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Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagenkauf


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Tach,

hat einer mal die gesetzlichen Regelungen bei einem Gebrauchtwagenkauf bei einem Händler bzgl. der Gewährleistungsfristen parat?

Ich weiß das es mal Fernsehberichte gab (stern TV, akte, etc.) wo einige Händler versucht haben, durch Senkung des Verkaufspreises die Käufer zu "überreden", die Klausel für die Gewährleistung aus dem Vertrag zu streichen. Per Gesetz ist das jedoch rechtswidrig, meine ich.

Gibts da irgendwo Seiten im Netz, wo man sich schlau lesen kann?

Bei mir steht ja jetzt der erste Kauf eines privaten PKW´s seit ca. 9 Jahren an und ich hab mich mit dieser Thematik schon ewig nicht mehr auseinander gesetzt.

Gruss

Jürgen

Geschrieben

Hallo,

also explizit für PKW weiß ich net! Aber der Unterschied zwischen Garantie und Gewärhleistung ist folgender:

Garantie, gibt der Hersteller/Händler freiwillig und nach seinen eigenen Bedingungen!

Gewährleistung ist gesetzlich garantiert!

Das bezieht sich aber nur darauf, das der gekaufte Artikel beim Kauf einwandfrei ist!

Damit auch versteckte Mängel, die erst später erkennbar sind reklamiert werden können, gilt die Gewärhleistung wie folgt:

Die ersten 6 Monate ab Kauf mit der Hersteller/Verkäufer Dir nachweisen, daß der Mangel nicht von Anfang an bestand!

Das kann er meist nicht, daher muß er nachbessern!

Danach gilt das umgegehrt, den Rest der Gewärhleistungszeit hast Du dem Hersteller/Händler nachzuweisen, das der Mangel von Anfang an bestand, was meist nicht möglich ist!

Daher ist man bei der gesetzlichen Gewährleistung meist nach 6 Monaten angekniffen!

Mann sollte immer drauf achten, ob man Garantie oder Gewährleistung bekommt! :-D

Gruß, André

Geschrieben

Auf jeden Fall viel Glueck! Gebrauchtwagenkauf beim Haendler ist die verlogenste Art, das verlogenste Produkt zu kaufen. Wieso brauchst Du in Deutschland ein Auto, Nachwuchs?

Habe bisher immer am meisten Glueck mit Kauf von Bekannten gehabt. Die neue alte Faustregel: Gebrauchtwagen muessen unter 1000 EU kosten, denn bei allem, was teurer ist, sind die Maengel nur noch nicht erkannt, und man zahlt Fetischwert anstatt Nutzwert.

Wurst

Geschrieben

autohaendler, anwaelte und versicherungsvertreter stufe ich immer

unter skrupellos ein! also schoen vorsichtig und immer alles schriftlich

bestaetigen lassen, mehrfach pruefen und nen zeugen zum kauf mit-

nehmen!

:-D

Geschrieben

Das erste Fragezeichen ist, was du ausgeben willst, am besten die Schotterplatzhändler meiden.

Normale Gewährleistung ist zwar 2 Jahre, aber nach 6 Monaten schauts schon schlimm für dich aus.

Nicht alle Händler sind natürlich unseriös, kauf bei einem größerem Autohaus und nicht bei Ebay.

Was unerlässlich scheint : ANKAUFSTEST (TÜV....) zahlt sich sicherlich aus.

Grüsse Ralph

Geschrieben

Hy,

Danke an den Dr. Der link ist wirklich hilfreich.

Da ich mir einen 1 oder 2 Jahre alten Mercedes kaufen werde, schließen sich, bzw. ich, Schrottplatzhändler bzw. Öger Cars von umme Ecke von vorne herein aus. Da würde ich im leben kein Auto kaufen.

Danke

Jürgen

Geschrieben

Kauf ein Auto beim Händler, und gehe wenn der nicht einlenkt vor Gericht. Hab das einmal so gemacht, und auch Recht bekommen. Das ganze habe ich über den ADAC-Rechtschutz mit nem Anwalt abgewickelt. Es ging um ca 1000 EUR für ne fragwürde "verschleißteile" Reparatur (es mußte eine komplette Schließanlage getauscht werden)

Der Richter war bereits nach nichtmal 2 Minuten bei der Urteilsverkündung, und da ich als Zeuge geladen war, war ich leider nichtmal im Gericht, als es dem gegnerischen Anwalt die Füße weggezogen hat. :plemplem:

Ich frag mich noch heute, warum ich da 50km anreisen mußte...

Geschrieben

Wenn es mal ne fragwürdige Rechnung zu bezahlen gibt, weil Du sonst z.B. Dein Auto nicht ausgehändigt bekommen würdest, dann unbedingt auf der Rechnung/Quittung vermerken: Bezahlung unter Vorbehalt , mit Ort, Datum und Unterschrift und ne Kopie vom Bezahlungsbeleg mitnehmen, denn sonst akzeptierst Du die Rechnung mit der Zahlung und kannst dann auch nicht mehr Einspruch dagegen erheben.

Geschrieben

Servus Jürgen!

Ich würde Dir ja empfehlen bei Diesem seriösen Herrn Deinen neuen Wagen zu kaufen:

0,1886,2091341,00.jpg

...aber leider musste er sein Geschäft übereilt schließen.

Interessante Geschäftspraktiken:

Auto Weidling

Geschrieben (bearbeitet)

Moinsen

Ein Benz ist was gutes, allemal besser wie einen Kia etc. was weiss ich. Man will ja auch mit ein wenig Style durch die Gegend fahren.

MFG Bergfick

Bearbeitet von Bergfick

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    • dürfte bei der sagenhaften Leistung nicht wirklich was macheh
    • Ich kann mich erinnern, dass ich meiner 58er VN auch Probleme mit dem Kupplungsweg hatte. Ich habe habe das mit einem längeren Pilz (ich glaube von der GS150) und spacer am Kupplungsdeckel gelöst. Ich habe immer Knete dünn auf die Anlaufscheibe gedrückt, dann verbaut und den Abstand von Pilz und Anlaufscheibe bestimmt. Ob das ein goldener Weg ist, weiß ich nicht, hat aber funktioniert :)  Dass  der Halbmond nicht mehr passt hatte ich auch bei einem anderen Motor, da habe ich einfach den Halbmond leicht gekürzt/an der Stelle runtergeschliffen  Grüße 
    • ich hab den noch da - was kann man dafür aufrufen?
    • Also ich habe den BGM mit 2mm Fudi höher gesetzt, aber dann wieder runter gesetzt, weil mir das Drehmoment untenrum fehlt. Der zieht den 4. Gang nicht, obwohl ich den vierten sehr kurz übersetzt habe (20/36). Ich muss dazu sagen das der 150er Block (Einlass und Überströmer) extrem gefräst sind und der Auslass am BGM um 1.5mm höher gefräst ist usw. Ist halt alles auf Drehzahl ausgelegt. So wie in deinem Video fährt meine auch, aber nur bis zum dritten Gang (zieht sie bis 110 durch). Im vierten fehlt ihr halt die Kraft und fällt dann wieder auf unter 100 runter bei ner kleinen Steigung oder Gegenwind, trotz kurzem vierten. Hatte schon ans verkürzen des Primär (von 23/64 auf 23 oder 24/67) gedacht, aber das lass ich jetzt.
    • "Gestern habe ich 2.000 Kalorien in 90 Minuten verbrannt." "HIIT- Training?" "Nein, ich habe den Nudelauflauf im Ofen vergessen."
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