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Ab wie viel Kubik muss man Steuer blechen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist eigentlich die Frage.

Des iss doch so dess, wenn ich mit Fuffi-Blech-Schild einen 133cm³ fahre, ich auch wegen Steuerbetrug ge***... bestraft werde, oder?

Bis welchem Hubraum muss man keine zahlen?

MfG _-FoX-_

Geschrieben

Mannheim hatte mir auch einen Steuerbescheid geschickt, den ich aber durch geflissentliches Ignorieren gestraft habe. Nachdem dann eine Mahnung kam, hab ich da mal angerufen, und die Sache war erledigt.

Geschrieben
hab mein 133er eingetragen..zahle jetzt für 8ccm die über die 125ccm "grenze" liegen.. :-D(

<{POST_SNAPBACK}>

wieviel denn wenn ich fragen darf

Geschrieben (bearbeitet)

Ich zahl' pro angefangenen 25ccm die über 125ccm sind 11€. Also bei 150ccm im Moment 11€.

Edith richtet Buchstabendreher!

Bearbeitet von SushiSB
Geschrieben
offiziell: ab 125ccm 11? pro angefangene 100ccm.

124,9 ccm ist definitiv steuerfrei!

Läßt sich das belegen? Link auf Gesetzestext, Verordnung, Verwaltungsvorschrift...?

In München muß ich für den einen 125er Roller zahlen, für den anderen 125er aber nix. Ich dachte bisher das läge an unterschiedlichen Zulassungsdaten. Aber wenn es dazu eine eindeutige Regelung gibt, würde ich auch gern mal dagegen vorgehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Das mit der Leistung kanns aber nicht sein.

;-) T5 122ccm 9kW=12 PS steuerfrei

;-) ET3 121ccm 5kW steuerfrei

:-D LI 125 123 ccm 5kW = 1,84 EUR je angefangene 25 ccm nach § 9 Abs.1 Nr.1 KraftStG

:uargh: => 9 Euro p.a.

Edith bedankt sich bei nop. :-D

Mit Foren-Posts oder Magazin-Ausschnitten möchte ich da aber nicht aufwarten.

Hat jemand dazu die entspr. gesetzl. Grundlagen? Langsam fange ich an, die Geschichte sportlich zu sehen.

Bearbeitet von T5Rainer
Geschrieben

So, gayfunden:

Von der Steuer befreit sind Fahrzeuge die von den Vorschriften über das Zulassungs-verfahren ausgenommen sind, z.B.:

? Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst-geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h ? bei Inverkehrkommen vor dem 1. Januar2002 50 km/h ? und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmo-tor mit einem Hubraum bis zu 50 cm³ und Fahrräder mit Hilfsmotor),

? Leichkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennlei-stung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistungvon nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als125 cm³).

Nachzulesen: Der Finanzminister ...

Geschrieben

Könnte es sein, dass die Lahmberta ihre Papiere schon länger hat (vor ca. 1997), also aus einer Zeit, wo ein Leichtkraftrad noch 80 ccm hatte und die Bechta somit "Kraftrad / Kraftroller" im Ausweis stehen hat?

Steuerbefreiung gilt m. W. nach nur für Leichtkraftrad / -roller. Musste damals für meine 70er Dax auch 10,- DM p. A. abdrücken.

Steuersatz wird bei Motorrädern / Rollern / LKR / ... pro angefangene 25 ccm erhoben (1,84 Euro pro 25 ccm).

was Link

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Das hat mir nun doch keine Ruhe gelassen und ich hab mal gegen den Steuerbescheid für die LI125 schriftl. Einspruch beim Finanzamt eingelegt.

Ergebnis:

Ab sofort ist auch die Lahmberta steuerbefreit. Bereits bezahlte Steuer für 2003/2004 wurde anstandslos zurücküberwiesen. :-D

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