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Geschrieben

Wäre klasse, wenn mir jemand die Masse für einen Benzinhahnschlüssel geben könnte. Da mir 10-12 Euro dafür zu teuer sind, ziehe ich es vor mir einen selbst zu bauen.

DANKE

loc=img222ℑ=benzinhahnschlsselikopie4yu.jpg

Geschrieben (bearbeitet)

auf kriegen tut man das ding ja auch ohne schluessel (zusammen ja auch) notfalls halt ein stueck holz rein halten um die mutter fest zu halten.

wenn du den piephahn erst mal draussen hast kannst du ja selber abmessen...

Bearbeitet von atom007
Geschrieben

Die Masse ist genau 160Gramm - auf geeichter Waage gemessen.

Der Schlüssel ist etwa soooo lang.

Unten etwa sooo und da dann ziemlich genau so und dann da so ein paar Grad gebogen.

:uargh:

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    • Es werden scheinbar immer die Beiträge angezeigt, was ja ansich nicht verkehrt ist. Was mir fehlen würde, wäre eine Option, Suchtreffer immer als Topic, in dem der Treffer war, anzeigen zu lassen. Die scheint es auch in den erweiterten Suchoptionen nicht zu geben.
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    • Sorry! Diese allgemeinen Aussagen sind so nicht korrekt, das ist leider etwas komplizierter.   Steht in der ABE von den SIP Felgen wirklich eine Reifenbindung als Auflage? Das weiß ich nicht    Die Felgen müssen trotz ABE unter anderem nur eingetragen werden, wenn eine gegenseitige Beeinflussung von einer anderen Änderung statt findet, nicht prinzipiell sobald das Fahrzeug nicht mehr original ist.  Und keineswegs ist das bei allen ABEs so, es kommt immer auf den Fall an. Es gibt mittlerweile auch einige Kombinationen von Sonderrädern und Tieferlegungsfedern beide mit ABE die trotz gegenseitiger Beeinflussung nicht eintragungspflichtig sind!   Nochmal! Es kommt immer auf den vorliegenden Fall und kann leider so gut wie nie pauschal beantwortet werden.   Nur ein geänderten Zylinder hat nicht pauschal Auswirkung auf die ABE der SIP Felgen, das stimmt pauschal so nicht!       Das ist mal wieder ganz klassisch die Thematik Theorie und Praxis...     Eine Reifenbindung wird nur eingetragen wenn wirklich notwendig, da gibt's verschiedene Gründe, Freigängigkeit zum Beispiel...     Ja größeres Thema. Kurz gesagt gelten die Reifenfreigaben der Reifenhersteller nicht mehr und je nachdem wie das Fahrzeug zugelassen ist (nationale Genehmigung oder EU) wird die Reifenbindung (wenn es die wirklich bei dem Fahrzeug gibt) ausgetragen wenn möglich (Stichwort Freigängigkeit).   In vielen Fällen wurde eine Zeit lang bei der Zulassung eine Reifenbindung eingetragen obwohl es bei dem Fahrzeug vom Fahrzeughersteller gar keine gab oder auch die Reifenbindung gar kein Sinn macht weil das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung hat (Import-Fz).
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