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Frage an die Juristen :-)


Pinto

Empfohlene Beiträge

Hallo,

folgende Situation:

Pinto (im Auto) auf zweisputiger Starße auf dem Weg zur Arbeit.

Straße wird einspurig, neben mir LKW welcher Gas gibt um mich ncht reinzulassen.

Pinto läßt de Turbo jaulen und fährt vor dem LKW rein, bremst weil dann 50 Zone kommt.

LKW Bremst auch und macht Lichthupe. Pinto (nett wie er ist) macht warnblinck an um zurück zugrüßen.

An der nächsten Ampel steht der Spaten am Auto und macht nen Bild mit nen Fotohandy von mir, und läuft wieder weg.

Im Spiegel sehe ich dann wir er zur Polizei abbiegt....

So nun zur Frage: Darf mich der Typ einfach so ein Bild von machen? Kann der mich jetzt an die Karre?

Ich denke ich könnte ihn genauso ans Leder schließlich hat er mich nicht reingelassen und das Reißverschlußgebot ignoriert?

Was meint ihr?

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...nagut wenn der Typ ihn wegen fahrlässiger Verkehrsgefärdung anzeigt (das Recht hat er!) kann da schon was kommen :-D da er aber kein Foto von der Verkehrswidrigkeik gemacht hat, ist das schonmal positiv für dich! außer der Brummi fahrer tritt ebenso als Zeuge auf.. ansonsten verläuft es im Sand und wird eingestellt.

(ich bin kein Jurist, befasse mich aber manchmal damit :-D )

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Kannst ja noch überlegen, ob Du ihn nicht auch anzeigst. Ein Bekannter von mir ist schon mal wegen erkämpfter Vorfahrt verknackt worden. Und Du sagst ja selber, dass er Dich nicht hat einfädeln lassen. Wenn was von dem Spacken kommt, würde ich das machen.

Es bringt zwar nichts, aber vielleicht hilft es zu Deiner persönlichen Genugtuung :-D

Bearbeitet von Skawoogie
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Zudem: Wer überholt wird darf nicht beschleunigen! Steht brav in der Straßenverkehrsordnung :-D  

Und wer überholt,darf den zu überholenden beim einfädeln nicht gefährden oder behindern. :-D;-)

Ich würd mir schwer überlegen,ob´s mir das wert ist noch vor der rollenden Schrankwand reinzukommen.So´n 40Tonner tut sich ein bisschen schwerer mit´m bremsen,wenn er voll aus-oder gar überladen ist.Da kann es dann schon mal Kaltverformung der extremen Art geben.

@Pinto

Dein Verhalten erfüllt strenggenommen den Tatbestand der Nötigung und somit des gefährlichen eingriffs in den Strassenverkehr. ;-)

Edith:

Aussage gegen Aussage.Wird höchstwarscheinlich eh eingestellt.Und die Aktion mit dem oberwichtigen Fotohandy is ja wohl total arm von dem.

Auge um Auge!Zahn um Zahn! :-D

Bearbeitet von Smallframeschüttelhippe
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Ich denke, dass der Vorfall nicht so einfach zu sehen ist, denn der Brummityp wird bestimmt beim Weiß-Grünen-Animationsprogramm eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr abgegeben haben.

Manche brauche so was um ihre Potzenz zu steigern.

Aus eigener Erfahrung würde ich Dir raten bei der Polizei mal den Vorfall zu schildern und gegen den Brummifahrer ebenfalls eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr und eventueller Drohung - da er dir am Fenster etwas zu nahe gekommen ist - zu schalten.

Mir hat so eine Gegenanzeige schon den Kopf gerettet.

Bin kein Jurist - sind lediglich meine eigenen Erfahrungen -

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ich meine wie soll dich ein Brummifahrer beim einscheren hindern, wenn er gas gibt? 40 Tonnen brauchen etwas länger um beschleunigt zu werden als dein Pinto Turbo und falls er leer war, hat er immer noch 12-15 tonnen Leergewicht.

Sorry, hocke ab und zu selbst auf so einem großen Bruder, und vor einem LKW einscheren und dann auf die Bremse zu drücken ist auch nicht die feine Art. :-D

Solange nichts passiert ist wird das wahrscheinlich eingestellt, aber wenn du da blöd auf die Bremse drückst nach dem Überholen würde mich das auch tierisch aufregen, denn dann hättest du nicht überholen brauchen um nachträglich den Verkehr aufzuhalten, auch wenn da ein 50er Schild ist

Bearbeitet von Hölle
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ich würde erstmal abwarten was passiert. der typ wollte dir bestimmt eh nur angst einjagen. was will er machen. es kann sein, dass die polizei anruft und dir sagt, dass der typ bei ihnen war und sich beschwert hat. die sagen dir dann, dass du aufpassen sollst,usw. passieren wird da nix.

ich hab immer zettel und stift parat,da schreib ich bei solchen affen (meist alte fussgängeropas die mich auf ne 30erzone aufmerksam machen) gleich meine autonummer drauf und geb sie denen. dazu sag ich dann "damit du dir die nummer nicht merken musst".

zur not kannste ihn ja auch anzeigen....blabla bla.

es ist nix passiert und er hat keine vollbremsung machen muessen. bei ner vollbremsung koennen schäden an reifen und ladung entstehen die du dann zahlen muesstest

----> mach dir keinen kopf

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§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.

So wie ich den Vorfall verstanden habe habt ihr beide was falsch gemacht.

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Ween er dich anzeigt, steht Aussage gegen Aussage. Dir muss ja positiv bewiesen werden dass du dich falsch verhalten hast.

Wegen dem Foto, du könntest ihn evtl über 823 BGB "sonstiges Recht" dranbekommen. Wie das Namensrecht dürfte auch das Recht an deinem Bild über 823 geschützt sein, allerdings ist er strengenommen gerechtfertigt, durch dein Verhalten, aber das muss erst mal bewiesen werden.

Im Endeffekt geht das mit keinem Ergebnis aus.

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Ich hoffe nur das Du als Du Lichtbildtechnisch verewigt wurdest nicht wieder das Handy am Ohr hattest. Sonst erzählt er dem Sheriff das Du telefoniert hast und so unkonzentriert warst das Du ihn geschnitten hast...

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Wo ist das Problem?

Du darfst doch bremsen, wenn dort 50 kommt! Zuvor hattest du ja wohl ne höhere Geschwindigkeit als der NKW. Wenn du dann auf 50 oder drüber abbremst ist das OK! Wenn er dir dabei aufgefahren wäre, wäre es doch sein Problem, schließlich wäre er dann mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Auch er muss seine Geschwindigkeit anpassen, wenn ne Geschwindigkeitsbegrenzung kommt. Und wenn er dort denkt, dass er dort schön mit 80 und Tempomat weiter fahren kann, ist es eher ein gefährlicher Eingirff seinerseits!

So würd ich das mal an deiner Stelle sehen! Reißverschlussverfahren ist Reißverschlussverfahren, auch wenn das 75% der Autofahrer nicht versteht!

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...irgendwie kennt man das doch. man schlängelt sich nach vorne durch, steht neben dem 500er Benz, Ampel wird grün. Der Benz gibt vollgas...verheizt dich (die 5% die den benz schaffen brauchen nicht weiterzulesen..) um dann wenn er es bei 80 geschafft hat zu bemerken, dass er eigentlich zu schnell ist und scharf abbremst...und man selber muss dann mit "der besten bremsanlage der welt" wieder in die eisen gehen...

so wird sich in etwa auch HORST auf seinem truck fühlen!

:-D

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Das einzig Wichtige waere gewesen, auf dem Photo gut auszusehen. Aber soviel Geistesgegenwart besitzt man ja leider meist nicht, in so einem Augenblick nett laechelnd und mit einem saloppen Winken zur Seite zu schauen.

W.

Bearbeitet von Wurstbruch
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Selbst wenn Du Ihnr gefährdet hast, hat er nicht das recht aus dem Farhzeug zu steigen um dich zu fotgrafieren. Ich hatte vor ca. 3 oder 4 Jahren mal ein Seminar für Punktefahrer mitgemacht, da ich 21 Punkte hatte. Und dort war auch jemand bei der Gefährdet wurde. Der Typ ist auch hingegangen und wollte die Person drauf aufmerksam machen das er sich falsch verhalten hatte.

Was meinst Du was passiert ist?

Der "Rowdy" hat den angezeigt und dem Typ der sich richtig verhalten hat, hat man dem Lappen abgenommen wegen grober Nötigung oder ähnlichem. Er hatte nicht das Recht den "Verkehrsrowdy" aufzuklären wie er sich zu verhalten hat. Hammer oder? :plemplem:

An deiner Stelle würde ich hingehen und den Typen entweder wegen Belästigung gegenanzeigen, oder halt abwarten ob überhaupt etwas passiert.

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Ich hab heute mit der Polizei telefoniert wegen nem ähnlichen Fall. Solange keine Zeugen vorhanden sind, steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird eingestellt. Bei mir gings um nen abgefahrenen Spiegel. Obwohl der Typ, der mir entgegen kam eindeutig schuld war, hat er sich mit dem Spruch "Sie können mir ja nicht beweisen dass ich zu weit links gefahren bin" elegant aus der Affäre gezogen. Tja, dumm gelaufen. Ich hätte große Lust sein Auto auch mal ein bisschen zu demolieren :-D

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mich hat mal son arsch auf dem ausfahrtstreifen der autobahn überholend so weit nach rechts gedrängt, das ich ziemlich sauer wurde. hab ihm dann aufs dach gehauen während des abbiegens danach(er nach links ich nach rechts), so das ihm die karre abgesoffen ist..und tschüß!

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