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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Am 13.12.04. wurde mir ein Fahrzeugbrief PX 80 mit folgenden Eintragungen:

-200 er Motor

-Rahmen-cuts Beinschild+ Heck

-LSL Lenker

-LSL Lenkerklemme

-Lenkerenendenblinker v. Hella

-Einzelsitzbank

-Harleytank im Durchstieg

-Renntröte BSAU 1999 T2

-130 er Reifen hinten

-Lambretta-Gabel

in Köln durch einen Autoeinbruch entwendet!

Falls der Brief gefunden wird bzw. jemand was hört, sieht etc. Brief zusenden,

hier was reinschreiben.

DANKE

Geschrieben
Am 13.12.04. wurde mir ein Farzeugbrief PX 80 mit folgenden Eintragungen:

-200 er Motor

-Rahmen-cuts Beinschild+ Heck

-LSL Lenker

-LSL Lenkerklemme

-Lenkerenendenblinker v. Hella

-Einzelsitzbank

-Harleytank im Durchstieg

-Renntröte BSAU 1999 T2

-130 er Reifen hinten

-Lambretta-Gabel

in Köln durch einen Autoeinbruch entwendet!

Falls der Brief gefunden wird bzw. jemand was hört, sieht etc. Brief zusenden,

hier was reinschreiben.

DANKE

<{POST_SNAPBACK}>

das ist ja echt ka....

aber wenn du pech hast, meldet er die karre als gestohlen, da hast du dann schlechte papiere, denn wer diese hat, ist eigentümer .....

wünsche dir aber glück!!!! und höre mich um! :-D

Geschrieben

Aber wenn er den FZ-Schein hat und die Karre sogar noch angemeldet ist sieht es eher schlecht für den Dieb aus!!!!!

Mit oder ohne Brief ist es dann die Karre vom DR. Cut

Ivo

Geschrieben

Da steht aber nix von angemeldet ... :haeh:

Aber ein Kaufvertrag über die PX mit Doc Schneider als Käufer wäre in solch einem Fall nicht von Nachteil (also: falls jemand das Blech zum Papier einklagen will ...).

Geschrieben

Ne, Ne so einfach kann man sich keinen Roller unter den Nagel reißen!!!!!!!!

Wenn der Dieb nur den Fahrzeugbrief hat, braucht er auf jeden Fall noch den

"Kaufvertrag". Ohne Kaufvertrag läuft da nix mit anmelden.

Den Fahrzeugbrief habe ich außerdem direkt als gestohlen gemeldt, so daß

der Dieb gleich schlechte Karten beim Bundesverkehrsamt hat und bei denen die

Warnleuchte GESTOHLEN angeht!

Geschrieben

Bei uns kannste auch ohne Kaufvertrag anmelden. Kein Problem.

Aber das Risiko für einen dieb wäre wohl auch recht groß, damit zum Amt zu gehen.

Wenn ers an einen Dummen weiterverkauft und der den Trick versucht, sieht es natürlich anders aus. Aber da würd ich mir keine Sorgen machen.

Geschrieben

Der gestohlene Brief wird für ungültig erklärt und Du bekommst einen neuen mit den alten Daten! Der alte geht in die Fahndung und ist streng genommen ungültig!

Schau mal regelmäßig bei Ebay nach, vielleicht taucht er dort auf!

Greetz!

Geschrieben
Aber wenn er den FZ-Schein hat und die Karre sogar noch angemeldet ist sieht es eher schlecht für den Dieb aus!!!!!

Mit oder ohne Brief ist es dann die Karre vom DR. Cut

Ivo

<{POST_SNAPBACK}>

dachte ich auch mal, bin aber eines besseren belehrt worden :-D(

wer den brief hat ist leider in deutschland der eigentümer, -rein rechtlich. -und das hält leider (wie ich erfahren musste) vor Gericht stand. :grr:

Geschrieben (bearbeitet)

Glaub ich auch. Bei uns in Ö. gilt folgendes: Besitzer ist derjenige, der die Papiere (Zulassungsschein) und das Fhzg hat; Eigentümer aber der, der das Fhzg erworben hat, und damit den Kaufvertrag und den "Typenschein" hat. In die Hand bekommt man ja nur eine Art Abschrift der Daten des Typenscheins, das ist der Zulassungsschein, wie bei euch der Fahrzeugschein.

Oder gibt es nur 1x Dokumente, die man als Lenker bei sich tragen muss?

Bearbeitet von schurl
Geschrieben

Nö,

wer im Brief eingetragen ist gilt als Besitzer. Eintragung durchs Amt.

Auf wen der Schein ausgestellt ist gilt als Halter.

Versicherung ist wieder extra. D.h. z.B.möglich in D: Ich hab das KFZ meiner Mutter (Besitzer), Steuer zahl Ich (Halter), Versicherung mein Vater (Hafter im Schadenfall).

Der Schein ist mitzuführen.

Zum Fahrzeugschein ausstellen lassen brauchts den Brief. Ist die Karre oder der Brief als gestohlen gemeldet gibts auch keine Eintragungen.

Geschrieben
Nö,

wer im Brief eingetragen ist gilt als Besitzer. FALSCH! gilt als Eigentümer! Eintragung durchs Amt.

Auf wen der Schein ausgestellt ist gilt als Halter.TEILWEISE RICHTIG, gilt als Besitzer!

Besitzer heißt noch lange nicht, das mir die Karre gehört.

PS: Kann dir ja das Urteil vom Gericht schicken, damit auch Du es glaubst.

Versicherung ist wieder extra. D.h. z.B.möglich in D: Ich hab das KFZ meiner Mutter (Besitzer), Steuer zahl Ich (Halter), Versicherung mein Vater (Hafter im Schadenfall).

Der Schein ist mitzuführen.

Zum Fahrzeugschein ausstellen lassen brauchts den Brief. Ist die Karre oder der Brief als gestohlen gemeldet gibts auch keine Eintragungen.

<{POST_SNAPBACK}>

Geschrieben

Nö, das Urteil muss ich nicht sehen, glaubs ja auch so.

Auf der einen Seite würd mich die Geschichte zwar interessiern, andererseits was bringts ausser "zum Glück nicht mir passiert".

Der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer würde genügen für den Anfang.

Geschrieben

Also, der Besitzer ist derjenige, der die unmittelbare Gewalt über den Gegenstand ausübt (also beim Auto beispielsweise, derjenige, der den Schlüssel hast).

Eigentümer ist derjenige, der rechtlich befugt ist, über den Gegenstand zu verfügen. Also derjenige, der im Fahrzeugbrief steht; oder eben Du, wenn Du den Wagen gekauft und den Fahrzeugbrief/Wagen erhalten hast. In Deinem Beispiel ist Deine Mutter die Eigentümerin und Du der Besitzer. (Deine Definition von dem Haftendem ist übrigens auch falsch).

Ich glaube übrigens, dass bei der Gerichtsverhandlung von PX_Power mehr ein Beweisproblem als ein rechtliches Problem vorlag, oder liege ich da falsch?

Grüße,

Flameboy

Geschrieben
Eigentümer ist derjenige, der rechtlich befugt ist, über den Gegenstand zu verfügen. Also derjenige, der im Fahrzeugbrief steht; oder eben Du, wenn Du den Wagen gekauft und den Fahrzeugbrief/Wagen erhalten hast. In Deinem Beispiel ist Deine Mutter die Eigentümerin und Du der Besitzer. (Deine Definition von dem Haftendem ist übrigens auch falsch).

Nicht ganz. Der Eigentümer kann z. B. auch die Bank sein oder Dein Onkel der das Fahrzeug mit Kaufvertrag gekauft hat (die stehen dann nicht im Brief). Eintrag in Brief und Schein ist übrigens immer identisch ...

Haftung und Haftung sind zwei unterschiedliche Dinge. Für den technischen Zustand ist der Halter verantwortlich (haftet dafür). Wenn Fahrer und Halter nicht identisch sind: auch der Fahrer ist für den einwandfreien technischen Zustand des Fz. verantwortlich (und haftet mit).

Haften für Schäden gegenüber Dritten die mit dem / durch das Fz. verursacht werden tut die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Also z. B.

- Eigentümer: Bank (hat dann zur Absicherung den Brief (und die Vollkasko))

- Halter: Mutter

- Versicherungsnehmer (der wo die niedrigen Prozente hat haben tut): Oppa

- Fahrer und Besitzer (und Gesetzesbrecher): DU! Fahrer und Besitzer sind meist identisch ...

:-D:-D

Geschrieben
dachte ich auch mal, bin aber eines besseren belehrt worden  :-D(

wer den brief hat ist leider in deutschland der eigentümer, -rein rechtlich. -und das hält leider (wie ich erfahren musste) vor Gericht stand. :grr:

<{POST_SNAPBACK}>

So nicht richtig. Besitz des Briefes begründet nur Eigentumsvermutung für das Fahrzeug. Diese Vermutung im vorliegenden Fall zu widerlegen dürfte kein Problem sein.

Gruß

Tec

Geschrieben

Auch wenn der Brief bei der Bank liegt, ist diese nicht Eigentümer des Kfz! Der Brief ist der Pfand und gewährleistet, dass das Kfz nich verkauft wird!

Die Stvo bzw. Stvzo kennt nur den Halter und Kfz.-Führer! Eigentümer und Besitzer sind nicht analog zu sehen!

Greetz!

Geschrieben

Fakt is das die Karre beim DOC in der Werkstatt steht und warschl. der Brief nach dem Autobruch weggeworfen wurde, der Dieb wird ja nicht blöde sein ein Dokument zu behalten welches eindeutig den Einbruch beweist - so doof kann man ja nicht sein...

Werden die Daten irgentwo gespeichert?? Vor allem die Eintragungen?? Weil wenn die weg sind wärs ja super ärgerlich.

Geschrieben

hhhhmmmmmmmmm

bitte nochmal für mädchen und in langsam

wer den brief und den schein hat ist nicht zwangsläufig auch der besitzer/halter?

nur wenn er auch ein kauf- oder schenkpapier hat?

oder nur wenn er alles an papierkram und den roller hat?

man man man ich steig da nicht so ganz durch

hätte vielleicht in der schule in sozialkunde besser aufpassen sollen

rike

Geschrieben

Wer den Brief und ggf. den Schein hat, gilt erstmal als Eigentümer! Ist jemand anderer Meinung, müßte er das erstmal beweisen! In dem vorliegenden Fall sagt der Eigentümer die Sachen sind durch Diebstahl abhanden gekommen!

Bekomme ich jetzt zum Beispiel etwas geschenkt und habe Brief und Schein, so sieht es für den Verschenker schlecht aus, die Karre zurückzubekommen. Hier würde zum Beispiel die Eigentumsvermutung gelten! So pauschal kann man das aber nie sagen!

Greetz!

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

und der begriff "halter" bezieht sich auf die eintragung in den papieren und ist mit eigentümer gleichzusetzten.

besitzer ist immer der, der das auto gerade fährt, unabhängig davon, was in den papieren steht. oder allgemein: besitzer ist der, der den gegenstand gerade besitzt ( :-D ), auch wenn er ihm nicht gehört.

jedenfalls sollte das problem mit der diebstahl-anzeige erledigt sein.

neue papiere beantragen, und gut.

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