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Betrug bei Garantiefall


HansDampf

Empfohlene Beiträge

Hallo,

hab mir vor einem halben Jahr eine Digicam Optio S4 gekauft. Sie ist mir einmal auf den Boden gefallen, und hatte eine kleine Schramme an der Optik. Sie Funktionierte aber immer noch einwandfrei. Ich hab dann weiter Fotografiert und auch öfters Bilder vom Speicher heruntergeladen, dabei ist immer die Optik herausgefahren was ich eigentlich sehr doof finde. Wollte dann mal wieder Bilder runterladen, und als ich dann den Stecker reingesteckt habe, fuhr die Optik nicht aus. Als ich das Kabel abzog und einschaltet, pasierte auch nichts, bis auf das die Kamera kurz piepst und ein grünes Licht leuchtet. Ab zum MediaMarkt dort den Fall geschildert und Kamera wurde zu Optio geschickt. Nach 8 Wochen kam dann ein anruf vom MM das die Optik defekt sei und 195 Euro bei Reperatur anstehen würde. Ich lehnte ab und konnte sie abholen, mustte aber 30Euro für den Kostenvoranschlag zahlen.

Als gelernter Elektoniker und Rollerschrauber hab ich das ding auseinandergebaut, um zu sehen ob irgendein Stecker nich richtig sitzt oder so. Also das ding ziemlich zerlegt und alles OK. Da ich nichts fand, und gedacht hab alles egal im halb auseinander ausgebauten zustand die Batterie reingesteckt. Als immer noch nichts pasiert ist,ausser grünes licht mal mit nem kleinen Schraubenzieher rein in die USB Uchse und ein Pin mit Masse gebrückt, und siehe da aufeinmal fährt die Optik aus und das LCD Display geht an. Schraubenzieher weg und nix geht.

Was soll ich jetzt machen. Hab jetzt hier die halbzerlegte Kamera liegen und einen riesen Frust.

Die haben bei Optio nix gemacht, ausser zweimal die Kamera in der Hand rum gedreht und die Schramme an der Optik gesehen dann 8 Wochen liegen Lassen, Kostenvoranschlag gemacht (Kohle kassiert) und zurück geschickt.

Das ist wohl total unverschämt, und das bei der Fehlerbeschreibung (ich hab ja gesagt das das ding bis zum anschliesen an den PC funktionirt hat) die ich gemacht habe.

Werde jetzt morgen erst mal beim MM anrufen und Stunk machen das ist doch voll der beschieß.

Was würdet ihr tun?

Gruß Michael

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Hallo,

versuch das mal zu Löten oder was auch immer, damit es wieder funktioniert!

Da Du das Ding fallen lassen hast, wird das wohl als Folgeschaden davon behandelt und Du hättest vor Gericht/beim Händler kaum Chancen was zu erwirken! Vorallem auch, weil Du das Ding auseinander genommen hast!

Desweiteren hat Du Garantie oder Gewährleistung! Das ist ein großer Unterschied!

Gruß, André

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Hallo,

aber das ist ja die sache. Die Kamera ist defenitiv nicht durch den Sturz defekt. Ich hab sie jetzt zusammengebaut, und wenn ich mit nem kleinen Schraubenzieher in der USB Datenbuchse Wackle und etwas drücke geht die Kamera an und Funktioniert wieder. macht bilder usw. . DA ist 100% ein Wackler in der USB Buchse, und ich hate ja gesagt das sie nicht mehr ging NACHDEM ich sie an den Rechner angeschlossen habe.

Auf der Reperatur Quitung steht das der schaden durch einen Stoß oder Druck verursacht worden ist.

Entschuldigung darf ich jetzt nicht mehr das Datenkabel anschließen weil ich einen Druck auf die Buchse ausübe.

Wenn die Optik hin ist oder so was OK. Aber nicht so was. Ich habe die Kammera am 08.03.04 gekauft, kaputt ging sie so Anfang Oktober, bei MM war ich am 12.10, und zurück kam sie am 28.12.2004.

Ich werde morgen zum MM gehen und dort erstmal stunk machen die können zwar auch nichts dafür aber dann machen die druck bei Optio.

Also ich find schon der Hammer.

Michael

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Da hat der Andi wohl recht - und du schlechte Karten, fürchte ich!

Hast du den 30 Eiern Gebühr zugestimmt, irgendwas derartiges unterschrieben? Wenn ja, dann fällst du auch darum um.

Sowas darf auch nur im Reparaturfall (Schaden ursächlich dein Verschulden) velangt werden, für Gewährleistungseingriffe (bzw. seltenere Garantiefälle) ist ein Kostenvoranschlag von Natur aus obsolet.

Grundsätzlich ist kaum eines der heutigen Geräte noch darauf ausgerichtet, jemals repariert zu werden! Es existieren auch kaum E-Teile, Nachproduktion und LAgerhaltung wäre für die raschen Modellwechsel viel zu aufwändig! Zeitaufwand alleine für's Zerlegen und Zusammenbauen wäre wohl höher als der Neupreis (im Einkauf, nicht Verkauf!), es sei denn, du läßt irgendwo in Fernost etc. (Kinderarbeit) werken....! Ev. Austausch im Falle von Garantie/Gewährleistungsansprüchen sind i.a. im Preis einkalkuliert.

Du kannst weiters davon ausgehen, daß du sowieso allen Garantieanspruch verloren hast, wenn du da selber Hand angelegt hast.

Da hält sich jeder Hersteller frei, und Händler ebenso.

Auf den Punkt gebracht: den letzten beißen die Hunde - und der ist immer der Konsument!

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probier's freundlich! MM wird den schaden zur prüfung/regulierung wieder einschicken. auch wenn's vielleicht nicht am sturz lag, um denen das nachzuweisen, brauchst du nen sachverständigen...und der kostet nochmal richtig geld....dein geld!

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Grundsätzlich hat das Teil zwei Jahre gesetzliche Mindestgarantie und die würde ich auch versuchen durchzusetzen! Hast ja auch schließlich viel Geld für das Teil gezahlt. Dumm ist nur, dass nach sechs Monaten die Beweislast zu Deinen ungunsten umkippt. Soll heißen, sechs Monate lang hat der Verkäufer/Hersteller zu beweisen, dass das Teil aufgrund Deines falschen Gebrauchs kaputt gegangen ist, danach ist es anders rum.

Aber davon abgesehen: Die Schramme an der Optik kann jawohl von jeglichem Gebrauch gekommen sein. Du musst denen ja nicht auf die Nase binden, dass Du das Teil fallengelassen hast. So eine Kamera ist ein Gebrauchsgegenstand und kein Museumsstück und ein paar Kratzer (und auch ein Fallenlassen) sollte sie aushalten.

Ich würde erstmal hingehen und Stunk machen. Wenn das nichts bringt: Brief schicken (an Optio und an Mediamarkt)... immer nett mit Anwalt/Gerichtskosten drohen, ein paar lustige Paragraphen reinschreiben, und abwarten, was passiert (gut kommt auch ...werde ich nie wieder ein Optio-Produkt/nie wieder bei Media-Markt kaufen...).

P.S. Das die Kameras nicht mehr darauf ausgerichtet sind, repariert zu werden kann ja kaum auf den Schultern des Kunden ausgetragen werden, oder? Wenn die Firmen zu doof sind, ein einwandfrei konstruiertes Produkt zu bauen, und ein defektes Produkt dann nicht reparieren können, müssen sie halt ein neues schicken.

P.P.S. Du verlierst keinen Gewährleistungsanspruch durch Aufschrauben - Du würdest nur den Anspruch verlieren, wenn Du dadurch etwas kaputt machst.

Zusammengefasst: Ich würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen. 195.- Euro :plemplem: Mich würde mal interessieren, mit welcher Begründung sie den Garantiefall abgelehnt haben...

So, es ist schon spät, ich geh jetzt ins Bett :grins:

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Grundsätzlich hat das Teil zwei Jahre gesetzliche Mindestgarantie :

<{POST_SNAPBACK}>

Hallo,

haha von wegen! Darauf hab ich nur gewartet(lauer)! :-D

Hab ich nämlich auch kürzlich festgestellt!

Im Gesetzt ist nur die GEWÄHRLEISTUNG festgehalten!

Diese besagt, daß das Gerät beim Verkauf mängelfrei sein muß!

Damit auch versteckte Mängel, die erst später auftreten, nicht zu ungunsten des Käufers gehen, hat der Verkäufer in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung die Beweispflicht, daß das Gerät mängelfrei war!

Ab den 6 Monaten ist die Bweislast umgekehrt und der Käufer muß dem Verkäufer nachweisen, daß der Mangel von Anfang an bestand!

Mehr sagt das Gesetzt nicht aus!!! Das bedeutet in den ersten 6 Monaten muß der Hersteller nachbessern, weil er es nicht beweisen kann das der Mangel nicht von Anfang an bestand, danach kann der Kunde es wohl meist nicht nachweisen und guckt in die Röhre!

Anders Garantie!

Das ist aber eine freiwillige Leistung des Herstellers! Da gelten dann die 2 jahre, wenn der Hersteller Garantie statt Gewährleistung gibt!

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
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Jetzt lies Dir mein obiges Post nochmal in Ruhe durch :-D Zugegeben, ich habe den Begriff Garantie laienhaft angewandt, aber dennoch muss grundsätzlich der Verkäufer/Hersteller für ein defektes Produkt zwei Jahre einstehen. Das Problem stellt sich hier wirklich nur in der Beweislastumkehr.

Aber wenn man den Herren nett nahelegt, dass man gerne bereit ist vor Gericht zu gehen, man rechtsschutzversichert ist, und sich gerade im Hinblick auf das Produkt nichts vorzuwerfen hat, ziehen die gerne den Schwanz ein und reparieren (oder tauschen aus).

Ich würde ja gerne mal wissen, mit welchem Recht sie 30.- Euro eingefordert haben (die haben sicher nicht gesagt: "Das haben sie selbst kaputt gemacht"). Da wird halt nur mal wieder geschaut, ob der Kunde überrascht genug ist zu zahlen.

Grüße,

Flameboy

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Ich würde ja gerne mal wissen, mit welchem Recht sie 30.- Euro eingefordert haben (die haben sicher nicht gesagt: "Das haben sie selbst kaputt gemacht"). Da wird halt nur mal wieder geschaut, ob der Kunde überrascht genug ist zu zahlen.

<{POST_SNAPBACK}>

Ich habe auch mal eine Kamera reparieren lassen, damals wurde mir vorher gesagt, dass bei so einer Reparatur zuerst einmal ein Kostenvoranschlag gemacht wird (damals 50DM), indem der Defekt und Reparaturkosten festgestellt werden. Danach, falls man die Kamera reparieren lässt, bekommt man den Betrag mit der Reparatur verrechnet, ansonsten halt net...

Wenns sies nicht gesagt hatten, dann ists ne Schweinerei...

Gruß Robin :-D

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...wenn der Hersteller darauf hinweist, daß die Ansprüche verfallen wenn der Kunde selbst am Gerät manipuliert (sofern nachweisbar), hast du verloren. Diese Klausel ist doch auch wirklich einleuchtend, denke ich...

Auf den Unterschied zw. Garantie.- und Gewährleistung wurde ja schon ausführlich hingewiesen...

Hier mal grundsätzlich 30Eier einzufordern für einen Kostenvoranschlag ist jedenfalls illegal, sofern nicht du von vorneherein ein Fehlverhalten eingestehst, welches Garantie & Gewährleistung ausschließt!

Heftigere Gebrauchsspuren und starke Dellen (an einem Metallgehäuse?) sind jedenfalls schon ein Ausschlußgrund, erst recht, wenn schon 6Mon. vergangen sind und die Beweislastumkehr eingetreten ist....und sogesehen gehen dann die 30Eier für einen Kostenvoranschlag auch wieder ok...!

Mit etwas Verhandlungsgeschick ist es aber dennoch wahrsch. - wie oben schon angedeutet - daß man dir aus Kulanz eine neue Kamera verschafft. Gerade MediaMarkt & Saturn haben da einen recht guten Ruf...

Bei all diesen Dingen müßt ihr halt auch versuchen, den Hersteller und den Händler zu verstehen: wenn man da alles durchgehen läßt eröffnet man auch Betrug Tür & Tor! Dadurch entstehende Kosten werden dann wieder in die normalen Verkauspreise einkalkuliert und erhöhen so die Kosten für alle Käufer!

Denkt einfach mal daran, wie die Versicherungsprämien in den letzten Jahren explodiert sind, seit sich die Polen, etc. von uns ihre Autos holen..., das zahlen alles wir, auch von unseren Steuern,..., die Versicherungen oder Konzerne lassen sich davon ganz sicher nicht ihre Gewinne schmälern...

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...wenn der Hersteller darauf hinweist, daß die Ansprüche verfallen wenn der Kunde selbst am Gerät manipuliert (sofern nachweisbar), hast du verloren. Diese Klausel ist doch auch wirklich einleuchtend, denke ich...

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Tut mir leid, das ist so nicht richtig. Du kannst in Deinem Eigentum rumfuhrwerken, wie Du möchtest solange (!) Dein Handeln nicht ursächlich für den eingetretenen Schaden ist.

Als Beispiel gab es doch früher immer diese Aufkleber auf den Computergehäusen (Bei Verletzung erlischt der Garantieanspruch) Aber wenn Du die Grafikkarte tauscht, und nachher am Prozessor etwas kaputt geht, hast Du definitiv einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Reparatur/Austausch. Da können die draufschreiben was sie wollen (vgl. das frühere AGB-Gesetz, jetzt - ich glaube :-D - § 309 ff. BGB.)

Heftigere Gebrauchsspuren und starke Dellen (an einem Metallgehäuse?) sind jedenfalls schon ein Ausschlußgrund, erst recht, wenn schon 6Mon. vergangen sind und die Beweislastumkehr eingetreten ist....und sogesehen gehen dann die 30Eier für einen Kostenvoranschlag auch wieder ok...!

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Naja, wie gesagt, Kamera als Gebrauchsgegenstand... das ist sicher Auslegungssache (wir müssten mal die Kamera sehen :-D ) 30 Euro können sie nur fordern, wenn sie den Garantieanspruch ablehnen; und die Frage ist, ob sie das gemacht haben.

Mit etwas Verhandlungsgeschick ist es aber dennoch wahrsch. - wie oben schon angedeutet - daß man dir aus Kulanz eine neue Kamera verschafft. Gerade MediaMarkt & Saturn haben da einen recht guten Ruf...

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Sehe ich ganz genauso. Insbesondere, wenn man andeutet, dass man nie wieder hier kauft, den Geschäftsführer sprechen will, rechtschutzversichert ist, ... (natürlich nicht alles zusammen :grins: )

Bei all diesen Dingen müßt ihr halt auch versuchen, den Hersteller und den Händler zu verstehen: wenn man da alles durchgehen läßt eröffnet man auch Betrug Tür & Tor! Dadurch entstehende Kosten werden dann wieder in die normalen Verkauspreise einkalkuliert und erhöhen so die Kosten für alle Käufer!

Denkt einfach mal daran, wie die Versicherungsprämien in den letzten Jahren explodiert sind, seit sich die Polen, etc. von uns ihre Autos holen..., das zahlen alles wir, auch von unseren Steuern,..., die Versicherungen oder Konzerne lassen sich davon ganz sicher nicht ihre Gewinne schmälern...

<{POST_SNAPBACK}>

Naja, ich finde, man kann gerade den Herstellern auch nicht alles durchgehen lassen. So vor allem hier ein minderwertiges Produkt zu fertigen (ich finde, eine Kompaktkamera muss eine rauere Behandlung auch mal abkönnen, das sind doch keine Museumsstücke, sondern werden auf Urlaubsreisen, Partys, ... mitgenommen), und dann zu behaupten, man hätte keinen Anspruch auf eine Reparatur... aber wie oben schon gesagt, dass hängt natürlich alles von dem Zustand der Kamera usw. ab.

Was ist denn jetzt eigentlich aus dem Fall geworden?

Viele Grüße,

Flameboy

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