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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bis ich meine Arbeitsstelle antreten kann vergehen nach dem Studium noch 3Monate, kann ich mich solange arbeitslos melden und ALG bekommen?

Hab gehört dass das manche direkt nach ihrem Schulabschluß machen und somit noch ein paar Euro einkassieren.

Klar werden jetzt ein paar mich Sozialschmarozer oder so nennen, aber ich hab ja schließlich während meines ganzen Studiums auch Aushilfsjobs gehabt und Sozialabgaben gemacht.

Geschrieben
Klar werden jetzt ein paar mich Sozialschmarozer oder so nennen[...]

<{POST_SNAPBACK}>

Sozialschmarotzer! :-D

Nee, im Ernst. Bei Deinen Nebenjobs hats Du in die Rentenkasse eingezahlt, aber nie in die Arbeitslosenversicherung, daher wirst Du auch Probleme haben, einen Anspruch auf ALG zu begründen!

Geschrieben

ja. auf jeden fall machen. wichtig für spätere rentenansprüche, die lückenlose nachweise gut finden.

ausserdem gibt es dort geld, vor jahren waren das mal 500dm, das dir bei bewerbungen zusteht. fotos, hefter etc. , das arbeitsamt verschickt für dich auch diese bewerbungs-post kostenfrei.

also, da gibt es einiges gutes. tatsächlich :-D

Geschrieben

Ich schätze wenn du nie Arbeitslosenversicherung bezahlt hast, bleibt Dir nur

ALG 2 (früher Sozialhilfe). Wenn du das beantragst musst du dein eigenes Vermögen (Kontostand, Werttpapiere, Sparkonten, Bargeld!!!) angeben, sowie das Einkommen

der Leute, die mit dir unter einem Dach leben. Wenn du allein lebst kriegst Du 345.-?

plus die Miete. Plus, wenn du Pech hast einen feinen 1.- ?-Job vom Arbeitsamt.

Geschrieben (bearbeitet)

Du hast keinen Anspruch auf regelmäßige Zahlungen. Für Arbeitslosengeld musst du mindestens 12 Monate am Stück gearbeitet haben, um 6 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld zu bekommen.

Du kannst natürlich Hartz IV beantragen, aber das ist dann wie früher Sozialhilfe.

Aber die Kosten für Bewerbung kannst Du auf jeden Fall einfordern.

Edit: Etwas zu langsam.

PS: 1,- Euro Job musst Du bestimmt nicht machen, das gilt nur für Langzeitarbeitslose.

Bearbeitet von peanu
Geschrieben (bearbeitet)

Frag doch mal deine zuständige Arbeitsagentur! ich konnte mich nur arbeitssuchend melden und konnte sozialhilfe beantragen... auch gut, ne... :grr: hier nur vorsicht! sozialhilfe, die unter einer laufzeit von 6 monaten beansprucht wird ist als darlehen zu verstehen und muss zurück gezahlt werden...

oder hat sich das auch geändert!?

und wieso sozialschmarotzer... wovon zahlst du denn sonst miete, essen etc!?

edit meint, alle quittungen die für bewerbungen ausgegeben wurden einreichen!!!! nur erst antrag stellen! :-D

Bearbeitet von Stef
Geschrieben

@oli-san

Das Arbeitsamt, das pauschal 500.-DM oder whatever in ? zahlt möchte ich sehen!

Im Höchstfall kriegst du ein paar Euros Kostenerstattung für Bewerbungen gegen entspr. Belege. Und bewerben muss er sich ja nicht.

Geschrieben

Klar, bekommst Du das. Jedem Arbeitslosen stehen im Jahr ein bestimmter Betrag für Bewerbungskosten (weiß nicht wieviel das im Moment ist) zu. Natürlich bekommst Du das nicht pauschal ausbezahlt, sondern musst mit den Quittungen zum Arbeitsamt gehen und einen Antrag stellen. Darunter fallen Kosten für Büromaterial, Fotos, Briefmarken usw...

Du bekommst auch Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch gezahlt, wenn Du Dich zum Beispiel am anderen Ende von Deutschland bewirbst.

Einfach mal nachfragen.

Geschrieben

die frage hat sich mir auch schon gestellt.

allerdings weniger wegen arbeitlosengeld oder sozialhilfe, mehr wegen der übernahme der krankenversicherung u.ä...

da muss es doch etwas geben... wer kann schon erwarten dass alle direkt im anschluss ans studium nen job finden?

bei der krankenkasse gibt auch die option arbeitssuchend, bei mir macht das vielleicht 10? aus zum vollen beitrag. immerhin.

@oli-san

Kostenerstattung für Bewerbungen gegen entspr. Belege

<{POST_SNAPBACK}>

das hatte ich auch gehört... aber wie gesagt "hören sagen"

wenn sich jemand schlau gemacht hat, bitte posten!

sind hier glaub noch ein paar fertige studies...

gruß iris

Geschrieben

hmm, das alles läßt mich grübeln.

ja, arbeiten mußte man dafür "früher" auch schon. aber zivildienst oder bundeswehr zählt doch dafür auch, wimre. weiterhin natürlich jobs, mit lohnsteuerkarte.

natürlich waren das nicht 500,-. dm auf die hand. aber belege in summe bis zu 500,- dm wurden zurückerstattet. und ich hatte mich nach dem studium auch nur arbeitssuchend gemeldet.

(mich natürlich nicht auf die vermittlungsfähigkeit des arbeitsamtes verlassen, ist ja wohl klar)

Geschrieben

Habe auch grad mein Studium beendet, allerdings dauert die Korrektur der Diplomarbeit noch bis Ende April. Ich bewerbe mich momentan mit Uni-Zwischenzeugnis, falls ich noch nicht gleich nen Job finde gibt es Geld vom Staat. Beim Arbeitsamt habe ich mich vor nem Monat arbeitssuchend gemeldet. Laut Auskunft der freundlichen Dame stehen mir (habe bisher nur in die RV eingezahlt) folgende Beträge als ALG2 ab Exmatrikulation monatlich zu:

- 345 ? für Lebensunterhalt etc.

- max. 300 ? Miete (muss nachgewiesen werden)

- Krankenversicherung wird auch übernommen (ca. 95 ?)

Bewerbungskosten werden gegen Beleg auch übernommen. Ich habe aber auch schon von anderen Arbeitsämtern irgendwas von 3 ? je Bewerbung oder so gehört...

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