und hätte daher nicht im Straßenverkehr betrieben werden dürfen!

Weil, wenn mein Roller nicht angemeldet ist, darf ich auch nicht fahren und rammt mich einer bin ich doch auch schuld?

Daher zumindestens Mitschuld?

Gruß, André

<{POST_SNAPBACK}>

Beispiel "rote Blinker hinten": Zwar erlischt nach deutschen Gesetz Dein Versicherungsschutz, da die neuen Gläser keine e-Norm mehr haben, doch sieht die Praxis anders aus. Zumindest im oben angenommenen Fall.

Ist Dein Fahrzeug jedoch nicht angemeldet, dürfte es körperlich nicht einmal auf der Strasse sein und der Unfall hätte gar nicht stattfinden können. Somit steigt hierdurch ganz klar Deine Mitschuld prozentual Richtung 100 an. Sehr fragwürdige Sache das. Erdenklicher Extremfall: Du bekommst 100% der Gesamtschuld und/oder trägst sämtliche entstehenden Kosten beider Seiten. Dazu kommen verschiedenste Strafen wegen Steuerhinterziehung und Inbetriebnahme eines unversicherten Fzg. Die Punkte und eventuellen Entzug der Fahrkarte bräuchte man eigentlich nicht erwähnen.

--> :-D:-D;-)

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Ich hatte eine ganze Zeit mal Schwingsättel montiert. Da ich ausschliesslich alleine gefahren bin, und wegen der Optik, hatte ich nur einen drauf. Als ich dann zur HU gefahren bin hat der Prüfer gesagt ich müsse den 2ten auch drauf machen, sonst würde ein Sitzplatz gestrichen :-D . Da durfte ich dann wieder nach hause und den anderen draufschrauben :-D .

Gruss

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Also Leute, so schwer ist das doch nicht zu verstehen. Oder? :uargh:

Alles was abweichend von Kfz-Schein/-Brief am Fahrzeug ist und sonstwie keine offizielle Genehmigung in Form von Gutachten (E4 z. B.) erfährt -- jedoch sowas bedarf --, ist nicht legal. Damit erlischt die ABE, der Versicherungsschutz usw. etc. pp. mit den bekannten Konsequenzen.

Zum Nachlesen, damit der Glaube von Wissen ersetzt werden mag:

StVzO

Natürlich gibt es immer den ein oder anderen TÜV-Prüfer/ Polizisten der sich anstellt und doch was bemängelt.
Ja klar Du, und das sind allesamt blöde Spiesser. Bearbeitet von sähkö
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Alles was abweichend von Kfz-Schein/-Brief am Fahrzeug ist und sonstwie keine offizielle Genehmigung in Form von Gutachten (E4 z. B.) erfährt -- jedoch sowas bedarf --, ist nicht legal. Damit erlischt die ABE, der Versicherungsschutz usw. etc. pp. mit den bekannten Konsequenzen.

<{POST_SNAPBACK}>

Hallo,

das wiederspricht sich jetzt aber schon irgendwie!

Ich hab meinen Pm eingetragen, darf daher den original Auspuff nicht mehr fahren!

Würde ja beim tüv wieder ausgetragen wie wir wissen!

Der Aussage, die ich oben zitiert habe, nach müßte ich dann aber den PM und den originalen verbauen dürfen, da der originale Auspuff irgendwann mal zugelassen wurde, als Vespa das Modell rausbrachte!

Gruß, André

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Deinen Gedankengängen kann ich nicht folgen. Vielleicht zeigst Du den Widerspruch auf? :grins:

<{POST_SNAPBACK}>

Hallo,

wieso? Mußt doch nur lesen!

Du hattest sinngemäß geschrieben, daß alles was vom Brief abweicht unzulässig ist, außer es hat ne Straßenzulassung(E Pass, etc..)

So, als Vespa zb. mein T5 Modell rausbrachte, wurde das ja für den Deutschen Straßenverkehr zugelassen wie es verkauft wurde!

Ergo hat der originale Auspuff eine Straßenzulassung!

Jetzt ist mein Pm eingetragen! Nach Deinen Ausführungen müßte ich dann doch beide Auspuffanlagen wahlweise fahren dürfen, oder?

@Gerhard,

jo Deine Willkür läßt mal wieder grüßen, was!

Naja eh egal, tu was Du nicht lassen kannst ist ja eh nur das GSF!

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
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! Nach Deinen Ausführungen müßte ich dann doch beide Auspuffanlagen wahlweise fahren dürfen, oder?

<{POST_SNAPBACK}>

Genau, dann wenn sonst nix verändert ist! Also kein Zylinder... ! Is aber so eigentlich nur bei der T5 denkbar (bzw hab noch Keine Vespa gesehen, die original nur mit RAP besser läuft). Weil ja der original zustand abgesegnet ist, und auch der PM. Steht ja dann Austauschschalldämpfer (oder sowas) drin. Wenn jetzt noch ne andere Komponente verändert ist, kannst das alles schon wieder vergessen. Auskunft gaben darüber ein netter TÜV Dipl-Ing und ein PolizeiObermeister

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@Gerhard,

jo Deine Willkür läßt mal wieder grüßen, was!

Naja eh egal, tu was Du nicht lassen kannst ist ja eh nur das GSF!

<{POST_SNAPBACK}>

ja klar, Willkür, sag mal gehts noch? :puke: Als Topiceröffner sollte man schon das Recht haben darüber zu entscheiden was im Topic steht und auch die Möglichkeit zu leiten in welche Richtung die Diskussion verläuft. Wenn ich also hier ein Topic aufmache um definitive Aussagen zu bekommen die sich nicht widersprechen und kein meine oma ihr schwager hat mal von seinem kumpel aus übersee gehört..., was zukünftige LEser nur verwirrt und die kein Stück weiterbringt, dann mach ich im Topic eben sauber. Genauso andersrum, wenn du ein Topic aufgemacht hast zu dem ich irgendwas geschrieben hab was dir aus welchen Gründen auch immer nicht gefällt, sag einfach Bescheid und ich lösch auch meinen eigenen Beitrag ohne mit der Wimper zu zucken.

und jetzt mach ich hier sauber, falls ich irgendwas erwischen sollte was definitiv so stimmt wie's da stand und keine Mutmaßung etc war einfach nochmal reinschreiben. Konkrete Fragen zur Thematik auch einfach (wieder) reinschreiben.

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so, zurück zum Thema

ich glaube das muss man differenzieren zwischen

1) Teilen die andere Teile beeinflussen (Gaser, Rap, Leistungskomponenten),

2) Teilen die das Fahrzeug besser machen (Scheibenbremse),

3) Teilen aufgrund derer überhaupt erst andere Teile eingetragen wedern konnten (zB es war möglich eine Vmax von 140 einzutragen sowie 20kw weil eine Scheibenbremse (oder von mir aus Bitubos) nachgerüstet wurde(n))

4) und dem Rest der keinen oder nur geringen Einfluss auf andere Komponenten des Fahrzeugs hat (Einzelsitz, andere Blinker, anderer Tacho sowie Optikteile die eigentlich fast nie eingetragen werden (müssen) )

wenn ein Teil für in Verbindung mit den verbauten Komponenten eine E4 Zulassung hat dann darf man es immer dran bauen (zB E4-Puff, darf man auch fahren wenn man nen anderen Puff eingetragen hat und der Motor original is) Der T5 Pott hat keine E4 Nummer, wenn an ner originalen T5 ein PM eingetragen is dann wars das mit dem O-Pott.

jetzt noch ne Frage: Ich hab nen Motorradlenker eingetragen, kann ich ohne Probleme wieder nen Originalen Lenker draufbauen? Von mir aus in den Papieren vor dem Motorradlenker-Eintrag ein wahlweise platzieren lassen. Ich finde das würde unter Fall Nr 4 laufen, weiß einer was konkretes dazu? Wären auch genauso 35W wie jetzt und genauso Licht/Fernlicht, bloß halt anderer Scheinwerfer.

Also genauer gesagt: kann man einen Lenker wahlweise eintragen lassen?

So, reinhaun, und bitte konstruktiv und nicht destruktiv oder um des postens willen antworten.

Bearbeitet von Gerhard
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Ich gebe mir Mühe Gerhard :-D !

Sofern kein 'wahlweise' die Wahl zwischen verschiedenen Optionen zulässt, bedeutet eine Eintragung immer den Soll-Zustand, den der Prüfer abgestempelt und unterschrieben hat (und so vom Ist- zum Soll-Zustand wird), legal fahren zu dürfen. Alles was unter Deine Punkte 1-3, Punkt 4 mit Einschränkung auf relevante Teile wie Sitzbänke, fällt und verändert wird, führt zu einer Abweichung vom genehmigten Soll-Zustand und muss entsprechend vom TÜV oder einer anderen zuständigen Behörde/Verein abgenommen werden.

Bei Motorrädern z. B. müssen andere Lenker eingetragen werden, sofern keine Gutachten, Betriebserlaubnisse, Bauartgenehmigungen oder andere Freigaben vorliegen -- auch Lenker unterliegen gewissen Auflagen und Bestimmungen (Breite, Festigkeitsprüfung, Schweissgutachten, Befestigung usw.). Auch müssen die Armaturen den technischen Anforderungen entsprechen, was zu prüfen ist.

Bearbeitet von sähkö
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Genau, dann wenn sonst nix verändert ist! Also kein Zylinder... !

<{POST_SNAPBACK}>

Hallo,

stimmt ! Das kam mir vorhin auch in den Sinn, als ich das E-Gutachten vom Scorpion auf der Sip Seite gelesen habe!

Damit werden dann wohl alle E-Gutachten hinfällig, wenn das Fahrzeug ansonsten nicht original ist!

Da muß dann ja bloß ein Zylinder, Vergaser eingetragen sein und schon fallen die E-Teile auch flach für mich!

Bleibt aber dann die Frage, ob mann da dann wieder unterteilen kann, denn warum sollten zb. Tunnelrücklichter mit E-Gutachten bei Leistungssteigerung nicht mehr erlaubt sein!

@Gerhard,

ja sorry, kenn ich so nicht und ist eingedlich nicht üblich, aber bitte!

Gruß, André

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hallo zusammen!

Ich missbrauche einfach mal dieses Topic um meine Frage zustellen...

Ich habe eben von jemanden gehört, das bis zu 125 ccm keine Blinker zwingend

vorgeschrieben sind? Da es sich hierbei um ein Leichtkraftrad handelt...........

keene Ahnung wie ich das sehen soll..........hab erst kürzlich jemanden gesehen

der ne GT125( (Schaltroller!!!) fährt, aber sich Lenkerendenblinker moniert hat...

ausserdem habe ich sowas noch nie gehört!!! was ist denn mit T5 und sooo......

vieleicht kann mir hier jemand helfen.......

Danke! :grr: :grr: :grr: :grr: :grr: :grr: :grr: :grr: :grr: :grr: :grr:

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Hallo,

so wie ich hier im Forum gelesen habe, ist das wohl möglich ein Fahrzeug ohne Blinker zuzulassen, wenn es:

1. Bauartbedingt keine Blinker hat

und

2. nicht mehr als 125ccm hat!

Vorhandene Blinker auszutragen wird wohl nicht drin sein! Obwohl heutzuage ist ja vieles möglich! :-D

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
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bei unter 125ccm und über 15 PS braucht man theoretisch auch Blinker

<{POST_SNAPBACK}>

Hallo,

ja aber wie sieht das aus, wenn das Teil eben Bauartbedingt nie welche hatte!

Zb. Oldieimport aus Italien und dann hier zulassen?

Muß man dann nachrüsten?

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
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Eigentlich müßte man nachrüsten, der TÜV kann aber eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Es ist aber wieder Ermessenssache der Zulassungsstelle diese zu akzeptieren...

Kann also heißen SS180 ohne Blinker, dafür aber mit 20PS und lauter Tüte beim TÜV durchgeboxt und dann sagt die alte Bratze bei der Zulassungsstelle is nich...

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Eigentlich müßte man nachrüsten, der TÜV kann aber eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Es ist aber wieder Ermessenssache der Zulassungsstelle diese zu akzeptieren...

Kann also heißen SS180 ohne Blinker, dafür aber mit 20PS und lauter Tüte beim TÜV durchgeboxt und dann sagt die alte Bratze bei der Zulassungsstelle is nich...

<{POST_SNAPBACK}>

:grins: :grins: :grins: :grins: :grins: :grins: Jaja, immer dieselben alten Bratzen :grins: :grins: :grins: :grins: :grins:

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  • 1 Jahr später...

Moin Leude! :-D

Hab da mal ne andre Frage.Hab schon bemerkt, dass es hier einige, windige Burschen gibt, die wirklich einiges über die eigenarten des TÜV-Kartells wissen.

Also meine Frage:

"Mal angenommen ich rüste (m)eine Vespa , die original nur eine Trommelbremse vorne hat auf eine Scheibenbremse um mittels der allseits bekannten Worb5 umbaumaßnahmen.

Wie in Gottes nahmen krieg ich das beim Tüv durch?

Die brauchen dann doch ein Materialgutachten/Fertigungsgutachten und wat weiß ich nicht alles!

Wie macht ihr sowas?"

"Einige von euch sprachen eben darüber , dass sie ihre Tuning-Zylinder und nen PM etc. eingetragen haben. Hier gilt das gleiche! Bestecht ihr die Prüfer oder warum bekommt ihr solche Tuningmaßnahmen bewilligt?

Versteh die Welt nich mehr! :-D(

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Also ne Scheibenbremse bekommt man normalerweise locker eingetragen, bei der Grimeca is ja auch nen Gutachten dabei.

Und nen RAP, Zylinder etc. bekommt man auch eingetragen, wenn man:

1) nen guten Prüfer hat

2) mit nem Leistungsgutachten ankommt

3) die Kiste net zu laut is (und daran hängts meistens :-D )

ne Briefkopie soll auch helfen, hats bei nem Kumpel von mir wenigstens (177er,30er Versager, PM-Rap...)

Bearbeitet von Rietzebuh
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@Kaltheizer: Die TÜV Prüfer haben doch noch einigen Ermessensspielraum.

z.B. Wenn sie die Scheibenbremse begutachten und schön gearbeitete CNC gefräste Aluteile, Schrauben mit hoher Festigkeitsangabe auf dem Kopf, professionelle Schweißnäte und ausreichende Abstände von beweglichen Teilen vorfinden; weiterhin sich beim Bremsversuch fast überschlagen und sich über die mangelhafte Bremswirkung ihrer ´86er PX200 mit der sie jeden Tag Brötchen holen äussern ist so eine Eintragung kein Ding... trotz fehlendem Festigkeitsgutachten

Geiler Satz, schön lang!

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