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EU-Import von Lambrettas? Erfahrungen?


didi70

Empfohlene Beiträge

Hat schon wer von euch einmal einen Roller (mich interessieren da vor allem Lambrettas) aus einem anderen EU-Land importiert? In meinem Fall würde mich der Import einer Lambretta aus z.B. Italien oder England nach Österreich interessieren. Hat da schon wer Erfahrungen gemacht?

Hatte heute nur eine kurze Unterredung mit einem Herren von unserer MA46 (Landesfahrzeugprüfstelle) und der hat nur gemeint, dass man importierte Lambrettas (bei meiner handelte es sich um ein Baujahr 1983) in Österreich nicht mehr typisieren lassen kann ... wegen den neuen Abgasvorschriften in Österreich.

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Ich besitze NUR importierte Lambrettas, allerdings nicht aus der EU sondern aus der Schweiz. Ab einem bestimmten Alter kann man diese Fahrzeuge als "hostorische Fahrzeuge" einzelgenehmigen lassen, ich weiss jetzt nur nicht ob das 20 oder 25 Jahre sein müssen. Glaube aber eher 20 Jahre, beim OEMTC oder den Landesprüfstellen wissen die das genauer.

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Ist so Schmarn. Typisierung grds. kein Problem, wird halt nur ggf. eine Oldtimer-Typisierung mit (offiziell) eingeschränkter Nutzung des Rollers. Anders sieht`s aus wenn der Roller im Rahmen einer Übersiedlung nach Österreich kommt (alter Halter = neuer Halter), dann uneingeschränkte Typisierung. Soweit meine Infos von einem Typprüfer aus dem Raum Feldkirch (Vorarlberg).

Bin nämlich auch am überlegen, meine Roller von Deutschland nach Österreich umzumelden. Werde berichten, wenn ich`s dann tatsächlich durchgezogen habe.

Gruß

Tec

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Hatte heute nur eine kurze Unterredung mit einem Herren von unserer MA46 (Landesfahrzeugprüfstelle) und der hat nur gemeint, dass man importierte Lambrettas (bei meiner handelte es sich um ein Baujahr 1983) in Österreich nicht mehr typisieren lassen kann ... wegen den neuen Abgasvorschriften in Österreich.

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laut amtlichem wiener oberlambrettatypisierer :-D ist die typisierung hierorts eine sache von 5 minuten, man benötigt dazu allerdings ein gutachten eines anerkannten sachverständigen über den zustand und die erhaltungswürdigkeit (kostenpunkt rd. 150 dublonen), sonst kann man sich auf gut wienerisch gesagt brausen gehen (vorsicht: wissen aus zweiter hand ohne gewähr).

habe gerade nachgesehen - fahrzeug muss für einzelgenehmigung als historisches kfz mindestens 25 jahre alt sein, d.h. du musst dich wohl noch 3 jährchen gedulden :-D

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Vielleicht gibt es ja auch Unterschiede bei der Typisierung je nach Bundesland. Keine Ahnung.

"Oldtimer" ist so ne Sache ... ich will ja nicht nur 60 Tage pro Jahr mit der Lambretta fahren können und ein Fahrtenbuch führen müssen. Tuning eines solchen Rollers wäre dann auch nicht möglich, weil man ja dann kein Fahrzeug im Originalzustand mehr hat. Also nur Nachteile.

Hier ein Auszug der Auflagen ...

1) Als historisches Kraftfahrzeug gilt nur ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Kraftfahrzeug,

1. mit Baujahr 1955 oder davor, oder

2. das älter als 25 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist.

Gesetzestext: § 2 Abs. 1 Z 43 KFG

2) Damit das Fahrzeug auch in Österreich genehmigt werden kann, muss man die Erhaltungswürdigkeit und den Erhaltungszustand (Zustandsklassen 1-3) des Fahrzeuges nachweisen. Das Fahrzeug muss sich weiters im Originalzustand befinden.

Gesetzestext: § 34 Abs. 4 KFG; Erlass BMWV GZ.: 190.500/2-II/A/5/98

3) Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Gesetzestext: § 34 Abs. 4 KFG; Erlass BMWV GZ.: 190.500/2-II/A/5/98

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Vielleicht gibt es ja auch Unterschiede bei der Typisierung je nach Bundesland. Keine Ahnung.

"Oldtimer" ist so ne Sache ...  ich will ja nicht nur 60 Tage pro Jahr mit der Lambretta fahren können und ein Fahrtenbuch führen müssen. Tuning eines solchen Rollers wäre dann auch nicht möglich, weil man ja dann kein Fahrzeug im Originalzustand mehr hat. Also nur Nachteile.

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Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt es sicher, das mit dem Gutachten habe ich ausser in Wien noch nirgends gehört...

Die 60 Tage und das Fahrtenbuch sind offenbar auch kein echtes Problem, das kontrolliert kein Mensch.

Legal tunen kannst du in Ö so oder so nix, egal ob Oldie oder nicht :-D ,

oder hab ich da was verpasst?

Viel Glück,

Michael

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Das mit dem Gutachten hat mir in Graz auch mal einer bei der Prüfstelle gesagt, bin dann aber ohne hingefahren, genau wie die 2 Roller davor kein Problem.

Und ich hab eine Versicherung (Wiener St.), bei der sind meine Roller ganz normal, und nicht als Oldtimer angemeldet 8obwohl so typisiert), billig und keine 60-Tage Regel.

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Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt es sicher, das mit dem Gutachten habe ich ausser in Wien noch nirgends gehört...

Die 60 Tage und das Fahrtenbuch sind offenbar auch kein echtes Problem, das kontrolliert kein Mensch.

Legal tunen kannst du in Ö so oder so nix, egal ob Oldie oder nicht  :-D ,

oder hab ich da was verpasst?

Viel Glück,

Michael

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Scheint wirklich Unterschiede zu geben. :-D

Das mit dem "legal tunen" weiß ich nicht, aber wozu gibt es dann sowas wie eine "Genehmigung von Änderungen" bei den Landesfahrzeugprüfstellen, wenn sie dann eh nichts genehmigen? Einen TS1 müsste man doch theoretisch normal typisieren lassen können oder? Bei einem "Oldtimer" werden sie das wohl aber nicht machen, nehm ich an.

Fällt normal ja unter den Punkt "Motoränderungen" ... EUR 26 pro Änderung und EUR 13 (Eintrag im Typenschein).

Nachtrag:

Habe eben ein neues Mail von der MA46 bekommen ... ich kopiers einfach mal hier rein ...

Sie können davon ausgehen das wir ab einen Baujahr 1994 eine Typisierung

vornehmen können, eine Ausländische Pickerlüberprüfung können wir nicht

anerkennen da wir in Österreich ein anderes Kraftfahrgesetz haben.

Bearbeitet von didi70
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Eine neue EU Richtlinie sagt seit mitte des letzten Jahres ganz eindeutig das Lambrettas jeglichen Baujahres und Zustandes grundsätzlich nur noch in Deutschland eingeführt und dort verkauft werden dürfen - alle anderen EU Mitgliedsstaaten haben dafür den uneingeschränkten Handel mit Piaggio Fahrzeugen zugesprochen bekommen!

Es wird hinter verschlossenen Türen sogar schon von zwangsumtausch gesprochen - der Kurs würde wie folg festgelegt werden. 1 Lambretta Original Zustand = 1 PX o. T5 Bj./ Zustnd. egal und 1 Lambretta gecuttet/gechoppt "Britstyle" = 2 PK50S und/oder 3 PKXL II.

:-D

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Eine neue EU Richtlinie sagt seit mitte des letzten Jahres ganz eindeutig das Lambrettas jeglichen Baujahres und Zustandes grundsätzlich nur noch in Deutschland eingeführt und dort verkauft werden dürfen - alle anderen EU Mitgliedsstaaten haben dafür den uneingeschränkten Handel mit Piaggio Fahrzeugen zugesprochen bekommen!

Es wird hinter verschlossenen Türen sogar schon von zwangsumtausch gesprochen - der Kurs würde wie folg festgelegt werden. 1 Lambretta Original Zustand = 1 PX o. T5 Bj./ Zustnd. egal und 1 Lambretta gecuttet/gechoppt "Britstyle" = 2 PK50S und/oder 3 PKXL II.

:-D

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Das mit dem Eintausch hat sich leider noch nicht herumgesprochen.

Mit mir will leider keiner tauschen. :-D( Weder gegen PX noch gegen Bares.

Commander

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Eine neue EU Richtlinie sagt seit mitte des letzten Jahres ganz eindeutig das Lambrettas jeglichen Baujahres und Zustandes grundsätzlich nur noch in Deutschland eingeführt und dort verkauft werden dürfen - alle anderen EU Mitgliedsstaaten haben dafür den uneingeschränkten Handel mit Piaggio Fahrzeugen zugesprochen bekommen!

Es wird hinter verschlossenen Türen sogar schon von zwangsumtausch gesprochen - der Kurs würde wie folg festgelegt werden. 1 Lambretta Original Zustand = 1 PX o. T5 Bj./ Zustnd. egal und 1 Lambretta gecuttet/gechoppt "Britstyle" = 2 PK50S und/oder 3 PKXL II.

ich hätt dann bitte gerne eine T5 für meine special. kannst du mir die nach münchen mitnehmen? dann können wir gleich tauschen!

scheiße, jetzt ist mir gerade aufgefallen, daß ich meine lammy ja schon vor mitte letzten jahres an land gezogen habe. mist - wieder nix! :-D

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  • 2 Wochen später...

So nachdem ich jetzt wieder etwas mehr erfahren habe, wollte ich mal fragen, ob wer weiß, wo man eine Tabelle über die Abgas- und Lärmwerte von Standard-Lambrettas (also alles im Originalzustand) herbekommen kann??

Ist nämlich leider so, dass wenn man ein Fahrzeug erstmals in Österreich zulassen möchte, es den derzeit geltenden Abgas-, Lärm- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen muss.

Auf

http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.a...026_100_2_62371

findet man auf seite 7 Anlage 1 die zur Zeit relevanten Abgasgrenzwerte,

und auf Seite 10 Anlage 3h alles was man zur Typisierung braucht.

(Pkt. 37 Geräuschpegel ist auch ein wesentlicher Punkt).

Genau deshalb müsste ich wissen, ob eine Lambretta, die ich gerne importieren würde, diesen Vorschriften entsprechen würde oder nicht.

Nur woher bekommt man diese Daten?

Bearbeitet von didi70
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Kann mir nicht vorstellen das eine " alte " Lamy den derzeit geltenden Abgas ,-Lärm und Ausrüstungsvorschriften entsprechen muß ! :-D

Du hast da ja einen Oldtimer wo Du sicher nix Nachrüsten must . Eigentlich brauchst Du in Österreich nur eine Baujahrsbestätigung . Der Roller muß natürlich auch in einem guten Zustand sein , sprich nix verrostet und Verkehrstauglich . :-D

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Kann mir nicht vorstellen das eine " alte " Lamy den derzeit geltenden Abgas ,-Lärm und Ausrüstungsvorschriften entsprechen muß ! :-D

Du hast da ja einen Oldtimer wo Du sicher nix Nachrüsten must . Eigentlich brauchst Du in Österreich nur eine Baujahrsbestätigung . Der Roller muß natürlich auch in einem guten Zustand sein , sprich nix verrostet und Verkehrstauglich .  :-D

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siehe ...

http://www.germanscooterforum.de/index.php?showtopic=55346

Das Fahrzeug muss in dem Fall mind. 25 Jahre alt sein und in die vom BMVIT approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen sein.

Fahrzeuge die nicht in dieser Liste enthalten sind (sind aber meistens Exoten mit geringen Produktionsstückzahlen und Massenmodelle mit großer Verbreitung), werden dem Beirat für historische Kraftfahrzeuge vorgeschlagen, der 3 spezialisierte Sachverständige bestimmt, die dann eine Vorselektierung zur Aufnahme in die Liste vornehmen. Zusätzlich muss eine Originalität in der Form vorliegen, dass die Hauptbaugruppen der Fahrzeuge im Originalzustand erhalten sind. Ist aber die einzige Alternative um dem oben Angeführten zu entgehen da es viele Ausnahmen für historische Kraftfahrzeuge gibt.

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Also ich habe selber 2 Lamys wobei eine im 65er Jahr bei uns typisiert wurde . Die LI wurde voriges Jahr typisiert und ich hatte keine Probleme ! Habe auch die 60 Tage im Zulassungsschein stehen , noch niemand wollte ein Fahrtenbuch sehen .

Es heist auch man muß ein Fahrtenbuch führen , nix von immer dabeihaben ! :-D

Bin nicht der einzige Wiener der keine Probleme hatte beim typisieren , verstehe Dein Problem nicht ?

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Also ich habe selber 2 Lamys wobei eine im 65er Jahr bei uns typisiert wurde . Die LI wurde voriges Jahr typisiert und ich hatte keine Probleme ! Habe auch die 60 Tage im Zulassungsschein stehen , noch niemand wollte ein Fahrtenbuch sehen .

Es heist auch man muß ein Fahrtenbuch führen  , nix von immer dabeihaben !  :-D

Bin nicht der einzige Wiener der keine Probleme hatte beim typisieren , verstehe Dein Problem nicht ?

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Hast mich überzeugt! ;-)

Ich werde sie einfach als Oldtimer anmelden.

Und führst du auch brav Fahrtenbuch? :-D

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@king alrik: a fahrtenbuch für ne´lammy die immer nur im rumsteht?laufen

bei dir die kieberer im keller spazieren???

fragen über fragen?????????

na schmäh ohne,hab auch so eine oldtimertypisierung für meine lammy und des hat wirklich noch niemanden interresiert mit dem fahrtenbuch!also der king hat da

vollkommend recht!wo sind die probleme?? :uargh:

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