Zum Inhalt springen

TÜV auf diversen Fahrzeugen bzw. Teilen


gravedigger

Empfohlene Beiträge

Einige KÜS und GTÜ Stellen dürfen das auch. Auf den Hauptwebseiten haben die einen guten Standortfinder, mit dem man nach bestimmten Arten von Gutachten filtern kann. Was willst du denn eintragen lassen? Habe mich hier im Nordwesten sehr weitläufig erkundigt. Die Rückmeldungen waren in meinem Fall (Primavera mit ~25 PS) ernüchternd.

Bearbeitet von robertundsophie
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb robertundsophie:

Einige KÜS und GTÜ Stellen dürfen das auch. Auf den Hauptwebseiten haben die einen guten Standortfinder, mit dem man nach bestimmten Arten von Gutachten filtern kann. Was willst du denn eintragen lassen? Habe mich hier im Nordwesten sehr weitläufig erkundigt. Die Rückmeldungen waren in meinem Fall (Primavera mit ~25 PS) ernüchternd.


§ 21 StVZO dürfen nun alle Prüforganisationen. 
 

Entscheidend ist, ob der einzelne Prüfer, die erforderlichen Qualifikationen erworben hat. 
 

Darum reißen sich nicht gerade alle Prüfer.  Es gibt minimal mehr Geld und es ist maximal mehr Stress.  

 

 

 

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 42 Minuten schrieb Goof:

Darum reißen sich nicht gerade alle Prüfer.  Es gibt minimal mehr Geld und es ist maximal mehr Stress.

Das Gefühl hatte ich nicht unbedingt. Wurde reihenweise sehr freundlich zurückgerufen und es wurde sich auch wirklich bemüht, in Erfahrung zu bringen, was alles für die Eintragungen nötig ist. Irgendwann lief es aber jedes Mal auf Festigkeitsnachweise und Bremsgutachten hinaus, wo dann Ende war.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb robertundsophie:

Das Gefühl hatte ich nicht unbedingt. Wurde reihenweise sehr freundlich zurückgerufen und es wurde sich auch wirklich bemüht, in Erfahrung zu bringen, was alles für die Eintragungen nötig ist. Irgendwann lief es aber jedes Mal auf Festigkeitsnachweise und Bremsgutachten hinaus, wo dann Ende war.


 

Du hast mich falsch verstanden. 
 

Sie reißen sich nicht da drum, die Zusatzqualifikation zu erwerben, die notwendig ist, um eine Paragraph 21 Abnahme überhaupt erst machen zu dürfen. Und die darauf folgende erhöhte Verantwortung, ist auch wohl mehr Druck. 

 

Wenn man sich dafür entschieden hat, macht man es wahrscheinlich auch, weil man es will. 
 

Die beiden Prüfingenieure, die ich privat kenne, reißen sich jedenfalls keinesfalls darum! :-D 

Bearbeitet von Goof
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Goof:


§ 21 StVZO dürfen nun alle Prüforganisationen. 
 

Entscheidend ist, ob der einzelne Prüfer, die erforderlichen Qualifikationen erworben hat. 
 

Darum reißen sich nicht gerade alle Prüfer.  Es gibt minimal mehr Geld und es ist maximal mehr Stress.  

 

 

 

 

Leider falsch, es gibt weniger Geld, deshalb reißen sich noch weniger drum.

  • Sad 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Rückmeldungen! 

Dann werde ich mal tingeln gehen :-)

Habe ja schon sehr viel eingetragen bei der Karre, aber durch die "Motorrevision" werden nun ein paar kleinere Updates nötig.

Hoffe, das bekommt man auch heute noch hin... 

 

Grüße, 

Al. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
Am 15.1.2024 um 15:33 schrieb Px150erik:

Das stimmt so nicht, wir haben Festigkeitsmessung mittels DMS durchgeführt und ich bin auch an einem Nachweis der Dauerfestigkeit zu Gange! 

 

Es gibt zwar keine gesetzliche Vorgabe dazu ab wieviel Leistung der Nachweis notwendig ist, beim Pkw's gibt's sowas geregelt im vdTÜV Merkblatt 751, aber nur durch Handauflegen zu sagen geht, ist heutzutage auch nicht mehr so ganz leicht. Der Anspruch an die Qualität der Gutachten wird kontinuierlich angezogen und wenn hier Nachweise dazu nicht gemacht werden, lässt man es lieber bevor es Arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt🤷

 

Das macht natürlich nicht jeder Sachverständige, sondern nur der, der da selber interesse dran hat 😉

 

Hilft dir nur nicht so viel außer du möchtest an den Bodensee kommen 🤙

 

 

Was gibt es denn am Bodensee? Ich hätte gleiches Anliegen könnte an Bodensee kommen :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 15.1.2024 um 15:33 schrieb Px150erik:

 

Es gibt zwar keine gesetzliche Vorgabe dazu ab wieviel Leistung der Nachweis notwendig ist, beim Pkw's gibt's sowas geregelt im vdTÜV Merkblatt 751, aber nur durch Handauflegen zu sagen geht, ist heutzutage auch nicht mehr so ganz leicht.

 

Das stimmt, aber leider herscht mittlerweile bei den meisten Organisationen die Ansage das 751 auch für Zweiräder anzuwenden (Im Vorwort steht „kann Sinngemäß auch für andere Klassen angewendet werdet). Komischerweise hören ja die SIP Teilegutachten der GTÜ Leistungsmässig ja auch vor der Grenze zum Festigkeitsnachweis auf

Bearbeitet von matzmann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
Am 19.2.2024 um 21:56 schrieb matzmann:

 

 Komischerweise hören ja die SIP Teilegutachten der GTÜ Leistungsmässig ja auch vor der Grenze zum Festigkeitsnachweis auf

 

Festigkeitsnachweis ist doch erforderlich bei einer Leistung von max. Serienleistung + 40% - richtig?

Bei einer Rally 200 oder PX200 wären das doch folglich 12PS + 40% = 16,8 PS

Das SIP Gutachten definiert eine einzutragende Leistung von 15kW = 20,4PS (Malossi Sport in Verbindung mit JL Auspuff).

Im Gutachten wird lediglich auf die Höchstgeschwindigkeit und das Geräuschverhalten eingegangen - wie kann das sein?

Hätte nicht eine Prüfung der Karosseriefestigkeit nachgewiesen werden müssen?

 

Edit:

Im Gutachten steht zur Motorleistung:

"....die Änderungen wurden unter folgenden Gesichtspunkten begutachtet"

"§35 StVZO i.Vm. DIN70020 Teil6 (Motorleistung)"

Bearbeitet von Rarität
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
Am 11.4.2024 um 07:49 schrieb Rarität:

Festigkeitsnachweis ist doch erforderlich bei einer Leistung von max. Serienleistung + 40% - richtig?

 

Ich glaube, das gilt nur bei PKW.

@matzmann hatte mal was dazu geschrieben.

 

A propos: @matzmann - was macht dein SIP Legal-Kit? Ist da inzwischen etwas Leistung aufgetaucht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

stimmt.

die 40% gelten erstmal nur für "PKW" (TÜV Merkblatt xxx). Da es keine genau definierte Grenze für Zweiräder gibt, wird diese Grenze eben herangezogen. (Es will ein Rechtsrahmen erfüllt sein und ggf auch vor einem Richter argumentiert werden)

Wer jetzt Hurra schreit, soll bitte auch bedenken, dass die Messstrecken "Geräusch" ebenfalls nur für "PKW" freigegeben sind. Also begibt sich der Prüfer für jedes Zweirad das er begutachtet immer auf Glatteis, da jedes seiner Gutachten grundsätzlich erstmal keinen Rechtsrahmen einhält und angezweifelt werden könnte. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Leute, ich bin in die Falle getappt.

Vor einem knappen Jahr habe ich meinen KÜS-Prüfer gefragt, was ich brauche, um meinen Malossi 210 eintragen zu lassen. Er meinte, oh, das ist kein Problem, Leistungsdiagramm reicht.

Naja, nun war ich vorhin dort, nach dem Umbau mit dem ersten Leistungsdiagramm und da meinte er, so einfach ist es nicht.

Ok, vielleicht hat sich was geändert oder er mag das so nicht mehr machen, jedoch stehe ich halt nun da.

Er bräuchte noch eine Lautstärkemessung, die er nicht machen kann, sehr kompliziert mit geeichten und geprüften Messgeräten.

 

Soweit, so klar, so bekomme ich keinen Segen drauf, ist jetzt so. Also nicht lamentieren sondern nach vorne schauen.

 

Nun bin ich aber nicht so der Profi und bin auf Euer Wissen angewiesen.

Wie kann ich nun weiter machen?

 

Setup ist:

P200E alt, Bj. 1981

Malossi 210 Sport Mk2

BGM Welle 60mm

BigBox Touring

24/65 mit kurzem 4.

SI 24/24 138er HD

21.7 PS Motorleistung

Scheibenbremse vollh. vorne (bereits eingetragen)

 

Das übliche Brot- und Butter-Setup halt.

 

Gibt es in meinem Fall für den Malossi 210 irgendwo ein Gutachten?

Bzw. wer macht die Lautstärkemessung?

Die ich wahrscheinlich wirklich brauchen werde um das ganze per Einzelabnahme eingetragen zu bekommen?

Wer von Euch kann mir einen Tip geben, was ich jetzt tun kann.

 

Illegal fahren ist eine eher schlechte Alternative. Man braucht selbst nicht schuld sein. Sobald man aufgegabelt wird und ohne BE fährt, ist man mit dran. Dafür hab ich dann doch zu wenig Cojones.

 

Danke Euch für jede Hilfe!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Monate später...

Hallo Zusammen

 

In Vorbereitung auf mein M244 Projekt bin ich auf der Suche nach jemanden der bei der Eintragung unterstützen oder einen Kontakt geben kann (Vorzugsweise im Ruhrgebiet und Umland - ist aber kein MUSS).

 

Hier ein paar Daten:

-PX mit EZ vor 1988

-Quattrini M244, SI 26, Box Auspuff

-Scheibenbremse vorne (Grimeca Komponenten)

-Fahrwerk BGM

 

Gerne auch per PN

 

Vielen Dank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Cpt.Howdy:

Sollte beim Jockey gehen.

 

Danke Dir.

Süd-, Mittel- und Norddeutschland scheinen präsnet zu sein bei dem Thema.

Bevor ich das mit einer Wochenendtour oder Urlaub verbinde möchte ich noch versuchen etwas in der Nähe zu finden.

Für Tips ist man bekanntlich ja sehr dankbar. :cheers:

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.



×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information