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TÜV auf diversen Fahrzeugen bzw. Teilen


gravedigger

Empfohlene Beiträge

vor 20 Stunden hat IJonny folgendes von sich gegeben:

Hey ihr Lieben,

 

ich bräuchte mal eurer Schwarmwissen. Ich brauche für meine 1982 Primavera eine Vollabnahme nach §21. Welchen TÜV/GTÜ etc. könnt ihr in und um Hamburg empfehlen, die eine Vollabnahme machen?

Mein TÜVer des Vertrauens ist seit gestern für 2 Wochen im Urlaub, wie ich eben erfahren habe.

 

voller Hoffnung, Beste Grüße Jonathan

 

Abnahme ET3 in Kiel 250-300 EUR, wenn alles original ist. Der Preis liegt an der Geräuschmessung, da es die ET3 nie offiziell in Deutschland gab.

Bearbeitet von matzmann
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vor 21 Stunden hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

Unbedingt vorher mit dem Spezialisten klären. ;-)

Zulassung einer ET3 ist nicht trivial, da es nur Einzelgenehmigungen gibt.

Für ET3  gibt's keine ABE, da sie nach D nie offiziell importiert worden ist.

 

Ist ja in dem Fall eine normale PV keine ET3

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Am 12.8.2020 um 12:53 hat IJonny folgendes von sich gegeben:

Ist ja in dem Fall eine normale PV keine ET3

Das vereinfacht die Sache natürlich erheblich. Primavera hat ne dt. ABE. Da mal lesen: KLICK

 

Sorry, daß ich mit meiner falschen Annahme (ET3) unnötige Verwirrung gestiftet habe. :rotwerd:

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Hi,

ich will meine ET3 Primavera verkaufen, habe aber nur den Fahrzeugschein. Fahrzeugbrief brauche ich nicht, da im Feld 16 die Nummer "ZF000000", so meint jedenfalls das Zulassungsamt. Aber ich bräuchte eine Betriebserlaubnis (ABE), damit der Käufer sie auch auf sich anmelden kann. Habe ich aber nicht bzw finde sie nicht. Meine aber auch, dass ich damals vor 12 Jahren, also 2008, als ich die gekauft hatte, nur den Fahrzeugschein für die Anmeldung benötigte. Vielleicht weiß hier jemand Bescheid, was man nun wirklich braucht? TÜV-Vollabnahme für die ABE? Oder doch nur Fahrzeugschein, also Zulassungsbescheinigung I ?

Besten Dank schon mal für eure Antworten.

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vor 9 Minuten hat Vespa-Kreuzberg folgendes von sich gegeben:

...weiß hier jemand Bescheid, was man nun wirklich braucht? TÜV-Vollabnahme für die ABE?

Es hat mit Sicherheit einmal eine gültige BE gegeben. Sonst wäre sie nie zugelassen worden. Um eine Zweitschrift / Ersatz-BE zu bekommen ist (aus meiner eigenen Erfahrung) nötig:

 

1. Eigentumsnachweis / Verlustmeldung / Versicherung an Eides statt blablabla...

2. Bescheinigung der Zulassungsstelle, daß der Betrieb des Fahrzeugs nicht verboten wurde.

3. Gutachten (i.V.m §4 Abs. 1 FZV) mit allen techn. Daten für Zweitschrift der BE

4. Abstempelung des Gutachtens durch die Zulassungsstelle ====> das ist dann die neue BE.

 

vor 9 Minuten hat Vespa-Kreuzberg folgendes von sich gegeben:

... nur Fahrzeugschein, also Zulassungsbescheinigung I ?

reicht nicht.

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  • 2 Wochen später...

Ich habe eine Sprint Veloce 150, die ich aktuell als 125er angemeldet habe (wg. keine Blinker).

Der Roller ist aus Italien gekommen. Er ist in Deutschland immer als 125er gefahren. Es gibt deshalb keinen "Brief". Anmeldung war 2019.

 

Jetzt möchte ich den Roller als Motorrad anmelden. Ich habe ein TÜV-Gutachten zu 187ccm etc.

 

Was brauche ich noch an Unterlagen? Ist es ein Problem, dass es keinen "Brief" gibt?

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vor 9 Minuten hat style63 folgendes von sich gegeben:

Ist es ein Problem, dass es keinen "Brief" gibt?

 

Bei meiner PX 80 Lusso,die damals auf 135 ccm umgeschrieben werden sollte,

habe ich zuerst beim StvA einen Blankobrief beantragt,und dafür direkt 20 DM bezahlt.

Die BE wurde zeitgleich eingezogen,und der Brief zur TÜV Prüfstelle meiner Wahl geschickt,

um dort die Einzelabnahme vornehmen zu lassen.

Da das Fahrzeug ja bereits in DE zugelassen ist,und Du ja auch mindestens ein BE dafür haben dürftest  :-D,

sollte das kein Problem sein.

Kleiner Tipp am Rande,aus eigener schlechter Erfahrung!

Wenn Du irgendwelche Papiere ans Amt abgibst,dann mach' vorher ordentliche Farbfotokopien davon,

und/oder scann es ein,fotografiere es ab! ;-)

Bei uns verschwinden nämlich nicht nur Koffer voller sichergestellter Kinderpornos...  :wallbash: 

  • Like 1
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vor 1 Stunde hat style63 folgendes von sich gegeben:

Ich habe eine Sprint Veloce 150, die ich aktuell als 125er angemeldet habe (wg. keine Blinker).

....

Nur mit Ummelden ist wohl nicht. Die 150er wurde als 125er zugelassen um keine Blinker nach zu rüsten.

Willst die 187ccm legal machen dann brauchst noch Blinker ;)

Würde das ganze weiter auf 125er fahren. Spart einiges an Nerven.

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2 hours ago, style63 said:

Ich habe eine Sprint Veloce 150, die ich aktuell als 125er angemeldet habe (wg. keine Blinker).

Der Roller ist aus Italien gekommen. Er ist in Deutschland immer als 125er gefahren. Es gibt deshalb keinen "Brief". Anmeldung war 2019.

 

Jetzt möchte ich den Roller als Motorrad anmelden. Ich habe ein TÜV-Gutachten zu 187ccm etc.

 

Was brauche ich noch an Unterlagen? Ist es ein Problem, dass es keinen "Brief" gibt?

 

Da bin ich aber neugierig, was das a) für ein Zylinder und b) für ein Gutachten ist?

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Ja, ich habe Blinker nachgerüstet. Mit ist legal fahren dann doch wichtiger als die Optik.

 

Es ist ein 177er BGM, mit Langhub, 30er und PoliniBox. Eingetragen mit Einzelabnahme. Dafür auch die Ansauggeräischdämpfung, die ich mal in einem Topic vorgestellt habe. Dadurch sind 84DB eingetragen.

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vor 1 Stunde hat Schanzer folgendes von sich gegeben:

Eine ganz vernünftiges Setup.

84 dB klingen außerdem direkt nach Flüstervortrieb. Was hat der Ansauggeräuschdämpfer in dB ausgemacht?

Habe ich nicht gemessen. Da Membran war es laut und hätte sich sonst nicht eintragen lassen.

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Hallo liebe Gemeinde 

Ich habe eine 150 Sprint Bj 68 und mit einem px 80 er Motor mit mallossi 139ccm eingetragen. Nun wollte ich aufrüsten auf einen px 200 Lusso motor der ein solides setup verbaut hat ( Polini 208 ccm / 26 si / Polinibox ) 

 

Um dieses Setup offiziell auch fahren zu können benötigt man ja die tolle Eintragung.  Ich habe schon einige Themen gelesen wo es Gutachten gibt und man diese verwenden kann mit "Glück". Da mich interessiert- welche Kosten auf mich zu kommen und welcher TÜV/ Dekra oder sonstiges in meiner Region ( BB/ S/ WN/Ulm ) das legalisiert? Kommt meine Frage an Euch habt ihr mir hier eure Erfahrungen? Tipps? Preise? Oder besser was jetzt aktuell ( 08/2020) der liebe TÜV Onkel alles haben möchte?(€) 

 

Die Aussagen von meinen tüv waren sehr undurchsichtig.

 

 

20200824_210513.jpg

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Moin, also wenn Du bereits den 139er eingetragen hast, dann hat die Gute je bereits die große Zulassung. 

Du scheinst keine Blinker verbaut zu haben, kann bei erneuter Vorführung und Eintragung zum Problem werden, da Fahrtrichtungsanzeiger >125ccm vorgeschrieben sind mit Nachrüstpflicht!

Zu den Kosten und was er so alles will hängt vornehmlich vom Prüfer selbst ab. Manche wollen dann auch wieder andere Bremsen und Fahrwerke wenn die Leistung sich im Vergleich zur Serie verdoppelt. Ergo weitere nicht gerade unerhebliche Kosten.

Deshalb im Vorfeld die Prüfstellen ggfs. abklappern und nach einem Spezialisten für Alte Zweiräder fragen.

Welche Aussagen hat den Dein Tüv genau (oder eher ungenau) getätigt? 

 

Meiner Meinung nach würde ich da nix Eintragen. Keine schlafende Hunde wecken.

Bearbeitet von gucci
ABC Prüfung
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Hallo Gucci

Hab vielen Dank für Deine Antwort. Ja der Motor ist eingetragen und läuft auf Motorrad.  Zu den Dre...s blinker : kann man hier einfach die Lenkerendenblinker verwenden oder muss man auch am heck welche haben? Das geht mir aus der aktuellen Richtlinie nicht ganz schlüssig hervor.vlt kann mir jemand das auch beantworten.  

 

Mit der Aussagen v tüv  wurde mitgeteilt das der gute tüv Mann sehr bürokratisch vorgehen möchte und da alles haben möchte .Und man das Gefühl hatte das der auf sowas kein bock hatte.. kennt hier einen TüV Mann in der Region? BA WÜ ? Oder besser stuttgart / Umgebung 100 km ? Der darauf Bock hat und sich auch auskennt , damit man beim tüv nicht mit Hänschen redet sondern mit Hans? Grins 

 

Die Kosten würden mich hier echt interessieren.. manche nehmen ja hier sehr unterschiedliche Preise.. mal 250 mal 450 mal 600 .. ohne welche Namen zu nennen. 

 

Mit der Variante einfach lassen - habe ich auch schon überlegt.

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