Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mr.Gnarf:

Perfekt, das hilft mir sehr weiter! Danke euch!

 

Super Forum hier! :cheers::thumbsup:

Wer halbwegs nett kommuniziert bekommt hier immer Hilfe. :cheers:

 

Danke, tolles Forum. :thumbsup:

:-D

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Mal eine Frage in die Runde. Habt Ihr auch schon mal was davon gehört, dass eine Abnahme in Bayern teilweise von den Zulassungsstellen in Hessen nicht eingetragen wurde. Ich bekam diese "Info" beiläufig von einem Rollerteileversender, der vor TÜV-Abnahmen in benachbarten Bundesländern warnte.

 

Natürlich habe ich mich dann sofort bei unserer Zulassungsstelle erkundigt und mir wurde dann von deren Seite zumindest mündlich bestätigt, dass man sich bei ihnen rechtskonform verhalten würde und somit "Abnahmen" (oder wie das heißt), egal in welchem Bundesland diese erfolgt sind, auch eintragen würden.

 

Falls an diesen Gerüchten etwas dran sein sollte, wirft dies natürlich einen ziemlich schwarzen Schatten auf alle daran Beteiligten. Im Internet konnte ich dann auch einen Hinweis finden, dass es wohl tatsächlich solche Fälle bereits gegeben haben könnte: https://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?t=14961

 

Fakt ist aber wohl, dass der TÜV egal wo er ansässig ist, auch dessen Feststellungen von jeder Zulassungsbehörde in Deutschland akzeptiert werden müssen (Zulassungsbehörde kann ja nicht technisch prüfen). Alles andere sind aus meiner Sicht mafiöse Strukturen, denen man im Zweifel sogar per Strafanzeige konsequent das Geschäft verderben muss.

 

Das andere Problem, von dem wohl nicht nur ich aktuell betroffen bin, ist der Typus Prüfingenieur, der es als seine ausschließliche Aufgabe betrachtet, Angaben von einem Schriftstück in das andere zu übertragen, ohne dabei das eigene Hirn anstrengen zu müssen. Überspitzt gesagt hätte es bei diesen Prüfingenieuren wohl genügt, wenn die eine Ausbildung als Kfz-Mechaniker absolviert und einen Schreibmaschinenkurs besucht hätten ;-) 

 

Aber hier mal eine weiter Frage in die Runde. Mir wurde jetzt Anfang dieser Woche mein Vorhaben, einen anderen Auspuff zu montieren, mit der "Umschreibung" ausgeredet, dass hierfür Prüfungen notwendig seien, die im "vierstelligen Bereich" liegen würden. Ich habe mir hier jetzt überlegt, dass zwar ein Prüfer frei entscheiden kann, in welchem Umfang eine derartige Prüfung erfolgen muss, aber wenn er hier eine Methode wählt, die objektiv betrachtet überzogen wäre (evtl. Gutachten über Angemessenheit der Methodenwahl einer anderen "Krähe"), müsste es doch auch möglich sein, diese Prüfstelle im Nachgang hinsichtlich der überhöhten Kosten wieder in Regress zu nehmen. 

 

Die Prüfer haben verständlicherweise Angst, Verantwortung für eine Abnahme zu übernehmen, die nicht nach Schema-F verläuft. Und solange sich keiner wehrt, kommen sie mit dieser Masche auch ganz bequem durch. Was aber, wenn jetzt Ungemacht seitens der Kunden mit Regressforderungen drohen würde ;-) So lange sich die Prüfer in Sicherheit wiegen, können sie uns das Leben schwer machen, aber manchmal muss man auch nur von der Defensiven in die Offensive wechseln.

Geschrieben (bearbeitet)

Alter Verwalter du willst wohl aufräumen.

 

Ganz kurz, Einzelgenehmigungen sind Ländersache und damit verläuft eine Klage und ähnliches schon in die Leere, die zuständige Länderbehörde muß nichts anerkennen.

 

Wie ich in deinem Bananen Eintragungs post schon angeschnitten habe, eine ordnungsgemäße Prüfung wird überall anerkannt, aber die liegt Preislich in dem oben genannten Rahmen. 50% wenn nicht mehr der „Einzelabnahmen“ an „Szene“ Fahrzeugen werden nicht korrekt durchgeführt. Durch die Freigabe des 21 schauen die Strassenverkehrsämter jetzt noch genauer hin und die ersten Verlautbarungen aus Baden-Würtemberg lassen schlimmes befürchten. Und ja das ist mein Dschungel, da kenn ich mich ein wenig aus.

 

Antwort auf deine Frage ja einzelne Bundesländer lehnen mangelhafte Gutachten ab. Das liegt aber nicht daran das sie in einem anderen Bundesland erstellt sind, sondern daran das sie mangelhaft sind.

 

Und ganz ehrlich was willst du machen? Den Prüfer zu einer Abnahme zwingen? Brauchst du nicht, der macht dir jede Abnahme die du willst solange du bezahlst, aber ob das Ergebnis positiv ist steht in den Sternen. 

Bearbeitet von matzmann
  • Like 1
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Rote PV:

Aber hier mal eine weiter Frage in die Runde. Mir wurde jetzt Anfang dieser Woche mein Vorhaben, einen anderen Auspuff zu montieren, mit der "Umschreibung" ausgeredet, dass hierfür Prüfungen notwendig seien, die im "vierstelligen Bereich" liegen würden. Ich habe mir hier jetzt überlegt, dass zwar ein Prüfer frei entscheiden kann, in welchem Umfang eine derartige Prüfung erfolgen muss, aber wenn er hier eine Methode wählt, die objektiv betrachtet überzogen wäre (evtl. Gutachten über Angemessenheit der Methodenwahl einer anderen "Krähe"), müsste es doch auch möglich sein, diese Prüfstelle im Nachgang hinsichtlich der überhöhten Kosten wieder in Regress zu nehmen. 

 

Die Prüfer haben verständlicherweise Angst, Verantwortung für eine Abnahme zu übernehmen, die nicht nach Schema-F verläuft. Und solange sich keiner wehrt, kommen sie mit dieser Masche auch ganz bequem durch. Was aber, wenn jetzt Ungemacht seitens der Kunden mit Regressforderungen drohen würde ;-) So lange sich die Prüfer in Sicherheit wiegen, können sie uns das Leben schwer machen, aber manchmal muss man auch nur von der Defensiven in die Offensive wechseln.

 

ich glaube nicht dass ein prüfer da frei wählen kann, auch wenn du dir das so überlegt hast. 

bei einem baujahr vor 89 müssen zumindest Geräusch- und Leistung ermittelt werden. das bewegt sich aber eher im bereich um die 150-300 € . die methode ist da genau vorgegeben.

ab 89 muss dann zusätzlich ein abgasgutachten erstellt werden, nicht zu verwechseln mit einer einfachen AU, dass wiederum kostet nach meinem wissensstand im vierstelligen bereich. ohne garantie der eintragung versteht sich.

 

sicher gibt es prüfer die den aufwand und die verantwortung bei bestimmten abnahmen scheuen, evtl sind sie aber auch nicht befugt so eine abnahme durchzuführen....wie dem auch sei, es gibt aber auch genug prüfer die keine angst vor solchen abnahmen haben, die werden dann aber wenn sie dich nicht persönlich kennen, immer den offiziellen weg gehen um sich rechtlich abzusichern. Die muss man halt finden und dann am besten nicht mit regressforderungen in die defensive drängen nur weil man den preis für überzogen hält.

wo anders fragen und wenn die genauso viel wollen wirds wohl stimmen, die preise macht der computer je nach leistung.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb Rote PV:

 

Fakt ist aber wohl, dass der TÜV egal wo er ansässig ist, auch dessen Feststellungen von jeder Zulassungsbehörde in Deutschland akzeptiert werden müssen (Zulassungsbehörde kann ja nicht technisch prüfen). Alles andere sind aus meiner Sicht mafiöse Strukturen, denen man im Zweifel sogar per Strafanzeige konsequent das Geschäft verderben muss.

 

 

Und genau damit würdest du der Szene einen Bärendienst erweisen, es könnte nämlich dabei herauskommen das wir überall hessische Verhältnisse kriegen. Denn wenn man da etwas bewanderter ist findet man heraus das es überspitzt gesagt nur in Hessen korrekt läuft.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb matzmann:

... es könnte nämlich dabei herauskommen das wir überall hessische Verhältnisse kriegen...

Mal bloß nicht den Teufel mit der Zentralstelle an die Wand. :wallbash:

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe wohl zu laut gedacht, was mir aber oft passiert ;-)

 

Wenn ich was hasse, sind dies Willkür und Leute, die glauben aufgrund ihrer Position alles machen zu dürfen. Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt oder so ähnlich. Ich bin es aber auch vom Job gewohnt, mir von keiner Behörde etwas gefallen zu lassen.

 

Wie das gegenwärtig hinsichtlich der Einzelabnahmen bezüglich der Bundesländer gesetzlich geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. 

 

@Matzmann 

Vielleicht kannst Du uns hier mit einer Rechtsquelle dienen.

 

Ich persönlich bezweifle, dass solche Vorschriften verfassungskonform sein können. Dies würde ja dazu führen, dass die Niederlassungsfreiheit (siehe auch EU-Recht) in einer gewissen Weise eingeengt würde und außerdem bringt man damit ja irgendwo zum Ausdruck, dass man den TÜV der anderen Bundesländer für zu lasch erachtet. Wollen die Hessen etwa irgendwann TÜVZoll-Schranken bauen und nur noch Fahrzeuge passieren lassen, die auch vom hessischen TÜV als unbedenklich eingestuft wurden. Es gibt Gesetzesbrecher, die gegen Gesetze verstoßen, aber die Schlimmsten aus meiner Sicht sind diejenigen, die mit dem Erlass von unzulässigen Gesetzen  und Vorschriften selbst gegen geltendes Recht verstoßen.

 

So wie es übrigens aussieht, könnten sich die Preise für Abnahmen wohl bald deutlich verringern bzw. scheint hier bald mehr Liberalisierung in Sicht zu sein, was dann auch die Haltung einiger TÜV-Prüfer beeinflussen könnte:

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/bundesrat-kippt-21-stvzo-monopol/

 

Vielleicht muss ich einfach auch nur etwas Geduld haben bis dann eben jeder Prüfer solche Abnahmen durchführen kann und der TÜV in dieser Situation auch lernen muss, die Kirche im Zweifel im Dorf zu lassen, falls es nicht tatsächlich um eine Verkehrsgefährdung, sondern eben nur um Formalismus geht. Es gibt sicherlich Fälle, wo hinsichtlich einer Verkehrsgefährdung gründlich geprüft oder wohl auch definitiv eine Abnahme verweigert werden muss! Umgekehrt wird es aber auch zahlreiche Fälle geben, wo man mit dem gesunden Menschenverstand selbst ohne Ingenieurstudium erkennen könnte, dass eine Veränderung keine Auswirkung hat, die bis auf die zweite oder dritte Nachkommastelle genau nachgemessen werden müsste.

 

Mir ist bewusst, dass nicht alle Prüfingenieure ihren Job verfehlt haben. Nach einer Odysseey mit einem Hardcore-Prüfer bei der Dekra war ich glücklich endlich beim TÜV auf "normale" Prüfer gestoßen zu sein und jetzt wo es mal um mehr als nur eine defekte Glühbirne geht, habe ich irgendwie ein Déjà-vu. Ich möchte aber nicht verschweigen, dass ich gegenwärtig noch sehr zuversichtlich bin, dass ich vermutlich gegenwärtig vielleicht doch einen TÜV-Prüfer gefunden habe, der mit offen Augen und mit klaren Sachverstand erkennen wird, das ich nichts unmögliches will. Und falls dem so ist, werden dann wohl künftig auch alle unsere Fahrzeuge nur noch dort zur HU/AU gebracht.

Bearbeitet von Rote PV
Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb Rote PV:

 

 

So wie es übrigens aussieht, könnten sich die Preise für Abnahmen wohl bald deutlich verringern bzw. scheint hier bald mehr Liberalisierung in Sicht zu sein, was dann auch die Haltung einiger TÜV-Prüfer beeinflussen könnte:

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/bundesrat-kippt-21-stvzo-monopol/

 

Vielleicht muss ich einfach auch nur etwas Geduld haben bis dann eben jeder Prüfer solche Abnahmen durchführen kann und der TÜV in dieser Situation auch lernen muss, die Kirche im Zweifel im Dorf zu lassen, falls es nicht tatsächlich um eine Verkehrsgefährdung, sondern eben nur um Formalismus geht. Es gibt sicherlich Fälle, wo hinsichtlich einer Verkehrsgefährdung gründlich geprüft oder wohl auch definitiv eine Abnahme verweigert werden muss! Umgekehrt wird es aber auch zahlreiche Fälle geben, wo man mit dem gesunden Menschenverstand selbst ohne Ingenieurstudium erkennen könnte, dass eine Veränderung keine Auswirkung hat, die bis auf die zweite oder dritte Nachkommastelle genau nachgemessen werden müsste.

 

 

 

nicht wirklich ne neuigkeit. kurzfristig ne dolle sache, nach der grossen goldgräberstimmung kommt dann das böse (hessische) erwachen.

versteh jetzt auch net warum du wegen ner banane so nen wind machst, entweder fahren ohne eintragen weils eh keinen interessiert oder eben die erforderlichen gutachten bezahlen und eintragen lassen. simple as that.

Bearbeitet von Cpt.Howdy
Geschrieben

Soviel schreiben kann ich nicht, also kurz

 

Wir haben Glück das es noch so ist wie es ist, durch das Geschreie nach der Öffnung des 21 und durch solche Idee wie „ich Klage gegen die Willkür“ steuern wir aber in ganz Deutschland auf Hessische Verhältnisse zu. Ist ja aber genau das was willst, dann gibts keine Willkür mehr, es geht dann einfach in keinem Bundesland mehr zum bezahlbaren Preis.

Geschrieben (bearbeitet)

Mach dir doch nicht so einen Stress wegen einer popeligen Banane. 

Wie schon in deinem anderen Post geschrieben, wenn du keinen Prüfer findest der dir das auf dem kleinen Dienstweg für einen schmalen Kurs einträgt,bleibt dir nur der teure. 

Das heißt Geräuschmessung ca 175€ zudem evtl. noch eine Leistungsmessung und die normalen Prüfgebühren, alles zusammen 300 bis 500 €. 

Ohne Garantie das die Banane auch am Ende in den Papieren steht. 

Der Weg zu einem Dienstleister steht dir noch offen(z. b. WORB 5) und wirfst dem einen Haufen Kohle in den Rachen. 

Dann seid ihr beide Glücklich, du hast die Eintragung und der andere deine Kohle. 

Oder du sparst dir den ganzen Stress und lässt dir die passende Nummer auf die Banane gravieren. 

Ich will dich nicht zu irgendwas illegalen anstiften, nur so würde ich es machen. 

 

Bearbeitet von Roterzobel
Geschrieben (bearbeitet)

Verhältnisse, wie sie offenbar bei den hessischen Zulassungsstellen existieren, sind aus meiner Sicht reine Willkür. Vielleicht bin ich wirklich zu wenig in der Materie drinnen, um das ganze richtig zu verstehen. Aber vielleicht ist auch das der Grund, warum ich das ganze nicht nachvollziehen will und kann.

 

Die StVZO wurde dazu geschaffen, dass Fahrzeuge einen bestimmten Sicherheitsstandard aufweisen. Auf diese Weise kann z.B. vermieden werden, dass gefährliche Nachbauteile in Fahrzeugen verbaut werden, welche die Verkehrssicherheit gefährden würden. Auch müssen Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Papiere zumindest so genau den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, dass eine Kontrolle der Fahrerlaubnisklasse oder des entsprechenden Versicherungsschutzes leicht nachprüfbar ist (gilt anlog für Kfz-Steuer).

 

Ob jetzt aber ein Leichtkraftrad 5 oder 10 kW Leistung besitzt bzw. 61 km/h oder 130 km/h fährt, hat ja grundsätzlich erst mal keine Bedeutung. Hier taucht eher die Frage auf, ob die Karosserie und die Bremsen für den jeweiligen Ausbau geeignet sind. Es sollten doch aber die vielen getunten Fahrzeuge auf unseren Straßen eindeutig beweisen, was möglich ist und was nicht. Kein Arzt würde doch bei einem Husten erst mal umständlich unter dem Mikroskop die Erreger prüfen, bevor er zum Rezeptblock greift. Das haben andere vor ihm schon x-fach untersucht und in Studien veröffentlicht. Warum verfügen aber offenbar Prüfingenieure nicht über ein Fachwissen, welches man sich allgemein durch das Studium entsprechender Literatur aneignen könnte. Es ist so als wenn der Patient dem Arzt eine Studie über Husten-Viren vorlegen müsste, um am Ende einen Hustensaft verschrieben zu bekommen.

 

Sicherlich spielen die Prüfingenieure mit einem durchschnittlichen Jahresgehalt von rund 50.000 EUR nicht in der Top-Liga der Ingenieurswissenschaften, aber auch jeder Kfz-Mechaniker muss sich heute ständig mit vielerlei Veränderungen und Weiterentwicklungen auch nach Feierabend beschäftigen. Noch leide ich selbst nicht unter dem Stockholm-Syndrom, weshalb sich mein Mitleid für diesen Berufsstand dann doch in Grenzen hält.

 

Nachtrag:

Jetzt habe ich vergessen zu erklären, warum ich nicht einfach den Auspuff draufschrauben will. Auch ich war mal jung, aber dann wollte ich einen Roller, der so schnell fährt, wie es in den Papieren steht. Deshalb ist jetzt der PV-Motor verbaut und eingetragen. Wir leben hier in einer Stadt, wo die Straßen zu allen möglichen Zeiten verstopft sind. Kein Wunder also, dass hier auch viele Roller unterwegs sind. Und sehr oft werde ich selbst mit 125ccm von Rollern mit Versicherungskennzeichen überholt. Die Fälle, wo hier dann Fahrzeuge samt Fahrer aus dem Verkehr gezogen werden, häufen sich teilweise. Es ist hier einfach nicht der richtige Ort, um hier zu pokern ;-)

Bearbeitet von Rote PV
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Rote PV:

Verhältnisse, wie sie offenbar bei den hessischen Zulassungsstellen existieren, sind aus meiner Sicht reine Willkür. Vielleicht bin ich wirklich zu wenig in der Materie drinnen, um das ganze richtig zu verstehen. Aber vielleicht ist auch das der Grund, warum ich das ganze nicht nachvollziehen will und kann.

 

 

Absolut nicht! Die zentralstelle stellt sicher, daß alle Gutachten den gleichen Qualitätsstandards genügen und absolut konform mit den Gesetzen sind. Dazu gehört auch eine vollständige Dokumentation.

 

Das ist aber grade das, was die meisten ja nicht so gerne wollen. Der Proüfer, der Kraft seines Sachverstandes entscheidet das es schon so passt auch wenn der Auslegungsspielraum etwas überzogen ist, das Geräusch mal wohlwollend geschätzt wurde usw ist damit nämlich Geschichte. Dafür ist aber alles 100% regelkonform. Wenn jeder Heini dem die Auskunft der örtlichen Prüfstelle nicht passt mit Klage droht werden wir bundesweit genau da hinkommen.

 

Geschrieben

das doch super. endlich gibts keine diskussionen mehr wo man was eintragen kann und es ist endlich auch so wie in österreich oder in der schweiz.

voll gut.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 48 Minuten schrieb skoot:

 

Absolut nicht! Die zentralstelle stellt sicher, daß alle Gutachten den gleichen Qualitätsstandards genügen und absolut konform mit den Gesetzen sind. Dazu gehört auch eine vollständige Dokumentation.

 

 

Es kann keine Zentralstelle geben, welche Qualitätsstandards festlegt und in keinem Fall darf die Zulassungsstelle eines Bundesland darüber entscheiden, welche Prüfstellen "richtig" prüfen. Ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass der Fahrzeugbereich jetzt von außen betrachtet eine Art "Entwicklungsland" darstellt.

 

Wir haben im Medizinbereich Leitlinien, die sich ständig weiterentwickeln, im Wirtschaftsbereich bestimmt der IWD, welche Regeln anzuwenden sind, damit ein Abschluss testiert werden kann oder im Bereich Elektro ist es der Verband der Elektroingenieure, welche hier die Vorgaben aufstellen und ständig aktualisieren.

 

Erst wenn einheitliche Richtlinien für alle vorliegen und öffentlich bekannt sind, entsteht dann umgekehrt auch für uns als Betroffene die Möglichkeit die Sinnhaftigkeit einzelner Normen zu hinterfragen. Jetzt landen wir bei einem Prüfer, der Nein sagt oder mit der 1.000-EUR-Keule um die Ecke kommt und auf die Fragen nach dem warum nur grinst und uns zu verstehen gibt, dass es eben so ist, weil er eben das Diplom an der Wand hängen hat.

 

Mir ist bewusst, dass Transparenz und weniger Willkür auch einiges unmöglich macht, was heute kein Problem wäre. Wenn es hier aber vernünftige Gründe gibt, warum nicht.

 

Mal ein typisches Beispiel für sinnlose Vorschriften sind doch "blinde Scheinwerfer". Es ist verboten, diese aufzupolieren. Der Grund besteht aber nicht in Sicherheitsbedenken, sondern darin, dass durch das Polieren ein paar μ Kunststoffglasstärke abpoliert werden und das Scheinwerferglas dann um diesen minimalen Abrieb von dem abweicht, was irgendwann mal als Typgenehmigung geprüft wurde. Wer seinen Scheinwerfer jedoch jedes Wochenende und nicht gezielt poliert, ist umgekehrt wieder auf der sicheren Seite. Was hier abläuft hat nichts mit Ingenieurwissenschaft, sondern mit sturer Bürokratie zu tun. Umgekehrt würde es doch mehr Sinn machen, wenn Prüfer bei polierten Schweinwerfern lediglich prüfen würden, ob Licht ordnungsgemäß austritt. BTW, wird das Thema der polierten Schweinwerfern dann richtig krass, wenn man erst mal mitbekommen hat, dass ein Prüfer gar nicht feststellen kann, ob ein Scheinwerfer aufpoliert wurde oder ob der Kunde vielleicht einen intakten Scheinwerfer vom Schrottplatz als Ersatz montiert hat. 

 

Ein weiteres Problem ist aus meiner Sicht die "veraltete" technische Ausstattung. Für die HU/AU steht alles bereit, aber warum kann nicht der Kollege Computer auch kostengünstig die Geräusch- und Leistungsmessung übernehmen. Solche Anlagen würden natürlich etwas Geld kosten, aber wie viele Anlagen würde man hier tatsächlich brauchen, wenn sich mehrere Prüfstellen solche Anlagen teilen würden. Als die ersten MRT-Geräte verfügbar waren, waren es nur bestimmte Versorungszentren, die sich solche Geräte finanziert hatten. Heute sind sowohl die Wartezeiten wie auch die Kosten für deren Aufnahmen extrem gesunken. 

 

Aber ich höre jetzt lieber auf. Habe jetzt gerade mitbekommen, dass nun quasi jede Prüfstelle eine Abnahme durchführen dürfte, die meisten es aber noch nicht können und ohne Papier zum Abschreiben noch immer an den TÜV verweisen. Freie Marktwirtschaft funktioniert anders ;-)

Bearbeitet von Rote PV
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Rote PV:

. Warum verfügen aber offenbar Prüfingenieure nicht über ein Fachwissen, welches man sich allgemein durch das Studium entsprechender Literatur aneignen könnte. Es ist so als wenn der Patient dem Arzt eine Studie über Husten-Viren vorlegen müsste, um am Ende einen Hustensaft verschrieben zu bekommen.
 

 

Ganz einfach die Zeit sich etwas anzueignen bezahlt keiner, wozu auch, ein Prüfingenieur darf solche Abnahmen sowieso nicht machen. Die 50.000 (Brutto!) sind übrigens Wunschdenken im ländlichen Raum, der Job hat aber andere Vorteile, habs lang genug gemacht.

 

Du selber hast ja scheinbar jemanden gefunden der bereit ist sich einzuarbeiten, aber das ist dir ja oh Wunder zu teuer.

 

Dein Arztvergleich hinkt immernoch. Der Sachverständige ist das Bauamt. Du gehts auf nicht hin fragst wie baue ich ein Haus, du gehts zum Architekten, planst das und legst das vor. Wenn du gut bist planst du selber und legst das dann vor. Du gehts aber nicht ohne Ahnung unvorbereitet hin sodern überlässt das dem Profi, hier z.B. Worb.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben (bearbeitet)

Achso, der Prüfingenieur bräuchte dann auch Fachwissen über.

 

-Baumaschinen

-Schwertransporte

-Schaustellerfahrzeuge

-Harley

-Vespas

-Streetfighter

-Hotrods

-Rallyautos

usw. und so fort.

 

Dein gerne zitierterter Arzt wäre also

-Chirurg

-Othopäde

-HNO-Arzt

-Hautarzt

 

usw.

 

Gibts in beiden Branchen, ist aber die seltene Ausnahme.

 

 

 

Bearbeitet von matzmann
  • Like 1
  • Haha 1
Geschrieben

Nun erzählte ich dir mal wie es bei meinen Eintragungen gelaufen ist. 

Es war nämlich einmal der normale Dienstweg und einmal der kurze. 

Basis ist eine V50 Bj. 80 eingetragen werden sollte eine PK Gabel, BGM Dämpfer, 133 Polini, Polini Membran, 24 Dellorto, LTH Road. 

Soweit so gut, alles mit dem Prüfer abgesprochen und er benötigte eine Geräuschmessung und eine Leistungsmessung. 

Leistungsmessung auf einen P4 machen lassen. 

Geräuschmessung ging an der TÜV Station nicht, allso einen Termin bei einer passenden gemacht. 

Dort erstmal eine grobe Standgeräuschmessung vorgenommen, 

Ergebnis viel zu laut. 

Eine Orginal Banane montiert und nochmal gemessen, immer noch zu laut. 

Allso den Originalen 4109S dran und wieder hin. 

Roller ein paar Tage später abgeholt mit dem Protokoll (175€) es passte. 

Mit neuen Termin ab zu Prüfer Nr1. 

Der trägt mir alles ein und macht sofort die HU mit (ca180€) 

Alles Gut und eingetragen nur der Auspuff war scheiße, allso den LTH wieder montiert und alles lief wie es sollte. 

Irgendwann wurde der Vergaser gegen einen 28Polini gewechselt und der Polinimembanstutzen gegen den von MRP mit RD350 Membran. 

Der nächste HU Termin kam und ohne Mängel bestanden. 

Nun kommt der kurze Dienstweg, durch meine Arbeit einen TÜV Prüfer kennengelernt, mit ihm der Thema Auspuff besprochen. 

Der Prüftermin  war dann an einem Samstag Vormittag bei ihm zuhause. 

Dort wurde der Auspuff, der Vergaser und der Ansauger dokumentiert und ein paar Tage später hatte ich meine Papiere. 

Für mich kann Hessen machen was es will, im Rest der Republik brauchen wir das nicht. 

 

Geschrieben

@ Roterzobel: Schön für Dich, aber nicht korrekt. Es hätte einer Fahrgeräuschmessung bedurft, die man(n) sich gespart hat.

 

Wie diese Messung vorgenommen werden muß, ist haarklein in einer Vorschrift festgelegt und das Verfahren ist verglw. aufwendig (mehrfache Schallpegelmessung bei beschleunigter Vorbeifahrt).

Anmerkung für Rote TV: Das ist mit einem PC kaum zu "rationalisieren".

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb T5Rainer:

@ Roterzobel: Schön für Dich, aber nicht korrekt. Es hätte einer Fahrgeräuschmessung bedurft, die man(n) sich gespart hat.

Damit hast du natürlich recht. 

Ich wollte nur darauf hinweisen, daß wenn überall Hessen wird, es sehr schwer wird überhaupt noch etwas eingetragen zu bekommen. 

Denn wenn z.b.der Auspuff bei dir in der Werkstatt zu laut ist, wird der nicht leiser wenn die Karre zu einem Dienstleister gebracht wird der sich um die Eintragungen kümmert. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Roterzobel:

Ich bin jetzt etwas verwirrt.

Möchtest du die Banane eingetragen haben,oder gegen das System rennen?

 

Du hast natürlich Recht. Ich bin aktuell verdammt sauer, weil mir ein Prüfer mündlich zugesichert hatte, dass ihm eine DGM-Nummer genügen würde und er nun plötzlich wo es konkret wird einen Rückzieher macht. Der Auspuff wurde heute geliefert und sieht verdammt geil aus. 

 

@matzmann

Sicher verdienen wohl nicht alle Prüfer den Durchschnittslohn. Ist dies aber ein Grund sich nicht fortzubilden. Mein Einkommen liegt auch unter dem Durchschnitt und ich gehe trotzdem regelmäßig zu abendlichen Fortbildungsveranstaltungen, wenn andere im Biergarten sitzen. Ohne Fortbildung kann ich aber meinen Kunden auch nicht helfen die heißen Kartoffeln aus dem Feuer zu holen, ohne mir selbst dabei die Finger zu verbrennen. 

 

Außerdem lese ich hier immer wieder, dass viele offenbar ähnliche Änderungen für rund 300 EUR eingetragen bekommen haben. Der Typ, mit dem ich am Montag gesprochen hatte, sprach von mindestens vierstellig. Wenn Rita etwas mehr in meiner Nähe ansässig wäre, würde ich keine Sekunde zögern und dort hinfahren. So fasse ich dies nun aber als Plan B ins Auge. Solange halt der Brotauspuff montiert ist, läuft der Roller eher 70 und ist damit für die Autobahn nicht so toll geeignet, was die Anreise erschwert.

 

 

Bearbeitet von Rote PV
Geschrieben (bearbeitet)

Da fängt es schon an das es in Hessen Probleme machen kann, laut GebOst fängt die Prüfung eines Auspuffes bezügl. Geräusch bei 398 EUR an und die ist eigentlich bindend. Da könnten schon Fragen aufkommen. Und das ist nur ein Auspuff und nur das Geräusch! Dann wird der Betrag schnell 4-Stellig.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb matzmann:

Da fängt es schon an das es in Hessen Probleme machen kann, laut GebOst fängt die Prüfung eines Auspuffes bezügl. Geräusch bei 398 EUR an und die ist eigentlich bindend. 

 

Und genau das ist der Punkt, der mich mit Verlaub extrem ankotzt. Wenn ein Auspuff bereits auf einem nahezu identischen Zylinder bereits getestet wurde und dort exakt die gleichen Werte gemessen wurden, wie bei meinem Motor, zweifle ich eben am Sachverstand des Kfz-Prüfungswesens. Wie soll ein Auspuff an einem etwas schwächeren Motor mit weniger Kompression und weniger Leistung dann lauter sein?!

 

Es geht also nicht um die Position der Gebührenordnung, sondern um die Frage, welche Prüfungen im Sinne der Verkehrssicherheit notwendig sind. So langsam dämmert es mir, wie dieses System funktioniert. Die Masse scheint sich mit Abschreiben von Gutachten und Abarbeiten von Segelanleitungen für Nichtschwimmer zu beschäftigen und wie z.B. in den Zulassungsstellen in Hessen bekommt man dann wohl einen Groll, wenn Ingenieure in anderen Bundesländern ihren Beruf mehrheitlich selbstbewusster und kompetenter ausüben. 

 

Meine These hinsichtlich der Willkür wäre damit hinfällig. Vielmehr könnte man das ganze dann als unterschiedliche Ausprägung der fachlichen Kompetenz betiteln. Beim Thema Zulassungsstellen, die dann wohl unter dieser Annahme den "fachlichen Strebern" Steine zwischen die Beine werfen wollen, bin ich wieder an dem Punkt, wo Behörden nach meiner Einschätzung mit ihren Vorschriften bewusst gegen höheres Recht verstoßen. 

 

BTW: Langsam kann ich immer besser nachvollziehen, warum so viele ihre Fahrzeuge illegal tunen und darauf hoffen, nie erwischt zu werden. Das ist dann so ähnlich wie mit der Schwarzarbeit, wo der Gesetzgeber die Bürger bis heute mit einer zu hohen Steuerbelastung (kalte Progression) schröpft und dann auch noch mit aller Härte versucht, diese überzogenen Steuern von denen zu holen, die eh nicht viel haben und gleichzeitig zusieht, wie große Gewinne hinsichtlich der Besteuerung ins Nirvana verlagert werden. Für die Verkehrssicherheit ist dies dann aber wohl kontraproduktiv. 

Bearbeitet von Rote PV
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Rote PV:

 

Und genau das ist der Punkt, der mich mit Verlaub extrem ankotzt. Wenn ein Auspuff bereits auf einem nahezu identischen Zylinder bereits getestet wurde und dort exakt die gleichen Werte gemessen wurden, wie bei meinem Motor, zweifle ich eben am Sachverstand des Kfz-Prüfungswesens. Wie soll ein Auspuff an einem etwas schwächeren Motor mit weniger Kompression und weniger Leistung dann lauter sein?!

 

Es geht also nicht um die Position der Gebührenordnung, sondern um die Frage, welche Prüfungen im Sinne der Verkehrssicherheit notwendig sind.

 

 

Das kannst du auch nicht verstehen wenn du so rangehst. Fahrgeräusch hat nichts mit Verkehrssicherheit zu tun sondern mit Umweltschutz, der wird nämlich auch geprüft.

 

Für den ET3 Auspuff gibt es keine gültige Prüfung für Deutschland, mit keinem Zylinder. Also gibt es auch nichts worauf man sich beziehen kann. Die italienische Geräuschprüfung nach Italienischer Norm von 1970 hilft da nicht.

 

Unter anderem erlischt die Betriebserlaubnis wenn man das Geräuschverhalten ändert, also auch wenn’s leiser wird, Schwachsinn aber steht so im Gesetz.

Geschrieben (bearbeitet)

Würdest du akzeptieren das Sie die Bleiverkleidung deines Nachbaratomkraftwerks gegen 1m Beton tauschen weil einer sagt das müsste eigentlich dieselbe Wirkung haben? Ich denke da würdest du auch auf Tests bestehen.

Da würden dir dann chinesische Test die 1950 mal gemacht wurden auch nicht reichen.

Klar krasses Beispiel, aber wo will man die Grenze ziehen. Auspuff geändert, Geräusch muß gemessen werden, Punkt aus.

 

Der Prüfer in Bayern argumentiert wie du und verzichtet auf die Messung aus „Sachverstand“ das Ding wird in Hessen vorgelegt, die prüfen wo ist das Meßprotokoll, sagen nein, du klagst und was ist die Folge? Ein Richter schaut ins Gesetz, sagt Hessen hat Recht, also wird’s nicht in Hessen erlaubt, sondern der Prüfer in Bayern kriegt einen auf den Sack.

Bearbeitet von matzmann
  • Like 1
Geschrieben

Könnten Ausserirdische mit dem TÜV und den Bigfoots seit Jahrhunderten unter einer Decke stecken um die Gesellschaft zu unterwandern und dem kleinen Mann seine Banane nicht zu gönnen?

Präastronautiker sagen ja!

  • Haha 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb matzmann:

Unter anderem erlischt die Betriebserlaubnis wenn man das Geräuschverhalten ändert, also auch wenn’s leiser wird, Schwachsinn aber steht so im Gesetz.

 

Das ist doch genau der Punkt, den ich bemängle. Wenn die Zulassungsstelle in Hessen ein TÜV-Gutachten nicht akzeptiert, weil die Größe der Erbens nur gemessen, aber nicht gewogen wurde, ist das Schwachsinn und wenn eine Behörde dann diesen Schwachsinn auch noch per Dienstanweisung durchsetzt, haben wir es mit richtigen Gesetzesbrechern zu tun, denn wo steht bitte schön, dass die Zulassungsstelle für die Überprüfung der Glaubhaftigkeit technischer Gutachten befugt sei.

 

Davon abgesehen geht für mich persönlich die Welt nicht unter, wenn ich die Banane nicht eingetragen bekommen würde. Ich würde mir dann höchstens kleine Voodoo-Puppen kaufen und jedes mal wenn ich Dank der Erbsenzählerei mein Hinterrad bei einer Demontage umständlich am Brotauspuff vorbeizerren muss, würde ich die eine oder andere Nadel in die Puppe stecken.:devil:

 

Und wenn die Kollegen aus Hessen den dortigen Zulassungsstellen per Petition mal das Handwerk legen wollen, werde ich einer der ersten sein, der dort unterschreibt und versucht auch möglich viele andere zu motivieren, deren Treiben ein Ende zu bereiten. 

Bearbeitet von Rote PV

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.



×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information