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TÜV Frage bezüglich Voll-/Hauptuntersuchung


rosi

Empfohlene Beiträge

Eins vorneweg,

in der Suche habe ich Preisspannen bei den "Abnahmen" gefunden, die mich lediglich das Kostenminimum erahnen lassen, daher dieses Topic.

Ich habe hier eine Vespa stehen, die ich, zwecks Steigerung des Weiterverkaufswertes, mit 2 Jahren TÜV absegnen lassen will.

Das gute Stück ist seit ´99 abgemeldet und eine 80-ziger, Bj. 1990.

Was genau für eine Abnahme wird der TÜV/Dekra denn nun durchführen und wie setzen sich die Kosten zusammen, nach Zeit?

Ich meine, das sollte ja nicht pauschal das gleiche kosten wie bei einem Roller, der 40 Jahre alt ist und noch nie einen Meter offiziell auf Deutschlands Strassen gelaufen ist.

Weiß also irgend jemand einen ungefähren Preis?

Danke

Rosi

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Hier bei uns in H kostet das alles etwa dasselbe (Standard-Vespa ohne besondere Gimmicks, keine Zusatzprüfungen, technische Unterlagen / Kopien / Fotos / Bücher / ... (oder die alten Papiere) selbst mitgebracht). Letzter Kurs so zwischen 55 und 60 Euro; Frühjahr 2004.

Kommt aber echt auf den Prüfer an. Wenn der meint, er muss selbst 'ne Stunde technische Recherche machen, das Teil selbst auf die Waage wuchten, die Lautstärke messen etc. kann's logischerweise mehr kosten ...

Hier ist's - wie gesagt - eigentlich recht schmerzfrei ...

Eddi sacht noch: nach Zeit geht das hier nicht unbedingt - die eigentliche Prüfung ist eigentlich immer so in 3 - 7 Minuten durch. Auf- und abladen dauert länger - wenn Du mit 4 Vespen gleichzeitig da bist, schwitzt Du mal schnell 2 Hemden durch ... :-D

Kostenzusammensetzung: der genannte Betrag ist glaub' ich die Mindestsumme für 'ne 21er Abnahme.

Bearbeitet von t4.
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Die Kiste ist länger als 18 Monate abgemeldet und benötigt somit §21, also

eine Vollabnahme( hat ja wohl auch min. 2 Jahre keinen TÜV mehr gesehen?).

Hierbei ist es egal, ob die Kiste Bj. 1842 oder Bj 2000 ist.

In Darmstadt kostet die Vollabnahme pauschal knapp 60?.

Also mußt du die Kiste in einen ordentlichen Zustand versetzen, darauf

achten, das Hupe, Licht und Blinker gehen ( Spiegel drannbauen ) und

ab dafür zum freundlichen Prüferlein.

P.S. In DA dauert die Prüfung auch knapp 10 min.

Dannach gehts beim Unterlagenkrieg mit Kaffeepausen in die Stunden :uargh:

Bearbeitet von oehli
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Danke erstmal für die Antworten.

Aber was soll denn die Recherche in irgend welchen Unterlagen bringen wenn ich die Betriebserlaubnis etc. mitbringe?

<{POST_SNAPBACK}>

Manche Prüfer müßen überprüfen, ob die Papiere auch wirklich richtig sind

und setzen sich erst mal bei einer Tasse Kaffee ( mit Rum ?) ins

stille Kämmerlein und stochern am PC ( 133MHZ / 56k Modem ?) im Intranet rum. :-D

Bearbeitet von oehli
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bei solchen allgemeinen und einfachen Fragen gibt auch die Homepage des Tüv Auskunft ;-)

<{POST_SNAPBACK}>

Danke für diesen besonders wertvollen Tip, :-D allerdings wird auf den jeweiligen Homepages von TÜV Nord/ Dekra nur Auskunft über so allgemeine und einfache Fragen wie die Kosten für eine HU und keine speziellen Fragen, wie es meine ist, gegeben.

Ferner gibt es aber auch die Möglichkeit über eine diese Seiten mit einem auskunftfreudigen Mitarbeiter in Kontakt zu treten, vielleicht meintest du das.

Dieser antwortet einem dann z.B. folgendes:

Sehr geehrter Herr R. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Frist für eine vorübergehende Stilllegung wurde im August 2001 neu festgelegt und auf 18 Monate beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Begutachtung gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die so genannte "Vollabnahme" erforderlich.

Das Gutachten nach § 21 StVZO muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt werden (amtlich anerkannt sind in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Teilen Nordrhein-Westfalens nur die Sachverständigen des TÜV NORD STRASSENVERKEHR).

Wenn der Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet und die Übereinstimmung mit den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen festgestellt hat, erstellt er das Gutachten nach § 21 StVZO. Damit können Sie zu der für Ihren Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde ("Zulassungsstelle") fahren, um das Fahrzeug zuzulassen. Dort werden Fahrzeugbrief und -schein für Ihr Fahrzeug ausgestellt sowie das amtliche Kennzeichen zugeteilt.

Die Liste unserer TÜV-STATIONEN finden Sie im Internet über  www.tuev-nord.de .

Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein, weil unsere TÜV-STATIONEN öffentliches, für jedermann zugängliches Gelände sind. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION ein Kurzzeitkennzeichen, das Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen. Wenn Ihnen ein Händler ein rotes Kennzeichen zur Verfügung stellt, können Sie auch dieses verwenden.

Die Begutachtungsgebühr für ein Leichtkraftrad (Roller mit mehr als 50 cm ³, aber nicht mehr als 125 cm ³) beträgt 33,18 ?, wenn Sie die alte Betriebserlaubnis vorlegen können. Sollte eine Datenrecherche für das Erstellen des Gutachtens erforderlich sein, dann müssen wir Ihnen dafür den erforderlichen Zeitaufwand mit 21,90 ? je Viertelstunde in Rechnung stellen.

            Mit freundlichen Grüßen

            Bert Korporal

            TÜV NORD STRASSENVERKEHR

            Produktmanager für amtliche Fahrzeugprüfungen 

www.tuev-nord.de

Damit wär die Angelegenheit durch.

Danke

Rosi :-D

Bearbeitet von rosi
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  • 2 Wochen später...

Habe heute für die Vollabnahme meiner Sprint 75,81? bezahlt. Habe die mittags da abgestellt und sie abends wieder abgeholt. Bei der Abholung meinte der Prüfer doch noch zu mir "Ich bin mit dem Roller aber nicht gefahren, da ich das Zündschloß nicht gefunden habe" :-D (Sprint deutsche Version). Naja mir soll es recht sein, solang ich den Wisch habe. :-D Nächste Woche ist dann die VNB dran. ;-)

albert

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