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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo und "Hilfe!!!!" an alle GS-Fahrer! :-D(

Karre fertig, Termin bei der Rennleitung (TÜV-NORD) und dann das: Der Tüvmacker wollte eine eingeschlagene Rahmennummer haben! Nun hab ich mir aber eine Kopie eines Fahrzeugscheines besorgt, mit der auch eine aufgenietete Rahmennummer zugelassen wird, da das ja original auch so verbaut war.

Nun suche ich genau dieses Schildchen zum aufnieten mit der den Lettern VD2TS.

Hat noch irgendjemand so eines rumliegen und würde es mir verkaufen? Das wäre super und die Saison könnte endlich beginnen. :-D

Gruss Marcel

Geschrieben (bearbeitet)

Blanko Typenschildchen kann man bei den einschlägigen Rollerläden kaufen. Einschlagen sollte dann nicht das Problem sein...

Ansonsten TÜV Stelle wechseln!

scooterlenni

Bearbeitet von scooterlenni
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Vielleicht zu spät?

Aber:

die gleichen Probleme hatte ich Anfang der 90er mit meiner GS. Bei mir war noch dazu das Originaltypenschild vom Lacker so dick mit Farbe versehen worden, dass nichts mehr ging. Beim Baurat durchgefallen.

Ich hab damals ein nettes Schreiben (inkl. Briefkopie) an Vespa (damals noch Augsburg) gesandt und ein noch netteres Schreiben inkl. 2 Typenschildern (1x groß mit sämtlichen Daten, 1x klein und oval nur mit VD2TS...) zurückbekommen. Die Schilder waren bereits fertig "eingeschlagen".

In dem Schreiben wurde bescheinigt, dass die GS/3 ohne eingeschlagene Fahrgestellnummer ausgeliefert wurde.

So gab´s dann beim Baurat keine Probleme mehr.

Viel Glück!

Geschrieben

Nix! Leider nur noch der Lieferschein anno 1992. Wahrscheinlich hat der Baurat die Bescheinigung einbehalten!? Machen sie ja heutzutage bei Leistungsgutachten auch so. Damals war ich wohl zu dämlich ne Kopie zu ziehen.

Geschrieben

habe ein ähnliches problem auch schon von anderen gehört. beim tüv in nrw ist offensichtlich das bj entscheidend für die frage, ob genietet reicht oder eingeschlagen werden muss. der letzte tüv-prüfer hat mir erklärt, dass sich ab anfang der 70er jahre da eine norm geändert habe, weshalb ab dieser zeit bei erstmalig zugelassenen fahrzeugen die fgst.nr eingeschlagen werden musste. wenn das fahrzeug allerdings ein älteres bj. hat, gilt weiterhin die zum zeitpunkt der erstzulassung dieses fahrzeugs gültige norm und dann darf die fgst.nr auch weiterhin genietet sein ... :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte ein ähnliches Problem Anfang der neunziger mit einer 74ér 90SS.

Nach Vollrestaurierung §21 in Darmstadt beantragt und das Prüferlein hadert wegen der "fehlenden" Ramennummer rum.

Also schnell nach Hause und die 90ér, die der selbe Prüfer ein Jahr vorher getüvt hat, geholt und ihm gezeigt.

Das reichte schon aus, um bei ihm ein peinliches Lächeln auszulösen.

Sogleich ging er in sein Kämmerlein, um bei einer guten Tasse Kaffee ( Mit Rum ?) seinen Rechner zu malträtieren.

Glücklicherweise hatte ich die vollständigen Papiere incl. §21 vom letzten Jahr dabei, denn leider fand der Prüfer in den Weiten das TÜV-Intranets keinerlei Daten und wollte mich schon wieder nach Hause schicken :-D( .

Mangels orginal Schildchen habe ich schon einige Roller mit einem selbstgemachten

Schildchen getüvt : Aus Alublech einfach ein ovales Schild hergestellt und alle Zahlen und Buchstaben aufgeschlagen.

Bis MEIN Prüferlein die Niederlassung gewechselt hat gabs jedesmal bei solchen Abnahmen freudiges Gelache.

Das erste Mal §21 bei seinem Nachfolger war dann recht langweilig: Er wurde vom Vorgänger in diese Nummernpraxis eingeweiht.

Bearbeitet von oehli
Geschrieben (bearbeitet)

unglaublich! und für diese ingeniöse "glanzleistung" nimmt der ingenieur auch noch ein stattliches honorar- und das staatlich verordnet !! :grr: das nenne ich erfolgreiche lobbyarbeit ...

Bearbeitet von andreasnagy

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