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Autokauf von Privat


Motorhuhn

Empfohlene Beiträge

?So ? wie bereits erwähnt, hat es bei der diesjährigen Arschkartenverteilung Probleme gegeben ? soll heißen ich habe eindeutig zuviele davon bekommen! :-D

Habe am Montag abend mein "neues" Auto abgeholt, ein Tag zuvor von privat gekauft. Laut Kaufvertrag als Bastelfahrzeug da TÜV im Januar vorher abgelaufen war?

Bei dem ersten Telefonat das meine Freundin führte, gab der Typ auf Anfrage nach dem Tausch des Zahnriemens an das dieser bei 100.000 gewechselt wurde (jetzt knappe 120.000km)

Beim persönlich anschauen des Wagens fragte ich da auch nochmal nach und er behauptete wieder er wäre gewechselt worden?

Wie auch immer ? ich fuhr das Auto nach Hause (ca. 20 km) steige am nächsten morgen ein, komme keine 100m weit ?>> Zahnriemen gerissen!!!!

Ich habe keinen Nerv mehr für sowas ? deswegen kümmert sich gerade ein Kumpel darum und prüft, ob ich Glück hatte oder ob ich einen kapitalen Motorschaden habe?

Ist ja irgendwie klar, das ich die Situation nicht einfach so auf mir sitzen lassen möchte?

Was ich versuchen kann ist mir klar ? wer weiß denn aber, was mein gutes Recht ist und wozu er quasi verpflichtet ist? Z.B Rücknahme, oder Preisminderung, Übernahme der Repkosten...o.ä.

Grüße

MH

Bearbeitet von Motorhuhn
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?jaja- versuch ich mich zu einigen. Unterstelle im ja auch nicht wirklich böses ? von wegen der Depp kauft jetzt mein Auto und morgen geht es hoffentlich kaputt, weil mir sein Grinsen nicht gefällt?

Eine Einigung, wie auch immer, soll mir recht sein.

Schlecht ist es aber trotzdem nicht, wenn man vorher weiß wie dünn das Eis ist, auf dem man sich bewegt?

ZUm Vertrag ? das eine ist die schriftliche Kiste, aber mündliche Vereinabrungen gelten ja auch ? vor allem wenn es Zeugen gibt?

MH

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Denke mal auf der Arschkarte bleibst sitzen...

Rechtssprechung ist die: Sogar bei HÄNDLERKAUF ist Zahnriemen ein verschleiss-

teil und unterliegt nicht der Gewährleistung. Bei dem Fall ist der erneuerte Riemen

lange vor dem Wechselintervall gerissen. Auto war 2-3 Monate verkauft und die Käuferin hat auch die Revision vom OLG Düsseldorf (?) verloren.

Bei Privatverkauf hast erst Recht keine Chance.

Reparieren oder anzünden.

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hast du vielleicht ein serviceheft dazu bekommen....

dort steht meistens drin ob der zahnrimmen gewechselt wurde oder nicht....

wenn du nix schriftliches hast das er gesagt hat, das er den zahni gewechselt hat, steht deine chance sehr schlecht... weil aussage gegen aussage...

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Denke mal auf der Arschkarte bleibst sitzen...

Rechtssprechung ist die: Sogar bei HÄNDLERKAUF ist Zahnriemen ein verschleiss-

teil und unterliegt nicht der Gewährleistung. Bei dem Fall ist der erneuerte Riemen

lange vor dem Wechselintervall gerissen. Auto war 2-3 Monate verkauft und die Käuferin hat auch die Revision vom OLG Düsseldorf (?) verloren.

Bei Privatverkauf hast erst Recht keine Chance.

Reparieren oder anzünden.

<{POST_SNAPBACK}>

Ein Verkäufer MUSS den Kunden allerdings über jegliche Mängel in Kenntnis setzen!

Und ein überfälliger Zahnriemen zählt dazu!

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@ Pumpkin: stimmt nicht ganz ? Zwei Aussagen gegen eine Aussage

@KK: Der Zahnriemen wäre in diesem Fall ja noch nichtmal überfällig gewesen? Hätte er ihn nicht getauscht dann schon ? und das hätte er mir mitteilen müssen. Entweder ist es so ein Täuschungsversuch oder Dummheit. Wie auch immer ? korrekt ist es so nicht gelaufen!

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@ Pumpkin: stimmt nicht ganz ? Zwei Aussagen gegen eine Aussage

@KK: Der Zahnriemen wäre in diesem Fall ja noch nichtmal überfällig gewesen? Hätte er ihn nicht getauscht dann schon ? und das hätte er mir mitteilen müssen. Entweder ist es so ein Täuschungsversuch oder Dummheit. Wie auch immer ? korrekt ist es so nicht gelaufen!

<{POST_SNAPBACK}>

naja dann kommt seine schwester und deren bruder und es steht wieder 2 zu 3 :-D ohne was schriftliches hast echt fast keine chance

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@ Pumpkin: stimmt nicht ganz ? Zwei Aussagen gegen eine Aussage

@KK: Der Zahnriemen wäre in diesem Fall ja noch nichtmal überfällig gewesen? Hätte er ihn nicht getauscht dann schon ? und das hätte er mir mitteilen müssen. Entweder ist es so ein Täuschungsversuch oder Dummheit. Wie auch immer ? korrekt ist es so nicht gelaufen!

<{POST_SNAPBACK}>

also was sagt denn eigentlich der Verkäufer dazu? Weiß der schon das dein Zahnriemen gerissen ist? Vielleicht hat er ihn ja tatsächlich irgendwo in einer Wald- und Wiesenwerkstatt wechseln lassen und das Ding ist jetzt einfach so gerissen? Gut - klingt unwahrscheinlich aber....!? Hat dein Motor es überstanden oder wars das für ihn?

Gruß

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?der Verkäufer weiß bis jetzt nur, das ich stehengeblieben bin und der Wagen nimmer anspring.

Mein Autoschrauber kann mir gleich sagen obs den Motor erwischt hat oder nicht. Er meint die Zeichen stehen schlecht?

Allerdings meint er auch, das wohl der falsche Zahnriemen montiert war ? der wäre wohl knappe 4mm zu schmal?

Wenn ich alle technischen Fakten gesammelt habe rufe ich den Verkäufer nochmals an ? vielleicht ist er auch fair ? vielleicht auch nicht?

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Wenn der Zahnriemen nicht oder mangelhaft getauscht wurde, dann wäre das ja arglistige Täuschung und somit ein Grund vom Vertrag zurückzutreten. Bastelfahrzeug hin oder her.

Aber sprich mit nem Anwalt, alles andere ist Blödsinn und bringt dir dein Geld nicht wieder...

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?ja scheisse alles! Eigentlich gehöre ich zu denen, die am liebsten Ihre Ruhe haben und sich um nix kümmern müssen?

Jetzt habe ich weder meine ruhe und ich muß jemand anderem auf die Füsse treten?

Das stinkt mir zZt. fast noch mehr als der gerissene Zahnriemen?

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?So ? der wagen hat einen Zylinder hinüber? war ja klar, das es wenn richtig in die Hose geht?

Der Verkäufer zeigt nun auch sein wahres Gesicht und stellt sich stur. Ist nicht möglich normal mit ihm zu reden?

Um ehrlich zu sein, habe ich keinen Bock auch nur noch einen Cent in die Gurke zu investieren, was aber bei Anwalt usw nicht ausbleiben würde?

Fuck!

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?danke!

Liegt die Beweislast aber nicht nur bei einem gewerblichen Verkäufer?

Grüße

MH

<{POST_SNAPBACK}>

Hallo,

ganz genau!

Das fällt unter die gesetzliche Gewährleistung!

Diese kann/darf von Privatpersonen bei Privatverkäufen gänzlich ausgeschlossen werden!

Nur Händler müssen Gewährleistung geben!

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
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Ist es nicht so das der Verkäufer, durch die Aussage "Bastlerfahrzeug" im Kaufvertrag schon aus der Sache raus ist? Weil wenn ich doch etwa als Bastlerfahrzeug verkaufe, brauche ich mir als Verkäufer keine Gedanken mehr um das Fahrzeug zu machen. Oder sehe ich das etwas falsch?

Was haste dir denn für ein KFZ angeschafft und investiert wenn ich fragen darf?

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So, dann werfe ich jetzt auch nochmal was in den Raum...

Für mich klingt das ganze nach arglistigem Verschweigen eines Mangels und würde somit über § 444 BGB zur Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses führen. Problematisch wird hier natürlich, zu beweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte und nicht wirklich davon ausging, dass der Zahnriemen gewechselt wurde. Die Arglist wäre durch das Bestehen auf den Wechsel des Zahnriemens das geringste Problem.

Unter Umständen könnte das Zusichern eine stillschweigende Garantieerklärung darstellen, § 443 BGB, wonach auch der Haftungsausschluss nichtig wäre? (Habe gerade kein Gesetz da)

Wenn aber der falsche Zahnriemen montiert war, könntest Du doch zumindest gegen die Werkstatt vorgehen, die diesen montiert hat. Das sollte relativ unproblematisch sein (kommt natürlich darauf an, wie lange das her ist). Oder hat der Verkäufer den Zahnriemen selbst montiert?

Wünsche Dir jedenfalls viel Glück bei Deinen Versuchen. Und noch eines: Bei einem Streitwert von 1.100.- Euro wird ein Anwaltsbesuch so teuer auch nicht. Nach BRAGO sind das 85.- Euro für eine Erstberatung.

Viele Grüße,

Flameboy

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da hier schon einge leute ihren sinnlosen senf dazugegeben haben....

hier meine antwort:

da du das fahrzeug als bastlerfahrzeug von nem privatmenschen ( nicht gewährleistungspflichtig !!!) gekauft hast, hast du keinen anspruch.

er muss keinesfalls die mängel vorher bekanntgeben...er ist ja in der regel nicht vom fach und kann bzw. braucht deswegen diesbezüglich nichts sagen.

woher sollte er wissen, dass z.b die spurstangenköpfe,stossdämpfer etc. hinüber sind?!

das fahrzeug wurde gekauft wie gesehen.....da kann kein anwalt der welt was dran ändern.

ausserdem hast du den angeblichen wechsel des riemens nicht schriftlich. zu beweisen, dass er den wechsel angepriesen hat, halte ich für schwer.

also arschkarte einstecken und karre in ordnung bringen!

m.f.g. rob " gelernter automobilkaufmann & techniker " :-D

Bearbeitet von vegas
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wenns n fiorino ist haste ja noch glück gehabt.....is quasi n FIAT UNO.

unos gibts für schlappes geld.günstig kaufen und ausschlachten wäre mein tip.

das spart die bastelei am motor und das kaufen der einzelteile, die du dann beim teuren fiat händler besorgen musst.

ciao

Bearbeitet von vegas
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Wow, sinnloser Senf... also mein lieber Vegas, das war mal wieder eine sinnlose Provokation.

Nochmal für Vegas: Grundsätzlich hat jeder Mensch bei einem Verkauf die Kaufsache frei von Mängeln zu verschaffen (Gewährleistungspflicht :plemplem: ). Ein Eintrittsrecht für auftretende Mängel kann ausgeschlossen werden. Dies erfolgt bei Händlern gerne über AGBs, bei Privatleuten meistens konkludent oder eben schriftlich.

Bei einem Bastlerfahrzeug, da gebe ich Dir recht, ist schon durch dessen Bezeichnung klar, dass eine Haftungsauschluss gewollt ist. Jedoch ist durch die mehrmalige Aussage, dass der Zahnriemen praktisch neu sei, ein solcher Haftungsausschluss aufgrund arglistigem Verschweigen (sicher ein Beweisproblem)ausgeschlossen, so denn der Zahnriemen nicht neu war und dem Verkäuer dies bewußt war.

Auch ein Privatmann hat alle wesentlichen Schäden eines Kaufgegenstandes offenzulegen, so er sie denn kennt. Verschweigt er wie hier den Schaden eines Zahnriemens oder spiegelt er die Funktionsfähigkeit eines solchen vor, handelt er arglistig (Kenntnis vorausgesetzt)!

Problematisch kann hier natürlich, wie von Dir richtig angesprochen, die Bezeichnung Bastlerfahrzeug sein, wonach eventuell der gerissene Zahnriemen kein Sachmangel ist, da das Fahrzeug nie dazu angedacht war auf den Straßen unterwegs zu sein. Hier gibt es aber eine umfangreiche Rechtsprechung, die diese Versuche, eine Gewährleitung zu umgehen, insbesondere bei Autos, die sehr wohl noch intakt und zum Einsatz auf der Straße verkauft werden, einschränkt. Indiz für die Fehlerhaftigkeit einer solchen Bezeichnung sind Preis und Laufleistung.

Durch seine Aussagen über den Zahnriemen hat der Verkäufer überdies eine Garantie (ehemals zugesicherte Eigenschaft) übernommen, wonach auch hier eine Haftungsausschluss ausscheidet.

Außerdem stehen natürlich Ansprüche gegen den Monteur des Zahnriemens im Raum.

Flameboy

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?aha ? interessante Thesen?

Als erstes geht mir mal auf den Sack, daß der Wagen keine 30 km hielt.

Gut ? da gibt'S nu nix dran zu rüttel ? ist scheisse ? ist aber auch passiert.

Inzwischen geht mir die Tour von dem Verkäufer viel mehr auf den Keks als die kaputte Kiste ? ich finde gegen so Leute soltle es die Gesetze geben! :-D

Natürlich bin auch ich mir bewusst, daß man nie wirklich in der Sache steckt ? man weiß nie, etwas Verständniss von dem Kerl und die Einstellung sich zu einigen hätten voll und ganz gereicht?

Inwzischen ist die Kiste in reparatur bei einem Kumpel ? der ganze Rotz kostet mich mit etwas Glück keine 200 Euro. Ich meine über was für Summen reden wir hier? Wie kann man sich da so stur stellen?

Alleine deswegen werde ich mich weiterhin informieren und am WE wohl mal ein ausgiebiges Gespräch mit einem entfernten Bekannten (Anwalt) reden?

Mal sehen ? vielleicht investier ich da wirklich das Geld ? und sei es nur um manchen Leuten Manieren beizubringen!

Grüße & Danke

MH

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Was heisst denn "konkludent"?? Hat das was mit den 3.Zähnen zu tun? :-D

...das Gegenteil von "Kukident"?

<{POST_SNAPBACK}>

Nah dran :-D Konkludent heisst "durch schlüssiges Handeln", also nicht durch mündliche Abrede oder ähnliches, sondern wenn beispielsweise allein durch Dein Verhalten ein Vertrag geschlossen wird (etwa Tanken o.ä.)

Grüße,

Flameboy

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